Maßnahme i. R. des MULE Fördermittelprogrammes Landesgartenschau 2024 -- Rückbauarbeiten - Wiederherstellen von Flächen
Solestadt Bad Dürrenberg · Bad Dürrenberg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 2024-26-VE61Averöffentlicht 18.11.2024BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Monat
- 03.02.2025 – 28.02.2025
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Saalekreis.
- Neubau Kita Angersdorf, Los 21 - MalerarbeitenGemeinde Teutschenthal · TeutschenthalFrist 26.11.2026
- Neubau Kita Angersdorf, Los 20 - BodenbelagsarbeitenGemeinde Teutschenthal · TeutschenthalFrist 20.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Monat03.02.2025 – 28.02.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bad Dürrenberg06231, Saalekreis, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 59 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 0 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Angebotsfrist 08:59 Uhrvor 22 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 22 MonatenStadtverwaltung Solestadt Bad Dürrenberg Hauptstraße 27 06231 Bad Dürrenberg
- Vertragsbeginnvor 21 MonatenLaufzeit bis 28.02.2025
- Bindefrist endetvor 20 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die in diesem Los ausgeschriebenen Leistungen dienen im wesentlichen des Rückbaus von Wechselflorflächen der Landesgartenschau Bad Dürrenberg 2024, hin zu Rasenflächen. Wesentliche Leistungen sind u. a.: + Rückbau von Wechselflorflächen + Herstellung von Rasenflächen und + Freilegen von vorhandenen Fundamenten für Fahrradparker in WGD-Flächen. # Grobmassen: + 5.000 m² Wechselflorfläche beräumen + 5.000 m² Rasenansaat
Beschreibung des Loses
siehe Leistungsverzeichnis
Gegenstand nach CPV
- 45112700Landschaftsgärtnerische ArbeitenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt werden soll - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister und Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit … ganz lesenkürzer
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt werden soll - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister und Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG). Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden. # Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes. Der Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), hat bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden sollen (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. # Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen. Der Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), hat bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. # Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt. # Der Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), hat folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen entsprechend § 44 VgV (§ 6aEU Nr. 1 VOB/A entsprechend) für sich selbst und allen nicht präqualifizierten Unternehmen/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: 1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters oder 2. Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters 3. Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes # Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind und der Bieter selbst für einen Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA). # Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.- Kriterium
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes. Der Bieter, d … ganz lesenkürzer
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes. Der Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), hat bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden sollen (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. # Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen. Der Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), hat bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. # Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt. # Der Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), hat folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen entsprechend § 45 VgV (§ 6aEU Nr. 2 VOB/A entsprechend) für sich selbst und jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: 1. Den Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mindestens i. H. der Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR 2. aktuelle Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig) # Die Vergabestelle behält sich das Recht vor gemäß § 45 VgV (§ 6aEU Nr. 2 VOB/A entsprechend) von jedem nicht präqualifizierten Bieter, jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll zusätzlich insbesondere folgende Unterlagen abzufordern, sofern der Bieter (Hauptauftragnehmer) für einen Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA): 1. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters 2. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig 3. aktuelle qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig) 4. Der Auftraggeber wird - wenn notwendig - von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern # Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzei …- Kriterium
Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) Ergänzende Vertragsbedingungen (siehe dazu "Formblatt 1_Eigenerklaerung-Tariftreue-Mindeststundenentgelt_08.08.2024.pdf") # Für diese Ausschreibung sind die Vorgaben folgender maßgeblicher Tarifverträge zu beachten, aus denen … ganz lesenkürzer
Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) Ergänzende Vertragsbedingungen (siehe dazu "Formblatt 1_Eigenerklaerung-Tariftreue-Mindeststundenentgelt_08.08.2024.pdf") # Für diese Ausschreibung sind die Vorgaben folgender maßgeblicher Tarifverträge zu beachten, aus denen sich die hier relevanten Entgelte ergeben. 1. Bundeslohntarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 18. Oktober 1999 in der Fassung vom 20. Juni 2023, gültig bis 30.06.2025 2. Bundes-Gehaltstarifvertrag für Angestellte im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 18. Oktober 1999 in der Fassung vom 20. Juni 2023, gültig bis 30.06.2025 3. Bundesrahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 20. Dezember 1995 in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 20. Dezember 2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 5. März 2007 4. Bundesrahmentarifvertrag für Angestellte im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 20. Dezember 1995 # Die Tarifverträge sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. # Zu berücksichtigen sind die in § 2 Nr. 3 der Entgelttabelle vom 01.07.2024 des Bundeslohntarifvertrages und die Gehaltsgruppen der Gehaltstafel ab 01.07.2024 des Bundes-Gehaltstarifvertrages für Angestellte im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. Dabei werden folgende Lohn- bzw. Gehaltsgruppen ersetzt durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt i. H. v. derzeit 14,65 EUR: - Lohngruppe 7.6 - Gehaltsgruppe T1 für technische Angestellte im 1. Jahr - Gehaltsgruppe K1 für kaufmännische Angestellte im 1. Jahr - Gehaltsgruppe K1 für kaufmännische Angestellte im 2. + 3. Jahr - Gehaltsgruppe K1 für kaufmännische Angestellte ab 4. Jahr - Gehaltsgruppe K2 für kaufmännische Angestellte im 1. Jahr # Die nachfolgend aufgeführte Änderung des vergabespezifischen Mindeststundenentgelts in 2024 / 2025 ist entsprechend zu berücksichtigen: 2024 01.01. – 31.10.2024 13,38 EUR 01.11. – 31.12.2024 14,65 EUR 2025 01.01. – 31.01.2025 14,77 EUR 01.02. – 31.10.2025 15,67 EUR- Kriterium
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes. Der Bieter, d … ganz lesenkürzer
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes. Der Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), hat bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden sollen (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. # Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen. Der Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), hat bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. # Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt. # Folgende Angaben sind - sofern zutreffend - entsprechend § 46 VgV (§ 6aEU Nr. 3 VOB/A entsprechend) vom Bieter mit dem Angebot einzureichen: 1. Die Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019) 2. Die Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer und Eignungsleihe). Diese Angabe erfolgt unter Verwendung des Formblattes 235 VHB 2017. # Die Vergabestelle behält sich das Recht vor gemäß § 46 VgV (§ 6aEU Nr. 3 VOB/A entsprechend) von dem Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), zusätzlich insbesondere folgende Unterlagen abzufordern: 1. Die Angabe mindestens einer Referenz über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, mit Angabe des Wertes, des Liefer-bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. 2. Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern und / oder der Eignungsleihe die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. Diese Angabe erfolgt unter Verwendung des Formblattes 236 VHB Stand 2019. 3. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal 4. Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt # Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von dem Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. # Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 03.02.2025
- Vertragsende
- 28.02.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 07.01.2025, 09:00 Uhr. Stadtverwaltung Solestadt Bad Dürrenberg Hauptstraße 27 06231 Bad Dürrenberg. Die Einreichung der Angebote erfolgt wie angegeben elektronisch über die eVergabeplattform des Bundes. Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß der § 55 VgV, Bieter sind hierbei nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zusätzlich vom Bestbieter bzw. jedem Mitglied der Arbeits- oder Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB) 2. Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis /-programm 3. Preisermittlung Kalku … ganz lesenkürzer
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zusätzlich vom Bestbieter bzw. jedem Mitglied der Arbeits- oder Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB) 2. Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis /-programm 3. Preisermittlung Kalkulation (Formblatt 221/222) 4. Formblatt 1 Erklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit §§ 11 und 14 (2) TVergG-LSA, (Version vom 08.08.2024) 5. Formblatt 2 Erklärung zum Nachunternehmer § 14 (2) und (4) RVergG-LSA 6. Formblatt 3 Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) § 13 (1) TVergG-LSA 7. Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022 # Darüber hinaus sind folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen zusätzlich von gegebenfalls jedem Unterauftragnehmer und jedem anderen Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden soll auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen, sofern der Hauptbieter (Hauptauftragnehmer) für den Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA): 1. Formblatt 1 Erklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit §§ 11 und 14 (2) TVergG-LSA, (Version vom 08.08.2024) 2. Formblatt 3 Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) § 13 (1) TVergG-LSA 3. Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022 # Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind vom Bestbieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: 1. Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 VHB # Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen Leistungen zu erbringen. # Hinweis zur Kommunikation Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens bis zur Submission erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Nach der Angebotsöffnung ist die Kommunikation elektronisch auch via E-Mail zugelassen. # Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. # Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung informiert. # Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit. # Angaben zu Baustrom, Bauwasser Innerhalb des Umgriffes stehen Wasserentnahmestellen und Anschlüsse für die Stromversorgung zur Verfügung. Die Heranführung der Medien von der Entnahmestelle zum Baubereich bis max. 200 m ist Sache des Auftragsnehmers. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungssumme wie folgt: Baustrom: 0,2 % Bauwasser: 0,2 % # Angaben zur Bauleistungsversicherung Der Auftraggeber hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungssumme in Höhe von 0,16 %. # Angaben zur Vertragsstrafe Die Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausführungs- oder Lieferfristen beträgt 0,2 % der Auftragssumme und ist begrenzt auf 5 % der Auftragssumme. # Angaben zu Sicherheitsleistungen Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. # Hinweis zur Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022 Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014 des europäischen Rates wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Auftr …- Hinweis
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zusätzlich vom Bestbieter bzw. jedem Mitglied der Arbeits- oder Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB) 2. Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis /-programm 3. Preisermittlung Kalku … ganz lesenkürzer
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zusätzlich vom Bestbieter bzw. jedem Mitglied der Arbeits- oder Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB) 2. Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis /-programm 3. Preisermittlung Kalkulation (Formblatt 221/222) 4. Formblatt 1 Erklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit §§ 11 und 14 (2) TVergG-LSA, (Version vom 08.08.2024) 5. Formblatt 2 Erklärung zum Nachunternehmer § 14 (2) und (4) RVergG-LSA 6. Formblatt 3 Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) § 13 (1) TVergG-LSA 7. Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022 # Darüber hinaus sind folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen zusätzlich von gegebenfalls jedem Unterauftragnehmer und jedem anderen Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden soll auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen, sofern der Hauptbieter (Hauptauftragnehmer) für den Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA): 1. Formblatt 1 Erklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit §§ 11 und 14 (2) TVergG-LSA, (Version vom 08.08.2024) 2. Formblatt 2 Erklärung zum Nachunternehmer § 14 (2) und (4) RVergG-LSA 3. Formblatt 3 Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) § 13 (1) TVergG-LSA 4. Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022 # Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: 1. Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 VHB # Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen Leistungen zu erbringen. # Hinweis zur Kommunikation Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens bis zur Submission erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Nach der Angebotsöffnung ist die Kommunikation elektronisch auch via E-Mail zugelassen. # Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. # Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung informiert. # Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit. # Angaben zu Baustrom, Bauwasser Innerhalb des Umgriffes stehen Wasserentnahmestellen und Anschlüsse für die Stromversorgung zur Verfügung. Ebenso stellt der AG einen zentralen Sanitärcontainer zur Verfügung. Die Heranführung der Medien von der Entnahmestelle zum Baubereich bis max. 200 m ist Sache des Auftragsnehmers. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungssumme wie folgt: Baustrom: 0,2 % Bauwasser: 0,2 % # Angaben zur Bauleistungsversicherung Der Auftraggeber hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungssumme in Höhe von 0,16 %. # Angaben zur Vertragsstrafe Die Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausführungs- oder Lieferfristen beträgt 0,2 % der Auftragssumme und ist begrenzt auf 5 % der Auftragssumme. # Angaben zu Sicherheitsleistungen Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. # Hinweis zur Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022 Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014 des eur …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hauptstraße 27, 06231 Bad Dürrenberg
- Website
- badduerrenberg.de
- Kontakt
- vergabestelle@
badduerrenberg.de
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Alle 1 offenen Ausschreibungen von Solestadt Bad Dürrenberg, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 451 (Baureifmachung) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Sachsen-Anhalt (154 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ENDEA GmbH7 Zuschläge
- MH Landschaftspflege Stackelitz GmbH4 Zuschläge
- Scholz Bau GmbH4 Zuschläge
- BplusL Infra Log GmbH3 Zuschläge
- Containertransporte Wesseler3 Zuschläge
- Packroff GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dcbefef8-234c-4306-82ef-b9cc6d49e5ff.