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Masterplan Region Chemnitz / Südwestsachsen

Landkreis Zwickau - Landratsamt · Zwickau, Sachsen

Aktenzeichen 1001-2025-1039-OVveröffentlicht 21.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 366 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Sachsen (1 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr26.11.2025 – 30.11.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Zwickau08056, Landkreis Zwickau, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 120 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Qualität60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Fragen bis 08:00 Uhr
    vor 12 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 12 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    Landratsamt Zwickau, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau
    vor 12 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2026
    vor 11 Monaten
  6. Bindefrist endet
    57 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 10 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Der Masterplan Region Chemnitz / Südwestsachsen ist ein strategisches Vorhaben der fünf Gebietskörperschaften der Region – Landkreis Zwickau, Erzgebirgskreis, Vogtlandkreis, Landkreis Mittelsachsen und Stadt Chemnitz – zur aktiven Gestaltung des tiefgreifenden Strukturwandels in Folge der Transformation der Automobilindustrie. Ziel ist die Entwicklung einer zukunftsfähigen, wirtschaftlich resilienten Gesamtstrategie, die konkrete Handlungsoptionen, regionale Leitbilder und umsetzbare Maßnahmen aufzeigt. Der Prozess wird im Rahmen einer Einzelfallförderung durch den Freistaat Sachsen unterstützt und setzt auf breite Beteiligung von Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Politik.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 40Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt in vier Wertungsstufen. Auf der ersten Wertungsstufe erfolgt die formale Prüfung, auf der zweiten Wertungsstufe die Prüfung der Bietereignung, und auf dritter Wertungsstufe wird die Angemessenheit der Preise geprüft. Erst auf der vierten Wertungsstufe wird das Angebot anhand der nachfolgend benannten Zuschlagskriterien bewertet. Unter allen Angeboten, welche die vierte Wertungsstufe erreichen, entscheidet letztendlich das qualitativ und wirtschaftlich beste Angebot gemäß den für dieses Vergabeverfahren maßgeblichen Bewertungsmaßstäben. Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabeunterlagen, die Hinweise zum Vergabeverfahren und den Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung inkl. den Anlagen, das Angebot, das Zuschlagsschreiben sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Bestandteil des Vertrages. Die Bewertung der Angebote erfolgt unter Einbeziehung der Summe der erreichten Wertungspunkte in den Wertungskriterien und dem Preis des Angebotes nach der Nutzwertanalyse. Nutzwert = (0,4 x Pmin / PAng + 0,6 x WAng /Wbest) x 100 Legende: Pmin: niedrigster Preis aller Angebote PAng: Preis des Angebotes WAng: Wertungspunkte des Angebotes Wbest: höchste erreichte Punktzahl aller Angebote Die Qualität des Angebotes geht mit 60 % in die Bewertung ein, der Preis mit 40 %. Der maximale Nutzwert eines Angebotes kann bei 100 Punkten liegen. Weiterführende Informationen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 60Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt in vier Wertungsstufen. Auf der ersten Wertungsstufe erfolgt die formale Prüfung, auf der zweiten Wertungsstufe die Prüfung der Bietereignung, und auf dritter Wertungsstufe wird die Angemessenheit der Preise geprüft. Erst auf der vierten Wertungsstufe wird das Angebot anhand der nachfolgend benannten Zuschlagskriterien bewertet. Unter allen Angeboten, welche die vierte Wertungsstufe erreichen, entscheidet letztendlich das qualitativ und wirtschaftlich beste Angebot gemäß den für dieses Vergabeverfahren maßgeblichen Bewertungsmaßstäben. Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabeunterlagen, die Hinweise zum Vergabeverfahren und den Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung inkl. den Anlagen, das Angebot, das Zuschlagsschreiben sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Bestandteil des Vertrages. Die Bewertung der Angebote erfolgt unter Einbeziehung der Summe der erreichten Wertungspunkte in den Wertungskriterien und dem Preis des Angebotes nach der Nutzwertanalyse. Nutzwert = (0,4 x Pmin / PAng + 0,6 x WAng /Wbest) x 100 Legende: Pmin: niedrigster Preis aller Angebote PAng: Preis des Angebotes WAng: Wertungspunkte des Angebotes Wbest: höchste erreichte Punktzahl aller Angebote Die Qualität des Angebotes geht mit 60 % in die Bewertung ein, der Preis mit 40 %. Der maximale Nutzwert eines Angebotes kann bei 100 Punkten liegen. Weiterführende Informationen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (Anlage 1), Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage 2), Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und den Umsatz bezüglich der Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind … ganz lesenEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (Anlage 1), Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage 2), Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und den Umsatz bezüglich der Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind sowie die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach ständig Beschäftigten und Aushilfen (Anlage 3), Eigenerklärung bzw. Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung und der Zahlung der Versicherungsbeiträge (Anlage 4), . Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (Anlage 5), Eigenerklärung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Eintragung in das Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 6 Monate alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären, Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, Darstellung des Unternehmens- und Leistungsprofils, Es sind vergleichbare Referenzprojekte im Bereich Regionalentwicklung und Transformationsprozesse, in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vollständiger Angabe - des Leistungsinhaltes, - des Leistungszeitraumes - des Auftragsgebers (inkl. Ansprechpartner) und - dem Ergebnis zu benennen Erklärung Bietergemeinschaft (Formblatt 234) soweit zutreffend, Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formblatt 235) soweit zutreffend, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) soweit zutreffend, Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung (soweit zutreffend), Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Weitere Bestandteile des Angebotes Beschreibung des methodischen Vorgehens zur Umsetzung der in der Leistungsbeschreibung genannten Aufgaben: Arbeitsschritte, Meilensteine, Beteiligungsformate (Workshops, Online-Beteiligung, Zukunftswerkstätten etc.), Datenauswertung und Kommunikationsansatz (LP1). Darstellung des methodischen Vorgehens zur Definition von Wachstums-/ Risikobranchen, Durchführung von SWOT-Analysen, Entwicklung von Strategien und Bewertungsmatrizen (LP2). Darstellung des methodischen Vorgehens zur Entwicklung, Bewertung und Priorisierung konkreter Maßnahmen, inkl. Beteiligungskonzept, Monitoring-Ansatz, Ideenwettbewerb (LP3). Darstellung des Vorgehens zur Zusammenführung und Priorisierung der Maßnahmen, Entwicklung des Masterplans, Kommunikationsstrategie, Förderlogik (LP4). Darstellung des Projektteams: Rollen, Qualifikationen, Erfahrungen, vergleichbare Projekte, Moderations-/ Kommunikationskompetenz (LP1 – LP4). Beschreibung der Kenntnisse zu regionalen Akteuren, Strukturen, Netzwerken, Projekten, ggf. vorhandene Kooperationen oder Partner in der Region (LP1 – LP4).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Menschenhandel, Zwangsprostitutio … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
26.11.2025
Vertragsende
30.11.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
57 Tage
Angebotsöffnung
04.11.2025, 09:00 Uhr. Landratsamt Zwickau, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau. Zur Angebotsöffnung sind BIeter nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen … ganz lesenAuf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

23vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (23 Lose mit Angabe)
357.738 €Zuschlagswert im Median
246.859 € – 517.500 €mittlere Hälfte, 12 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d8f31320-ef40-4be5-bf2a-0fb32c7a5113.