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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Messung der Markenwahrnehmung in der AOK-Gemeinschaft - Markentracking

Die AOK-Bundesverband eGbR führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2026-02-09-SYS-CSCveröffentlicht 12.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 234 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 12.02.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
4,47 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10178, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 75 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (18 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualität70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 8 Monaten
  3. Bindefrist endet
    15 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die AOK-Gemeinschaft sucht einen Dienstleister für folgende Leistungen: - die Sicherstellung einer Fortführung des Markentrackings in seiner heutigen Ausgestaltung mit den definierten hohen Qualitätsansprüchen und etablierten Prozessen mit seinen zwei Säulen: o kontinuierliche Messungen zur Wahrnehmung der AOK im Sinne des AOK-Markenleitbildes (im folg. genannt Markentracking) o Messungen zur Markenpersönlichkeit in Verbindung mit den Messungen des Markentrackings zum Markenleitbild (im folg. genannt Messungen zur Markenpersönlichkeit). - die Entwicklung und Umsetzung von Ansätzen zur Optimierung und strategischen Weiterentwicklung des gesamten Instrumentes. - die Umsetzung von Messungen/Befragungen zu zusätzlichen markenrelevanten Inhalten in Ergänzung des Markentrackings bei verschiedenen Zielgruppen. - die Umsetzung von bundesweiten Untersuchungen und Erweiterungen durch regionale Stichproben der regionalen AOKs. - die Umsetzung möglicher regionaler, ergänzender Stichproben (nach Einzelaufträgen) wie regionale Messungen zu markenrelevanten Themen (Angebote, Produkte, Kommunikationsaktivitäten). Die Ausschreibung beinhaltet die Abstimmung, Planung, Datenerhebung, Analyse, Auswertung, Reporting sowie die Beratung und strategische Empfehlungen im Rahmen des bundesweiten und des regionalspezifischen Markentrackings und der Messungen zur Markenwahrnehmung der AOK. Das regionale Markentracking bzw. die regionalen Messungen können in zusätzlichen Inhalten und Zielgruppen sowie bezüglich von Ansprüchen an Auswertungen, Reporting und Beratung von den Anforderungen der bundesweiten Messung abweichen und muss sich an den regionalen Erfordernissen ausrichten.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis30 %
Qualität70 %
Preis
Für Einzelheiten der Bewertung wird auf die Vergabeunterlagen (Anlagen 06 und 06a Bewertungskriterien und -matrix) verwiesen.
Qualität
Für Einzelheiten der Bewertung wird auf die Vergabeunterlagen (Anlagen 06 und 06a Bewertungskriterien und -matrix) verwiesen.

Eignung11 von 11 angegeben

Durchschnittlicher Jahresumsatz
Angabe des durchschnittlich vermittelten Gesamtumsatzes netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022 bis 2024. Mindestanforderung: Durchschnittlicher Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022-2024) von mindestens 1.200.000 EUR (netto) pro Jahr. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Angabe des durchschnittlich vermittelten Umsatzes netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022-2024 (a) im Gesundheits-/Versicherungssektor (GKV und PKV) und (b) im Bereich Image-/Markenmessungen im Dienstleistungssektor b2c und b2b. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bieter erklärt, dass er innerhalb von acht Wochen nach Zuschlagserteilung eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) den Auftraggeberinnen vorlegen wird, welche Personen-, … ganz lesenDer Bieter erklärt, dass er innerhalb von acht Wochen nach Zuschlagserteilung eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) den Auftraggeberinnen vorlegen wird, welche Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von 500.000 Euro je Schadensereignis sowie mindestens 1.500.000 Euro pro Kalenderjahr abdeckt, durch Vorlage einer aktuell bestehenden und gültigen Bescheinigung durch Bestätigung des Versicherers. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eintragung in das Handelsregister
Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberinnen ist nach Abgabe des Angebotes ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleic … ganz lesenAuf gesondertes Verlangen der Auftraggeberinnen ist nach Abgabe des Angebotes ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Nachweise der Zertifizierungen DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem) und DIN ISO 20252 (Qualitätsstandards für Marktforschung). Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angabe der durchschnittlichen Mitarbeitendenanzahl pro Jahr des Unternehmens in den letzten drei Kalenderjahren (2023 bis 2025) insgesamt und gegliedert nach den folgenden Bereichen: (a) Research Consulting Mindestanforderung: Die Mitarbeitendenanzahl muss wenigstens 15 betragen, davon müssen mindes … ganz lesenAngabe der durchschnittlichen Mitarbeitendenanzahl pro Jahr des Unternehmens in den letzten drei Kalenderjahren (2023 bis 2025) insgesamt und gegliedert nach den folgenden Bereichen: (a) Research Consulting Mindestanforderung: Die Mitarbeitendenanzahl muss wenigstens 15 betragen, davon müssen mindestens 80 % sozialversicherungspflichtige Mitarbeitende und mindestens zwei Jahre im Unternehmen fest beschäftigt sein (Stichtag 31.12.2025). (b) Research Manager Mindestanforderung: Die Mitarbeitendenanzahl muss wenigstens 20 betragen, davon müssen mindestens 80 % sozialversicherungspflichtige Mitarbeitende und mindestens zwei Jahre im Unternehmen fest beschäftigt sein (Stichtag 31.12.2025). (c) Datenanalysten Mindestanforderung: Die Mitarbeitendenanzahl muss wenigstens 10 betragen, davon müssen mindestens 80 % sozialversicherungspflichtige Mitarbeitende und mindestens zwei Jahre im Unternehmen fest beschäftigt sein (Stichtag 31.12.2025). (d) CATI-Interviewer Mindestanforderung: Die Mitarbeitendenanzahl muss wenigstens 50 betragen, davon müssen mindestens 80 % sozialversicherungspflichtige Mitarbeitende und mindestens ein Jahr im Unternehmen fest beschäftigt sein und ein Jahr Erfahrung als CATI-Interviewer besitzen (Stichtag 31.12.2025). Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Nachweis der Mitgliedschaft in einem der folgenden Fachverbände: - European Society for Opinion and Market Research (ESO-MAR), oder - ADM-Mitgliedschaft ADM (Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V.), oder - BVM-Mitgliedschaft (Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher). Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Es sind drei prüfbare Referenzen über innerhalb der letzten drei Jahre ausgeführte Leistungen zu erbringen, die in Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn sie ein jährliches Auftragsvolumen von mindestens 100.000 EUR … ganz lesenEs sind drei prüfbare Referenzen über innerhalb der letzten drei Jahre ausgeführte Leistungen zu erbringen, die in Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn sie ein jährliches Auftragsvolumen von mindestens 100.000 EUR (netto) umfasst, wenn sie eine kontinuierliche Befragung, bevorzugt im Sozialversicherungsbereich, umfasst und mindestens einen der Bereiche (a) - (d) abbildet: (a) regelmäßige repräsentative Befragung (CAWI) zu Markenimage und/oder Markenwahrnehmung im Bereich B2C für ein Unternehmen/eine Einrichtung im Gesundheits- oder Versicherungswesen vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag, vorzugsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung, mit dem Schwerpunkt auf quantitativer Analyse, (b) regelmäßige repräsentative Befragung (CATI) zu Markenimage und/oder Markenwahrnehmung im Bereich B2B für ein Unternehmen/eine Einrichtung im Gesundheits- oder Versicherungswesen, vorzugsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung, und dem Schwerpunkt auf quantitativer Analyse, (c) Befragung zum Thema Marken- & Image-Messung bei Akteuren im Gesundheitswesen (wie z. B. Ärzte, Apotheker, Pflegedienste, Sanitätshäuser, Physiotherapeuten, Krankenhäuser) für ein Unternehmen/eine Einrichtung und dem Schwerpunkt auf quantitativer Analyse, (d) repräsentative Befragung zum Thema Marken- & Image-Messung in einem Unternehmen mit Dachverband und Regionalverbänden, wobei die Befragung sowohl über den Dachverband beauftragt und ausgewertet wird als auch spezielle Abstimmungen und Auswertungen mit/für die Regionalverbände unter Berücksichtigung der regionalen Umfeldbedingungen erfolgen. Es müssen insgesamt über die eingereichten Referenzen die Bereiche (a) - (d) abgedeckt werden, wobei eine Referenz auch zwei Bereiche abdecken kann. Zur Darstellung der einzelnen Referenzen wird eine detaillierte Darstellung über die Durchführung erwartet mit folgenden zwingenden Angaben: - Name des Auftraggebers (inkl. Angabe Ansprechperson oder auskunftsfähige Organisationseinheit, Telefon, E-Mail) für Rückfragen zur Referenz - Branche des Auftraggebers - Leistungszeitraum (Start und Ende in MM/JJJJ) - Detaillierte Beschreibung und Erläuterung der Leistungen und des Umfangs des Auftrages (unter Berücksichtigung von Aufgabe, Ziel und Zielgruppe, konzeptioneller Ansatz, Methodik, Datensampling/Stichprobe/Repräsentativität, Qualitätssicherung, strategische Ableitungen und Handlungsempfehlungen, Ergebnisaufbereitung/Reporting) - Angabe des Auftragswertes, - Größe und Qualifikation des eingesetzten Projektteams, gesplittet nach den Rollen im Team - Angabe, wie viele Mitarbeitende auf Vollzeitbasis (Full Time Equivalent) an dem Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr mitgearbeitet haben. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Es ist ein Kernteam zur Projektumsetzung zu benennen, welches nur aus wichtigem Grund oder mit Zustimmung der Auftraggeberinnen ausgewechselt werden darf. Für folgende Positionen sind zwingend namentlich die jeweiligen festen Ansprechpersonen zu benennen. Für die Benennung der Position sind die besc … ganz lesenEs ist ein Kernteam zur Projektumsetzung zu benennen, welches nur aus wichtigem Grund oder mit Zustimmung der Auftraggeberinnen ausgewechselt werden darf. Für folgende Positionen sind zwingend namentlich die jeweiligen festen Ansprechpersonen zu benennen. Für die Benennung der Position sind die beschriebenen Anforderungen und Kompetenzen erforderlich. Für jede Auftraggeberin (AOK BV und 11 AOKs) ist jeweils ein Projektleiter und ein Stellvertreter (zwei Personen) zu benennen, die als feste Ansprechpersonen agieren. Dabei darf eine Person für mehrere AOKs und/oder den AOK-BV als Projektleiter oder Stellvertreter tätig sein. Die als Projektleiter bzw. Stellvertreter tätigen Personen bilden insgesamt das Kernteam. Das Kernteam setzt sich aus mindestens vier Personen und max. acht Personen zusammen. Für jedes Mitglied des Kernteams ist ein Formblatt mit Kurzlebenslauf unter Angabe von Ausbildung, Referenzen/Erfahrungen und Qualifikationen auszufüllen. Die eingesetzten Personen müssen einen wiss. Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen. Der Projektleiter für den BV muss über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in einem Marktforschungsinstitut verfügen, davon mindestens drei Jahre als Projektleiter (Senior Consulting Ebene). Die Projektleiter für die AOKs müssen über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in einem Marktforschungsinstitut verfügen, davon mindestens zwei Jahre als Projektleiter (Senior Consulting Ebene). Die Stellvertreter müssen jeweils über mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einem Marktforschungsinstitut verfügen, davon mindestens zwei Jahre als Projektleiter oder Stellvertreter (mindestens Consulting Ebene). Darüber hinaus müssen der Projektleiter und Stellvertreter über Kompetenzen in der Steuerung von Projekten mit vergleichbaren Anforderungen verfügen. Vergleichbar sind Projekte, wie sie als Referenz gefordert werden. Diese sind ebenfalls anzugeben. Die Projektleiter und Stellvertreter müssen - Erfahrung in der Messung der Markenwahrnehmung bei großen, namenhaften, komplexen Unternehmens- oder Produktmarken von mindestens deutschlandweiter Reichweite, idealerweise mit mindestens zwei Ebenen der Markenhierarchie (Dachmarke/Konzernmarke, regionale Töchter) - Erfahrungen mit verschiedenen Befragungsmethoden als Projektleiter/Stellvertreter. - Erfahrungen mit verschiedenen Analyseverfahren als Projektleiter/ Stellvertreter. - Erfahrung in der Vorbereitung und Planung von Inhalten und Handlungsoptionen für Arbeitsgremien in Zusammenarbeit mit den Auftraggebern sowie Präsentation in Arbeitsgremien, besitzen. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Kurze Unternehmensdarstellung, unter Angabe von: Name des Unternehmens, Gesellschaftsform, Geschäftstätigkeit, Standorte, verbundene Unternehmen, technische Ausstattung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
15 Wochen
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: (1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Teilnahmeantrags/Angebotes, dass er den in der Bekanntmachung und den Auftragsunterlagen genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der/den Auftraggeberin/-innen durch Vorlage geeigneter D … ganz lesenLeistung: (1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Teilnahmeantrags/Angebotes, dass er den in der Bekanntmachung und den Auftragsunterlagen genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der/den Auftraggeberin/-innen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (2) Der Bieter erkennt die den Vergabeunterlagen beigefügten Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit für die Auftragsdatenverarbeitung einschließlich der Anhänge A bis G ohne Einschränkung an. (3) Es gilt die Pflicht zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit geltenden Fassung (Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen), siehe hierzu die Eigenerklärung in den Auftragsunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesen§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Aus Gründen der Geheimhaltung haben sich die Auftraggeberinnen dazu entschieden, die Anhänge zur Leistungsbeschreibung "Anlage 02a_Anhang zur LB: AOK-Markenleitbild" und "Anlage 02b_Anhang zur LB: AOK-Markenpersönlichkeit" interessierten Unternehmen nur nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungsverpfl … ganz lesenAus Gründen der Geheimhaltung haben sich die Auftraggeberinnen dazu entschieden, die Anhänge zur Leistungsbeschreibung "Anlage 02a_Anhang zur LB: AOK-Markenleitbild" und "Anlage 02b_Anhang zur LB: AOK-Markenpersönlichkeit" interessierten Unternehmen nur nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungsverpflichtung zur Verfügung zu stellen. Interessierte Unternehmen haben dazu das entsprechende Formblatt in den Vergabeunterlagen (Anlage 14_Geheimhaltungsverpflichtung) ausgefüllt und unterschrieben über das Vergabeportal DTVP an den AOK-Bundesverband zu senden und erhalten daraufhin die oben genannten Anhänge zur Leistungsbeschreibung zugesandt.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKMMSK# (I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin/-innen vom AOK-Bundesverband durchgeführt. (II.) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet/-n die Auftraggeberin/-innen die E-Vergabelösung DTVP. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwend … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKMMSK# (I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin/-innen vom AOK-Bundesverband durchgeführt. (II.) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet/-n die Auftraggeberin/-innen die E-Vergabelösung DTVP. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Auftragsunterlagen sind dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Auftragsunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Auftragsunterlagen (Bewerbungsbedingungen). (III.) a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Erklärung zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen und es sind Erklärung zur Haftpflichtversicherung, Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen und zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft der/den Auftraggeberin/-innen vorzulegen. (III.) b) Hinweis Eignungsleihe oder Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern und/oder der Eignungsleihe ist dies im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer anzugeben. Zusätzlich sind folgende Unterlagen von jedem Unterauftragnehmer und/oder Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber/Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründe und Verpflichtungserklärung zur Erbringung der Leistungen/Kapazitäten gegenüber dem Bewerber/Bieter. (III.) c) Im Weiteren, insbesondere zur Eignungsleihe, wird auf die Konkretisierung in den Auftragsunterlagen verwiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

82vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (69 Lose mit Angabe)
308.350 €Zuschlagswert im Median
199.174 € – 520.732 €mittlere Hälfte, 21 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 18.03.2026 auf 19.03.2026 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.03.2026
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 18.03.2026
  5. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 18.03.2026

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