MEM - Lehrplaneditor
MEM - Lehrplaneditor · Grünwald, Bayern
Aktenzeichen 024/2026veröffentlicht 23.07.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Grünwald82031, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Aufgabenverständnis15,4 %
- UI/UX Design15,4 %
- Projekt- und Risikomanagement11,5 %
- Barrierefreiheit7,7 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 2 Monatenan MEM - Lehrplaneditor
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 60 Tagennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 12:15 Uhrvor 60 Tagen
- Heute
- Bindefrist endetin 31 Tagen3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Der Lehrplan-Editor als webbasiertes Content-Management-System (CMS) ermöglicht die Erstellung, Digitalisierung und Pflege der öffentlichen Lehrpläne der 16 Bundesländer (im Bereich der allgemeinbildenden Schulen, Textelementenumfang ca. 5 Mio.) in Deutschland. Ziel ist es, eine einheitliche, strukturierte und zugleich flexible Arbeitsumgebung zu schaffen, die den zum Teil sehr unterschiedlichen Anforderungen der Bundesländer gerecht wird. Aktuell liegen die Lehrpläne der 16 Bundesländer vorwiegend als PDF-Dokumente vor, was bedeutet, dass sie nicht maschinenlesbar sind. Der Lehrplan-Editor speichert sämtliche maschinenlesbaren Lehrplan-Daten in der im MEM-Projekt erstellten RDF-Datenbank (triple store) ab. Zusätzlich ermöglicht die Export-Funktion des Lehrplan-Editors es, die Lehrpläne u.a. im PDF-Format zu erstellen.
Gegenstand nach CPV
- 72212100Entwicklung von branchenspezifischer SoftwareHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | UI UX-Design Der Editor ermöglicht es berechtigten Nutzergruppen - insbesondere Bildungsministerien, Lehrplan-Kommissionen und Redaktionen - neue Lehrpläne effizient und kollaborativ zu erstellen, bestehende Lehrpläne im PDF-Format KI-unterstützt in eine maschinenlesbare und strukturierte Form zu überführen sowie bestehende Lehrpläne, die in der RDF-Datenbank hinterlegt sind, zu bearbeiten. Durch eine klare Strukturierung der Inhalte, die Abbildung länderspezifischer Besonderheiten und eine intuitive Bedienbarkeit wird der Editor eine wichtige Grundlage für die künftige Lehrplanarbeit in den Bundesländern bieten. Ein zentrales Merkmal des Lehrplan-Editors ist seine direkte Anbindung an den Lehrplan-Triple-Store, der die technische Basis für eine bundesweit einheitliche Datenhaltung und Nutzung von Lehrplänen bildet. Damit wird sichergestellt, dass die im Editor erstellten oder überarbeiteten Inhalte konsistent, aktuell und unmittelbar für weitere Anwendungen verfügbar sind. Gleichzeitig sind durch die im MEM-Projekt entwickelte Ontologie alle relevanten Informationen zu den Lehrplänen der jeweiligen Bundesländer hinterlegt. | – | – |
| 2 | Entwicklung Der Editor ermöglicht es berechtigten Nutzergruppen - insbesondere Bildungsministerien, Lehrplan-Kommissionen und Redaktionen - neue Lehrpläne effizient und kollaborativ zu erstellen, bestehende Lehrpläne im PDF-Format KI-unterstützt in eine maschinenlesbare und strukturierte Form zu überführen sowie bestehende Lehrpläne, die in der RDF-Datenbank hinterlegt sind, zu bearbeiten. Durch eine klare Strukturierung der Inhalte, die Abbildung länderspezifischer Besonderheiten und eine intuitive Bedienbarkeit wird der Editor eine wichtige Grundlage für die künftige Lehrplanarbeit in den Bundesländern bieten. Ein zentrales Merkmal des Lehrplan-Editors ist seine direkte Anbindung an den Lehrplan-Triple-Store, der die technische Basis für eine bundesweit einheitliche Datenhaltung und Nutzung von Lehrplänen bildet. Damit wird sichergestellt, dass die im Editor erstellten oder überarbeiteten Inhalte konsistent, aktuell und unmittelbar für weitere Anwendungen verfügbar sind. Gleichzeitig sind durch die im MEM-Projekt entwickelte Ontologie alle relevanten Informationen zu den Lehrplänen der jeweiligen Bundesländer hinterlegt. | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- AufgabenverständnisGewichtung (Punkte, genau) 15,4Bieter haben ihr Aufgabenverständnis nachzuweisen, indem Sie die Ausgangssituation, die Zielsetzung des Projektes und die erwarteten Ergebnisse mit eigenen Worten erläutern. Benennen Sie die Ihrer Ansicht nach wichtigsten Aspekte des UI/UX-Design. Stellen Sie ihre Fähigkeiten dar, ein modernes, benutzerfreundliches Interface zu gestalten."
- Qualität
- UI/UX DesignGewichtung (Punkte, genau) 15,4Bieter haben ihre Fähigkeiten darzustellen, ein modernes, benutzerfreundliches Interface zu gestalten
- Qualität
- Projekt- und RisikomanagementGewichtung (Punkte, genau) 11,5Bieter haben zu erläutern, welche geeigneten Methoden für Projekt- und Risikomanagement sie in welchem Umfang im Rahmen des Projekts anwenden möchten und darzulegen, wie Sie die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber diesbezüglich gestalten möchten
- Qualität
- BarrierefreiheitGewichtung (Punkte, genau) 7,7Bieter haben Ihre Herangehensweise und Kompetenzen, um den Anforderungen der Barrierefreiheit und der Usability gerecht werden zu können zu beschreiben.
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 50Für das Zuschlagskriterium "Preis" haben die Bieter den jeweiligen Gesamtangebotspreis für das zu beauftragende Los unter Verwendung des "Preisblatt_LP Editor" anzugeben. Der im Preisblatt angegebene Gesamtangebotspreisf für Los 1 wird der weiteren Angebotswertung zu Grunde gelegt. Das Zuschlagskriterium "Preis" wird mit 50% gewichtet.
Eignung4 von 4 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Darstellung des Unternehmens (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, … ganz lesenkürzer
- Darstellung des Unternehmens (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie - falls zutreffend - ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit zu anderen Unternehmen. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Registerauszug (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als 6 Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen. - Eigenerklärung zu Artikel 5 k) der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren - Scientology-Schutzerklärung - Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und ILO-Kernarbeitsnormen - Eigenerklärung zu funktionalen Anforderungen und Qualitätsanforderungen gem. Leistungsbeschreibung- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder sofern derzeit keine Versicherung in erforderlicher Höhe geführt wird, Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird, bei einem Versicherer, der im Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder … ganz lesenkürzer
- Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder sofern derzeit keine Versicherung in erforderlicher Höhe geführt wird, Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird, bei einem Versicherer, der im Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) niedergelassen ist. Mindeststandard: Deckungssummen mind. 1 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1 Mio. EUR für Vermögens-, Sach- und sonstige Schäden, jeweils mind. zweifach maximiert.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Es sind mit dem Angebot je Los mindestens drei inhaltlich vergleichbare Referenzen nachzuweisen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 04.09.2026, 12:15 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1. Die Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten … ganz lesenkürzer
1. Die Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. 2. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YTSMU8V#
Los 2
Zuschlag11 von 11 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 50Für das Zuschlagskriterium "Preis" haben die Bieter den jeweiligen Gesamtangebotspreis für die zu beauftragenden Leistungsbausteine unter Verwendung des "Preisblatt_LP Editor" anzugeben. Der im Preisblatt angegebene Gesamtangebotspreis wird der weiteren Angebotswertung zu Grunde gelegt. Das Zuschlagskriterium "Preis" wird mit 50% gewichtet.
- Qualität
- AuftragsdurchführungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 7,4Bieter weisen ihr Aufgabenverständnis nach, indem sie die Ausgangssituation, die Zielsetzung des Projektes und die erwarteten Ergebnisse mit eigenen Worten erläutern. Sie haben die ihrer Ansicht nach wichtigsten Aspekte des Lehrplan-Navigators zu benennen und ein Konzept zur Umsetzung des Vorhabens zu erstellen. Dabei ist insbesondere darzulegen, inwiefern die funktionalen Anforderungen technisch umgesetzt werden. Das Konzept fließt mit der erreichten Punktzahl - maximal erreichbar sind 20 gewichtete Bewertungspunkte - über die Leistungswertung in die Angebotswertung ein.
- Qualität
- Umsetzungskonzept CMSGewichtung (Punkte, genau) 5,56Bieter haben darzulegen, wie sie die funktionalen Anforderungen im CMS umsetzen. Sie beschreiben insbesondere die Strukturierung von Inhalten, Redaktionsprozesse sowie den Einsatz von Standardfunktionalitäten und projektspezifischen Erweiterungen. Sie haben aufzuzeigen, wie eine effiziente und nachhaltige Nutzung aus Anwendersicht gewährleistet wird. Das Konzept fließt mit der erreichten Punktzahl - maximal erreichbar sind 10 gewichtete Bewertungspunkte - über die Leistungswertung in die Angebotswertung ein.
- Qualität
- Technisches Architektur-, Schnittstellen- und DatenmanagementkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 5,56Bieter beschreiben die geplante System- und Anwendungsarchitektur sowie das Zusammenspiel der Komponenten. Sie erläutern die Gestaltung der Schnittstellen und die grundlegenden Datenflüsse zwischen CMS und angebundenen Systemen (Triple Store). Sie stellen dar, wie Daten strukturiert, gespeichert und zwischen den Systemen synchronisiert werden und stellen insbesondere auf Aspekte wie Datenkonsistenz, Qualitätssicherung, Versionierung und den Umgang mit Konflikten ein. Das Konzept fließt mit der erreichten Punktzahl - maximal erreichbar sind 15 gewichtete Bewertungspunkte - über die Leistungswertung in die Angebotswertung ein.
- Qualität
- Benutzer- und RechteverwaltungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 5,56Bieter beschreiben ihr Konzept zur Verwaltung von Nutzenden und Berechtigungen. Sie gehen insbesondere auf Rollen- und Rechtekonzepte sowie Vergabeprozesse ein. Das Konzept fließt mit der erreichten Punktzahl - maximal erreichbar sind 15 gewichtete Bewertungspunkte - über die Leistungswertung in die Angebotswertung ein.
- Qualität
- Erfahrung mit RDF/OWL und SPARQLGewichtung (Punkte, genau) 5,56Die MEM-Ontologie basiert auf OWL/RDF. Bieter haben ihre Kenntnisse in diesem Bereich darzustellen. Vorhandene Erfahrung fließt mit der erreichten Punktzahl - maximal erreichbar sind 15 gewichtete Bewertungspunkte - über die Leistungswertung in die Angebotswertung ein.
- Qualität
- Projekt- und RisikomanagementGewichtung (Punkte, genau) 5,56Bieter haben zu erläutern, welche geeigneten Methoden für Projekt- und Risikomanagement sie in welchem Umfang im Rahmen des Projekts anwenden möchten und darzulegen, wie sie die Zusammenarbeit mit FWU diesbezüglich gestalten möchten. Dieses Kriterium fließt mit der erreichten Punktzahl - maximal erreichbar sind 15 gewichtete Bewertungspunkte - über die Leistungswertung in die Angebotswertung ein.
- Qualität
- Skalierbarkeit und AusfallsicherheitGewichtung (Punkte, genau) 3,7Bieter haben ihre Vorgehensweise und den Ansatz bei der Umsetzung des Projekts zu beschreiben, um eine Skalierbarkeit (Up & Downscaling), eine Ausfallsicherheit sowie kurze Antwortzeiten zu gewährleisten. Dieses Kriterium fließt mit der erreichten Punktzahl - maximal erreichbar sind 10 gewichtete Bewertungspunkte - über die Leistungswertung in die Angebotswertung ein.
- Qualität
- BarrierefreiheitGewichtung (Punkte, genau) 3,7Bieter haben ihre Herangehensweise und Kompetenzen zu beschreiben, um den Anforderungen in der Leistungsbeschreibung in Bezug auf Barrierefreiheit und der Usability gerecht werden zu können. Dieses Kriterium fließt mit der erreichten Punktzahl - maximal erreichbar sind 10 gewichtete Bewertungspunkte - über die Leistungswertung in die Angebotswertung ein.
- Qualität
- SicherheitskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 3,7Bieter haben ihre Vorgehensweise für die Erstellung des in der Leistungsbeschreibung geforderten Sicherheitskonzeptes darzulegen. Dieses Konzept fließt mit der erreichten Punktzahl - maximal erreichbar sind 10 gewichtete Bewertungspunkte - über die Leistungswertung in die Angebotswertung ein.
- Qualität
- DatenschutzkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 3,7Bieter haben ihre Vorgehensweise für die Einhaltung der in der Leistungsbeschreibung geforderten Datenschutzanforderungen unter Berücksichtigung der Betroffenenrechte. Dieses Konzept fließt mit der erreichten Punktzahl - maximal erreichbar sind 10 gewichtete Bewertungspunkte - über die Leistungswertung in die Angebotswertung ein.
Eignung4 von 4 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Darstellung des Unternehmens (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, … ganz lesenkürzer
- Darstellung des Unternehmens (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie - falls zutreffend - ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit zu anderen Unternehmen. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Registerauszug (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als 6 Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen. - Eigenerklärung zu Artikel 5 k) der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren - Scientology-Schutzerklärung - Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und ILO-Kernarbeitsnormen - Eigenerklärung zu funktionalen Anforderungen und Qualitätsanforderungen gem. Leistungsbeschreibung- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder sofern derzeit keine Versicherung in erforderlicher Höhe geführt wird, Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird, bei einem Versicherer, der im Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder … ganz lesenkürzer
- Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder sofern derzeit keine Versicherung in erforderlicher Höhe geführt wird, Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird, bei einem Versicherer, der im Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) niedergelassen ist. Mindeststandard: Deckungssummen mind. 1 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1 Mio. EUR für Vermögens-, Sach- und sonstige Schäden, jeweils mind. zweifach maximiert.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Es sind mit dem Angebot je Los mindestens drei inhaltlich vergleichbare Referenzen nachzuweisen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 04.09.2026, 12:15 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1. Die Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten … ganz lesenkürzer
1. Die Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. 2. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YTSMU8V#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- MEM - Lehrplaneditor
- Art
- Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen, Bildung
- Anschrift
- Bavariafilmplatz 3, 82031 Grünwald
- Website
- fwu.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- SAP Deutschland SE & Co. KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- SSW-IT Rahmenvereinbarung Handelspartner für Beitritt zum BMI-Konditionenvertrag MS EADeutsche Rentenversicherung Schwaben, Zentrale VergabestelleFrist 08.12.2026
- Weiterentwicklung AIS.chatFWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbHFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 27d75ed3-d0bf-4f45-a48d-381cb94b5eaa.