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Mietspiegel 2026

Stadt Frankfurt am Main, Stadtkämmerei - Ausschreibungsservice · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 20-2024-00025veröffentlicht 13.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 631 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
21 Monate01.04.2025 – 31.12.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60311, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.stadt-frankfurt.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (54 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität und Konzeption des Angebots70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über vergabe.stadt-frankfurt.de
    vor 21 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 21 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 19 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Erstellung des Mietspiegels 2026 für die Stadt Frankfurt am Main gemäß § 558d BGB

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität und Konzeption des Angebots70 %
Preis30 %
Qualität
Qualität und Konzeption des Angebots

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
1. Zur Sicherstellung der Dienstleistungserbringung muss der Mindestjahresumsatz gesamt mindestens 1.000.000 Euro netto jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) betragen. 2. Zur Sicherstellung der Dienstleistungserbringung muss außerdem der Mindestumsatz im Täti … ganz lesen1. Zur Sicherstellung der Dienstleistungserbringung muss der Mindestjahresumsatz gesamt mindestens 1.000.000 Euro netto jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) betragen. 2. Zur Sicherstellung der Dienstleistungserbringung muss außerdem der Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich der Mietspiegel-Erstellung sowie anderer entsprechender Dienstleistungen innerhalb der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) 100.000 Euro netto betragen. Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hinsichtlich der geforderten Mindest(jahres)umsätze hat der Bewerber/Bieter Erklärungen über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der letzten drei Geschäftsjahre entsprechend § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV abzugeben. Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gibt der bevollmächtigte Vertreter stellvertretend für die einzelnen Mitglieder die Erklärungen ab.
Kriterium
1. Eigenerklärung über die Zahl der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung (Mietspiegel-Erstellung) eingesetzt werden sollen. Alle benannten Funktionen müssen qualifiziert abgedeckt sein; dabei kann eine Person auch mehrere der Qualifikationen abdecken. Im Fall einer Bewerber-/B … ganz lesen1. Eigenerklärung über die Zahl der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung (Mietspiegel-Erstellung) eingesetzt werden sollen. Alle benannten Funktionen müssen qualifiziert abgedeckt sein; dabei kann eine Person auch mehrere der Qualifikationen abdecken. Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gibt der bevollmächtigte Vertreter stellvertretend für die einzelnen Mitglieder die Erklärung ab. 2. Abgabe von Referenzen • Abgabe von mindestens einer geeigneten Referenz über bereits ausgeführte und/oder bereits begonnene vergleichbare Aufträge aus den letzten drei Jahren (2022, 2023, 2024). • Geeignet ist eine Referenz, wenn sie sich auf einen vergleichbaren Auftrag bezieht, die durch den Auftraggeber nachprüfbar ist. • Referenzen, die sich nicht auf einen vergleichbaren Auftrag beziehen, werden nicht berücksichtigt. Als vergleichbar gelten Aufträge, die Erfahrungen zur Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln im Sinne des § 558d BGB insbesondere mit Blick auf die Planung, Organisation und Durchführung vergleichbarer Erhebungen (Feldphase), Auswertungen und Analysen beinhalten. Die entsprechenden Angaben zu allen eingereichten Referenzen sind zwingend über das Formblatt "Referenzbogen" vorzunehmen, welches bei Bedarf zu vervielfältigen ist und sich im Formularsatz "Anforderungen an die Unternehmen" befindet.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
13.02.2025, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen g … ganz lesenDer Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.04.2025.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

62vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (47 Lose mit Angabe)
258.569 €Zuschlagswert im Median
164.368 € – 522.311 €mittlere Hälfte, 10 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b29000ca-49a1-4945-9c94-8e51b7280a81.