MFH Murgstraße
Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden · Baden-Baden, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2025/025veröffentlicht 14.05.2025BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Monate
- 16.06.2025 – 21.11.2025
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
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- Bau eines Gigabit-Netzes (FTTB) in der Gemeinde Ostrach, Landkreis SigmaringenOEW Breitband GmbH · EhingenFrist 07.12.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Monate16.06.2025 – 21.11.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Baden-Baden76532, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Vertragsbeginnvor 17 MonatenLaufzeit bis 21.11.2025
- Heute
Beschreibung
MFH Murgstraße (Neubau Wohn- und Gewerbebebauung mit 54 Wohneinheiten und Tiefgarage) - Fliesenarbeiten: - Gefälleestrich Duschbereiche ca. 56 m²; - Abdichtung Wandflächen W1-I DIN 18534 ca. 479 m²; - Abdichtung Bodenflächen W2-I DIN 18534 ca. 411 m²; - Verlegung keramische Bodenfliesen 30 x 60 cm ca. 480 m²; - Verlegung keramische Wandfliesen 30 x 60 cm ca. 940 m²; - Verlegung keramisch Bodenfliesen Treppenhäuser Podeste ca. 430 m² und ca. 240 Trittund Setzstufen.
Gegenstand nach CPV
- 45431000Boden- und FliesenarbeitenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium: Preis 100 %
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 16.06.2025
- Vertragsende
- 21.11.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bauoder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoß … ganz lesenkürzer
Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bauoder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# -------------------------------------------- Besondere Hinweise: - Die Kommunikation hat in deutscher Sprache über die Vergabeplattform Subreport zu erfolgen. - Fragen sind bis spätestens 13.03.2025, 17:30 Uhr zu stellen. - Der Fragen- und Antwortkatalog wird letztm … ganz lesenkürzer
#Besonders geeignet für:selbst# -------------------------------------------- Besondere Hinweise: - Die Kommunikation hat in deutscher Sprache über die Vergabeplattform Subreport zu erfolgen. - Fragen sind bis spätestens 13.03.2025, 17:30 Uhr zu stellen. - Der Fragen- und Antwortkatalog wird letztmalig am 17.03.2025 veröffentlicht. -------------------------------------------- Datenschutzhinweise: 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung: Stadt Baden-Baden Rechtsamt Abteilung Vergabe Marktplatz 2 76530 Baden-Baden E-Mail: vergabe@baden-baden.de 2. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Stadt Baden-Baden Behördlicher Datenschutzbeauftragter Briegelackerstraße 8 76532 Baden-Baden E-Mail: datenschutz@baden-baden.de 3. Übermittlung in ein Drittland: Eine Übermittlung in ein Drittland ist nicht beabsichtigt. 4. Dauer der Datenspeicherung: Soweit erforderlich verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Vergabeverfahrens und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. 5. Ihre Rechte: Sie – als betroffene Person – können unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen (Art. 15 DSGVO). Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder die Löschung (Art. 17 DSGVO) Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO) sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten (Art. 20 DSGVO) in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. In einigen Fällen gilt, dass das Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetzlich unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung mit. Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, wenn sie der Auffassung ist, dass die Auskunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI BW) Lautenschlagerstraße 20 70173 Stuttgart Tel. 0711/ 615541 -0 www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de 6. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere - zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen; - zur Beantwortung von Bieterfragen; - zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen; - zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit; - zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen; - zu Dokumentationszwecken; - zur Durchführung in der Vertrags- und Bestellabwicklung; - zu Kommunikationszwecken. Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. B und lit. C DSGVO erhoben. 7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit dies erforderlich ist – weitergegeben an - das Bundeskartellamt wegen der Einsicht in das Wettbewerbsregister; - Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen; - beauftragte externe Dienstleister (z.B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.); - Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen; - die Fachämter zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags; - an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Fliesen Röhlich GmbH, Wendelstein | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Pariser Ring 37, 76532 Baden-Baden
- Website
- baden-baden.de
- Kontakt
- vergabe@
baden-baden.de - Auskünfte
- Stadtverwaltung Baden-Baden,
Rechtsamt / Abteilung Vergabevergabe@
baden-baden.de
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- Neubau Wohn- und Gewerbebebauung mit 54 Wohneinheiten und Tiefgarage - Elektroarbeiten14.06.2024
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 454 (Baufertigstellung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Baden-Württemberg (543 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Fliesen Röhlich GmbH28 Zuschläge
- von Au - Gehrung Fliesen GmbH14 Zuschläge
- Ullrich & Schön GmbH12 Zuschläge
- B. Sope GmbH11 Zuschläge
- HEWE Glas- und Metallbau GmbH11 Zuschläge
- Hirsch GmbH11 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens21 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 24.03.2025
- BekanntmachungFrist 19.03.2025
- BekanntmachungFrist 05.03.2025
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 25.11.2024
- BekanntmachungFrist 21.11.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 17.10.2024
- BekanntmachungFrist 17.10.2024
- BekanntmachungFrist 17.10.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 17.10.2024
- BekanntmachungFrist 14.10.2024
- BekanntmachungFrist 07.10.2024
- BekanntmachungFrist 01.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 593860cd-8dcf-45aa-b451-82cacd7bef4e.