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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz - "ASP - 60 km Elektrozaun zum Schutz vor Wildschweinen"

Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 60666-24veröffentlicht 04.04.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 552 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mainz.

Alle Ausschreibungen: Bau in Rheinland-Pfalz (264 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mainz55116, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichlandesverwaltung.vergabe.rlp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 150 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der Herangehensweise an Bau und Betrieb des Elektrozaunes im Seuchenfall50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
    vor 18 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Lieferung, Vorhaltung, Auf- und Abbau, Transport, (Wieder-)Einlagerung, sowie Betrieb und Wartung von 60 km elektrischer Umzäunung zum Schutz vor Wildschweinen im Tierseuchenfall für das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Leistung sind die Lieferung, die Einlagerung, der Transport, der Auf- und Abbau, der Betrieb sowie die Wartung einer elektrischen Umzäunung (Elektrozaun nebst Zubehör und weiteren Bestandteilen) mit einer Gesamtlänge von 60 km für die (zeitweise) Einfriedung eines oder mehrerer Gebiete im Zusammenhang mit der Tierseuchenbekämpfung. Das Material soll während der Einlagerung gepflegt werden (insb. Batterien) und im Einsatzfall während der Standzeit hinreichend oft gewartet/kontrolliert, nötigenfalls nachgebessert und betriebsfähig gehalten werden. Nach Abschluss der Seuchenbekämpfung ist der Zaun vollständig abzubauen und ggf. wieder ordnungsgemäß einzulagern bzw. auf seine Kosten zu entsorgen. Vorrangig wird das Material für den Schutz vor ungehinderter Bewegung von Wildschweinen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest benötigt. Der Auftraggeber (Vertragspartner) fungiert als zentrale Beschaffungsstelle. Alle im Tierseuchenfall zuständigen rheinland-pfälzischen Behörden (Bezugsberechtigte) können aus dem Bestand des eingelagerten Materials Aufbauabrufe tätigen. Im Tierseuchenfall sind nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 AGTierGesG derzeit örtlich die Kreisverwaltungen zuständig. Für kreisfreie Städte sind die in Anlage zu § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AGTierGesG genannten Kreisverwaltungen zuständig. Die Lieferung des Materials ist binnen 30 Tagen nach Erteilung des Zuschlages zu erbringen. Das Material ist an einen geeigneten, vom Auftragnehmer zu organisierenden Standort in Rheinland-Pfalz zu liefern und dort durch den Auftragnehmer einzulagern. Der Aufbau und die nachfolgenden Leistungen werden aufgrund entsprechender Abrufe in Abhängigkeit vom Seuchengeschehen beauftragt. Das Land Rheinland-Pfalz verfügt bereits über Kapazitäten von Elektrozäunen auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen. Vor dem Hintergrund des dynamischen Seuchengeschehens sieht sich das Land aber veranlasst, mit dem hiesigen Vergabeverfahren weitere Kapazitäten zu beschaffen. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers darauf, dass im Seuchenfall der Aufbau des Elektrozauns zwingend aus der mit ihm bestehenden Vereinbarung erfolgen muss. Die jeweiligen Einzelabrufe werden in Abhängigkeit vom Seuchengeschehen im Ermessen des Landes Rheinland-Pfalz bzw. der Bezugsberechtigten ausgeübt. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis50 %
Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der Herangehensweise an Bau und Betrieb des Elektrozaunes im Seuchenfall50 %
Qualität
Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der Herangehensweise an Bau und Betrieb des Elektrozaunes im Seuchenfall

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB. (2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer k … ganz lesen(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB. (2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung. (3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. (4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022.
Kriterium
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren. (2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. (3) Nachweis ein … ganz lesen(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren. (2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. (3) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 3.000.000 EUR für Personenschäden und 3.000.000 EUR für sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert). Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, wird der Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft erbracht, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen.
Kriterium
(1) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind (witterungsgeschü … ganz lesen(1) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind (witterungsgeschützte Einlagerung von Gegenständen, die mit Elektrozaunelementen in einem Umfang von 60 km (im aufgebauten Zustand) vergleichbar sind, Auf- und Abbau sowie Betrieb von Elektrozäunen bzw. elektrifizierten Wildschutzzäunen in Geländen, die von der Art und Beschaffenheit den durchschnittlichen Gegebenheiten in rheinland-pfälzischen Forsten entsprechen). Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - der Leistungsinhalt und Leistungsumfang, sowie die Modalitäten der Leistung, der Auftragswert, Ausführungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse). (2) Erklärung über das in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bewerbers.
Kriterium
(1) Erklärung, welche Teile der Bewerber beabsichtigt, an Nachunternehmer zu vergeben. (2) Bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Vereinbarung hat mit Blick auf die Leistungen nach Teil D bis F eine Grundlaufzeit von 2 Jahren zzgl. einer einseitigen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere 2 Jahre (maximale Vertragslaufzeit: 4 Jahre). Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und e … ganz lesenbis zu 1-mal: Die Vereinbarung hat mit Blick auf die Leistungen nach Teil D bis F eine Grundlaufzeit von 2 Jahren zzgl. einer einseitigen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere 2 Jahre (maximale Vertragslaufzeit: 4 Jahre). Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf der Grundlaufzeit oder im Falle der Ausübung der Verlängerungsoption nach Ablauf der verlängerten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
Die Vereinbarung hat mit Blick auf die Leistungen nach Teil D bis F eine Grundlaufzeit von 2 Jahren zzgl. einer einseitigen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere 2 Jahre (maximale Vertragslaufzeit: 4 Jahre). Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Abla … ganz lesenDie Vereinbarung hat mit Blick auf die Leistungen nach Teil D bis F eine Grundlaufzeit von 2 Jahren zzgl. einer einseitigen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere 2 Jahre (maximale Vertragslaufzeit: 4 Jahre). Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf der Grundlaufzeit oder im Falle der Ausübung der Verlängerungsoption nach Ablauf der verlängerten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Verpflichtung des Auftragnehmers zur Zahlung des Tarif- bzw. Mindestentgelts an die Beschäftigten bei der Ausführung der Leistungen gemäß §§ 3 und 4 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestreueg … ganz lesenLeistung: Verpflichtung des Auftragnehmers zur Zahlung des Tarif- bzw. Mindestentgelts an die Beschäftigten bei der Ausführung der Leistungen gemäß §§ 3 und 4 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestreuegesetz LTTG) vom 01.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20 S. 426 ff. vom 13.12.2010). Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Vertragsbedingungen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPDYD0YFTB

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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55vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (78 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5241a9cb-c367-448e-b4ed-3c2a63e8c24c.