Medizinische Versorgung ANKER Schwaben
Regierung von Schwaben · Augsburg, Bayern
Aktenzeichen 0270.ZV-18-24-12veröffentlicht 22.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 03.12.2024 – 01.12.2025
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr03.12.2024 – 01.12.2025, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (39 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 27 Monatenan Regierung von Oberbayern
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 27 Monatennur elektronisch über evergabe.bayern.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 27 Monaten
- Bindefrist endetvor 25 Monaten50 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 23 MonatenLaufzeit bis 01.12.2025
- Heute
Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben – nachfolgend Auftraggeber genannt –, beauftragt den Auftragnehmer mit der allgemeinmedizinischen Versorgung der in den Unterkunfts-Dependancen des ANKER Schwaben und im Behördenzentrum ANKER Schwaben untergebrachten Personen, ergänzend zum bestehenden Regelsystem. Der Auftraggeber hält hierüber - über die der Allgemeinheit zugängliche/-n medizinische/-n Versorgung/-en hinaus - die Ressourcen für die basismedizinische Versorgung der untergebrachten Personen, soweit wie möglich, unmittelbar in den Unterkunfts-Dependancen und dem Behördenzentrum vor.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogBitte beachten Sie das Dokument „01.01_Verfahrensinformationen und besondere Bewerbungsbedingungen“. Die Bieter müssen insgesamt bei dem Kriterium „Konzept: Auftragsbezogene Qualitätssicherung“ mindestens 3 Wertungspunkte erreichen um in die Angebotswertung einbezogen zu werden.
Eignung5 von 5 angegeben
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 03.12.2024
- Vertragsende
- 01.12.2025
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Vgl. hierzu die Vergabeunterlagen.
- Optionen
- Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird. Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf, am 30.11.2027, 24.00 Uhr.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 50 Tage
- Angebotsöffnung
- 22.08.2024, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Fronhof 10, 86152 Augsburg
- Website
- auftraege.bayern.de
- Kontakt
- poststelle@
reg-schw.bayern.de - Auskünfte
- Regierung von Oberbayernzentrale.vergabestelle@
reg-ob.bayern.de
Bei uns erfasst
- Verpflegungsleistungen für ausgewählte ANKER-Dependancen im Regierungsbezirk Schwaben15.10.2026 · 2 Angebote
- Alarmverfolgung/Interventionsdienst der Brandmeldeanlage/Hausmeldeanlage für die Gemeinschaftsunterkünfte Nördlingen, Asbach-Bäumenheim, Ettringen-Siebnach, Höchstädt ab dem 01.12.202625.09.2026
- Alarmverfolgung/Interventionsdienst der Brandmeldeanlage/Hausmeldeanlage für die Gemeinschaftsunterkünfte Nördlingen, Asbach-Bäumenheim, Ettringen-Siebnach, Höchstädt ab dem 01.12.202625.09.2026
- Alarmverfolgung/Interventionsdienst der Brandmeldeanlage/Hausmeldeanlage für die Gemeinschaftsunterkünfte Nördlingen, Asbach-Bäumenheim, Ettringen-Siebnach, Höchstädt ab dem 01.12.202625.09.2026
Mehr von Regierung von Schwaben
- Verpflegungsdienste GU Augsburg-Inningen, AE Mering, AE Augsburg KobelwegRegierung von Schwaben · AugsburgFrist 10.11.2026
Alle 1 offenen Ausschreibungen von Regierung von Schwaben, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Bayern (1 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BG prevent GmbH6 Zuschläge
- Dres. Dietlmeier & Hohmann GbR3 Zuschläge
- Tresec Medical GmbH3 Zuschläge
- Argumed GmbH2 Zuschläge
- PIMA Health & Safety GmbH2 Zuschläge
- SYNLAB Medizinisches Versorgungszentrum Weiden GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 22.08.2024 auf 27.08.2024 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Rahmenvereinbarung - Arbeitssicherheitstechnische BetreuungStadt CelleFrist 07.12.2026
- RV Betriebsärztliche Betreuung von Dienststellen der Landesverwaltung BrandenburgLandesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und GesundheitFrist 07.12.2026
- Textile VollversorgungBG Klinikum Bergmannstrost Halle gGmbHFrist 27.11.2026
- Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Betriebsarzt (Los 1)Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-WestfalenFrist 09.11.2026
- Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und EAPgematik GmbHFrist 01.12.2026
- RV Arbeitsmedizinische BetreuungZukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbHFrist 20.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a2557844-4f37-4cd8-b4c5-80783d28c249.