Mittagsverpflegung in den Schulkindbetreuungen des Main-Taunus-Kreises
Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Amt für Schulen, Jugend und Kultur · Hofheim am Taunus, Hessen
Aktenzeichen 40.2 MV-SKB 08.25veröffentlicht 26.06.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.08.2025 – 31.07.2026
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Main-Taunus-Kreis.
- PV-plant for ChadDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH · EschbornFrist 12.11.2026
- 10062071 - WärmepumpenDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH · EschbornFrist 19.11.2026
- Feuerwehr-RaupenfahrwerkeDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH · EschbornFrist 16.11.2026
- Tanklöschfahrzeuge und GroßtanklöschfahrzeugeDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH · EschbornFrist 17.11.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (109 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 2 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.08.2025 – 31.07.2026, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hofheim am Taunus65719, Main-Taunus-Kreis, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 10,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Vertragsbeginnvor 15 MonatenLaufzeit bis 31.07.2026
- Heute
Beschreibung
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt, Werklieferungsverträge zur regelmäßigen Mittagsverpflegung von Kindern unterschiedlicher Altersgruppen (von 6 Jahren bis 10 Jahren) in sechs Schulkindbetreuungen mit altersgerechten und gesunden Speisen für den Belieferungszeitraum vom 01.08.2025 bis 31.07.2026 losweise zu vergeben. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, zum 31.07. eines Jahres, gekündigt wird. Die Verlängerungsoption gilt längstens jedoch bis zum 31.07.2029. Der Vertrag endet sodann am 31.07.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die sechsmonatige Kündigungsfrist gilt für den Verlängerungszeitraum entsprechend.
Gegenstand nach CPV
- 15894210SchulmahlzeitenHauptgegenstand
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Grundschule in den Sindlinger Wiesen (GSW), Kelkheim und Max-von-Gagern-Schule (MVG), Kelkheim Der Auftraggeber geht aufgrund der vorliegenden räumlichen und technischen Voraussetzungen aus Los 1 von einer Warmanlieferung durch Übergabe von Thermophoren aus. In den Räumlichkeiten der Betreuungseinrichtungen aus Los 1 kann aufgrund der Gegebenheiten in den Einrichtungen ausschließlich eine Warmanlieferung (Cook & Hold), sowie gemäß Bieterfrage 11 vom 10.03.2025, beantwortet am 14.03.2025, das Verpflegungssystem Cook & Chill unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen, angeboten werden. Die Ausstattung der Küche der Grundschule in den Sindlinger Wiesen besteht lediglich aus einem Containerraum mit einem kleinen Nebenraum. Hier ist nur begrenzt Platz für eine kleine Ausgabestation. In der Küche der Max-von-Gagern Schule ist eine voll ausgestattete Küche, jedoch bietet sie keinen Platz zum Aufstellen eines Konvektomaten oder ähnlichen Geräten. An beiden Schulen sind für die Küchen auch keine Starkstromleitungen vorhanden. Dem Auftraggeber ist erst seit Erhalt der Bieterfrage 11 am 10.03.2025, beantwortet am 14.03.2025 (siehe Fragenkatalog - Bieterfragen und Antworten) bekannt, dass es ein Gerät am Markt gibt, welches die Essenslieferung entsprechend den in den Vergabeunterlagen definierten Leistungen auch mit dem Verpflegungssystem Cook & Chill zu den Bedingungen des Auftraggebers gemäß Vergabeunterlagen ermöglicht. Das Gerät verfügt über einen Anschluss an eine handelsübliche 230V-Steckdose und benötigt daher keinen Starkstromanschluss, der in den Einrichtungen nicht vorhanden ist. Gemäß Bieterfrage 11 ist zur Aufstellung des bzw. der Geräte/s ausreichend Stellplatz in den Einrichtungen vorhanden. Das Gerät kühlt die Speisen aktiv und regeneriert diese automatisch zu einem zuvor definierten Zeitpunkt. Weitere Funktionen sind Warmhalten der Speisen sowie Messung der Speisentemperatur. Auf dieser Grundlage kann neben dem vorgenannten Verpflegungssystem Warmanlieferung (Cook & Hold) auch das Verpflegungssystem Cook & Chill bei Los 1 unter der Voraussetzung angeboten werden, dass hierfür erforderliche Geräte durch den Auftragnehmer auf seine Kosten dem Auftraggeber zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden und im Rahmen seines Angebotes nachgewiesen wird, dass ein entsprechender Betrieb räumlich und technisch mit den Gegebenheiten vor Ort möglich ist. Sollte das Verpflegungssystem Cook & Chill bei Los 1 angeboten werden, welches mit der vorhandenen Kücheneinrichtung nicht realisierbar ist, hat der Auftragnehmer die für sein angebotenes Verpflegungssystem notwendigen Gerätschaften selbst, auf seine Kosten, zu stellen und im Rahmen seines Angebotes nachzuweisen, dass ein entsprechender Betrieb räumlich und technisch mit den Gegebenheiten vor Ort möglich ist. Das angebotene Verpflegungssystem Cook & Chill muss mit den vorhandenen Raumkapazitäten, technischen Anschlüssen und Kücheneinrichtungen realisierbar sein. Bauliche Maßnahmen sowie Änderungen der technischen Anschlüsse zur Realisierung des angebotenen Verpflegungssystems Cook & Chill sind ausgeschlossen. Hierzu stellt der Bieter in einer Anlage zum Angebot nachvollziehbar dar, welche Gerätschaften zur Realisierung erforderlich sind und ob und wo diese Gerätschaften ohne weitere bauliche Maßnahmen aufgestellt, angeschlossen und betrieben werden können. Des Weiteren stellt der Bieter in der vorgenannten Anlage nachvollziehbar dar, wie das Cook & Chill Verpflegungssystem mit den zur Realisierung erforderlichen Gerätschaften umgesetzt wird. Angebote, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen. | 1 Jahr | – |
| 2 | Los 2 - Cretzschmarschule (CMS), Sulzbach / Liederbachschule (LBS), Liederbach / Otfried-Preußler-Schule (OPS), Bad Soden / Theodor-Heuss-Schule (THS), Bad Soden In den Räumlichkeiten von Los 2 sind voll ausgestatte Cook&Chill Küchen, inklusive der entsprechenden Konvektomaten vorhanden. Der Auftraggeber geht daher von einer Cook&Chill Verpflegung aus. Sollte ein Verpflegungssystem angeboten werden, das mit der vorhandenen Kücheneinrichtung nicht realisierbar ist, hat der Auftragnehmer die für sein angebotenes Verpflegungssystem notwendigen Gerätschaften selbst, auf seine Kosten, zu stellen und im Rahmen seines Angebotes nachzuweisen, dass ein entsprechender Betrieb räumlich und technisch mit den Gegebenheiten vor Ort möglich ist. Das angebotene Verpflegungssystem muss mit den vorhandenen Raumkapazitäten, technischen Anschlüssen und Kücheneinrichtungen realisierbar sein. Bauliche Maßnahmen sowie Änderungen der technischen Anschlüsse zur Realisierung des angebotenen Verpflegungssystems sind ausgeschlossen. Hierzu stellt der Bieter in einer Anlage zum Angebot nachvollziehbar dar, welche Gerätschaften zur Realisierung erforderlich sind und ob und wo diese Gerätschaften ohne weitere bauliche Maßnahmen aufgestellt, angeschlossen und betrieben werden können. Angebote, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen. | 1 Jahr | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Einheitspreis pro MenüFür das Kriterium "Preis" wird/werden der/die vom Bieter angebotene(n) Einheitspreis(e) pro Menü (Brutto) für die Essensherstellung und Belieferung der Schulkindbetreuungen (Alter der Schulkinder zwischen 6 und 10 Jahre) gemäß dem Preisblatt je Los (Va. Preisblatt Los 1 oder Vb. Preisblatt Los 2) sowie im Angebotsschreiben (IV. Angebotsschreiben) gewertet. Die Wertung der Angebote, insbesondere die Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt gesondert je Los. Der Öffentliche Auftraggeber behält sich vor, bei wertungsgleichen Angeboten das Los entscheiden zu lassen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2025
- Vertragsende
- 31.07.2026
- Verlängerung
bis zu 3-mal: Vertragszeitraum vom 01.08.2025 bis 31.07.2026 mit der Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, zum 31.07. eines Jahres, gekündigt wird - längstens jedoch bis zum 31.07.2029. Der Vertrag e … ganz lesenkürzer
bis zu 3-mal: Vertragszeitraum vom 01.08.2025 bis 31.07.2026 mit der Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, zum 31.07. eines Jahres, gekündigt wird - längstens jedoch bis zum 31.07.2029. Der Vertrag endet sodann am 31.07.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die sechsmonatige Kündigungsfrist gilt für den Verlängerungszeitraum entsprechend.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs … ganz lesenkürzer
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die zu erbringenden Leistungen, die Gegebenheiten vor Ort und die Räume zu informieren. Bestandteil der Ausschreibung sind unter anderem die Grundrisse der jeweiligen Einrichtungen (siehe Anlagen zu "II. Leistungsverzeichnis (LV)"). Auf Wunsch kann im Rah … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die zu erbringenden Leistungen, die Gegebenheiten vor Ort und die Räume zu informieren. Bestandteil der Ausschreibung sind unter anderem die Grundrisse der jeweiligen Einrichtungen (siehe Anlagen zu "II. Leistungsverzeichnis (LV)"). Auf Wunsch kann im Rahmen des Vergabeverfahrens auch eine Objektbesichtigung stattfinden. Hierzu muss innerhalb der Angebotsabgabefrist ein Termin vereinbart werden. Der Bieter ist eigenverantwortlich für eine rechtzeitige Terminanfrage zuständig, die seine eigene Bearbeitungszeit zur Angebotserstellung berücksichtigt. Eine Ortsbesichtigung ohne vorherige Terminabsprache ist ausgeschlossen. Die Terminanfrage ist über das Vergabeportal DTVP (Kommunikation) zu stellen.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y375X11 Damit der Auftraggeber mit den Bietern in optimaler Weise kommunizieren kann, empfehlen wir dringend, dass sich diese - soweit nicht bereits geschehen - auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ freiwillig und kostenlos registrieren. Ohne eine solche Registrier … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y375X11 Damit der Auftraggeber mit den Bietern in optimaler Weise kommunizieren kann, empfehlen wir dringend, dass sich diese - soweit nicht bereits geschehen - auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ freiwillig und kostenlos registrieren. Ohne eine solche Registrierung kann der Auftraggeber die nicht registrierten Bieter über nachträgliche Informationen nicht aktiv informieren. In diesem Fall obliegt es diesen, sich auf der Vergabeplattform regelmäßig selbst über etwaige Änderungen zu informieren. Fragen zum Verfahren und den Vergabeunterlagen 1. Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Fehlern in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Ablauf der jeweiligen Frist zur Abgabe des Angebotes über das Vergabeportal darauf hinzuweisen. 2. Frist für Bieterfragen Etwaige Bieterfragen sind über das Vergabeportal bis spätestens sechs Tage (20.03.2025) vor Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist (Angebotsfrist) an die Vergabestelle zu richten. Telefonische oder direkt mündlich gestellte Fragen sind nicht zulässig und werden nicht beantwortet. 3. Beantwortung von Bieterfragen und sonstigen Mitteilungen des Auftraggebers Fragen der Bieter und die zugehörigen Antworten der Vergabestelle werden, soweit diese für das Wettbewerbsfeld von Interesse sind, einheitlich und gleichzeitig allen Bietern durch den "Fragenkatalog - Bieterfragen und Antworten" in anonymisierter Form durch ein entsprechendes Hochladen auf das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für sonstige Mitteilungen des Auftraggebers (z. B. Änderung der Vergabeunterlagen oder sonstige Hinweise). Der Auftraggeber behält sich eine Optimierung/Ergänzung der Vergabeunterlagen ausdrücklich vor, wenn und soweit sich dies nach dem Fortgang des weiteren Verfahrens auf Grund von Hinweisen und Fragen der Bieter als zweckmäßig oder als geboten erweist. Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis zum 26.03.2025 beantwortet.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | apetito AG, Rheine | 10 |
| 2 | Green Times - Foodservice Catering GmbH, Frankfurt | 9 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Amt für Schulen, Jugend und Kultur
- Anschrift
- Am Kreishaus 1-5, 65719 Hofheim am Taunus
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Mittagsverpflegung in 14 Grundschulen des Schulträgers Main-Taunus-Kreis_Ex-Post07.07.2026 · 12 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 158 (Diverse Nahrungsmittel) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (109 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- I See 4.0 gGmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 3. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 01.04.2025
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 01.04.2025
- BekanntmachungFrist 20.03.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 20.03.2025 auf 01.04.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Mittagsverpflegung für zwei Kitas und einen HortVerbandsgemeinde Rhein-SelzFrist 12.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung baaa5dc6-4bb5-4130-8797-7c1d43e14db5.