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vergebenEU-weitDienstleistungen

Mitarbeitenden- und Sozialberatung im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg

Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen 12-11-O 1080/2026-002/039veröffentlicht 19.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 141 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
220 Tsd. €
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Potsdam14473, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg
    vor 5 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 5 Monaten
  4. Bindefrist endet
    30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Mitarbeitenden- und Sozialberatung umfasst die psychosoziale Betreuung aller im Geschäftsbereich des Auftraggebers tätigen Beschäftigten bei vielfältigen Problemlagen. Sie wird primär auf Initiative der / des Beschäftigten erbracht. Diese haben dazu die Möglichkeit, die Mitarbeitenden- und Sozialberatung in Anspruch zu nehmen. Die Auftragnehmerin / Der Auftragnehmer soll für die Beschäftigten von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr sowohl telefonisch erreichbar als auch persönlich ansprechbar sein. Die persönliche Beratung und Betreuung kann sowohl in eigenen Räumen der Auftragnehmerin / des Auftragnehmers (Beratungsstelle) als auch vor Ort in den o. g. Dienststellen - d. h. die / der Beratende besucht die Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz - erfolgen. Bei Bedarf sind mit dem Einverständnis der / des Beschäftigten Hausbesuche bzw. eine Begleitung in Kliniken, zu Behörden und anderen öffentlichen Institutionen zulässig. Die persönlichen Beratungs- und Betreuungsgespräche sollen jedoch überwiegend in der Beratungsstelle durchgeführt werden; diese müssen sich im Land Berlin oder im Land Brandenburg befinden. Um die Dienststellen kennenzulernen und sich und das Beratungsangebot vorzustellen, besucht die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer zu Beginn der Vertragslaufzeit alle Dienststellen. Gegebenenfalls kann das gegenseitige Kennenlernen auch online durchgeführt werden. Bei Bedarf soll eine Weitervermittlung an auf den jeweiligen von der ratsuchenden Person angesprochenen Bereich spezialisierte Beratungsstellen, vorzugsweise im Land Brandenburg, erfolgen. Ausgeschlossen von der Mitarbeitenden- und Sozialberatung sind kostenpflichtige Untersuchungen, Heilbehandlungen und Therapien. Die Beschäftigten haben das Recht, die Mitarbeitenden- und Sozialberatung in Anspruch zu nehmen, ohne dass die Dienststelle darüber informiert wird. Eine vorherige Anfrage oder Mitteilung an vorgesetzte Stellen ist ausdrücklich nicht erforderlich. Über den Inhalt der Mitarbeitenden- und Sozialberatung darf die Dienststelle durch die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer nur und insoweit informiert werden, wie dies von der / dem Beschäftigten ausdrücklich, schriftlich gewünscht und zugelassen wird. Die Berichtspflicht bleibt unberührt.

Beschreibung des Loses

Insgesamt sind 5.340 Personen zu betreuen (Stand: 1. Januar 2026 sowie nach der Regierungsneubildung 2026). Schwankungen der Beschäftigtenzahlen führen zur entsprechenden Anpassung der Beratungsleistungen der Auftragnehmerin / des Auftragnehmers, nicht jedoch zu einer Anpassung der Pauschalvergütung; die Option der Neuevaluation der Pauschalvergütung in Zusammenhang mit dem Beginn der neuen Legislaturperiode bleibt hiervon unberührt (s. 5. Preisstellung).

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Angebotspreis100 %
Preis
AngebotspreisDer Zuschlag wird dem wirtschaftlichen Angebot erteilt. Als einziges Zuschlagskriterium (100 %) soll der Angebotspreis dienen. Dieser stellt sich als Schätzung der Gesamtvergütung über die Vertragsdauer dar. Der Schätzung werden die maximale Vertragslaufzeit (48 Monate) sowie 170 Stunden zusätzliche Einsatzzeiten zugrunde gelegt. Die Berechnung erfolgt automatisch mittels des dem Angebot ausgefüllt beizufügenden Preisblatts.

Eignung2 von 2 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Aus Sicht des Auftraggebers stellen Erfahrungen mit der psychologischen und sozialen Betreuung und insbesondere mit Problemlagen, die speziell bei Beschäftigten von öffentlichen Verwaltungen auftreten einen Referenzpunkt mit erheblicher Bedeutung dar. Daher hat die Auftragnehmerin / der Auftragnehme … ganz lesenAus Sicht des Auftraggebers stellen Erfahrungen mit der psychologischen und sozialen Betreuung und insbesondere mit Problemlagen, die speziell bei Beschäftigten von öffentlichen Verwaltungen auftreten einen Referenzpunkt mit erheblicher Bedeutung dar. Daher hat die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über eine mindestens fünfjährige Erfahrung im Bereich der Mitarbeitenden- und Sozialberatung bei psychischen und sozialen Problemen im Arbeits- und Privatleben für Beschäftigte im öffentlichen Dienst zu verfügen. Die Beurteilung der Eignung der Bieterin / des Bieters erfolgt unter folgenden Maßgaben: Die Erfahrungen sind, soweit möglich, durch Referenzen nachzuweisen, aus denen mindestens die beratene Institution und der Zeitrahmen tag-genau hervorgeht. Kann kein unmittelbarer Nachweis erbracht werden, genügt eine Eigenerklärung mit eigenhändiger Unterschrift der Bieterin / des Bieters, in der die Unmöglichkeit des Nachweises erklärt wird - Begründung ist nicht erforderlich - und die Richtigkeit der Angaben versichert wird. Die Nachweise bzw. ein Eigenerklärungen sind dem Angebot beizufügen. Es können mehrere Referenzen pro Bieterin / Bieter in Summe berücksichtigt werden. In diesem Fall werden die vollen Monate addiert. Referenzen von vor Oktober 1990 können nicht anerkannt werden. Der Auftraggeber behält es sich vor, die beratenen Institutionen zu kontaktieren und Erfahrungsberichte einzuholen. Werden Sachverhalte geschildert, die nach dem damaligen Vertrag zu einer Kündigung geführt haben oder nach dem zu schließenden Vertrag eine Kündigung rechtfertigen würden, kann die Referenz von der Bewertung ausgeschlossen werden. Darüber hinaus müssen die Beratung und Betreuung in deutscher Sprache erfolgen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Vertragsbeginn wird der 1. August 2026 sein. Da der Vertrag für die Dauer von 2 Jahren mit der Option der zweimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen werden soll, wird die Leistung längstens bis zum 31. Juli 2030 erbracht.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
30 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 1, 2 GWB: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben Bieter, dere … ganz lesenHinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 1, 2 GWB: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Abs. 1 GWB: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist." § 160 GWB: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber der Auftraggeberin und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Es gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YMVHKZB#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

5Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

23vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (16 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.06.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 71821bec-d5d9-4704-9a1d-0452bd73716d.