Markterkundung zur Beschaffung von Feuerlösch- und Hilfeleistungsbooten
Bezirksregierung Düsseldorf · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen Markterkundungveröffentlicht 25.04.2024Lieferleistungen
- Lose
- 3
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 3
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Düsseldorf40474, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- evergabe
.nrw .deArt der Einreichung nicht angegeben
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Noch kein Angebot möglich. Merken Sie sich die Ausschreibung vor; die Bekanntmachung mit Unterlagen folgt.
Vorinformation: Das Verfahren ist angekündigt, Angebote sind noch nicht möglich.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (30 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Heute
Beschreibung
Im Rahmen dieser unverbindlichen Marktansprache soll das Beteiligungsinteresse privater Unternehmen zur Umsetzung des Projekts "Konstruktion und Bau von neun betriebsfertigen Feuerlöschhilfeleistungsbooten" abgefragt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt zusammen mit der Stadt Frankfurt a.M. eine gemeinsame Ausschreibung von insgesamt neun (NRW: 8 F.a.M; 1) baugleichen Feuerlöschhilfeleistungsbooten (FLHB) für den Rhein und dessen Nebengewässer durchzuführen. Haupterfüllungsort: FLHB 1-8: Düsseldorf (Auftraggeber: Ministerium des Innern des Landes NRW) FLHB 9: Frankfurt am Main (Auftraggeber: Stadt Frankfurt a.M.) Eine Ausschreibung der Leistungen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs soll noch in diesem Jahr erfolgen. Die Lieferung der Boote soll schnellstmöglich erfolgen. Die Ausschreibung wird voraussichtlich in folgende Lose aufgeteilt: Los1: 9 betriebsfähige Boote inklusive Kraftstoff, AdBlue, Schaummittel Los2: Digitaler BOS-Funk Los3: Feuerwehrtechnische Beladung Die nachfolgend beschriebenen Anforderungen sind nicht abschließend und dienen lediglich einer ersten Orientierung. Weitere Unterlagen (Generalplanskizze, Fragenkatalog) können per Email bei der Zentralen Vergabestelle der Bezirksregierung Düsseldorf erfragt werden: zentrale.vergabestelle@brd.nrw.de. Zur Markterkundung wurde ein Fragenkatalog entwickelt, der ebenfalls über die Zentrale Vergabestelle übersandt wird. An der Aufgabenstellung Interessierte werden gebeten, die Fragen im Fragebogen zu beantworten und per Email bis zum 24.05.2024 an zentrale.vergabestelle@brd.nrw.de zu übermitteln. Beschreibung der Beschaffung (Teil 1): 1. Schiffbautechnische und nautische Anforderungen Allgemein: Der Bootskörper und die Aufbauten sind aus seewasserbeständigem Aluminium AlMg4,5Mn herzustellen. Abmessungen: - Länge über alles (Lüa) ca. 25,00 m - Breite über alles (Büa) min. 6,50 m - größter Tiefgang (Tg) max. 1,30 m - höchster Festpunkt über Wasserlinie max. 4,50 m - Stehhöhe im Ruderhaus min. 2,10 m - Stehhöhe im Mehrzweckraum min. 2,10 m - Stehhöhe im Maschinen- und Pumpenraum (Mittelgang) min. 2,00 m - Geschwindigkeit ca. 45 km/h (gedrosselt auf 40 km/h) Die genannten Maße für "größter Tiefgang (Tg)" und "höchster Festpunkt über Wasserlinie" dürfen nicht überschritten werden. Antrieb: Das FLHB ist mit einer Doppelmotorenanlage mit Wasserstrahlantrieben und dazugehörenden Steuerungsanlagen auszurüsten, die für den Betrieb im Ganzjahreseinsatz geeignet ist. Es sind wassergekühlte Schiffsdieselmotoren mit Wärmetauscher auszuwählen, für die ein 24/7-Service gewährleistet sein muss. Im Vorschiffsbereich ist ein für die Bootsgröße ausreichend dimensioniertes, hydraulisch betriebenes Bugstrahlruder mit Bronzepropellern und einer Schubentwicklung von ca. 7 kN einzubauen. Geschwindigkeiten: In einsatzbereitem Zustand des FLHB mit vollständiger Ausrüstung und feuer-wehrtechnischer Beladung, muss in tiefem und ruhigem Wasser bei der Abnahmefahrt eine gemittelte Geschwindigkeit von mind. 45 km/h erreicht werden. [Fortsetzung unter "Beschreibung der Beschaffung"]
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| PAR-0002 | 9 betriebsfähige Boote inklusive Kraftstoff, AdBlue, Schaummittel [Fortsetzung Beschreibung der Beschaffung (Teil 2)] Energieversorgung: Es muss eine ausreichende Stromversorgung (Feuerwehrtechnik & elektrisches Gerät) vorhanden sein. Bordnetz und Starternetz sind getrennt zu installieren. Einbautanks: - Kraftstofftank: mind. 4.000 l - Schaummitteltanks: 2 × 3.000 l 1 × 150 l (aus schaummittelbeständigem Kunststoff) - Frischwassertank: mind. 250 l (aus PE oder PP) - Fäkalientank: mind. 500 l (aus PE oder PP) Decksausstattung und Raumaufteilung: Der Bootsrumpf ist in folgende Abschnitte unterteilt: - Vorpiek - Tank- / Lagerräume - Pumpenraum - Maschinenraum Die Decks und der Aufbau sind jeweils in folgende Abschnitte unterteilt: - Vordeck (Länge: ca. 3,60 m) - Aufbau (Länge (ohne Luftschächte): ca. 15,70 m) o Vorkajüte mit WC und Schleuse (Dusche) o Mehrzweckraum mit Pantry o Steuerhaus o Geräteraum - Achterdeck (Länge: ca. 5,70 m) Die Ankereinrichtung ist als Bug-Anker mit zwei feuerverzinkten Spezialankern in Seeausführung mit tiefliegendem Schwerpunkt, mit hoher Haltekraft und Kugelgelenkwirbel mit elektrischen oder hydraulischen Ankerwinden auszuführen. Auf dem Achterdeck ist ein Hydraulik-Faltkran zu montieren. Der Hydraulik-Faltkran muss im hydraulischen Betrieb bei einer Ausladung von 13,35 m eine Hubkraft von mind. 5 kN (mind. 500 kg) haben. Es ist ein selbstaufblasbares Rettungsboot sicher zu verlasten. Es ist eine ausreichende Ausstattung mit Reling, Handläufen, Scheuerleisten, Poller, Klampen und Lippen vorzusehen. Die Decks und Aufbauten müssen so gestaltet sein, dass sich brennbare Gase nicht sammeln können. Es dürfen keinerlei gesundheitsgefährdende Materialien verwendet werden. Beim Innenausbau ist auf Gewichtsoptimierung zu achten. Die Rückseiten des Holzausbaues (Böden, Seitenwände und Verkleidungen) sind falls notwendig mit Brandschutzbeschichtungen zu versehen. Für den gesamten Innenausbau sind korrosionsfreie Befestigungsmittel zu verwenden. Ecken, Fugen und Stöße sind mit Massivholzleisten abzudecken. Bei der Möblierung ist dafür Sorge zu tragen, dass alle Einbauteile hinterlüftet sind und eine ausreichende Luftumwälzung gewährleistet ist. Nautische Ausstattung: Im vorderen Teil des Steuerhauses ist in der Mitte der Radar-Einmannfahrstand, auf der Steuerbordseite der Bedienstand für die Feuerlöschtechnik und auf der Backbordseite ein Arbeitspult mit Ablagemöglichkeit für den Laptop einzubauen. Sämtliche eingebauten nautischen Geräte müssen für die Rheinschifffahrt zugelassen sein. Radaranlage / ECDIS / AIS / Wendeanzeiger / Wetterstation / Windmessanlage sind vorzusehen. Kommunikationsausstattung: Die Installation der Fernmeldetechnik muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. VDE-, CE-Richtlinien etc.) entsprechen. Sprechfunkanlage / Radiogerät / LTE 5G-Router / Bordsprechanlage / Kameras sind vorzusehen. 2. Feuerwehrtechnische Einbauten und Beladung Feuerlöschtechnik: Die gesamte Feuerlöschtechnik muss von einem separaten Bedienstand auf der Steuerbordseite des Steuerhauses aus mithilfe eines Touchscreens bedienbar sein. Die gesamte Feuerlöschtechnik muss auch in explosionsgefährdeten Bereichen (Zone 1) mit allen Funktionen einsatzbereit sein. Für die Verrohrung, Ventile, Tanks etc., die mit Schaummittel bzw. Schaum-Wassergemisch in Verbindung kommen, sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die gegen das Schaummittel dauerhaft beständig sind. Die Wasserentnahme muss über zwei Seekästen erfolgen, die mit einer Überströmleitung miteinander verbunden sind und an die die Feuerlöschkreiselpumpen angeschlossen werden. Feuerlöschkreiselpumpen: An jedem Motor ist mittels einer geeigneten Vorschaltkupplung bzw. eines geeigneten Vorschaltgetriebes eine Feuerlöschkreiselpumpe in Anlehnung an DIN EN 1028-1:2008-09 mit einer Nennförderleistung von mind. 10.000 l/min bei einem Nennförderdruck von mind. 12 bar zu installieren. Für den Betrieb des Schnellangriffs am Heck ist eine elektrisch angetriebene Feuerlöschkreiselpumpe von 750l/ min bei 10 bar Ausgangsdruck vorzusehen. Die Feuerlöschkreiselpumpen müssen feste Saugeingänge haben. Die Saugseite ist selbstentlüftend auszuführen. Die Feuerlöschkreiselpumpen müssen über eine fest eingebaute Außenwasserversorgung verfügen, die auch während der Fahrt des FLHB (bei Teillast) eine ausreichende Wasserentnahmemenge zulässt. Wasser- und Schaumwerfer: Auf dem Aufbau sind vor und hinter dem Steuerhaus je ein ex-geschützter Monitor mit einer Hohl- und Sprühstrahldüse ohne Schaumrohr mit einer Leistung (Wasserabgabe) von mind. 8.000 l/min bei 8 bar und mind. 90 m Wasser-Wurfweite zu montieren. Die Bedienung dieser beiden Monitore und der Düsen hat elektrisch per Fernbedienung, über die auch die Wasserversorgung des Werfers geschaltet werden kann, zu erfolgen. Ein Schaum- und Wasserwerfer mit einer Leistung (Wasserabgabe) von mind. 2.000 l/min und einer Wasser-Wurfweite von mind. 60 m ist an der Spitze des Hydraulikkrans zu montieren. Eine Hohl- und Sprühstrahldüse mit hydraulischer Fernsteuerung ist mit einem Einschubstück an den Kran zu montieren und über eine leckölfreie Hydraulik-Multikupplung mit dem Hydraulikkreislauf zu verbinden. Schaummittelzumischanlage: Es sind zwei große hydraulisch angetriebene Druckzumischanlagen (DZA 1 und DZA 2) sowie eine kleinere elektrisch angetriebene Druckzumischanlage (DZA 3) nach DIN EN 16327:2014-07 zu installieren, die jeweils an die Schaummitteltanks anzuschließen sind. Die Anlagen sind auf die Verwendung von Fluor-Tensid freiem Schaummittel auszulegen. Schnellangriffshaspel: Auf dem Achterdeck ist eine Schnellangriffshaspel mit 70 m formbeständigem, für die Feuerwehr zugelassenem Druckschlauch vorzusehen. | – | – |
| PAR-0003 | Digitaler BOS-Funk [Fortsetzung Beschreibung der Beschaffung (Teil 2)] Energieversorgung: Es muss eine ausreichende Stromversorgung (Feuerwehrtechnik & elektrisches Gerät) vorhanden sein. Bordnetz und Starternetz sind getrennt zu installieren. Einbautanks: - Kraftstofftank: mind. 4.000 l - Schaummitteltanks: 2 × 3.000 l 1 × 150 l (aus schaummittelbeständigem Kunststoff) - Frischwassertank: mind. 250 l (aus PE oder PP) - Fäkalientank: mind. 500 l (aus PE oder PP) Decksausstattung und Raumaufteilung: Der Bootsrumpf ist in folgende Abschnitte unterteilt: - Vorpiek - Tank- / Lagerräume - Pumpenraum - Maschinenraum Die Decks und der Aufbau sind jeweils in folgende Abschnitte unterteilt: - Vordeck (Länge: ca. 3,60 m) - Aufbau (Länge (ohne Luftschächte): ca. 15,70 m) o Vorkajüte mit WC und Schleuse (Dusche) o Mehrzweckraum mit Pantry o Steuerhaus o Geräteraum - Achterdeck (Länge: ca. 5,70 m) Die Ankereinrichtung ist als Bug-Anker mit zwei feuerverzinkten Spezialankern in Seeausführung mit tiefliegendem Schwerpunkt, mit hoher Haltekraft und Kugelgelenkwirbel mit elektrischen oder hydraulischen Ankerwinden auszuführen. Auf dem Achterdeck ist ein Hydraulik-Faltkran zu montieren. Der Hydraulik-Faltkran muss im hydraulischen Betrieb bei einer Ausladung von 13,35 m eine Hubkraft von mind. 5 kN (mind. 500 kg) haben. Es ist ein selbstaufblasbares Rettungsboot sicher zu verlasten. Es ist eine ausreichende Ausstattung mit Reling, Handläufen, Scheuerleisten, Poller, Klampen und Lippen vorzusehen. Die Decks und Aufbauten müssen so gestaltet sein, dass sich brennbare Gase nicht sammeln können. Es dürfen keinerlei gesundheitsgefährdende Materialien verwendet werden. Beim Innenausbau ist auf Gewichtsoptimierung zu achten. Die Rückseiten des Holzausbaues (Böden, Seitenwände und Verkleidungen) sind falls notwendig mit Brandschutzbeschichtungen zu versehen. Für den gesamten Innenausbau sind korrosionsfreie Befestigungsmittel zu verwenden. Ecken, Fugen und Stöße sind mit Massivholzleisten abzudecken. Bei der Möblierung ist dafür Sorge zu tragen, dass alle Einbauteile hinterlüftet sind und eine ausreichende Luftumwälzung gewährleistet ist. Nautische Ausstattung: Im vorderen Teil des Steuerhauses ist in der Mitte der Radar-Einmannfahrstand, auf der Steuerbordseite der Bedienstand für die Feuerlöschtechnik und auf der Backbordseite ein Arbeitspult mit Ablagemöglichkeit für den Laptop einzubauen. Sämtliche eingebauten nautischen Geräte müssen für die Rheinschifffahrt zugelassen sein. Radaranlage / ECDIS / AIS / Wendeanzeiger / Wetterstation / Windmessanlage sind vorzusehen. Kommunikationsausstattung: Die Installation der Fernmeldetechnik muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. VDE-, CE-Richtlinien etc.) entsprechen. Sprechfunkanlage / Radiogerät / LTE 5G-Router / Bordsprechanlage / Kameras sind vorzusehen. 2. Feuerwehrtechnische Einbauten und Beladung Feuerlöschtechnik: Die gesamte Feuerlöschtechnik muss von einem separaten Bedienstand auf der Steuerbordseite des Steuerhauses aus mithilfe eines Touchscreens bedienbar sein. Die gesamte Feuerlöschtechnik muss auch in explosionsgefährdeten Bereichen (Zone 1) mit allen Funktionen einsatzbereit sein. Für die Verrohrung, Ventile, Tanks etc., die mit Schaummittel bzw. Schaum-Wassergemisch in Verbindung kommen, sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die gegen das Schaummittel dauerhaft beständig sind. Die Wasserentnahme muss über zwei Seekästen erfolgen, die mit einer Überströmleitung miteinander verbunden sind und an die die Feuerlöschkreiselpumpen angeschlossen werden. Feuerlöschkreiselpumpen: An jedem Motor ist mittels einer geeigneten Vorschaltkupplung bzw. eines geeigneten Vorschaltgetriebes eine Feuerlöschkreiselpumpe in Anlehnung an DIN EN 1028-1:2008-09 mit einer Nennförderleistung von mind. 10.000 l/min bei einem Nennförderdruck von mind. 12 bar zu installieren. Für den Betrieb des Schnellangriffs am Heck ist eine elektrisch angetriebene Feuerlöschkreiselpumpe von 750l/ min bei 10 bar Ausgangsdruck vorzusehen. Die Feuerlöschkreiselpumpen müssen feste Saugeingänge haben. Die Saugseite ist selbstentlüftend auszuführen. Die Feuerlöschkreiselpumpen müssen über eine fest eingebaute Außenwasserversorgung verfügen, die auch während der Fahrt des FLHB (bei Teillast) eine ausreichende Wasserentnahmemenge zulässt. Wasser- und Schaumwerfer: Auf dem Aufbau sind vor und hinter dem Steuerhaus je ein ex-geschützter Monitor mit einer Hohl- und Sprühstrahldüse ohne Schaumrohr mit einer Leistung (Wasserabgabe) von mind. 8.000 l/min bei 8 bar und mind. 90 m Wasser-Wurfweite zu montieren. Die Bedienung dieser beiden Monitore und der Düsen hat elektrisch per Fernbedienung, über die auch die Wasserversorgung des Werfers geschaltet werden kann, zu erfolgen. Ein Schaum- und Wasserwerfer mit einer Leistung (Wasserabgabe) von mind. 2.000 l/min und einer Wasser-Wurfweite von mind. 60 m ist an der Spitze des Hydraulikkrans zu montieren. Eine Hohl- und Sprühstrahldüse mit hydraulischer Fernsteuerung ist mit einem Einschubstück an den Kran zu montieren und über eine leckölfreie Hydraulik-Multikupplung mit dem Hydraulikkreislauf zu verbinden. Schaummittelzumischanlage: Es sind zwei große hydraulisch angetriebene Druckzumischanlagen (DZA 1 und DZA 2) sowie eine kleinere elektrisch angetriebene Druckzumischanlage (DZA 3) nach DIN EN 16327:2014-07 zu installieren, die jeweils an die Schaummitteltanks anzuschließen sind. Die Anlagen sind auf die Verwendung von Fluor-Tensid freiem Schaummittel auszulegen. Schnellangriffshaspel: Auf dem Achterdeck ist eine Schnellangriffshaspel mit 70 m formbeständigem, für die Feuerwehr zugelassenem Druckschlauch vorzusehen. | – | – |
| PAR-0004 | Feuerwehrtechnische Beladung [Fortsetzung Beschreibung der Beschaffung (Teil 2)] Energieversorgung: Es muss eine ausreichende Stromversorgung (Feuerwehrtechnik & elektrisches Gerät) vorhanden sein. Bordnetz und Starternetz sind getrennt zu installieren. Einbautanks: - Kraftstofftank: mind. 4.000 l - Schaummitteltanks: 2 × 3.000 l 1 × 150 l (aus schaummittelbeständigem Kunststoff) - Frischwassertank: mind. 250 l (aus PE oder PP) - Fäkalientank: mind. 500 l (aus PE oder PP) Decksausstattung und Raumaufteilung: Der Bootsrumpf ist in folgende Abschnitte unterteilt: - Vorpiek - Tank- / Lagerräume - Pumpenraum - Maschinenraum Die Decks und der Aufbau sind jeweils in folgende Abschnitte unterteilt: - Vordeck (Länge: ca. 3,60 m) - Aufbau (Länge (ohne Luftschächte): ca. 15,70 m) o Vorkajüte mit WC und Schleuse (Dusche) o Mehrzweckraum mit Pantry o Steuerhaus o Geräteraum - Achterdeck (Länge: ca. 5,70 m) Die Ankereinrichtung ist als Bug-Anker mit zwei feuerverzinkten Spezialankern in Seeausführung mit tiefliegendem Schwerpunkt, mit hoher Haltekraft und Kugelgelenkwirbel mit elektrischen oder hydraulischen Ankerwinden auszuführen. Auf dem Achterdeck ist ein Hydraulik-Faltkran zu montieren. Der Hydraulik-Faltkran muss im hydraulischen Betrieb bei einer Ausladung von 13,35 m eine Hubkraft von mind. 5 kN (mind. 500 kg) haben. Es ist ein selbstaufblasbares Rettungsboot sicher zu verlasten. Es ist eine ausreichende Ausstattung mit Reling, Handläufen, Scheuerleisten, Poller, Klampen und Lippen vorzusehen. Die Decks und Aufbauten müssen so gestaltet sein, dass sich brennbare Gase nicht sammeln können. Es dürfen keinerlei gesundheitsgefährdende Materialien verwendet werden. Beim Innenausbau ist auf Gewichtsoptimierung zu achten. Die Rückseiten des Holzausbaues (Böden, Seitenwände und Verkleidungen) sind falls notwendig mit Brandschutzbeschichtungen zu versehen. Für den gesamten Innenausbau sind korrosionsfreie Befestigungsmittel zu verwenden. Ecken, Fugen und Stöße sind mit Massivholzleisten abzudecken. Bei der Möblierung ist dafür Sorge zu tragen, dass alle Einbauteile hinterlüftet sind und eine ausreichende Luftumwälzung gewährleistet ist. Nautische Ausstattung: Im vorderen Teil des Steuerhauses ist in der Mitte der Radar-Einmannfahrstand, auf der Steuerbordseite der Bedienstand für die Feuerlöschtechnik und auf der Backbordseite ein Arbeitspult mit Ablagemöglichkeit für den Laptop einzubauen. Sämtliche eingebauten nautischen Geräte müssen für die Rheinschifffahrt zugelassen sein. Radaranlage / ECDIS / AIS / Wendeanzeiger / Wetterstation / Windmessanlage sind vorzusehen. Kommunikationsausstattung: Die Installation der Fernmeldetechnik muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. VDE-, CE-Richtlinien etc.) entsprechen. Sprechfunkanlage / Radiogerät / LTE 5G-Router / Bordsprechanlage / Kameras sind vorzusehen. 2. Feuerwehrtechnische Einbauten und Beladung Feuerlöschtechnik: Die gesamte Feuerlöschtechnik muss von einem separaten Bedienstand auf der Steuerbordseite des Steuerhauses aus mithilfe eines Touchscreens bedienbar sein. Die gesamte Feuerlöschtechnik muss auch in explosionsgefährdeten Bereichen (Zone 1) mit allen Funktionen einsatzbereit sein. Für die Verrohrung, Ventile, Tanks etc., die mit Schaummittel bzw. Schaum-Wassergemisch in Verbindung kommen, sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die gegen das Schaummittel dauerhaft beständig sind. Die Wasserentnahme muss über zwei Seekästen erfolgen, die mit einer Überströmleitung miteinander verbunden sind und an die die Feuerlöschkreiselpumpen angeschlossen werden. Feuerlöschkreiselpumpen: An jedem Motor ist mittels einer geeigneten Vorschaltkupplung bzw. eines geeigneten Vorschaltgetriebes eine Feuerlöschkreiselpumpe in Anlehnung an DIN EN 1028-1:2008-09 mit einer Nennförderleistung von mind. 10.000 l/min bei einem Nennförderdruck von mind. 12 bar zu installieren. Für den Betrieb des Schnellangriffs am Heck ist eine elektrisch angetriebene Feuerlöschkreiselpumpe von 750l/ min bei 10 bar Ausgangsdruck vorzusehen. Die Feuerlöschkreiselpumpen müssen feste Saugeingänge haben. Die Saugseite ist selbstentlüftend auszuführen. Die Feuerlöschkreiselpumpen müssen über eine fest eingebaute Außenwasserversorgung verfügen, die auch während der Fahrt des FLHB (bei Teillast) eine ausreichende Wasserentnahmemenge zulässt. Wasser- und Schaumwerfer: Auf dem Aufbau sind vor und hinter dem Steuerhaus je ein ex-geschützter Monitor mit einer Hohl- und Sprühstrahldüse ohne Schaumrohr mit einer Leistung (Wasserabgabe) von mind. 8.000 l/min bei 8 bar und mind. 90 m Wasser-Wurfweite zu montieren. Die Bedienung dieser beiden Monitore und der Düsen hat elektrisch per Fernbedienung, über die auch die Wasserversorgung des Werfers geschaltet werden kann, zu erfolgen. Ein Schaum- und Wasserwerfer mit einer Leistung (Wasserabgabe) von mind. 2.000 l/min und einer Wasser-Wurfweite von mind. 60 m ist an der Spitze des Hydraulikkrans zu montieren. Eine Hohl- und Sprühstrahldüse mit hydraulischer Fernsteuerung ist mit einem Einschubstück an den Kran zu montieren und über eine leckölfreie Hydraulik-Multikupplung mit dem Hydraulikkreislauf zu verbinden. Schaummittelzumischanlage: Es sind zwei große hydraulisch angetriebene Druckzumischanlagen (DZA 1 und DZA 2) sowie eine kleinere elektrisch angetriebene Druckzumischanlage (DZA 3) nach DIN EN 16327:2014-07 zu installieren, die jeweils an die Schaummitteltanks anzuschließen sind. Die Anlagen sind auf die Verwendung von Fluor-Tensid freiem Schaummittel auszulegen. Schnellangriffshaspel: Auf dem Achterdeck ist eine Schnellangriffshaspel mit 70 m formbeständigem, für die Feuerwehr zugelassenem Druckschlauch vorzusehen. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung0 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- keine Angabe, keine Angabe keine Angabe
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDMD3BH Hinweis: Die in diesem "Steckbrief" beschriebenen Anforderungen sind nicht abschließend und dienen lediglich einer ersten Orientierung Diese Vorinformation dient der Durchführung einer Markterkundung. Die Markterkundung gemäß § 28 Abs. 1 VgV stellt kein Vergabeverf … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDMD3BH Hinweis: Die in diesem "Steckbrief" beschriebenen Anforderungen sind nicht abschließend und dienen lediglich einer ersten Orientierung Diese Vorinformation dient der Durchführung einer Markterkundung. Die Markterkundung gemäß § 28 Abs. 1 VgV stellt kein Vergabeverfahren im Sinne der § 97 ff. GWB dar, sondern dient der Vorbereitung der Auftragsvergabe und Unterrichtung der Unternehmen über die beabsichtigten Auftragsanforderungen des öffentlichen Auftraggebers. Sie begründet keinen Anspruch auf die Durchführung eines Vergabeverfahrens.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
- Website
- bezreg-duesseldorf.nrw.de
- Kontakt
- zentrale.vergabestelle@
brd.nrw.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7983506d-a616-4889-8047-166f45cdd441.