LRA München: Rahmenvertrag für die ganzjährige Außenanlagenpflege
Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt München · München, Bayern
Aktenzeichen 4.6.3_2024_AU PFLveröffentlicht 26.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 47 Monate
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 47 Monate
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 10,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 27 Monatenan Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt München
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 26 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 26 MonatenEs sind keine Personen zugelassen.
- Bindefrist endetvor 24 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Rahmenvertrag für die ganzjährige Außenanlagenpflege der dezentralen Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises München. Der Rahmenvertrag umfasst Standardleistungen sowie zusätzliche Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Die Beauftragung des Auftragnehmer mit Einzelaufträgen erfolgt nach näherer Maßgabe des Rahmenvertrags. Der Auftraggeber ist nicht zum Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag verpflichtet. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag.
Gegenstand nach CPV
Lose5 Lose
Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Rahmenvertrag für die ganzjährige Außenanlagenpflege der dezentralen Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises München. Der Rahmenvertrag umfasst Standardleistungen sowie zusätzliche Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Die Beauftragung des Auftragnehmer mit Einzelaufträgen erfolgt nach näherer Maßgabe des Rahmenvertrags. Der Auftraggeber ist nicht zum Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag verpflichtet. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag. | 47 Monate | – |
| 2 | Los 2 Rahmenvertrag für die ganzjährige Außenanlagenpflege der dezentralen Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises München. Der Rahmenvertrag umfasst Standardleistungen sowie zusätzliche Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Die Beauftragung des Auftragnehmer mit Einzelaufträgen erfolgt nach näherer Maßgabe des Rahmenvertrags. Der Auftraggeber ist nicht zum Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag verpflichtet. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag. | 47 Monate | – |
| 3 | Los 3 Rahmenvertrag für die ganzjährige Außenanlagenpflege der dezentralen Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises München. Der Rahmenvertrag umfasst Standardleistungen sowie zusätzliche Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Die Beauftragung des Auftragnehmer mit Einzelaufträgen erfolgt nach näherer Maßgabe des Rahmenvertrags. Der Auftraggeber ist nicht zum Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag verpflichtet. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag. | 47 Monate | – |
| 4 | Los 4 Rahmenvertrag für die ganzjährige Außenanlagenpflege der dezentralen Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises München. Der Rahmenvertrag umfasst Standardleistungen sowie zusätzliche Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Die Beauftragung des Auftragnehmer mit Einzelaufträgen erfolgt nach näherer Maßgabe des Rahmenvertrags. Der Auftraggeber ist nicht zum Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag verpflichtet. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag. | 47 Monate | – |
| 5 | Los 5 Rahmenvertrag für die ganzjährige Außenanlagenpflege der dezentralen Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises München. Der Rahmenvertrag umfasst Standardleistungen sowie zusätzliche Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Die Beauftragung des Auftragnehmer mit Einzelaufträgen erfolgt nach näherer Maßgabe des Rahmenvertrags. Der Auftraggeber ist nicht zum Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag verpflichtet. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag. | 47 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Einziges Zuschlagskriterium je Los ist der Preis. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots je Los erfolgt nach dem niedrigsten im jeweils losgegenständlichen Preisblatt angebotenen Gesamtwertungspreis in EUR brutto. Die Einzelheiten zur Wertung der Angebote sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
Eigenerklärung des Bieters zur Eintragung des Bieters in ein Berufs- oder Handelsregister. Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern, die in die engere Wahl kommen, als Nachweis über die Eintragung des Bieters in ein Berufs- oder Handelsregister die Vorlage der Gewerbeanmeldung, einen aktuellen … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung des Bieters zur Eintragung des Bieters in ein Berufs- oder Handelsregister. Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern, die in die engere Wahl kommen, als Nachweis über die Eintragung des Bieters in ein Berufs- oder Handelsregister die Vorlage der Gewerbeanmeldung, einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug, die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise zu verlangen.- Kriterium
Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtjahresumsatz des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern, die in die engere Wahl kommen, als Nachweis die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaft … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtjahresumsatz des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern, die in die engere Wahl kommen, als Nachweis die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierter Jahresabschlüsse oder entsprechend testierter Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.- Kriterium
Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000,00 EUR für Personenschäden und von sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden); b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssum … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000,00 EUR für Personenschäden und von sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden); b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahrbetragen betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält, oder falls die vorstehend genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, eine Versicherung im Auftragsfall abschließen wird, welche die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllt.- Kriterium
Eigenerklärung über mindestens zwei (2) und maximal fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe: - Bezeichnung der Leistung, - des Auftragswertes, - des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, - des Auftraggebers der Referenz, - des Ansp … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über mindestens zwei (2) und maximal fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe: - Bezeichnung der Leistung, - des Auftragswertes, - des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, - des Auftraggebers der Referenz, - des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn Gegenstand der Referenz vergleichbare Leistungen sind. Die Leistung ist vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: - Gegenstand der Referenz sind Leistungen der Gartenpflege (Rasenschnitt, Gehölzschnitt, Heckenschnitt) und/oder Winter- und Winterbereitschaftsdienst; - Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung): Mindestens 6 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots und - die Referenz wurde aus Sicht des Referenzgebers vertragskonform erbracht. Weitere Mindestanforderungen an die Angabe geeigneter Referenzen sind: - Gegenstand mindestens einer (1) Referenz sind Gartenpflegeleistungen mit mindestens Rasenschnitt, Gehölzschnitt und Heckenschnitt; - Gegenstand mindestens einer (1) Referenz sind Winter- und Winterbereitschaftsdienstleistungen. Sollte der Bieter insgesamt mehr als fünf (5) Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf Referenzen berücksichtigt.- Kriterium
- Eigenerklärung des Bieters, welche Teile des Auftrags er als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt mit Angabe der entsprechenden Ziffer aus der Spalte A in der Leistungsbeschreibung.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 47 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 27.08.2024, 10:00 Uhr. Es sind keine Personen zugelassen.. Es sind keine Personen zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PHGT1 Der Auftraggeber wird das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, abfragen (vgl. § 6 Abs. 1 WRegG). Entsprechendes gilt für die Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wenn auf das Angebot der Bietergemeinschaft der Zuschlag erteilt we … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PHGT1 Der Auftraggeber wird das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, abfragen (vgl. § 6 Abs. 1 WRegG). Entsprechendes gilt für die Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wenn auf das Angebot der Bietergemeinschaft der Zuschlag erteilt werden soll. Für den Rahmenvertrag gelten folgende Höchstgrenzen: Die Höchstgrenze für Los 1 beträgt 62.500 EUR (netto) Die Höchstgrenze für Los 2 beträgt 83.310 EUR (netto) Die Höchstgrenze für Los 3 beträgt 97.060 EUR (netto) Die Höchstgrenze für Los 4 beträgt 88.310 EUR (netto) Die Höchstgrenze für Los 5 beträgt 93.720 EUR (netto)
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt München
- Anschrift
- Mariahilfplatz 17, 81541 München
- Kontakt
- beschaffungsstelle@
lra-m.bayern.de
Bei uns erfasst
- Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München Nr. 1/202404.02.2025 · 12 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 773 (Dienstleistungen im Gartenbau) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Grünpflege und Garten- und Landschaftsbau in Bayern (13 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Fedder und Zünkler Service GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- Maschinenring Ostbayern GmbH3 Zuschläge
- ecoSTUTTGART Unternehmensgruppe GmbH3 Zuschläge
- AAB-Wurmböck GmbH2 Zuschläge
- Ensmann Forstmanagement GmbH2 Zuschläge
- Garten- und Landschaftsbau Peter Biela2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.08.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 27.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5e33310f-8ade-4353-9dae-22a9d2cc6d63.