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vergebenEU-weitTiefbau und StraßenbauBauRahmenvereinbarung

Maschinelle Schienenbearbeitung im Zuge der Instandhaltung und Prävention an Gleisen und Weichen der

DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main, Hessen

Aktenzeichen 23FEI69261veröffentlicht 22.11.2024BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 1054 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Hessen (76 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2025 – 31.12.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
35
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Frankfurt Main60327, Frankfurt am Main, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (181 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Maschinelle Schienenbearbeitung im Zuge der Instandhaltung und Prävention an Gleisen und Weichen der DB Netz AG

Gegenstand nach CPV

Lose35 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 01_MA, Gleise Hochleistungsschleifen (Machbarkeit)

Los 01_MA, Gleise Hochleistungsschleifen (Machbarkeit) Schienenbearbeitung Gleise gemäß Ril 824.4015 „Hochleistungsschleifen“ und 824.4005Z01

4 Jahre–
2
Los 02.1_FM, Gleise allgemein (Festmenge)

Los 02.1_FM, Gleise allgemein (Festmenge) Schienenbearbeitung Gleise gemäß Ril 824.4015 „allgemein“ und 824.4005Z01

4 Jahre–
3
Los 02.2_FM, Gleise allgemein (Festmenge)

Los 02.2_FM, Gleise allgemein (Festmenge) Schienenbearbeitung Gleise gemäß Ril 824.4015 „allgemein“ und 824.4005Z01

4 Jahre–
4
Los 02.3_FM, Gleise allgemein (Festmenge)

Los 02.3_FM, Gleise allgemein (Festmenge) Schienenbearbeitung Gleise gemäß Ril 824.4015 „allgemein“ und 824.4005Z01

4 Jahre–
5
Los 02.4_FM, Gleise allgemein (Festmenge)

Los 02.4_FM, Gleise allgemein (Festmenge) Schienenbearbeitung Gleise gemäß Ril 824.4015 „allgemein“ und 824.4005Z01

4 Jahre–
6
Los 02.5_MA, Gleise allgemein (Machbarkeit)

Los 02.5_MA, Gleise allgemein (Machbarkeit) Schienenbearbeitung Gleise gemäß Ril 824.4015 „allgemein“ und 824.4005Z01

4 Jahre–
7
Los 03.1_FM, Gleise Vollbahnfräsen spanabhebend (Festmenge)

Los 03.1_FM, Gleise Vollbahnfräsen spanabhebend (Festmenge) Schienenbearbeitung Gleise mit Vollbahnfräsen gemäß Ril 824.4015 „spanabhebend“ und 824.4005Z01

4 Jahre–
8
Los 03.2_FM, Gleise Vollbahnfräsen spanabhebend (Festmenge)

Los 03.2_FM, Gleise Vollbahnfräsen spanabhebend (Festmenge) Schienenbearbeitung Gleise mit Vollbahnfräsen gemäß Ril 824.4015 „spanabhebend“ und 824.4005Z01

4 Jahre–
9
Los 03.3_FM, Gleise Vollbahnfräsen spanabhebend (Festmenge)

Los 03.3_FM, Gleise Vollbahnfräsen spanabhebend (Festmenge) Schienenbearbeitung Gleise mit Vollbahnfräsen gemäß Ril 824.4015 „spanabhebend“ und 824.4005Z01

4 Jahre–
10
Los 03.4_FM, Gleise Vollbahnfräsen spanabhebend (Festmenge)

Los 03.4_FM, Gleise Vollbahnfräsen spanabhebend (Festmenge) Schienenbearbeitung Gleise mit Vollbahnfräsen gemäß Ril 824.4015 „spanabhebend“ und 824.4005Z01

4 Jahre–
11
Los 03.5_FM, Gleise Vollbahnfräsen spanabhebend (Festmenge)

Los 03.5_FM, Gleise Vollbahnfräsen spanabhebend (Festmenge) Schienenbearbeitung Gleise mit Vollbahnfräsen gemäß Ril 824.4015 „spanabhebend“ und 824.4005Z01

4 Jahre–
12
Los 03.6_FM, Gleise Vollbahnfräsen spanabhebend (Festmenge)

Los 03.6_FM, Gleise Vollbahnfräsen spanabhebend (Festmenge) Schienenbearbeitung Gleise mit Vollbahnfräsen gemäß Ril 824.4015 „spanabhebend“ und 824.4005Z01

4 Jahre–
13
Los 03.7_FM, Gleise Vollbahnfräsen spanabhebend (Festmenge)

Los 03.7_FM, Gleise Vollbahnfräsen spanabhebend (Festmenge) Schienenbearbeitung Gleise mit Vollbahnfräsen gemäß Ril 824.4015 „spanabhebend“ und 824.4005Z01

4 Jahre–
14
Los 03.8_FM, Gleise Vollbahnfräsen spanabhebend (Festmenge)

Los 03.8_FM, Gleise Vollbahnfräsen spanabhebend (Festmenge) Schienenbearbeitung Gleise mit Vollbahnfräsen gemäß Ril 824.4015 „spanabhebend“ und 824.4005Z01

4 Jahre–
15
Los 03.9_FM, Gleise Vollbahnfräsen spanabhebend (Festmenge)

Los 03.9_FM, Gleise Vollbahnfräsen spanabhebend (Festmenge) Schienenbearbeitung Gleise mit Vollbahnfräsen gemäß Ril 824.4015 „spanabhebend“ und 824.4005Z01

4 Jahre–
16
Los 03.10_FM, Gleise Vollbahnfräsen spanabhebend (Festmenge)

Los 03.10_FM, Gleise Vollbahnfräsen spanabhebend (Festmenge) Schienenbearbeitung Gleise mit Vollbahnfräsen gemäß Ril 824.4015 „spanabhebend“ und 824.4005Z01

4 Jahre–
17
Los 03.11_FM, Gleise Vollbahnfräsen spanabhebend, BüG (Festmenge)

Los 03.11_FM, Gleise Vollbahnfräsen spanabhebend, BüG (Festmenge) Schienenbearbeitung Gleise mit Vollbahnfräsen gemäß Ril 824.4015 „spanabhebend“ und 824.4005Z01

4 Jahre–
18
Los 03.12_MA, Gleise Vollbahnfräsen spanabhebend (Machbarkeit)

Los 03.12_MA, Gleise Vollbahnfräsen spanabhebend (Machbarkeit) Schienenbearbeitung Gleise mit Vollbahnfräsen gemäß Ril 824.4015 „spanabhebend“ und 824.4005Z01

4 Jahre–
19
Los 03.13_MA, Gleise spanabhebend (Machbarkeit)

Los 03.13_MA, Gleise spanabhebend (Machbarkeit) Schienenbearbeitung Gleise gemäß Ril 824.4015 „spanabhebend“ und 824.4005Z01

4 Jahre–
20
Los 04.1_FM, Weichen und Gleise allgemein (Festmenge)

Los 04.1_FM, Weichen und Gleise allgemein (Festmenge) Schienenbearbeitung in Weichen und anschließenden Gleisen gemäß Ril 824.4016 „allgemein“ und 824.4005Z01

4 Jahre–
21
Los 04.2_FM, Weichen und Gleise allgemein (Festmenge)

Los 04.2_FM, Weichen und Gleise allgemein (Festmenge) Schienenbearbeitung in Weichen und anschließenden Gleisen gemäß Ril 824.4016 „allgemein“ und 824.4005Z01

4 Jahre–
22
Los 04.3_FM, Weichen und Gleise allgemein (Festmenge)

Los 04.3_FM, Weichen und Gleise allgemein (Festmenge) Schienenbearbeitung in Weichen und anschließenden Gleisen gemäß Ril 824.4016 „allgemein“ und 824.4005Z01

4 Jahre–
23
Los 04.4_MA, Weichen und Gleise allgemein (Machbarkeit)

Los 04.4_MA, Weichen und Gleise allgemein (Machbarkeit) Schienenbearbeitung in Weichen und anschließenden Gleisen gemäß Ril 824.4016 „allgemein“ und 824.4005Z01

4 Jahre–
24
Los 05.1_FM, Weichen und Gleise hohe Abträge (Festmenge)

Los 05.1_FM, Weichen und Gleise hohe Abträge (Festmenge) Schienenbearbeitung in Weichen und anschließenden Gleisen gemäß Ril 824.4016 „hohe Abträge“ und 824.4005Z01

4 Jahre–
25
Los 05.2_FM, Weichen und Gleise hohe Abträge (Festmenge)

Los 05.2_FM, Weichen und Gleise hohe Abträge (Festmenge) Schienenbearbeitung in Weichen und anschließenden Gleisen gemäß Ril 824.4016 „hohe Abträge“ und 824.4005Z01

4 Jahre–
26
Los 05.3_FM, Weichen und Gleise hohe Abträge (Festmenge)

Los 05.3_FM, Weichen und Gleise hohe Abträge (Festmenge) Schienenbearbeitung in Weichen und anschließenden Gleisen gemäß Ril 824.4016 „hohe Abträge“ und 824.4005Z01

4 Jahre–
27
Los 05.4_MA, Weichen und Gleise hohe Abträge (Machbarkeit)

Los 05.4_MA, Weichen und Gleise hohe Abträge (Machbarkeit) Schienenbearbeitung in Weichen und anschließenden Gleisen gemäß Ril 824.4016 „hohe Abträge“ und 824.4005Z01

4 Jahre–
28
Los 06_MA, Weichen und Gleise Schienenbearbeitungsgeräte (Machbarkeit)

Los 06_MA, Weichen und Gleise Schienenbearbeitungsgeräte (Machbarkeit) Schienenbearbeitung in Weichen und anschließenden Gleisen mit Schienenbearbeitungsgeräten gemäß Ril 824.4016 und im geringen Umfang für Gleise gemäß Ril 824.4015 und 824.4005Z01

4 Jahre–
29
Los 07.1_MA, Region OST Weichen mit handgeführten Schienenbearbeitungsgeräten (Machbarkeit)

Los 07.1_MA, Region OST Weichen mit handgeführten Schienenbearbeitungsgeräten (Machbarkeit) Schienenbearbeitung in Weichen und anschließenden Gleisen mit handgeführten Schienenbearbeitungsgeräten gemäß Ril 824.4016 und im geringen Umfang für Gleise gemäß Ril 824.4015 und 824.4005Z01

4 Jahre–
30
Los 07.2_MA, Region SÜDOST Weichen mit handgeführten Schienenbearbeitungsgeräten (Machbarkeit)

Los 07.2_MA, Region SÜDOST Weichen mit handgeführten Schienenbearbeitungsgeräten (Machbarkeit) Schienenbearbeitung in Weichen und anschließenden Gleisen mit handgeführten Schienenbearbeitungsgeräten gemäß Ril 824.4016 und im geringen Umfang für Gleise gemäß Ril 824.4015 und 824.4005Z01

4 Jahre–
31
Los 07.3_MA, Region NORD Weichen mit handgeführten Schienenbearbeitungsgeräten (Machbarkeit)

Los 07.3_MA, Region NORD Weichen mit handgeführten Schienenbearbeitungsgeräten (Machbarkeit) Schienenbearbeitung in Weichen und anschließenden Gleisen mit handgeführten Schienenbearbeitungsgeräten gemäß Ril 824.4016 und im geringen Umfang für Gleise gemäß Ril 824.4015 und 824.4005Z01

4 Jahre–
32
Los 07.4_MA, Region WEST Weichen mit handgeführten Schienenbearbeitungsgeräten (Machbarkeit)

Los 07.4_MA, Region WEST Weichen mit handgeführten Schienenbearbeitungsgeräten (Machbarkeit) Schienenbearbeitung in Weichen und anschließenden Gleisen mit handgeführten Schienenbearbeitungsgeräten gemäß Ril 824.4016 und im geringen Umfang für Gleise gemäß Ril 824.4015 und 824.4005Z01

4 Jahre–
33
Los 07.5_MA, Region MITTE Weichen mit handgeführten Schienenbearbeitungsgeräten (Machbarkeit)

Los 07.5_MA, Region MITTE Weichen mit handgeführten Schienenbearbeitungsgeräten (Machbarkeit) Schienenbearbeitung in Weichen und anschließenden Gleisen mit handgeführten Schienenbearbeitungsgeräten gemäß Ril 824.4016 und im geringen Umfang für Gleise gemäß Ril 824.4015 und 824.4005Z01

4 Jahre–
34
Los 07.6_MA, Region SÜD Weichen mit handgeführten Schienenbearbeitungsgeräten (Machbarkeit)

Los 07.6_MA, Region SÜD Weichen mit handgeführten Schienenbearbeitungsgeräten (Machbarkeit) Schienenbearbeitung in Weichen und anschließenden Gleisen mit handgeführten Schienenbearbeitungsgeräten gemäß Ril 824.4016 und im geringen Umfang für Gleise gemäß Ril 824.4015 und 824.4005Z01

4 Jahre–
35
Los 07.7_MA, Region SÜDWEST Weichen mit handgeführten Schienenbearbeitungsgeräten (Machbarkeit)

Los 07.7_MA, Region SÜDWEST Weichen mit handgeführten Schienenbearbeitungsgeräten (Machbarkeit) Schienenbearbeitung in Weichen und anschließenden Gleisen mit handgeführten Schienenbearbeitungsgeräten gemäß Ril 824.4016 und im geringen Umfang für Gleise gemäß Ril 824.4015 und 824.4005Z01

4 Jahre–

Bedingungen7 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Eine Entscheidung zur Ziehung der einmaligen Option für weitere 24 Monaten, ist spätestens im Juni 2027 (1,5 Jahre vor Vertragsende) zu treffen. Ein jährliche, indexbasierende Preisgleitformel wird mit vereinbart.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zug … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Los 01: Machbarkeitslos Beschreibung der Beschaffung:  Prävention: Two-Pass-Grinding (TPG) / One-Pass-Grinding (OPG):  Ril 824.4015A01  Mindestleistung 3.500 Fertigmeter / h  Mindestens 48 rotierende Schleifsteine  Instandhaltung: Mindestleistung 1.500 Fertigmeter / h bei Strecken ≤ 160 km/h im … ganz lesenLos 01: Machbarkeitslos Beschreibung der Beschaffung:  Prävention: Two-Pass-Grinding (TPG) / One-Pass-Grinding (OPG):  Ril 824.4015A01  Mindestleistung 3.500 Fertigmeter / h  Mindestens 48 rotierende Schleifsteine  Instandhaltung: Mindestleistung 1.500 Fertigmeter / h bei Strecken ≤ 160 km/h im Abtragscluster 0,3 mm bis ≤0,6 mm und einer radialen Abweichung Y+14 ≤ 0,3 mm  Maschinenintegrierte Wirbelstromprüfung nach Ril Vorgabe  Machbarkeitslos mit Mehrfachbindung  Kalkulatorische Menge / voraussichtlicher Bedarf 200 Schichten / a Machbarkeitslos: Für dieses Los werden mehrere Wirtschaftsteilnehmer gebunden.
Hinweis
Rechtsbehelf Auftragsbekanntmachung Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendu … ganz lesenRechtsbehelf Auftragsbekanntmachung Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): keine Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 vom 14.12.2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen („Foreign Subsidies Regulation“) ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüf …

Lose 2, 3, 4, 5

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
genannt
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Eine Entscheidung zur Ziehung der einmaligen Option für weitere 24 Monaten, ist spätestens im Juni 2027 (1,5 Jahre vor Vertragsende) zu treffen. Ein jährliche, indexbasierende Preisgleitformel wird mit vereinbart.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zug … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Los 02.1: Festmengenlos Beschreibung der Beschaffung:  Schleifverfahren  Abtrag von mind. 0,3 mm / Überfahrt  Mindestleistung 500 Fertigmeter / h bei Strecken ≤ 160 km/h im Abtragscluster 0,3 mm bis ≤0,6 mm und einer radialen Abweichung Y+14 ≤ 0,3 mm  Nachweis der Fehlerfreiheit mit Wirbelstromp … ganz lesenLos 02.1: Festmengenlos Beschreibung der Beschaffung:  Schleifverfahren  Abtrag von mind. 0,3 mm / Überfahrt  Mindestleistung 500 Fertigmeter / h bei Strecken ≤ 160 km/h im Abtragscluster 0,3 mm bis ≤0,6 mm und einer radialen Abweichung Y+14 ≤ 0,3 mm  Nachweis der Fehlerfreiheit mit Wirbelstromprüfung nach RV  4 Festmengenlose mit Mengenpaket 200 Schichten / a / Los Festmengenlos: Für dieses Los wird nur ein Wirtschaftsteilnehmer gebunden.
Hinweis
Rechtsbehelf Auftragsbekanntmachung Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendu … ganz lesenRechtsbehelf Auftragsbekanntmachung Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): keine Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 vom 14.12.2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen („Foreign Subsidies Regulation“) ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüf …

Lose 6, 19

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Eine Entscheidung zur Ziehung der einmaligen Option für weitere 24 Monaten, ist spätestens im Juni 2027 (1,5 Jahre vor Vertragsende) zu treffen. Ein jährliche, indexbasierende Preisgleitformel wird mit vereinbart.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zug … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Los 02.5: Machbarkeitslos Beschreibung der Beschaffung:  Schleifverfahren  Abtrag von mind. 0,3 mm / Überfahrt  Mindestleistung 200 Fertigmeter / h bei Strecken ≤ 160 km/h im Abtragscluster 0,3 mm bis ≤0,6 mm und einer radialen Abweichung Y+14 ≤ 0,3 mm  Nachweis der Fehlerfreiheit mit Wirbe … ganz lesenLos 02.5: Machbarkeitslos Beschreibung der Beschaffung:  Schleifverfahren  Abtrag von mind. 0,3 mm / Überfahrt  Mindestleistung 200 Fertigmeter / h bei Strecken ≤ 160 km/h im Abtragscluster 0,3 mm bis ≤0,6 mm und einer radialen Abweichung Y+14 ≤ 0,3 mm  Nachweis der Fehlerfreiheit mit Wirbelstromprüfung nach RV  Machbarkeitslos mit Mehrfachbindung  Kalkulatorische Menge / voraussichtlicher Bedarf 325 Schichten / a Machbarkeitslos: Für dieses Los werden mehrere Wirtschaftsteilnehmer gebunden.
Hinweis
Rechtsbehelf Auftragsbekanntmachung Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendu … ganz lesenRechtsbehelf Auftragsbekanntmachung Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): keine Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 vom 14.12.2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen („Foreign Subsidies Regulation“) ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüf …

Lose 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 20, 21, 22, 24, 25, 26

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
genannt
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Eine Entscheidung zur Ziehung der einmaligen Option für weitere 24 Monaten, ist spätestens im Juni 2027 (1,5 Jahre vor Vertragsende) zu treffen. Ein jährliche, indexbasierende Preisgleitformel wird mit vereinbart.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zug … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Los 03.1: Festmengenlos Beschreibung der Beschaffung:  Spanabhebendes Verfahren  Abtrag von mind. 0,3 mm / Überfahrt  Mindestleistung 700 Fertigmeter / h bei Strecken ≤ 160 km/h im Abtragscluster 0,3 mm bis ≤0,9 mm und einer radialen Abweichung Y+14 ≤ 0,3 mm  Mindestleistung 300 Fertigmeter / h … ganz lesenLos 03.1: Festmengenlos Beschreibung der Beschaffung:  Spanabhebendes Verfahren  Abtrag von mind. 0,3 mm / Überfahrt  Mindestleistung 700 Fertigmeter / h bei Strecken ≤ 160 km/h im Abtragscluster 0,3 mm bis ≤0,9 mm und einer radialen Abweichung Y+14 ≤ 0,3 mm  Mindestleistung 300 Fertigmeter / h bei Strecken ≤ 160 km/h im Abtragscluster > 1,8 mm bis ≤ 2,7 mm und einer radialen Abweichung Y+14 ≤ 0,3 mm  Nachweis der Fehlerfreiheit mit Wirbelstromprüfung nach RV  10 Festmengenlose mit Mengenpaket 200 Schichten / a / Los Festmengenlos: Für dieses Los wird nur ein Wirtschaftsteilnehmer gebunden.
Hinweis
Rechtsbehelf Auftragsbekanntmachung Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendu … ganz lesenRechtsbehelf Auftragsbekanntmachung Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): keine Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 vom 14.12.2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen („Foreign Subsidies Regulation“) ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüf …

Lose 18, 23, 27

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Eine Entscheidung zur Ziehung der einmaligen Option für weitere 24 Monaten, ist spätestens im Juni 2027 (1,5 Jahre vor Vertragsende) zu treffen. Ein jährliche, indexbasierende Preisgleitformel wird mit vereinbart.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zug … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Los 03.12: Machbarkeitslos Beschreibung der Beschaffung:  Spanabhebendes Verfahren  Abtrag von mind. 0,3 mm / Überfahrt  Mindestleistung 700 Fertigmeter / h bei Strecken ≤ 160 km/h im Abtragscluster 0,3 mm bis ≤0,9 mm und einer radialen Abweichung Y+14 ≤ 0,3 mm  Mindestleistung 300 Fertigmeter / … ganz lesenLos 03.12: Machbarkeitslos Beschreibung der Beschaffung:  Spanabhebendes Verfahren  Abtrag von mind. 0,3 mm / Überfahrt  Mindestleistung 700 Fertigmeter / h bei Strecken ≤ 160 km/h im Abtragscluster 0,3 mm bis ≤0,9 mm und einer radialen Abweichung Y+14 ≤ 0,3 mm  Mindestleistung 300 Fertigmeter / h bei Strecken ≤ 160 km/h im Abtragscluster > 1,8 mm bis ≤ 2,7 mm und einer radialen Abweichung Y+14 ≤ 0,3 mm  Nachweis der Fehlerfreiheit mit Wirbelstromprüfung nach RV  Machbarkeitslos mit Mehrfachbindung  Kalkulatorische Menge / voraussichtlicher Bedarf 315 Schichten / a Machbarkeitslos: Für dieses Los werden mehrere Wirtschaftsteilnehmer gebunden.
Hinweis
Rechtsbehelf Auftragsbekanntmachung Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendu … ganz lesenRechtsbehelf Auftragsbekanntmachung Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): keine Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 vom 14.12.2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen („Foreign Subsidies Regulation“) ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüf …

Los 28

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Eine Entscheidung zur Ziehung der einmaligen Option für weitere 24 Monaten, ist spätestens im Juni 2027 (1,5 Jahre vor Vertragsende) zu treffen. Ein jährliche, indexbasierende Preisgleitformel wird mit vereinbart.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zug … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Los 06: Machbarkeitslos Beschreibung der Beschaffung:  Leistung mindestens 1 Weiche ≤ R 500 m in 8h  Abtrag mindestens 0,3 mm  Nachweis der Fehlerfreiheit mit Wirbelstromprüfung nach RV  Machbarkeitslos mit Mehrfachbindung  Kalkulatorische Menge / voraussichtlicher 100 Schichten / a Machbarkeitslos: Für dieses Los werden mehrere Wirtschaftsteilnehmer gebunden.
Hinweis
Rechtsbehelf Auftragsbekanntmachung Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendu … ganz lesenRechtsbehelf Auftragsbekanntmachung Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): keine Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 vom 14.12.2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen („Foreign Subsidies Regulation“) ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüf …

Lose 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Eine Entscheidung zur Ziehung der einmaligen Option für weitere 24 Monaten, ist spätestens im Juni 2027 (1,5 Jahre vor Vertragsende) zu treffen. Ein jährliche, indexbasierende Preisgleitformel wird mit vereinbart.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zug … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Los 07.1: Machbarkeitslos Beschreibung der Beschaffung:  Regionale Losvergabe  Leistung mindestens 1 Weiche ≤ R 500 m in 8h  Abtrag mindestens 0,3 mm  Nachweis der Fehlerfreiheit mit Wirbelstromprüfung nach RV  1 Vertragspartner je Region als Machbarkeitslos (7 Regionen).  Kalkulatorische M … ganz lesenLos 07.1: Machbarkeitslos Beschreibung der Beschaffung:  Regionale Losvergabe  Leistung mindestens 1 Weiche ≤ R 500 m in 8h  Abtrag mindestens 0,3 mm  Nachweis der Fehlerfreiheit mit Wirbelstromprüfung nach RV  1 Vertragspartner je Region als Machbarkeitslos (7 Regionen).  Kalkulatorische Menge / voraussichtlicher Bedarf 150 Schichten / a / Region Machbarkeitslos: Für dieses Los wird nur ein Wirtschaftsteilnehmer gebunden.
Hinweis
Rechtsbehelf Auftragsbekanntmachung Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendu … ganz lesenRechtsbehelf Auftragsbekanntmachung Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): keine Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 vom 14.12.2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen („Foreign Subsidies Regulation“) ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüf …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Schweerbau Gesellschaft mit beschrä - Haftung und Co. KG. Bauunternehmen, Stadthagen; Speno International SA, Meyrin 12
2Speno International SA, Meyrin 12
3Speno International SA, Meyrin 11
4Speno International SA, Meyrin 11
5Schweerbau Gesellschaft mit beschrä - Haftung und Co. KG. Bauunternehmen, Stadthagen1
6Schweerbau Gesellschaft mit beschrä - Haftung und Co. KG. Bauunternehmen, Stadthagen; L&S Luddeneit und Scherf GmbH - Schienenschleiftechnik, Neustadt / Orla; Speno International SA, Meyrin 12
7PORR Bau GmbH, Wien4
8Schweerbau Gesellschaft mit beschrä - Haftung und Co. KG. Bauunternehmen, Stadthagen3
9Vossloh Rail Services Deutschland G, Hamburg1
10Vossloh Rail Services Deutschland G, Hamburg1
11DB Bahnbau Gruppe GmbH, Berlin1
12DB Bahnbau Gruppe GmbH, Berlin1
13DB Bahnbau Gruppe GmbH, Berlin1
14kein Zuschlag angegeben1
15kein Zuschlag angegeben1
16kein Zuschlag angegeben1
17Schweerbau Gesellschaft mit beschrä - Haftung und Co. KG. Bauunternehmen, Stadthagen1
18Schweerbau Gesellschaft mit beschrä - Haftung und Co. KG. Bauunternehmen, Stadthagen; DB Bahnbau Gruppe GmbH, Berlin; PORR Bau GmbH, Wien; Vossloh Rail Services Deutschland G, Hamburg4
19Schweerbau Gesellschaft mit beschrä - Haftung und Co. KG. Bauunternehmen, Stadthagen; DB Bahnbau Gruppe GmbH, Berlin; PORR Bau GmbH, Wien; Vossloh Rail Services Deutschland G, Hamburg4
20Speno International SA, Meyrin 11
21kein Zuschlag angegeben1
22kein Zuschlag angegeben1
23Speno International SA, Meyrin 11
24Schweerbau Gesellschaft mit beschrä - Haftung und Co. KG. Bauunternehmen, Stadthagen1
25Schweerbau Gesellschaft mit beschrä - Haftung und Co. KG. Bauunternehmen, Stadthagen1
26Schweerbau Gesellschaft mit beschrä - Haftung und Co. KG. Bauunternehmen, Stadthagen1
27Schweerbau Gesellschaft mit beschrä - Haftung und Co. KG. Bauunternehmen, Stadthagen; Vossloh Rail Services Deutschland G, Hamburg0
28LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG, Göppingen; L&S Luddeneit und Scherf GmbH - Schienenschleiftechnik, Neustadt / Orla; SPITZKE SCHWEISSTECHNIK GmbH - GVZ Berlin Süd, Großbeeren; Rail Care Solutions GmbH, Beldorf4
29Rail Care Solutions GmbH, Beldorf5
30Rail Care Solutions GmbH, Beldorf5
31Rail Care Solutions GmbH, Beldorf6
32Rail Care Solutions GmbH, Beldorf7
33Rail Care Solutions GmbH, Beldorf7
34Rail Care Solutions GmbH, Beldorf6
35voestalpine Turnout Technology - Germany GmbH, Butzbach5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Eisenbahndienste
Anschrift
Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt Main
Kontakt
evergabe@deutschebahn.com

Mehr von DB Netz AG (Bukr 16)

Alle 2 offenen Ausschreibungen von DB Netz AG (Bukr 16), dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.363vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (2.500 Lose mit Angabe)
350.676 €Zuschlagswert im Median
144.532 € – 1,11 Mio. €mittlere Hälfte, 580 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Hessen (76 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 19.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2854b954-6819-4e17-9de8-05b8a60fd0f7.