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vergebenEU-weitLieferleistungen

Magnetstromversorgung für LEBT Quadrupol Magnete am Linearbeschleuniger UNILAC

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH · Darmstadt, Hessen

Aktenzeichen 35/2600016916veröffentlicht 26.07.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Darmstadt64291, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 73 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (70 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Auslastung der Leistungskomponenten17,5 %
  • konstruktiver Aufbau (Anordnung der Komponenten, Reparatur- und Wartungsfreundlichkeit)17,5 %
  • Detaillierungsgrad des Angebotes Qualität und Plausibilität des Lieferplans17,5 %
  • Einfachheit der technischen Lösung17,5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die GSI betreibt in Darmstadt eine Beschleunigeranlage. In dieser ist die Strahlführung LEBT die Verbindung zwischen der Ionenquelle und dem Linearbeschleuniger UNILAC. Die Quadrupolmagnete sind für die Fokussierung und Defokussierung des Strahls in eine definierte Form zuständig. Die bestehenden Stromversorgungen dieser Magnete sollen durch neue Netzgeräte mit den unten aufgelisteten Anforderungen ersetzt werden. Netzgeräte für LEBT Quadrupol Magnete: Leistungsteil des stromgeregelten Netzgerätes Der Ausgangsstrom kann bis auf 170 A geregelt werden, mit einer absoluten Genauigkeit von 1 x 10-4 *IN. Die maximale Ausgangsspannung beträgt ca. 40 V. Die Eingangsspannung des Netzgerätes beträgt 400 V AC. Steuerungsteil des Netzgerätes Die Regelung erfolgt mittels eines ACU (Adaptive Control Unit) -Regelungssystems und einer hochgenauen DCCT Strommessung. Die Beistellung dieser Komponenten erfolgt durch den Auftraggeber. Die Integration von ACU und DCCT ist Aufgabe des Auftragnehmers. Leistungskabel Die Magnete werden jeweils mit zwei Kabeln mit 1x70 mm2 Kupfer-Querschnitt angeschlossen. Beistellung der Kabel, Kabelverlegung und Kabelanschluss erfolgt durch den Auftraggeber.

Beschreibung des Loses

Hauptauftrag: 2 Schränke (mit jeweils 2 Netzgeräten) Option: 1 Schrank (mit 2 Netzgeräten)

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis30 %
Auslastung der Leistungskomponenten17,5 %
konstruktiver Aufbau (Anordnung der Komponenten, Reparatur- und Wartungsfreundlichkeit)17,5 %
Detaillierungsgrad des Angebotes Qualität und Plausibilität des Lieferplans17,5 %
Einfachheit der technischen Lösung17,5 %
Qualität
Auslastung der LeistungskomponentenDem Auftraggeber ist besonders wichtig, dass die angebotene, der Spezifikation entsprechende, Lösung eine lange Lebensdauer hat und energieeffizient ist. Dies umfasst eine detaillierte technische Beschreibung zur Darstellung von: Auslastung/zu erwartende Lebensdauer von: - Leistungshalbleitern - Kondensatoren - Wickelgütern - Leistungsschützen Weitere Kriterien: - Energieeffizienz - Blindleistungsbedarf - Wirksamkeit des Kühlkonzeptes Bewertet werden die Vollständigkeit, der Detaillierungsgrad und die Plausibilität der bereitgestellten Informationen. Positiv bewertet werden eine geringe Auslastung und Dadurch lange zu erwartende Lebensdauer von Leistungskomponenten. Weiterhin wird ein hohe Energieeffizienz, kleiner Blindleistungsbedarf und eine gute Wirksamkeit des Kühlkonzeptes positiv bewertet. 10-0 Punkte - 10 Punkte: Volle Zielerfüllung - 7,5 Punkte: Hoher Zielerfüllungsgrad mit geringen Einschränkungen - 5 Punkte: Durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad - 2,5 Punkte: Geringer Zielerfüllungsgrad - 0 Punkte: Keine Zielerfüllung
Qualität
konstruktiver Aufbau (Anordnung der Komponenten, Reparatur- und Wartungsfreundlichkeit)Dem Auftraggeber ist wichtig, dass die angebotene, der Spezifikation entsprechende, Lösung Reparatur- und wartungsfreundlich ist. Dies umfasst eine detaillierte technische Beschreibung zur Darstellung von: - Zugänglichkeit der Komponenten - Aufwand bei Komponentenaustausch - Reparaturmöglichkeiten durch eine Person - Störarmer Aufbau - Platzbedarf Bewertet werden die Vollständigkeit, der Detaillierungsgrad und die Plausibilität der bereitgestellten Informationen. Positiv bewertet werden gute Zugänglichkeit und geringer Aufwand beim Tausch von Komponenten, gute Reparaturmöglichkeit, ein störarmer Aufbau und geringer Platzbedarf. 10-0 Punkte - 10 Punkte: Volle Zielerfüllung - 7,5 Punkte: Hoher Zielerfüllungsgrad mit geringen Einschränkungen - 5 Punkte: Durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad - 2,5 Punkte: Geringer Zielerfüllungsgrad - 0 Punkte: Keine Zielerfüllung
Qualität
Detaillierungsgrad des Angebotes Qualität und Plausibilität des LieferplansDem Auftraggeber ist wichtig, dass die angebotene, der Spezifikation entsprechende, Lösung detailliert erläutert wird und der vorgegebene Lieferplan nachvollziehbar ist. Dies umfasst eine detaillierte technische Beschreibung zur Darstellung von: - Erfüllung der technischen Spezifikationen (inklusive Nachweis z.B. durch Simulation) - Projektplanung (inklusive Ressourcen) - Terminplanung inklusive der gegebenenfalls auftretenden Abweichungen zum Auftraggeber gewünschten Terminplan Bewertet werden die Vollständigkeit, der Detaillierungsgrad und die Plausibilität der bereitgestellten Informationen. Positiv bewertet wird eine Darstellung, die gut, schlüssig und fundiert ist und ein Konzept erkennen lässt, das eine gute und effiziente Aufgabenerfüllung erwarten lässt. 10-0 Punkte - 10 Punkte: Volle Zielerfüllung - 7,5 Punkte: Hoher Zielerfüllungsgrad mit geringen Einschränkungen - 5 Punkte: Durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad - 2,5 Punkte: Geringer Zielerfüllungsgrad - 0 Punkte: Keine Zielerfüllung
Qualität
Einfachheit der technischen LösungDem Auftraggeber ist wichtig, dass die angebotene, der Spezifikation entsprechende, Lösung wenig komplex im Sinne der Bedienung und dem Verständnis der Topologie und des Regelverwahrens ist. Dies umfasst eine detaillierte technische Beschreibung zur Darstellung von: - Komplexität der Topologie - Komplexität und Flexibilität des Regelverfahrens - Technischer Aufwand bei Energierückspeisung Bewertet werden die Vollständigkeit, der Detaillierungsgrad und die Plausibilität der bereitgestellten Informationen. Positiv bewertet werden einfache Topologie und Regelverfahren ohne Flexibilität einzuschränken, sowie ein kleiner technischer Aufwand bei Energierückspeisung. 10-0 Punkte - 10 Punkte: Volle Zielerfüllung - 7,5 Punkte: Hoher Zielerfüllungsgrad mit geringen Einschränkungen - 5 Punkte: Durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad - 2,5 Punkte: Geringer Zielerfüllungsgrad - 0 Punkte: Keine Zielerfüllung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Option: 1 Schrank (mit 2 Netzgeräten)
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgeford … ganz lesenDie zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Informationen gemäß Art. 13 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erhalten Sie unter: www.gsi.de/datenschutzhinweise
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY17XLXCY0 Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe: Elektronisch in Textform Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal). URL: http://www.dtvp.de/Center … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YYEY17XLXCY0 Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe: Elektronisch in Textform Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal). URL: http://www.dtvp.de/Center/ Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen: - Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB). - Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus. - Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden Angaben zu machen. Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht. Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen. Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15). Zuschlagskritierien: Preis: 30% Weitere Kritierien: 70%; davon - 25% Detaillierungsgrad des Angebotes, Qualität und Plausibilität des Lieferplans - 25% Einfachheit der technischen Lösung - 25% Auslastung der Leistungskomponenten - 25% konstruktiver Aufbau (Anordnung der Komponenten, Reparatur- und Wartungsfreundlichkeit)

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Jäger Elektrotechnik GmbH, Eppstein3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Planckstraße 1, 64291 Darmstadt
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 311 (Elektrische Motoren, Generatoren und Transformatoren) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

35vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (119 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.05.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 28.05.2024 auf 11.06.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 21cc3ca1-67ae-429d-a05a-1c79a8a0bd24.