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Mobile Luftreinigungsgeräte

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten · Brandenburg an der Havel, Brandenburg

Aktenzeichen VV-2025-0004veröffentlicht 07.02.2025erstmals 07.02.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 597 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 07.02.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (92 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 21 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 20 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 20 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten benötigt für Auslandsvertretungen an Dienstorten mit besonders hoher Luftverschmutzung 191 mobile Luftreinigungsgeräte sowie die dazugehörigen Ersatzfilter und möchte zu diesem Zweck eine Ausschreibung eines Liefervertrages durchführen.

Die Luftreinigungsgeräte sollen in handelsüblicher Ausführung an diversen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland in Dienstwohnungen und Büroräumen eingesetzt werden. Geplant ist die Bestellung von Einzelstücken zugeschnitten auf den Bedarf der einzelnen Auslandsvertretungen.

Beschreibung des Loses

Insgesamt sollen 191 mobile Luftreinigungsgeräte beschafft werden, diese werden wie folgt an die entsprechenden Auslandsvertretungen (AV) verteilt: - Botschaft Kinshasa, DR Kongo - 91 Geräte - Botschaft Bamako, Mali - 51 Geräte - Botschaft Lomé - 47 Geräte - Botschaft Banjul - 2 Geräte

Folgende Mindestanforderungen sollen die Geräte erfüllen: Es werden ausschließlich Angebote für Stand Alone - Geräte erbeten, die von den Ausmaßen und Beschaffenheit für eine mobile Verwendung geeignet sind und sich optisch unauffällig in Büro- und Wohnräume einfügen. Die Geräte sollen nicht höher als 1 Meter sein und nicht mehr als 25 kg wiegen. Die Geräte müssen für den Einsatz an den jeweiligen Bestimmungsorten konfiguriert werden (u.a. lokale Netzspannung, Netzfrequenz und Einfuhrbestimmungen).

Das angebotene Qualitätssegment muss berücksichtigen, dass ein längerer Einsatz in Schlafzimmern, Wohnzimmern und Büroräumen mit hoher Nutzungsintensität vorgesehen ist.

Das angebotene Gerät soll geringstmöglich störanfällig sowie wartungs- und bedienerfreundlich sein (einfache Handhabung). Eine leichtverständliche Begleitdokumentation in deutscher und englischer Sprache ist erforderlich. Die Filter müssen durch Laien ohne Fachwerkzeug austauschbar sein. Die Luftreinigungsgeräte sollen nach der Norm DIN EN 1822-1 für Klimaanlagen, Be- und Entlüftung oder einer vergleichbaren Norm klassifiziert sein.

Eine detaillierte technische Beschreibung der ausgeschriebenen Geräte sowie der Ersatzfilter ergibt sich aus der Anlage "Ausschlusskriterienkatalog mobile Luftreinigungsgeräte" der Vergabeunterlagen. Bei den dort aufgeführten Kriterien handelt es sich um Ausschlusskriterien. Die angebotenen Geräte und Filter müssen den technischen Anforderungen entsprechen. Können die angebotenen Geräte und Filter die Anforderungen der Ausschlusskriterien nicht erfüllen, wird das Angebot ausgeschlossen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Eignung) nach 123, 124 GWB, ggf. Nachweis der Heilung nach § 125 GWB, Angaben für Abfrage beim Wettbewerbsregister im Bundeskartellamt (Anlage 3) - Verfügbarkeit der benötigten Geräte, damit eine Lieferung im vorgesehenen Zeitraum (spätesten … ganz lesen- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Eignung) nach 123, 124 GWB, ggf. Nachweis der Heilung nach § 125 GWB, Angaben für Abfrage beim Wettbewerbsregister im Bundeskartellamt (Anlage 3) - Verfügbarkeit der benötigten Geräte, damit eine Lieferung im vorgesehenen Zeitraum (spätestens zum 31.03.2025) möglich ist - Der Bieter legt eine Eintragung aus dem Handelsregister vor (die Eintragung erfolgt im Formularblatt "Erklärung Eignung GWB")
Kriterium
- Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter, dass sich das Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und, dass ein solches auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist. -Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000,00 EUR
Kriterium
- Der Bieter benennt mind. drei Referenzen der letzten drei Jahre über die Lieferung von mobilen Luftreinigungsgeräten, mit einem mind. Auftragswert von 50.000 EUR (brutto) - Erklärung Eignung GWB (Anlage 3) - Erklärung Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens (Anlage 4) - … ganz lesen- Der Bieter benennt mind. drei Referenzen der letzten drei Jahre über die Lieferung von mobilen Luftreinigungsgeräten, mit einem mind. Auftragswert von 50.000 EUR (brutto) - Erklärung Eignung GWB (Anlage 3) - Erklärung Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens (Anlage 4) - Erklärung Unternehmensgröße (KMU) (Anlage 5) - Erklärung Ermittlung Unternehmen mit Bezug zu Russland (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022) (Anlage 6) - Erklärung Umweltmanagement (Anlage 7) - Falls vorhanden, sind Nachweise über die Zertifizierung des Umweltmanagements als Kopie einzureichen. - Erklärung Qualitätsmanagement (Anlage 8) - Falls vorhanden, sind Nachweise über die Zertifizierung des Qualitätsmanagements als Kopie einzureichen. - Erklärung ILO-Kernarbeitsnormen (Anlage 10) - Fragebogen zur Eignungsprüfung Optional sind folgende Erklärungen zum Nachunternehmereinsatz, Bewerbergemeinschaft einzureichen: - Erklärung Bietergemeinschaft - Erklärung Vertretungsvollmacht - Erklärung für Mitglieder einer Bietergemeinschaft - Erklärung Bieterstruktur - Erklärung Nachunternehmer - Erklärung bei der Berufung auf die Eignung Dritter Diese Erklärungen sind bei Bedarf beim Auftraggeber anzufordern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Entfällt
Optionen
Entfällt
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
17.03.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorsc … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Entfällt

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg an der Havel
Kontakt
einkaufsteam1@bfaa.bund.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 10.03.2025
  3. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 17.03.2025
  4. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 10.03.2025 auf 17.03.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cf38ff33-82cc-4a8c-ad54-0b089fa64ea0.