BüvA_Mailingprogramm Kinder- und Jugendgesundheit - Versand
Die AOK-Bundesverband eGbR führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 2026-08-21-SYS-CSCveröffentlicht 14.10.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 3,16 Mio. €
- Laufzeit
- 45 Monate
- Lose
- 8
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Berlin10178, Berlin
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 75 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (10 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Qualität50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Tagen
- Heute
Beschreibung
Versand von Dialogpost im Rahmen des Mailingprogramms Kinder- und Jugendgesundheit
Gegenstand nach CPV
- 79571000PostversandHauptgegenstand
Lose8 Lose
Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | AOK Baden-Württemberg Im Rahmen des Mailingprogramms "Kinder- und Jugendgesundheit" informieren die AOKs ihre Versicherten über regelhaft anstehende Früherkennungsuntersuchungen, die sogenannten U-Untersuchungen, und besondere Untersuchungsanlässe, wie beispielsweise der Schulstart. Mit dieser Ausschreibung schreibt der AOK-Bundesverband im Auftrag von acht AOKs, hier Auftraggeberinnen, einen Rahmenvertrag in acht Losen über den Versand der Mailings aus dem Mailingprogramm "Kinder- und Jugendgesundheit" per Dialogpost aus. Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung, Beförderung und Zustellung der Mailings. Die Lose sind in Gebiete nach der jeweiligen AOK aufgeteilt: Los 1: AOK Baden-Württemberg, Los 2: AOK Bayern, Los 3: AOK Hessen, Los 4: AOK Niedersachsen; Los 5: AOK Nordost, Los 6: AOK NordWest, Los 7: AOK PLUS, Los 8: AOK Rheinland/Hamburg | 45 Monate | – |
| 2 | AOK Bayern Im Rahmen des Mailingprogramms "Kinder- und Jugendgesundheit" informieren die AOKs ihre Versicherten über regelhaft anstehende Früherkennungsuntersuchungen, die sogenannten U-Untersuchungen, und besondere Untersuchungsanlässe, wie beispielsweise der Schulstart. Mit dieser Ausschreibung schreibt der AOK-Bundesverband im Auftrag von acht AOKs, hier Auftraggeberinnen, einen Rahmenvertrag in acht Losen über den Versand der Mailings aus dem Mailingprogramm "Kinder- und Jugendgesundheit" per Dialogpost aus. Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung, Beförderung und Zustellung der Mailings. Die Lose sind in Gebiete nach der jeweiligen AOK aufgeteilt: Los 1: AOK Baden-Württemberg, Los 2: AOK Bayern, Los 3: AOK Hessen, Los 4: AOK Niedersachsen; Los 5: AOK Nordost, Los 6: AOK NordWest, Los 7: AOK PLUS, Los 8: AOK Rheinland/Hamburg | 45 Monate | – |
| 3 | AOK Hessen Im Rahmen des Mailingprogramms "Kinder- und Jugendgesundheit" informieren die AOKs ihre Versicherten über regelhaft anstehende Früherkennungsuntersuchungen, die sogenannten U-Untersuchungen, und besondere Untersuchungsanlässe, wie beispielsweise der Schulstart. Mit dieser Ausschreibung schreibt der AOK-Bundesverband im Auftrag von acht AOKs, hier Auftraggeberinnen, einen Rahmenvertrag in acht Losen über den Versand der Mailings aus dem Mailingprogramm "Kinder- und Jugendgesundheit" per Dialogpost aus. Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung, Beförderung und Zustellung der Mailings. Die Lose sind in Gebiete nach der jeweiligen AOK aufgeteilt: Los 1: AOK Baden-Württemberg, Los 2: AOK Bayern, Los 3: AOK Hessen, Los 4: AOK Niedersachsen; Los 5: AOK Nordost, Los 6: AOK NordWest, Los 7: AOK PLUS, Los 8: AOK Rheinland/Hamburg | 45 Monate | – |
| 4 | AOK Niedersachsen Im Rahmen des Mailingprogramms "Kinder- und Jugendgesundheit" informieren die AOKs ihre Versicherten über regelhaft anstehende Früherkennungsuntersuchungen, die sogenannten U-Untersuchungen, und besondere Untersuchungsanlässe, wie beispielsweise der Schulstart. Mit dieser Ausschreibung schreibt der AOK-Bundesverband im Auftrag von acht AOKs, hier Auftraggeberinnen, einen Rahmenvertrag in acht Losen über den Versand der Mailings aus dem Mailingprogramm "Kinder- und Jugendgesundheit" per Dialogpost aus. Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung, Beförderung und Zustellung der Mailings. Die Lose sind in Gebiete nach der jeweiligen AOK aufgeteilt: Los 1: AOK Baden-Württemberg, Los 2: AOK Bayern, Los 3: AOK Hessen, Los 4: AOK Niedersachsen; Los 5: AOK Nordost, Los 6: AOK NordWest, Los 7: AOK PLUS, Los 8: AOK Rheinland/Hamburg | 45 Monate | – |
| 5 | AOK Nordost Im Rahmen des Mailingprogramms "Kinder- und Jugendgesundheit" informieren die AOKs ihre Versicherten über regelhaft anstehende Früherkennungsuntersuchungen, die sogenannten U-Untersuchungen, und besondere Untersuchungsanlässe, wie beispielsweise der Schulstart. Mit dieser Ausschreibung schreibt der AOK-Bundesverband im Auftrag von acht AOKs, hier Auftraggeberinnen, einen Rahmenvertrag in acht Losen über den Versand der Mailings aus dem Mailingprogramm "Kinder- und Jugendgesundheit" per Dialogpost aus. Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung, Beförderung und Zustellung der Mailings. Die Lose sind in Gebiete nach der jeweiligen AOK aufgeteilt: Los 1: AOK Baden-Württemberg, Los 2: AOK Bayern, Los 3: AOK Hessen, Los 4: AOK Niedersachsen; Los 5: AOK Nordost, Los 6: AOK NordWest, Los 7: AOK PLUS, Los 8: AOK Rheinland/Hamburg | 45 Monate | – |
| 6 | AOK NordWest Im Rahmen des Mailingprogramms "Kinder- und Jugendgesundheit" informieren die AOKs ihre Versicherten über regelhaft anstehende Früherkennungsuntersuchungen, die sogenannten U-Untersuchungen, und besondere Untersuchungsanlässe, wie beispielsweise der Schulstart. Mit dieser Ausschreibung schreibt der AOK-Bundesverband im Auftrag von acht AOKs, hier Auftraggeberinnen, einen Rahmenvertrag in acht Losen über den Versand der Mailings aus dem Mailingprogramm "Kinder- und Jugendgesundheit" per Dialogpost aus. Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung, Beförderung und Zustellung der Mailings. Die Lose sind in Gebiete nach der jeweiligen AOK aufgeteilt: Los 1: AOK Baden-Württemberg, Los 2: AOK Bayern, Los 3: AOK Hessen, Los 4: AOK Niedersachsen; Los 5: AOK Nordost, Los 6: AOK NordWest, Los 7: AOK PLUS, Los 8: AOK Rheinland/Hamburg | 45 Monate | – |
| 7 | AOK PLUS Im Rahmen des Mailingprogramms "Kinder- und Jugendgesundheit" informieren die AOKs ihre Versicherten über regelhaft anstehende Früherkennungsuntersuchungen, die sogenannten U-Untersuchungen, und besondere Untersuchungsanlässe, wie beispielsweise der Schulstart. Mit dieser Ausschreibung schreibt der AOK-Bundesverband im Auftrag von acht AOKs, hier Auftraggeberinnen, einen Rahmenvertrag in acht Losen über den Versand der Mailings aus dem Mailingprogramm "Kinder- und Jugendgesundheit" per Dialogpost aus. Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung, Beförderung und Zustellung der Mailings. Die Lose sind in Gebiete nach der jeweiligen AOK aufgeteilt: Los 1: AOK Baden-Württemberg, Los 2: AOK Bayern, Los 3: AOK Hessen, Los 4: AOK Niedersachsen; Los 5: AOK Nordost, Los 6: AOK NordWest, Los 7: AOK PLUS, Los 8: AOK Rheinland/Hamburg | 45 Monate | – |
| 8 | AOK Rheinland/Hamburg Im Rahmen des Mailingprogramms "Kinder- und Jugendgesundheit" informieren die AOKs ihre Versicherten über regelhaft anstehende Früherkennungsuntersuchungen, die sogenannten U-Untersuchungen, und besondere Untersuchungsanlässe, wie beispielsweise der Schulstart. Mit dieser Ausschreibung schreibt der AOK-Bundesverband im Auftrag von acht AOKs, hier Auftraggeberinnen, einen Rahmenvertrag in acht Losen über den Versand der Mailings aus dem Mailingprogramm "Kinder- und Jugendgesundheit" per Dialogpost aus. Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung, Beförderung und Zustellung der Mailings. Die Lose sind in Gebiete nach der jeweiligen AOK aufgeteilt: Los 1: AOK Baden-Württemberg, Los 2: AOK Bayern, Los 3: AOK Hessen, Los 4: AOK Niedersachsen; Los 5: AOK Nordost, Los 6: AOK NordWest, Los 7: AOK PLUS, Los 8: AOK Rheinland/Hamburg | 45 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Näheres regelt die Unterlage "Bewertungskriterien" (Anlage 4a) der Auftragsunterlagen.
- Qualität
- Näheres regelt die Unterlage "Bewertungskriterien" (Anlage 4a) der Auftragsunterlagen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 45 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesenkürzer
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKMWFA# (I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin/-innen vom AOK-Bundesverband durchgeführt. (II.) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet/-n die Auftraggeberin/-innen die E-Vergabelösung DTVP. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwend … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKMWFA# (I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin/-innen vom AOK-Bundesverband durchgeführt. (II.) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet/-n die Auftraggeberin/-innen die E-Vergabelösung DTVP. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Auftragsunterlagen sind dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Auftragsunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Auftragsunterlagen (Bewerbungsbedingungen). (III.) a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Erklärung zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen und es sind Erklärung zur Haftpflichtversicherung, Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen und zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft der/den Auftraggeberin/-innen vorzulegen. (III.) b) Hinweis Eignungsleihe oder Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern und/oder der Eignungsleihe ist dies im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer anzugeben. Zusätzlich sind folgende Unterlagen von jedem Unterauftragnehmer und/oder Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber/Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründe und Verpflichtungserklärung zur Erbringung der Leistungen/Kapazitäten gegenüber dem Bewerber/Bieter. (III.) c) Im Weiteren, insbesondere zur Eignungsleihe, wird auf die Konkretisierung in den Auftragsunterlagen verwiesen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Deutsche Post AG, Bonn | 1 |
| 2 | Deutsche Post AG, Bonn | 1 |
| 3 | Deutsche Post AG, Bonn | 1 |
| 4 | Deutsche Post AG, Bonn | 1 |
| 5 | Deutsche Post AG, Bonn | 1 |
| 6 | Deutsche Post AG, Bonn | 1 |
| 7 | Deutsche Post AG, Bonn | 2 |
| 8 | Deutsche Post AG, Bonn | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Die AOK-Bundesverband eGbR führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch
- Art
- Gesundheit
- Anschrift
- Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
- Website
- aok.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bv.aok.de
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- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 21.09.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e8229e4b-7cab-44d8-924f-e2dbc0822c59.