Zum Inhalt
Menü

"Lübeck VIAA" - Lübecks Verkehrsmanagementsystem wird Intelligent, Analytisch und Agil: Technisches Teilprojekt: Ampelphasenassistent

Hansestadt Lübeck, Bereich 5.061.2 - Fachbereichsdienste / Submission · Lübeck, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 213/2025veröffentlicht 13.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 332 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Monate16.03.2026 – 30.06.2026
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Lübeck23552, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 8 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Allgemeine Beschreibung20 %
  • Erweiterbarkeit5 %
  • Benutzeroberfläche der App bzw. des Anzeigeelements10 %
  • Auswertungen und Verwendbarkeit der Daten5 %
  • Datenschutz10 %
  • Wartung5 %
  • Zusammenarbeit10 %
  • Darstellung der Organisationsstruktur und des Projektteams5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 11 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2026
    vor 8 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die hier ausgeschriebenen Leistungen sind Teil der Umsetzung des Projekts „Lübeck VIAA – Lübecks Verkehrsmanagementsystem wird Intelligent, Analytisch und Agil“. Zielsetzung dieses Teil-Projekts ist die Entwicklung bzw. Lieferung eines Ampelphasenassistenten-Systems. Die Vorhabenbeschreibung des Gesamtprojekts VIAA ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Es handelt sich um eine durch das Bundesministerium für Verkehr geförderte Maßnahme. Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Ampelphasenassistent-System (APHA) für Radverkehr und MIV zur visuellen Mitnahme der Verkehrsteilnehmenden über eine mobile App und über straßenseitige Anzeigeelemente. Mittels Echtzeit-Positions- und Lichtsignalanlagen-Daten sollen die Verkehrsteilnehmenden Informationen zur Signalphase der nächsten Lichtsignalanlage erhalten. Die hier ausgeschriebene Leistung beinhaltet sowohl die Lieferung bzw. Entwicklung des APHA als auch die vollständige Montage und Inbetriebnahme des gesamten APHA-Systems. Die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen und die genauen Leistungsinhalte ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die den Teilnahmeunterlagen beigefügt ist.

Bedingungen

Zuschlag9 von 9 angegeben

Preis30 %
Allgemeine Beschreibung20 %
Erweiterbarkeit5 %
Benutzeroberfläche der App bzw. des Anzeigeelements10 %
Auswertungen und Verwendbarkeit der Daten5 %
Datenschutz10 %
Wartung5 %
Zusammenarbeit10 %
Darstellung der Organisationsstruktur und des Projektteams5 %
Preis
Die maximale erreichbare Punktzahl im Zuschlagskriterium Preis beträgt 30 Punkte (= 30 %). Bewertet wird der Angebotspreis brutto. Maßgeblich ist das Gesamthonorar für alle Leistungen gemäß Position „Summe inkl. MwSt“ in „07_Anlage_1_Leistungsverzeichnis_Luebeck VIAA_213-2025“ auf Seite 25. Die Wertungskriterien Preis und Qualität der Leistung werden über die Vergabe von Wertungspunkten zueinander in Verhältnis gesetzt. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die volle Punktzahl (30 Wertungspunkte). Die Angebotspreise der übrigen Bieter werden über die einseitige Interpolationsmethode (lineare Interpolation zwischen dem günstigsten Angebot und einem fiktiven doppelt so teuren Angebot) in Wertungspunkte umgerechnet. Die Festlegung erfolgt bis auf zwei Stellen hinter dem Komma und die minimale Punktzahl beträgt 0.
Qualität
Allgemeine BeschreibungAllgemeine Beschreibung: Qualität der vom Bieter vorgesehenen Hard- und Softwarelösung einschließlich der Lösung zum APHA-Anzeigeelement unter Beachtung der Erfüllung der funktionalen Anforderungen (auch Hardware und Software von Dritten, die zur Erfüllung erforderlich ist), insbesondere in Bezug auf die Integrierbarkeit in den alltäglichen Gebrauch der Nutzenden bzw. in Bezug auf die Effizienz der Energienutzung und Rechenleistung der Endgeräte bzw. Anzeigeelemente.
Qualität
ErweiterbarkeitErweiterbarkeit: Darstellung der Möglichkeit zur eigenständigen (d.h. durch die Mitarbeitenden der Hansestadt durchzuführende) Erweiterung des APHA-Anwendungsgebiets bzw. der Integration weiterer Lichtsignalanlagen ins APHA-System insbesondere in Bezug auf die Bedienbarkeit der grafischen Benutzeroberfläche des gesamten APHA-Systems.
Qualität
Benutzeroberfläche der App bzw. des AnzeigeelementsBenutzeroberfläche der App bzw. des Anzeigeelements: Beschreibung der einfachen Bedienbarkeit der vorgesehenen grafischen Bedienoberflächen der App bzw. der einfachen Interpretationsfähigkeit der Anzeige der Anzeigeelemente.
Qualität
Auswertungen und Verwendbarkeit der DatenAuswertungen und Verwendbarkeit der Daten: Beschreibung der Auswertungen zu Fahrbeziehungen der Nutzenden in Bezug auf den Umfang und der Qualität der Auswertungen sowie die Einfachheit der Weiterverwendung der (Ergebnis-)Daten und Informationen in anderen Systemen wie z. B. dem ETS.
Qualität
DatenschutzDatenschutz: Beschreibung der Funktionen und Prozesse zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit, insbesondere in Bezug auf die umfangreiche Beschreibung der Methoden zur DSGVO-konformen Verarbeitung von Daten bzw. DSGVO-konforme Anonymisierung.
Qualität
WartungWartung: Darstellung der langfristigen Wartbarkeit der Systemlösung, der Systemumgebung, der Anzeigeelemente sowie Qualität der Zukunftsfähigkeit der eingesetzten Schnittstellen, Technologien und Produkte (auch Produkte von Dritten, die erforderlich sind).
Qualität
ZusammenarbeitZusammenarbeit: Erläuterung des Projektplanes zur Erfüllung einer qualitäts- und termingerechten Leistungserbringung, insbesondere Darstellung der Maßnahmen, Aktivitäten und Methoden für die planmäßige, störungsfreie und zuverlässige Inbetriebnahme der APHA-App und Anzeigeelemente. Darstellung der fachlichen und inhaltlichen Zusammenarbeit mit der Hansestadt Lübeck sowie den Implementierungs- und Projektpartnern.
Qualität
Darstellung der Organisationsstruktur und des ProjektteamsDarstellung der Organisationsstruktur und des Projektteams: Beschreibung der Aufgaben und fachlichen Kenntnisse, die zur Umsetzung im vorliegenden Projekt vom Bieter durchgeführt werden.

Eignung9 von 9 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Mindestanforderung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Hinsichtlich des Bieters sowie etwaiger Nachunternehmer dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG. Als Nachweis ist vom Bieter b … ganz lesenMindestanforderung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Hinsichtlich des Bieters sowie etwaiger Nachunternehmer dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG. Als Nachweis ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft in der Anlage „05_III_Formular Teilnahmeantrag“ eine verbindliche Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Vergabemindestlohn und Musterverpflichtungserklärung zu § 4 VGSH Die Auftraggeberin vergibt den Auftrag nur an Bieter, die ihren bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, mindestens das in Schleswig-Holstein für diese Leistung in einem der einschlägigen und rep … ganz lesenVergabemindestlohn und Musterverpflichtungserklärung zu § 4 VGSH Die Auftraggeberin vergibt den Auftrag nur an Bieter, die ihren bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, mindestens das in Schleswig-Holstein für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und die tariflich vereinbarten weiteren Leistungen zu gewähren. Der Bieter muss sich verpflichten, die in den § 4 Abs. 1 VGSH genannten Vorgaben einzuhalten, der öffentlichen Auftraggeberin ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und der Auftraggeberin ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 4 Abs. 1 VGSH genannten Pflichten oder einer Vereitelung der Kontrollen nach § 4 Abs. 2 VGSH einräumen. Als Nachweis ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die vom Land Schleswig-Holstein bereitgestellte Musterverpflichtungserklärung zu § 4 VGSH abzugeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist (siehe Anlage „09_Formular_Verpflichtungserklärung Mindestentgelt“).
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Kein Russlandbezug Im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 Der Bieter, seine etwaigen Unterauftragnehmer, Lieferanten und Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nimmt, dürfen keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. … ganz lesenKein Russlandbezug Im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 Der Bieter, seine etwaigen Unterauftragnehmer, Lieferanten und Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nimmt, dürfen keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Als Nachweis muss der Bieter eine Eigenerklärung auf dem Formblatt der Anlage „08_Formular_Eigenerklärung Russlandbezug“ vorlegen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz Der Bieter stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer über eine dem Auftragsrisiko angemessene Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 1 Mio. für Sach- und Vermögensschäden und EUR 2 Mio. für Personenschäden, Gesamtleistung zwei … ganz lesenVersicherungsschutz Der Bieter stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer über eine dem Auftragsrisiko angemessene Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 1 Mio. für Sach- und Vermögensschäden und EUR 2 Mio. für Personenschäden, Gesamtleistung zweifach maximiert für ein Versicherungsjahr, verfügen. Der Deckungsumfang muss den deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen.
Spezifischer Jahresumsatz
Mindestumsatz Der Bieter muss in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils einen Umsatz mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen von mindestens EUR 700.000,00 (netto) erzielt haben. Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder allein oder di … ganz lesenMindestumsatz Der Bieter muss in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils einen Umsatz mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen von mindestens EUR 700.000,00 (netto) erzielt haben. Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder allein oder die Mitglieder in der Summe über den nötigen Mindestumsatz verfügen. Als Nachweis muss der Bieter/die Bietergemeinschaft den Nachweis durch eine Eigenerklärung zu den Umsätzen erbringen („Formblatt Umsatz“ im „05_III_Formular Teilnahmeantrag“).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufträgen verfügen. Deshalb muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mindestens über folgende Referenzen verfügen: a) 1 Referenz über ein Projekt mit Einsatz eines Ampelphasenassistenten als APP mit einem abgedeckt … ganz lesenReferenzen Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufträgen verfügen. Deshalb muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mindestens über folgende Referenzen verfügen: a) 1 Referenz über ein Projekt mit Einsatz eines Ampelphasenassistenten als APP mit einem abgedeckten Netz mit mindestens 10 Lichtsignalanlagen (Forschungs-, Pilot- oder Produktivprojekt). b) 1 Referenz von mindestens einem Projekt mit Einsatz eines Ampelphasenassistenten mit einer Visualisierung auf geeigneten Endgeräten (beispielsweise auf in den Verkehrsmitteln fest verbauten On-Board-Units [OBU] oder auf Mobilgeräten mit dem Betriebssystem Android bzw. Android Auto oder mit dem Betriebssystem iOS bzw. Apple CarPlay). c) 1 Referenz über die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Hardware bzw. eines Anzeigeelementes zur Visualisierung von Fahrempfehlung für den Radverkehr beispielsweise auf Basis von Daten eines Ampelphasenassistentensystems mit Installation von mindestens einem Anzeigeelement Für die vorgenannten Referenzen gilt zwingend: Das jeweilige Referenzprojekt darf erst nach dem 31.12.2021 begonnen worden sein. Beginn meint Abschluss des zur Leistungserbringung verpflichtenden Vertrags. Das jeweilige Referenzprojekt muss bis spätestens (einschließlich) zum Datum der Veröffentlichung der diesem Vergabeverfahren zugrundeliegenden Auftragsbekanntmachung abgeschlossen worden sein. Abschluss meint die Abnahme durch die Auftraggeberin. Vom Bieter benannte Referenzen werden in allen infrage kommenden Referenzkategorien nach a) und b) gewertet, sofern sie die jeweiligen kategoriespezifischen Anforderungen erfüllen. Es ist somit möglich, dass eine Referenz als Nachweis für mehrere Referenzanforderungen nach a), b) und c) gewertet werden kann (Mehrfachnutzung von Referenzen). Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder allein oder die Mitglieder in der Summe über die nötigen Referenzen verfügen. Als Nachweis muss der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten geeigneten Referenzen unter Angabe der auf dem „Formblatt Referenzen“ im 05_III_Formular Teilnahmeantrag verlangten Angaben benennen und bestätigen, dass die Referenzen die gestellten Mindestanforderungen erfüllen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.03.2026
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Zuschlag kann gem. § 134 Abs. 2 GWB 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation über die Ablehnung geschlossen werden. Wi … ganz lesenZur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Zuschlag kann gem. § 134 Abs. 2 GWB 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation über die Ablehnung geschlossen werden. Wird die Vorabinformation auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt die Frist sich auf 10 Kalendertage. Auf die Rügepflicht gem. § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist danach unzulässig, wenn: - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB); - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB); - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Hansestadt Lübeck, Bereich 5.061.2 - Fachbereichsdienste / Submission

Alle 4 offenen Ausschreibungen von Hansestadt Lübeck, Bereich 5.061.2 - Fachbereichsdienste / Submission, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

211vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (108 Lose mit Angabe)
166.240 €Zuschlagswert im Median
56.136 € – 365.572 €mittlere Hälfte, 89 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Schleswig-Holstein (31 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 46900eea-5c10-494e-bc3f-2cdb9a34dc19.