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Magnetresonanztomograph

Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen VSG-SEK-2026-65veröffentlicht 27.09.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 22 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Medizintechnik in Berlin (10 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Monate09.11.2026 – 31.12.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin13407, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (89 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (153 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis gemäß Preisblatt40 %
  • Leistungspunkte gem. Leistungsverzeichnis60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 38 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH
    vor 29 Tagen
  3. Angebotsfrist 08:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 22 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 22 Tagen
  5. Heute
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    in 5 Tagen
  7. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 2 Monaten

Beschreibung

Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Einweisung eines MRT

Beschreibung des Loses

siehe Vergabeunterlagen

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis gemäß Preisblatt40 %
Leistungspunkte gem. Leistungsverzeichnis60 %
Preis
Preis gemäß PreisblattDie Bewertung der Angebotspreise erfolgt durch Ermittlung der Preispunktzahl, die mit 40% gewichtet in die Angebotswertung eingeht. Die maximal erreichbare Preispunktzahl erhält hierbei das Angebot mit dem niedrigsten Angebotswertungspreis gemäß Preisblatt. Die Punktzahl der Angebote mit den nächsthöheren Angebotswertungspreisen wird mittels einfacher Interpolationsmethode ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 40 Punkte
Qualität
Leistungspunkte gem. LeistungsverzeichnisZur Bewertung der Qualität wird eine Leistungspunktzahl auf Grundlage eines vom Bieter auszufüllenden Leistungskatalogs mit Bewertungskriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Preispunktzahl erhält hierbei das Angebot mit dem höchsten Punktestand im LV. Die Punktzahl der Angebote mit der nächsthöheren Punktezahl wird mittels einfacher Interpolationsmethode ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 60 Punkte

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen. Es ist ein entsprechender Registerauszug vorzulegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
a) Eigenerklärung des Unternehmens (in Euro und als Netto-Betrag - d.h. abzüglich Umsatzsteuer) über (a) den Gesamtumsatz und (b) den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß Formblatt; (maßgeblich … ganz lesena) Eigenerklärung des Unternehmens (in Euro und als Netto-Betrag - d.h. abzüglich Umsatzsteuer) über (a) den Gesamtumsatz und (b) den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß Formblatt; (maßgeblich sind hier ausschließlich die Umsätze des Bewerberunternehmens bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft selbst, unabhängig von der etwaigen Einbindung des Unternehmens als verbundenes Unternehmen i.S.d. § 15 AktG; Umsätze anderer Unternehmen werden nur berücksichtigt, sofern sie verpflichtete Nachunternehmer sind). Mindestanforderungen: zu (a): 3.000.000,00 EUR; zu (b): 1.500.000,00 EUR
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Nachweis der Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 bzw. einer aktuelleren Fassung der DIN EN ISO 9001-Norm oder gleichwertiger Art (z. B. eigenes QM-Handbuch) Alternativ: Nachweis der Zertifizierung nach ISO 13485.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zum Fehlen von Ausschlussgründen zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung";
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zur Förderung von Frauen entsprechend den Regelungen der Berliner Frauenförderungsverordnung gemäß Formblatt "Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Frauenförderung (Teil A)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
d) Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) hat die Auftraggeberin gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vor Zuschlagerteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll zu prüfen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen. Durch das beim Bundeskartellam … ganz lesend) Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) hat die Auftraggeberin gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vor Zuschlagerteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll zu prüfen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen. Durch das beim Bundeskartellamt eingerichtete Wettbewerbsregister zum Schutz des Wettbewerbs werden Auftraggebern im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Informationen über Ausschlussgründe eines Bieters im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
f) (sofern zutreffend) Erklärung der Bietergemeinschaft gemäß Formblatt (Einzelheiten vgl. Bewerbungsbedingungen) und / oder der Nachunternehmer gemäß Formblatt (Einzelheiten vgl. Bewerbungsbedingungen) Sofern nicht zutreffend, ist dieses im Anschreiben zum Angebot explizit anzugeben.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Vorlage von bis zu 6 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzangaben gemäß Formblatt 6 über Lieferung, Montage und Inbetriebnahme des ausgeschriebenen Gegenstandes. Hiervon müssen mindestens 3 Referenzen den Mindestanforderungen entsprechen. Der Auftraggeber prüft die eingereichten Referenz … ganz lesenVorlage von bis zu 6 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzangaben gemäß Formblatt 6 über Lieferung, Montage und Inbetriebnahme des ausgeschriebenen Gegenstandes. Hiervon müssen mindestens 3 Referenzen den Mindestanforderungen entsprechen. Der Auftraggeber prüft die eingereichten Referenzen so lange Stück für Stück ab, bis er 3 ordnungsgemäße Referenzen zusammen hat. Genügen am Ende nicht mindestens 3 von den maximal 6 eingereichten Referenzen, wird der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen. Mindestanforderungen: Alle drei Referenzen müssen die Mindestanforderungen aus dem Leistungsverzeichnis und die geforderten Optionen erfüllen. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme darf nicht länger als 3 Kalenderjahre vor Angebotsabgabe liegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
09.11.2026
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
13.10.2026, 09:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Da die Auftraggeberin zur Einhaltung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) in seiner jeweils aktuellen Fassung verpflichtet ist, werden Bieter auf die sich hieraus ergebenden Pflichten (u.a. die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen sowie zur Zahlung eines Mindestl … ganz lesenLeistung: Da die Auftraggeberin zur Einhaltung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) in seiner jeweils aktuellen Fassung verpflichtet ist, werden Bieter auf die sich hieraus ergebenden Pflichten (u.a. die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen sowie zur Zahlung eines Mindestlohnes im Rahmen der Auftragsdurchführung sowie die Frauenförderung) hingewiesen. Die beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen zum BerlAVG sind entsprechend bei der Auftragsausführung einzuhalten.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen möchte, hat insbesondere die Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten: Präklusionsregelungen (160 A … ganz lesenEin Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen möchte, hat insbesondere die Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten: Präklusionsregelungen (160 Abs. 3 GWB): Hat das Unternehmen den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichtbeachtung der vorgenannten Fristen ist der Nachprüfungsantrag unzulässig. Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Zugang beim Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Unwirksamkeit des Vertrags (§ 135 GWB): Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y67MVB2#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Aroser Allee 72-76, 13407 Berlin
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

413Bekanntmachungen
130Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

116vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (107 Lose mit Angabe)
771.284 €Zuschlagswert im Median
410.000 € – 1,41 Mio. €mittlere Hälfte, 19 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.10.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 20484fce-e354-4e44-8239-f0a5bee88ab4.