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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungen

„Lübeck VIAA“ - Lübecks Verkehrsmanagementsystem wird Intelligent, Analytisch und Agil: Technisches Teilprojekt System zur Verkehrserfassung

Hansestadt Lübeck, Bereich 5.061.2 - Fachbereichsdienste / Submission · Lübeck, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 129/2025veröffentlicht 19.06.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 474 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Lübeck.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Schleswig-Holstein (40 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Monate25.08.2025 – 07.11.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Lübeck23552, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 8 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Allgemeine Beschreibung15 %
  • Auswertungen10 %
  • Front-End5 %
  • Datenschutz15 %
  • Wartung und Erweiterung5 %
  • Zusammenarbeit5 %
  • Organisationsstruktur und Projektteam5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 16 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:30 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 16 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:30 Uhr
    vor 16 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 07.11.2025
    vor 14 Monaten
  6. Bindefrist endet
    45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 14 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die hier ausgeschriebenen Leistungen dienen der Umsetzung des Projekts „Lübeck VIAA“ Lübecks Verkehrsmanagementsystem wird Intelligent, Analytisch und Agil. Zielsetzung des Projekts ist der Aufbau einer digitalen, multimodalen und echtzeitfähigen Verkehrsmanagementstruktur. Die Vorhabenbeschreibung ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Es handelt sich um eine vom Bundesministerium für Verkehr geförderte Maßnahme. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Entwicklungs-, Liefer- und Montageleistungen für ein System zur Verkehrserfassung das für den Gesamterfolg des Förderprojekts „Lübeck VIAA" Lübecks Verkehrsmanagementsystem wird intelligent, analytisch und agil notwendig ist. Die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen und die genauen Leistungsinhalte ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag8 von 8 angegeben

Preis40 %
Allgemeine Beschreibung15 %
Auswertungen10 %
Front-End5 %
Datenschutz15 %
Wartung und Erweiterung5 %
Zusammenarbeit5 %
Organisationsstruktur und Projektteam5 %
Preis
Die maximale erreichbare Punktzahl im Zuschlagskriterium Preis beträgt 40 Punkte (= 40 %). Bewertet wird der Angebotspreis brutto. Maßgeblich ist das Gesamthonorar für alle Leistungen gemäß Position „Summe inkl. MwSt“ in 06_Leistungsverzeichnis auf Seite 22. Die Wertungskriterien Preis und Qualität der Leistung werden über die Vergabe von Wertungspunkten zueinander in Verhältnis gesetzt. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die volle Punktzahl (40 Wertungspunkte). Die Angebotspreise der übrigen Bieter werden über die einseitige Interpolationsmethode (lineare Interpolation zwischen dem günstigsten Angebot und einem fiktiven doppelt so teuren Angebot) in Wertungspunkte umgerechnet. Die Festlegung erfolgt bis auf zwei Stellen hinter dem Komma und die minimale Punktzahl beträgt 0. (04 Anlage B Wertungsmatrix Zuschlagskriterien)
Qualität
Allgemeine BeschreibungAllgemeine Beschreibung: Beschreibung der Gestaltung des Anwendungssystems inkl. der Sensoren bzw. des Sensormanagementsystems in Bezug auf die Genauigkeit der Sensoren, Konfigurationsmöglichkeiten bzw. Anpassbarkeit (04 Anlage B Wertungsmatrix Zuschlagskriterien)
Qualität
AuswertungenAuswertungen: Beschreibung des Umfangs und der Qualität der Auswertungen bzw. Auswertungsmöglichen (auch Visualisierungen) der geforderten Parameter. Darunter sind beispielsweise folgende zu nennen: Zählung von Fahrzeugen, Klassifizierungen von Fahrzeugen, Detektion von Radfahrern, Positionsbestimmung (Fahrspur), Zeitstempel, Geschwindigkeit, Verkehrsstärke/-dichte sowie Knotenpunktdarstellungen und ggf. weitere Parameter. Diese Auswertungen sollen auch in Bezug auf die Einfachheit der Weiterverwendung der Daten und Informationen in anderen Systemen wie z. B. das ETS beschrieben werden. (04 Anlage B Wertungsmatrix Zuschlagskriterien)
Qualität
Front-EndFront-End: Beschreibung der Einfachheit und der Bedienbarkeit der vorgesehenen grafischen Bedienoberflächen bzw. Front-End (04 Anlage B Wertungsmatrix Zuschlagskriterien)
Qualität
DatenschutzDatenschutz: Beschreibung der Funktionen und Prozesse zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit, insbesondere in Bezug auf die umfangreiche Beschreibung der Methoden zur DSGVO-konformen Anonymisierung und Verschlüsselung der Daten bzw. in Bezug auf die Möglichkeiten der Datenschutz-Einstellungen im Sensor und im Sensormanagementsystem (04 Anlage B Wertungsmatrix Zuschlagskriterien)
Qualität
Wartung und ErweiterungWartung und Erweiterung: Darstellung der langfristigen Wartbarkeit und Erweiterbarkeit der Sensoren, Systemlösung, der Systemumgebung und Plattform sowie Qualität der Zukunftsfähigkeit der eingesetzten Schnittstellen und Technologien (auch Produkte von Dritten, die erforderlich sind) (04 Anlage B Wertungsmatrix Zuschlagskriterien)
Qualität
ZusammenarbeitZusammenarbeit: Erläuterung, wie sichergestellt wird, dass die Übergabe (bzw. Abnahme) des betriebsfertigen Gesamtsystems zur Erfassung des Verkehrs am 07.11.2025 erfolgen kann, mit Fokus auf die Darstellung der Zusammenarbeit auf fachlicher Ebene mit der Auftraggeberin und dem im Projekt beauftragten Fachberater, der mit den Arbeitspaketen 100, 300, 400 und 500 des Förderantrags (siehe Anlage „19_DkV Projektantrag“) beauftragt ist. (04 Anlage B Wertungsmatrix Zuschlagskriterien)
Qualität
Organisationsstruktur und ProjektteamOrganisationsstruktur und Projektteam: Darstellung der Organisationsstruktur und des Projektteams mit der Beschreibung der Aufgaben, Tätigkeiten und fachlichen Kenntnissen, die zur Umsetzung im vorliegenden Projekt vom Bieter durchgeführt werden. (04 Anlage B Wertungsmatrix Zuschlagskriterien)

Eignung8 von 8 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Hinsichtlich des Bieters sowie etwaiger Nachunternehmer dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG. Als Nachweis ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied … ganz lesenNichtvorliegen von Ausschlussgründen: Hinsichtlich des Bieters sowie etwaiger Nachunternehmer dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG. Als Nachweis ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft in der Anlage „02_Formular Angebotsschreiben“ eine verbindliche Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Vergabemindestlohn und Musterverpflichtungserklärung zu § 4 VGSH: Die Auftraggeberin vergibt den Auftrag nur an Bieter, die ihren bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, mindestens das in Schleswig-Holstein für diese Leistung in einem der einschlägigen und r … ganz lesenVergabemindestlohn und Musterverpflichtungserklärung zu § 4 VGSH: Die Auftraggeberin vergibt den Auftrag nur an Bieter, die ihren bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, mindestens das in Schleswig-Holstein für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und die tariflich vereinbarten weiteren Leistungen zu gewähren. Der Bieter muss sich verpflichten, die in den § 4 Abs. 1 VGSH genannten Vorgaben einzuhalten, der öffentlichen Auftraggeberin ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und der Auftraggeberin ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 4 Abs. 1 VGSH genannten Pflichten oder einer Vereitelung der Kontrollen nach § 4 Abs. 2 VGSH einräumen. Als Nachweis ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die vom Land Schleswig-Holstein bereitgestellte Musterverpflichtungserklärung zu § 4 VGSH abzugeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist (siehe Anlage „07_Formular_Verpflichtungserklärung Mindestentgelt“).
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Kein Russlandbezug Im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014: Der Bieter, seine etwaigen Unterauftragnehmer, Lieferanten und Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nimmt, dürfen keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. … ganz lesenKein Russlandbezug Im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014: Der Bieter, seine etwaigen Unterauftragnehmer, Lieferanten und Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nimmt, dürfen keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Als Nachweis muss der Bieter eine Eigenerklärung auf dem Formblatt der Anlage „08_Formular_Eigenerklärung Russlandbezug“ vorlegen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz: Der Bieter stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer über eine dem Auftragsrisiko angemessene Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Der Deckungsumfang muss den deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen. Die Deckungssummen müssen mindestens in Höhe der branchenüblichen Beträge verfügbar sein.
Spezifischer Jahresumsatz
Mindestumsatz: Der Bieter muss in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils einen Umsatz mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen von mindestens EUR 300.000,00 (netto) erzielt haben. Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder allein oder … ganz lesenMindestumsatz: Der Bieter muss in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils einen Umsatz mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen von mindestens EUR 300.000,00 (netto) erzielt haben. Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder allein oder die Mitglieder in der Summe über den nötigen Mindestumsatz verfügen. Als Nachweis muss der Bieter/die Bietergemeinschaft den Nachweis durch eine Eigenerklärung zu den Umsätzen erbringen („Formblatt Umsatz“ im 02_Formular Angebotsschreiben).
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Referenzen: Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufträgen verfügen. Deshalb muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mindestens über folgende Referenzen verfügen: a) 2 Referenzen über ein Projekt mit Konzeption und Lieferung von Lösungen für die Erfassung und B … ganz lesenReferenzen: Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufträgen verfügen. Deshalb muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mindestens über folgende Referenzen verfügen: a) 2 Referenzen über ein Projekt mit Konzeption und Lieferung von Lösungen für die Erfassung und Bereitstellung von Anwesenheits- und Bewegungsdaten von Verkehrsteilnehmenden, deren Klassifizierung sowie die Auswertung und Darstellung von verkehrsbezogenen Kennzahlen und den damit verbundenen datenschutzrelevanten Anforderungen. b) 2 Referenzen über die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Sensoren zur Verkehrserfassung an drei oder mehr Knotenpunkten, wie beispielsweise optische, thermische, Lidar- oder Radarsensoren oder vergleichbaren sowie das dazugehörige Sensormanagementsystem. Für die vorgenannten Referenzen gilt zwingend: Das jeweilige Referenzprojekt darf erst nach dem 31.12.2016 begonnen worden sein. Beginn meint Abschluss des zur Leistungserbringung verpflichtenden Vertrags. Das jeweilige Referenzprojekt muss bis spätestens (einschließlich) zum Datum der Veröffentlichung der diesem Vergabeverfahren zugrundeliegenden Auftragsbekanntmachung abgeschlossen worden sein. Abschluss meint die Abnahme durch die Auftraggeberin. Vom Bieter benannte Referenzen werden in allen infrage kommenden Referenzkategorien nach a) und b) gewertet, sofern sie die jeweiligen kategoriespezifischen Anforderungen erfüllen. Es ist somit möglich, dass eine Referenz als Nachweis für mehrere Referenzanforderungen nach a) und b) gewertet werden kann (Mehrfachnutzung von Referenzen). Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder allein oder die Mitglieder in der Summe über die nötigen Referenzen verfügen. Als Nachweis muss der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten geeigneten Referenzen unter Angabe der auf dem „Formblatt Referenzen“ im 02_Formular Angebotsschreiben verlangten Angaben benennen und bestätigen, dass die Referenzen die gestellten Mindestanforderungen erfüllen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
25.08.2025
Vertragsende
07.11.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
45 Tage
Angebotsöffnung
22.07.2025, 10:30 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Zuschlag kann gem. § 134 Abs. 2 GWB 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation über die Ablehnung geschlossen werden. Wi … ganz lesenZur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Zuschlag kann gem. § 134 Abs. 2 GWB 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation über die Ablehnung geschlossen werden. Wird die Vorabinformation auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt die Frist sich auf 10 Kalendertage. Auf die Rügepflicht gem. § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist danach unzulässig, wenn: - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB); - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB); - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 351 (Not- und Sicherheitsausrüstungen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

46vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (15 Lose mit Angabe)
87.860 €Zuschlagswert im Median
52.410 € – 207.690 €mittlere Hälfte, 26 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7eb4c212-bef9-472c-961d-e43aa9bb9c01.