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Medientechnik und -produktion für zwei Ausstellungsvorhaben des LEIZA

Leibniz-Zentrum für Archäologie · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 25 / 00086veröffentlicht 04.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
20 Monate04.05.2026 – 31.12.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mainz55116, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 6 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Auftrag umfasst die Realisierung diverser datenbankbasierter medialer Applikationen an zwei Ausstellungstandorten: dem Museum für antike Schifffahrt (MufaS) in Mainz und dem Museum für Archäologie in Mainz. Alle beschriebenen Applikationen sind fast ausschließlich serverbasiert und verteilen sich dabei auf folgende Ausstellungsvorhaben bzw. Standorte: - die neue Dauerausstellung des Museums für antike Schifffahrt, - die neue Dauerausstellung des Museums für Archäologie, - den Sonderausstellungsbereich im Museum für Archäologie, - den Ausstellungsbereich Studiensammlung im Museum für Archäologie, - sowie die Bespielung der LED Wand an der Außenfassade des Museums für Archäologie.

Darüber hinaus greifen auch Webanwendungen auf den zentralen Server bzw. die Datenbanken zu. Zudem sollen zukünftig auch mediale Applikationen außerhalb der benannten Ausstellungsstandorte an das System angeschlossen werden, was bei der Programmierung von Datenbanken und Content Management System zu berücksichtigen ist. Auftragsbestandteil ist sowohl die Entwicklung der Software (inkl. Ausarbeitung der grafischen Oberflächen auf Basis bereitgestellter Vorgaben zum Medienstyle) als auch die Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme der technischen Gerätschaften, sowie die Installation und Einrichtung der medialen Applikationen. Alle Standorte sind über eine direkte Netzwerkverbindung miteinander verbunden und greifen auf die gleichen Server bzw. die gleichen Datenbanken/CMS zu. Alle medialen Komponenten sind über das Netzwerk mit dem Server verbunden. Lediglich Stationen, die eine autarke Wiedergabe ohne Interaktion mit Besucher wiedergeben und deren Interaktionen nicht ausgewertet werden, werden nicht an das Netzwerk angebunden, sofern sie nicht über das Netzwerk gesteuert werden (z.B. Ein- und Ausschalten von PCs, Projektoren etc.). Eine Besonderheit der medialen Applikationen in der Dauerausstellung des Museums für Archäologie besteht darin, dass sich diese teilweise durch das Nutzerverhalten verändern bzw. an dieses anpassen. Hierzu wird das Nutzerverhalten (im Folgenden Handlungen genannt) an bestimmten Applikationen innerhalb der Ausstellungen nach definierten Parametern (genannt Handlungsauswertungsschema) ausgewertet, an die Datenbank übermittelt und von dieser wieder an einzelne mediale Applikationen zurückgesendet. Hierdurch verändern sich einzelne Applikationen in Echtzeit. Die Besucher bekommen hierzu eine RFID Karte (genannt LEIZA-Karte), mit der sie die Stationen aktivieren und ihre Handlungen speichern. Im Museum für antike Schifffahrt findet die LEIZA-Karte im Allgemeinen keinen Einsatz. Nur wenige Stationen können sowohl mit als auch ohne LEIZA-Karte bedient werden. Neben der vorstehend beschriebenen bidirektionalen Kommunikation zwischen Server/Datenbank und medialer Applikationen sind über das Netzwerk auch folgende Funktionen zu realisieren: - Ein- und Ausschalten, Zustandsübermittlung (AN / AUS / Störung) der Medientechnik: für jeden Ausstellungsbereich wird die Medientechnik unabhängig ein- und ausgeschaltet. - Auswertung des Nutzerverhaltens (museumsinternen Evaluierung): das Nutzungsverhalten der Besucher kann hierüber analysiert werden, um Hinweise auf Verbesserungsbedarf zu erhalten. Die Medientechnik ist als komplexes mediales Gesamtsystem zu begreifen (LEIZA Kosmos) in dem alle Bestandteile miteinander kommunizieren. Es ist Auftragsbestandteil, Sorge zu tragen, dass alle beschriebenen Applikationen und Anforderungen reibungslos miteinander funktionieren. Neben den in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Rahmenbedingungen, steht die Wahl der hierfür erforderlichen Techniken dem Auftragnehmer (im Folgenden AN genannt) frei. Der AN hat dementsprechend Sorge zu tragen, dass alle benötigten Techniken, Schnittstellen etc. als Gesamtsystem realisiert werden. Neben der Entwicklung der medialen Applikationen im Front- und Backend, sind die Lieferung und Montage der Hardware, die Installation der Software (Betriebssysteme, Treiber etc), die Implementierung der durch den AN entwickelten Applikationen auf der jeweiligen Hardware, die Einrichtung und Inbetriebnahme, sowie ein Testlauf Teil des Leistungsumfangs.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
04.05.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nac … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Für die Kommunikation im Verfahren bitten wir die Kommunikationsfunktion des DTVP zu verwenden.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YRHYTPVUH27S# Wichtiger Hinweis: Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die Verhandlungen abgeschlossen sind. Wir fordern Sie hiermit auf, bis zum 17.04.2026, 12:00 Uhr Ihr endgültiges Angebot einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist sind keine Änderungen oder Nachverhandlunge … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YRHYTPVUH27S# Wichtiger Hinweis: Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die Verhandlungen abgeschlossen sind. Wir fordern Sie hiermit auf, bis zum 17.04.2026, 12:00 Uhr Ihr endgültiges Angebot einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist sind keine Änderungen oder Nachverhandlungen mehr möglich. Sämtliche Vergabeunterlagen stehen unter der eVergabe-Plattform DTVP (www.dtvp.de) zur Verfügung. Für die Kommunikation mit dem Auftraggeber verwenden Sie bitte die ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Portals.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
pmedien GmbH, München3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

96vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (77 Lose mit Angabe)
311.900 €Zuschlagswert im Median
133.416 € – 921.960 €mittlere Hälfte, 11 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d05410c0-74d5-4471-adc5-cb66a614501c.