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vergebenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Main-Kinzig-Kreis Eigenbetrieb Abfallwirtschaft - Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Verwertung kommunaler Klärschlämme im Main-Kinzig-Kreis inkl. Transportlogistik

Main-Kinzig-Kreis - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft · Gelnhausen, Hessen

Aktenzeichen 60238-18veröffentlicht 12.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 449 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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in 27 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahrebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Gelnhausen63571, Main-Kinzig-Kreis, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 163 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Preis70 %
  • Transportaufwendungen von den Kläranlagen zu der / den Behandlungsanlage(n)10 %
  • Güte und Qualität des Entsorgungs- und Verwertungskonzepts sowie der Entsorgungssicherheit10 %
  • Umweltfreundlichkeit/Energieeffizienz der eingesetzten Fahrzeuge für die Durchführung der Transportleistungen10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen dem Main-Kinzig-Kreis (MKK) und gegenwärtig 15 (von 29) kreisangehörigen Kommunen des MKK und/oder deren Abwasserzweckverbänden vergibt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des MKK im eigenen Namen für das Gebiet der beteiligten Kooperationspartner der interkommunalen Zusammenarbeit den Abschluss einer Einpartner-Rahmenvereinbarung zur thermischen Verwertung von Klärschlämmen (ca. 11.5000 t/a, TS-Gehalt ca. 22-30%) inkl. der einschlägigen Transportlogistik (Containerstellung + Transport).

Beschreibung des Loses

Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) zwischen dem Main-Kinzig-Kreis und gegenwärtig 15 (von 29) kreisangehörigen Kommunen des Main-Kinzig-Kreises und/oder deren Abwasserzweckverbänden vergibt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Main-Kinzig-Kreises im eigenen Namen für das Gebiet der beteiligten Kooperationspartner der IKZ den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur thermischen Verwertung von Klärschlämmen inkl. der einschlägigen Transportlogistik (Containerstellung + Transport). Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 3 Jahre. Der Auftraggeber verfügt über eine einmalige Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre. Die Menge der zu transportierenden / verwertenden Klärschlämme wird insgesamt auf ca. 11.500 t/a geschätzt (TS-Gehalt ca. 22-30%). Ein zusätzlicher Mengenanstieg der zu entsorgenden Klärschlämme kann sich darüber hinaus auch durch eine in der Vertragslaufzeit möglichen Aufnahme weiterer kommunaler Kooperationspartner in die IKZ ergeben. Die individuellen logistischen Anforderungen der einzelnen Kooperationspartner / Kläranlagenstandorte (Abholungsrhythmus, Abholungszeiten, Disposition, Containertyp etc.) sind Gegenstand des Leistungsumfangs. Die zum jetzigen Zeitpunkt teilnehmenden Kooperationspartner der IKZ sind: 1) AV Oberes Krebsbachtal/Kläranlage Marköbel, 2) Stadt Langenselbold, 3) Gemeinde Rodenbach, 4) AV Oberer Fallbach / Gemeinde Ronneburg, 5) Stadt Bad Soden-Salmünster, 6) AV Bracht / Kläranlage Wächtersbach, 7) Gemeinde Jossgrund, 8) Gemeinde Sinntal / Kläranlage Mottgers, 9) Gemeinde Flörsbachtal, 10) Stadt Erlensee und 11) Abwasserverband Gelnhausen / Gruppenkläranlage Gründau-Lieblos. Die Höchstabrufmenge der unter der Einpartner-Rahmenvereinbarung zu verwertenden Klärschlämme beträgt für die maximale Vertragslaufzeit 70.000 Mg. Näheres siehe Vergabeunterlagen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis70 %
Transportaufwendungen von den Kläranlagen zu der / den Behandlungsanlage(n)10 %
Güte und Qualität des Entsorgungs- und Verwertungskonzepts sowie der Entsorgungssicherheit10 %
Umweltfreundlichkeit/Energieeffizienz der eingesetzten Fahrzeuge für die Durchführung der Transportleistungen10 %
Kosten
Transportaufwendungen von den Kläranlagen zu der / den Behandlungsanlage(n)
Qualität
Güte und Qualität des Entsorgungs- und Verwertungskonzepts sowie der Entsorgungssicherheit
Qualität
Umweltfreundlichkeit/Energieeffizienz der eingesetzten Fahrzeuge für die Durchführung der Transportleistungen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: Es besteht eine Grundlaufzeit von drei Jahren und eine einseitige, einmalige Verlängerungsoption des Main-Kinzig-Kreis - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft um zwei weitere Jahre. Maximal kann daher eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren erreicht werden.
Optionen
Es besteht eine Grundlaufzeit von drei Jahren und eine einseitige, einmalige Verlängerungsoption des Main-Kinzig-Kreis - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft um zwei weitere Jahre. Maximal kann daher eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren erreicht werden.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus), 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß §§ 155 GWB: Es wird auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die Überschriften der Kriterien "Eintragung in das Handelsregister", "Finanzkennzahlen" und "Referenzen zu bestimmten Arbeiten" in Abschnitt 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung aus technischen Gründen den aufgestellten und beschriebenen Eignungskriterien ni … ganz lesenEs wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die Überschriften der Kriterien "Eintragung in das Handelsregister", "Finanzkennzahlen" und "Referenzen zu bestimmten Arbeiten" in Abschnitt 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung aus technischen Gründen den aufgestellten und beschriebenen Eignungskriterien nicht vollumfänglich entsprechen. Die vollständigen Anforderungen an die Eignung können dem jeweils korrespondierenden Beschreibungstext zum Kriterium entnommen werden.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SME5R# Für die geforderten (Eignungs-)Nachweise sowie Eigenerklärungen des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen stellt die Auftraggeberin ein Bewerber-Formblatt zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Bewerber-Formblattes besteht nicht. Der Bew … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SME5R# Für die geforderten (Eignungs-)Nachweise sowie Eigenerklärungen des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen stellt die Auftraggeberin ein Bewerber-Formblatt zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Bewerber-Formblattes besteht nicht. Der Bewerber hat jedoch sicherzustellen, dass seine Bewerbung bei Nichtverwendung des Formblattes die darin genannten Angaben zur Eignung sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen enthält sowie die darin beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Die Verwendung des Bewerber-Formblattes wird daher mit Nachdruck empfohlen. Bewerber haben zum Beleg ihrer Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschluss-gründen die in dem Bewerber-Formblatt bezeichneten Unterlagen vorzulegen. Bewerber können sich als Einzelbewerber ohne Nachunternehmer, als Bewerbergemeinschaft oder als Einzelbewerber / Bewerbergemeinschaft mit Nachunternehmen bzw. im Rahmen einer Eignungsleihe am Wettbewerb beteiligen. Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung alle gemäß Abschnitt 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) innerhalb der Bewerbungsfrist vorzulegen, soweit sich die Auftraggeberin dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bewerbergemeinschaft dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, in der insbesondere die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Bewerbergemeinschaftserklärung). Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Teilnahmeantrag zu benennen (vgl. VHB- Formblatt 233). Für Nachunternehmer, welche der Bewerber im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt (vgl. VHB-Formblatt 235), sind weiterhin die unter Abschnitt 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für den jeweiligen Nachunternehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bewerber die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (vgl. VHB-Formblatt 236).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
MW-Mayer GmbH, Darmstadt; RVE Reinemer Verwertung Entsorgung GmbH, Hofheim1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

96vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (136 Lose mit Angabe)
250.500 €Zuschlagswert im Median
100.165 € – 1,6 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.08.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8ee050ed-8670-4f31-ba24-03534d02103b.