Machbarkeitsstudie Straßenbahnverlängerung Frankfurt zwischen Zuckschwerdtstraße und Höchst Bahnhof
traffiQ - Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH · Frankfurt, Brandenburg
Aktenzeichen E12382275veröffentlicht 06.09.2024erstmals 06.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt60313, Frankfurt (Oder), Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 28 Monaten
- Erstveröffentlichungvor 26 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 26 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 25 Monatenüber subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 25 Monaten
- Bindefrist endetvor 24 Monaten17 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
traffiQ ist die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main. traffiQ (im Folgen-den AG) verantwortet und organisiert für die Stadt den gesamten öffentlichen Bahn- und Bus-verkehr, der in ihrem Auftrag von der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (U-Bahn und Straßenbahn) und verschiedenen Bus-Verkehrsunternehmen durchgeführt wird. Im Vordergrund der Arbeit steht die Erfüllung der Kundenbedürfnisse bzw. die Kundengewinnung durch die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Verkehrsleistung. Gleichzeitig soll das ÖPNV-Angebot allen ein Mindestmaß an Mobilität im Sinne der Daseinsvorsorge ermöglichen. Als Teil des Umweltverbunds trägt der ÖPNV zu den klimapolitischen Zielen der Stadt bei.
Das Frankfurter Straßenbahnnetz besteht derzeit aus neun Linien im Regelverkehr, die große Teile des Frankfurter Stadtgebietes erschließen und ein Rückgrat des Frankfurter Nahverkehrs darstellen. Ein besonders stark ausgelasteter Streckenabschnitt ist die Straßenbahnstrecke nach Höchst. Die Strecke führt dort derzeit jedoch nur bis zur Haltestelle Zuckschwerdtstraße am Rande der Höchster Altstadt. Bis zum zentralen Höchster Verkehrsknotenpunkt, dem Höchster Bahnhof, besteht eine Lücke von rund einem Kilometer. Dort halten die meisten der in Höchst verkehrenden Buslinien, außerdem kann auf S-Bahn- und Regionalbahnlinien umgestiegen werden. Die Verlängerung der Straßenbahn nach Höchst wurde im Rahmen des Eingemeindungsvertrags 1928 versprochen.
In der Vergangenheit wurden bereits mehrere Varianten zum Lückenschluss zwischen der Zuckschwerdstraße und dem Höchster Bahnhof untersucht, dabei wurden sowohl Varianten südlich als auch nördlich der Bahntrasse betrachtet. Eine technisch machbare Vorzugsvariante konnte jedoch bislang nicht identifiziert werden. Dies liegt unter anderem an den engen Straßenräumen in der Höchster Altstadt als auch an anderen Planungsvorhaben, wie der Regionaltangente West (RTW), die die Rahmenbedingungen für das Vorhaben einengen. Mit einer neuen Untersuchung soll nun das Untersuchungsgebiet erweitert und sämtliche Varianten grundlegend neu entwickelt und betrachtet werden.
Im Rahmen dieses Auftrages soll eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Dabei sollen zunächst Varianten identifiziert und hiervon bis zu fünf Varianten vereinfacht geprüft und bewertet werden. Für bis zu zwei Vorzugsvarianten sollen dann die technische Umsetzbarkeit geprüft und eine verkehrliche Bewertung sowie eine Nutzen-Kosten-Untersuchung erfolgen. Gleichzeitig soll auch eine Betrachtung der stadtgestalterischen Aspekte erfolgen. Im Bedarfsfall soll der AN für eine Bürgerbeteiligung als Gutachter zur Verfügung stehen. Als Ergebnis soll eine technisch machbare und wirtschaftliche Vorzugsvariante hervorgehen.
Beschreibung des Loses
traffiQ ist die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main. traffiQ (im Folgenden AG) verantwortet und organisiert für die Stadt den gesamten öffentlichen Bahn- und Busverkehr, der in ihrem Auftrag von der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (U-Bahn und Straßenbahn) und verschiedenen Bus-Verkehrsunternehmen durchgeführt wird. Im Vordergrund der Arbeit steht die Erfüllung der Kundenbedürfnisse bzw. die Kundengewinnung durch die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Verkehrsleistung. Gleichzeitig soll das ÖPNV-Angebot allen ein Mindestmaß an Mobilität im Sinne der Daseinsvorsorge ermöglichen. Als Teil des Umweltverbunds trägt der ÖPNV zu den klimapolitischen Zielen der Stadt bei.
Das Frankfurter Straßenbahnnetz besteht derzeit aus neun Linien im Regelverkehr, die große Teile des Frankfurter Stadtgebietes erschließen und ein Rückgrat des Frankfurter Nahverkehrs darstellen. Ein besonders stark ausgelasteter Streckenabschnitt ist die Straßenbahnstrecke nach Höchst. Die Strecke führt dort derzeit jedoch nur bis zur Haltestelle Zuckschwerdtstraße am Rande der Höchster Altstadt. Bis zum zentralen Höchster Verkehrsknotenpunkt, dem Höchster Bahnhof, besteht eine Lücke von rund einem Kilometer. Dort halten die meisten der in Höchst verkehrenden Buslinien, außerdem kann auf S-Bahn- und Regionalbahnlinien umgestiegen wer-den. Die Verlängerung der Straßenbahn nach Höchst wurde im Rahmen des Eingemeindungsvertrags 1928 versprochen.
In der Vergangenheit wurden bereits mehrere Varianten zum Lückenschluss zwischen der Zuckschwerdstraße und dem Höchster Bahnhof untersucht, dabei wurden sowohl Varianten südlich als auch nördlich der Bahntrasse betrachtet. Eine technisch machbare Vorzugsvariante konnte jedoch bislang nicht identifiziert werden. Dies liegt unter anderem an den engen Straßenräumen in der Höchster Altstadt als auch an anderen Planungsvorhaben, wie der Regionaltangente West (RTW), die die Rahmenbedingungen für das Vorhaben einengen. Mit einer neuen Untersuchung soll nun das Untersuchungsgebiet erweitert und sämtliche Varianten grundlegend neu entwickelt und betrachtet werden.
Im Rahmen dieses Auftrages soll eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Dabei sollen zunächst Varianten identifiziert und hiervon bis zu fünf Varianten vereinfacht geprüft und bewertet werden. Für bis zu zwei Vorzugsvarianten sollen dann die technische Umsetzbarkeit geprüft und eine verkehrliche Bewertung sowie eine Nutzen-Kosten-Untersuchung erfolgen. Gleichzeitig soll auch eine Betrachtung der stadtgestalterischen Aspekte erfolgen. Im Bedarfsfall soll der AN für eine Bürgerbeteiligung als Gutachter zur Verfügung stehen. Als Ergebnis soll eine technisch machbare und wirtschaftliche Vorzugsvariante hervorgehen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 50% Preis 50% Qualität
Eignung3 von 3 angegeben
- Kriterium
Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden gem. § 122 GWB nur Bieterinnen/Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen und nicht nach § 123 und 124 GWB auszuschl … ganz lesenkürzer
Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden gem. § 122 GWB nur Bieterinnen/Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen und nicht nach § 123 und 124 GWB auszuschließen sind. Das Vorliegen der Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen werden im Rahmen der Ausschreibung geprüft, vgl. § 42 VgV. Die Eignungskriterien und die mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg des Vorliegens der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ergeben sich aus der Vergabebekanntmachung, dem Anschreiben sowie Pkt. 2.11. der Bewerbungsbedingungen, s. a. § 48 VgV. Vor der Zuschlagserteilung fordert die Auftraggeberin die Bieterin/den Bieter/die Bietergemeinschaft, an die/den der Zuschlag erteilt werden soll, auf, in geforderten und im Anschreiben unter Punkt II. genannten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Unterlagen beizubringen (§ 50 Abs. 2 Satz 2 VgV). Auf § 50 Abs. 3 VgV wird verwiesen. Eignungsleihe: Eine Bewerberin/ein Bewerber oder Bieterin/Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn sie/er nachweist, dass ihr/ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV; Eignungsleihe). Es steht den Bietern frei, sämtliche Erklärungen/Nachweise, auch diejenigen, die vor Zuschlagserteilung angefordert werden, bereits mit dem Angebot einzureichen. Nimmt eine Bewerberin/ein Bewerber oder Bieterin/Bieter bzw. Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leitungsfähigkeit in Anspruch, haften die Bieter bzw. Bietergemeinschaften und das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe, § 47 Abs. 3 VgV. Der Einstufung als Eignungsleihe steht es nicht entgegen, wenn das Drittunternehmen ein mit der Bieterin/dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist („andere Unternehmen“ i. S. v. § 138 GWB). 2.11.1. Eignungskriterien im Einzelnen a. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 06 der Bewerbungsbedingungen) sowie Angaben zu dem Wirtschaftsteilnehmer b. Eigenerklärung zur Handelsregistereintragung (Anlage 08 der Bewerbungsbedingungen). Vor Zuschlagserteilung ist auf Anforderung der Auftraggeberin ein Handelsregisterauszug in Kopie nicht älter als vom 01.01.2021 einzureichen. c. Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Anlage 09 der Bewerbungsbedingungen). Im Fall der Zuschlagserteilung ist auf Anforderung der Auftraggeberin eine Kopie der Versicherungspolice vorzulegen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- bankruptcy
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 5 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 17 Tage
- Angebotsöffnung
- 07.10.2024, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Stiftstr. 9-17, 60313 Frankfurt
- Website
- traffiq.de
- Kontakt
- vergaben@
traffiq.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Planungsgruppe M+M AG11 Zuschläge
- Stoeckert Architekten GmbH8 Zuschläge
- Ingenieurbüro PROKON GmbH5 Zuschläge
- iHC GmbH4 Zuschläge
- Braun GmbH3 Zuschläge
- EST Energie-System-Technik GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens7 Meldungen
- BekanntmachungFrist 25.06.2025
- BekanntmachungFrist 16.06.2025
- BekanntmachungFrist 25.04.2025
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 31.12.2037 auf 07.10.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 31.12.2037
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 17.07.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7948d674-ca9d-4347-bf56-33cab8d93f07.