Mitarbeiterplattform
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen EK26-16veröffentlicht 10.07.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.11.2026 – …, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hamburg21029, Hamburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- Vertraulichkeitserklärung verlangtja
- Elektronische Auktionnein
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Angebotspreis50 %
- Lastenheftkonformität20 %
- Demo-Seite30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 3 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 3 Monaten
- Bindefrist endetvor 3 Tagen82 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 2 Tagen
- Heute
Beschreibung
Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) ist mit ca. 800 Bussen das drittgrößte kommunale Busunternehmen Deutschlands mit Sitz in Hamburg. Heute befördert die VHH etwa 105,5 Millionen Fahrgäste pro Jahr. Die 18 Standorte von der VHH bilden einen Gürtel um die Hansestadt. Hier arbeiten rund 3.000 Mitarbeitenden aus ca. 60 Nationen und sorgen dafür, dass die Hansestadt und das Umland in Bewegung bleiben. Der Betrieb der VHH läuft 24/7. 80 Prozent der Mitarbeitenden sind Non-Desk-Workers. Sie arbeiten hinter dem Lenkrad eines Busses oder in den Werkstätten und Serviceabteilungen. Die VHH möchte diesen Mitarbeitenden gute Informationen und digitale Teilhabe am Unternehmen bieten. Damit dies gelingt, muss weiterhin eine digitale Plattform mit vielen Funktionen bereitgestellt werden. Seit 2018 wird im Unternehmen eine Mitarbeiterplattform genutzt. Zum Ende der Vertragslaufzeit wird die Bereitstellung der Mitarbeiterplattform erneut ausgeschrieben.
Gegenstand nach CPV
- 48510000KommunikationssoftwarepaketHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 50Die Wertungspunkte für das Kriterium Angebotspreis (gemäß Teil A - Anlage A.16 Bewertungsmatrix in Verbindung mit der Teil B - Anlage B.2 Preisblatt) werden aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Der niedrigste Angebotspreis erhält die maximal erreichbare Wertungspunktzahl von 50 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Angebotspreises. Alle Angebote mit darüber liegenden Angebotspreisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunktermittlung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Qualität
- LastenheftkonformitätGewichtung (Punkte, genau) 20Ausweislich des Teil B - Anlage B.1 (Lastenheft), sind die einzelnen Anforderungen mit einem Gewichtungsfaktor versehen. Der Bieter ergänzt die Positionen mit der Angabe, inwieweit er diese erfüllt. Hieraus ergibt sich eine maximal mögliche Punktzahl von 93 Punkten. Das Angebot mit der höchsten Lastenheftkonformität (Punktzahl) erhält die maximal erreichbare Wertungspunktzahl von 20 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,5-fachen der höchsten Lastenheftkonformität. Alle Angebote mit darunter liegender Lastenheftkonformität erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunktermittlung für die dazwischen liegende Konformität erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Details sind den Vergabeunterlagen in den zuvor genannten Anlagen zu entnehmen.
- Qualität
- Demo-SeiteGewichtung (Punkte, genau) 30Mit dem Angebot haben die Bieter eine Demo-Seite ihrer Mitarbeiterplattform bereitzustellen. Diese wird anhand folgender Aspekte gewertet: - Optik / Umsetzung CI, - Funktionalität, - Benutzerfreundlichkeit für User, - Benutzerfreundlichkeit für Admins, - Nutzerverwaltung, - Auswertung und Darstellung von Kennzahlen. Ausweislich des Teil B - Anlage B.4 Darstellung der Mitarbeiterplattform in Verbindung mit der Teil A - Anlage A.16 Bewertungskriterien kann eine maximal mögliche Punktzahl von 30 Punkten erreicht werden. Details sind den Vergabeunterlagen in den zuvor genannten Anlagen zu entnehmen.
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2026
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Die Auftraggeberin behält sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit zwei Mal eine Verlängerung um ein weiteres Jahr vor.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 82 Tage
- Angebotsöffnung
- 10.08.2026, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung3 von 5 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Hamburg bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Adolphsplatz 3-5, 20457 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertragen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# (A.) Die Auftraggeberin wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# (A.) Die Auftraggeberin wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen. (B.) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Interessenten / Bewerber/Bieter / Bewerber-/Bietergemeinschaft sind unter dem unter Ziffer 2.1.4 und 5.1.11 genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal nach erfolgreicher Registrierung. (C.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck Anlage A.3 zu Teil A) einzureichen. Soweit ausdrücklich gefordert, sind die Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Die übrigen Nachweise zum Nachweis der Eignung können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden Wertungsphase bzw. Angebotserstellungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots. Eine Um-/ oder Neubildung einer Bietergemeinschaft hat im Einklang mit den gültigen Gesetzen zu erfolgen. (D.) Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (sog. Unteraufträge) gilt das Folgende: Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (ohne Eignungsleihe) sind mit der Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die der Bieter / die Bietergemeinschaft im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, mit Hilfe des vorgesehenen Vordrucks "Erklärung Unterauftragnehmer & Eignungsleihe“ (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen. Ferner muss der Bieter / die Bietergemeinschaft nachweisen, dass zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gem. Vordruck Anlage A.5 zu Teil A) zu verwenden. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung sind außerdem für jedes andere Unternehmen die Vordrucke Anlage A.8 zu Teil A (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB), Anlage A.9 zu Teil A (Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG und § 98c AufenthG) und Anlage A.10 zu Teil A (Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025) einzureichen. Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. Der Auftraggeber wird dem Bieter / der Bietergemeinschaft dafür eine angemessene Frist setzen. Im Übrigen wird ausdrücklich auf § 34 SektVO verwiesen. (E.) Ein Bieter / Eine Bietergemeinschaft kann zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und fina …- Hinweis
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E32558675. Die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist nur nach der freiwilligen Registrierung über die Vergabeplattform "subreport ELViS" möglich … ganz lesenkürzer
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E32558675. Die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist nur nach der freiwilligen Registrierung über die Vergabeplattform "subreport ELViS" möglich. Die Bewerber, die ein Angebot einreichen wollen, müssen sich registrieren. Nur so ist eine ordnungsgemäße Verfahrensabwicklung möglich. Diese Registrierung kann unter folgenden Link: https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html vorgenommen werden.
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Curslacker Neuer Deich 37, 21029 Hamburg
- Website
- vhh-mobility.de
- Kontakt
- vergabestelle@
vhh-mobility.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.08.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7587b7ae-614d-4d9b-90c0-389ac9be8843.