Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitGebäudereinigungDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Losweise Vergabe von Reinigungsleistungen verschiedene Liegenschaften der Stadt Neuwied

Stadtverwaltung Neuwied · Neuwied, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 2025-66veröffentlicht 15.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 326 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 15.11.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.04.2026 – 31.03.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Qualität50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Fragen bis 10:30 Uhr
    vor 11 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:30 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 11 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:30 Uhr
    vor 11 Monaten
  5. Bindefrist endet
    59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2028
    vor 7 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Vergabe der Reinigungsleistung erfolgt in 6 Losen. Die Lose gliedern sich nach Anteilen des Stadtgebietes. Die Lose beinhalten u.a. die Unterhaltsreinigung, Polierarbeiten und die Grundreinigung. Der Vertrag wird für 2 Jahre mit der Option zur Verlängerung um weitere 2 Jahre geschlossen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre.

Gegenstand nach CPV

Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Irlich und Feldkirchen

Gebäude: Grundschule Feldkirchen, Sporthalle Grundschule Feldkirchen, V Umkleide Hüllenberg, Altentagesstätte Irlich, St.-Georg-Schule, Mehrzweckhalle St.-Georg-Schule, Kita Wunderland Irlich, Kita Haus Kunterbunt Rodenbach, Turnhalle Rodenbach, Bürgerhaus Altwied, Bürgerhaus Segendorf. Reinigungsfläche: ca. 1.456.243,31 m² Unterhaltsreinigung p.a. ca. 7.618,14 m² Polierarbeiten p.a. ca. 15.884 m² Bedarfsposition Grundreinigung

2 Jahre–
2
Los 2, Niederbieber, Oberbieber. Gladbach

Gebäude: Verwaltungsgebäude Am Hammergraben 14, Grundschule An der Wied, Sporthalle Niederbieber, Umkleidegebäude Sportplatz Niederbieber, Kita Biberbau Niederbieber, Friedrich-Ebert-Grundschule Oberbieber, Sporthalle Friedrich-Ebert-Grundschule, Bürgerhaus Oberbieber, Kita Zum Aubachtal Oberbieber, Umkleidegebäude Sportplatz Oberbieber, Bürgerhaus Torney, Wülfersberg-Grundschule Gladbach, Sporthalle Gladbach, Umkleidegebäude Sportplatz Bimsstraße, Bauspielplatz Bimsstraße Reinigungsfläche: ca. 2.497.727,62 m² Unterhaltsreinigung p.a. ca. 14.615,44 m² Polierarbeiten p.a. ca. 8.485,82 m² Bedarfsposition Grundreinigung

2 Jahre–
3
Los 3: Engers, Heimbach Weis

Gebäude: Kita Kinderplanet, Margaretenschule, Sporthalle Margaretenschule, Kita Rommersdorf, Sporthalle Rommersdorf, Jugendhaus Rommersdorf, Altentagesstätte Heimbach-Weis, Maria-Goretti-Schule, Kunostein-Grundschule, Sporthalle Engers, Kita Villa Regenbogen, Altes Rathaus Engers. Reinigungsfläche: ca. 2.389.601,98 m² Unterhaltsreinigung p.a. ca. 9559,23 m² Polierarbeiten p.a. ca. 12.990,07 m² Bedarfsposition Grundreinigung

2 Jahre–
4
Los 4: Block, Neuwied SO

Gebäude: Bürgerhaus Block, Feuerwehrgebäude Löschzug 1, Bereitschaftswohnung Löschzug 1, Umkleidegebäude Germaniaplatz, Sonnenlandschule, Sporthalle Sonnenlandschule, Kita Rheintalwiese, Stadtteilbüro, Neuwieder Kinderschiff, Verwaltungsgebäude Historisches Rathaus, Stadtgalerie am Deich. Reinigungsfläche: ca. 1.651.768,54 m² Unterhaltsreinigung p.a. ca. 6.227 m² Polierarbeiten p.a. ca. 9.846,83 m² Bedarfsposition Grundreinigung

2 Jahre–
5
Los 5: Neuwied Stadt, Heddesdorf

Gebäude: Kita Marktstraße 77, Tourist-Information, Umkleidegebäude Rhein-Wied-Stadion, Umkleidegebäude Raiffeisenstadion, Verwaltungsgebäude Jugend und Soziales, Volkshochschule Neuwied, Geschwister-Scholl-Schule, Sporthalle Geschwister-Scholl-Schule, Kita Heddesdorfer Kinderburg, Grundschule Heddesdorfer Berg Reinigungsfläche: ca. 2.444.220,95 m² Unterhaltsreinigung p.a. ca. 10.128 m² Polierarbeiten p.a. ca. 15.884 m² Bedarfsposition Grundreinigung

2 Jahre–
6
Los 6: Neuwied Stadt, Heddesdorf

Gebäude: Kita Raiffeisen/Kastanienhof, Sporthalle Raiffeisen alt, Sporthalle Raiffeisen neu, Marienschule, Sporthalle Marienschule, Jugendzentrum Big House, Verwaltungsgebäude Hochhaus, WC-Anlage Marktplatz, WC-Anlage Mini-ZOB, WC-Anlage Bahnhof. Reinigungsfläche: ca. 2.341.509,07 m² Unterhaltsreinigung p.a. ca. 4.239 m² Polierarbeiten p.a. ca. 14.532,55 m² Bedarfsposition Grundreinigung

2 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 50Niedrigster Preis Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Sonderreinigung: Der nach der Gesamtauswertung ermittelte niedrigste Angebotspreis erhält entsprechend der Gewichtung (= Punktwert) die volle Punktzahl, die nachfolgenden Angebote im prozentualen Verhältnis entsprechend weniger.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 50Jahresreinigungsstunden: Gesamtsumme der kalkulierten Arbeitsstunden für Unterhalts- und Grundreinigung (Reinigungsstunden vor Ort). Das Angebot mit der höchsten Stundenzahl erhält entsprechend der Gewichtung die volle Punktzahl; die nachfolgenden Angebote im prozentualen Verhältnis entsprechend weniger.

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.03.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Das Vertragsverhältnis wird für die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen. Es verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es seitens des Auftraggebers nicht fristgemäß gekündigt wird. Es kann mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
59 Tage
Angebotsöffnung
16.12.2025, 10:30 Uhr. Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst# #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
[1.] Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz - Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen – Rheinland-Pfalz Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland- … ganz lesen[1.] Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz - Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen – Rheinland-Pfalz Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz zu beachten und einzuhalten. Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätztem Netto-Auftragswert von 20.000 Euro nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Im Hinblick auf das v. g. Landesgesetz machen wir darauf aufmerksam, dass gemäß § 6 Nachweise und Kontrollen LTTG dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung nach §§ 3 Mindestentgelt und 4 Tariftreuepflicht auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen ist und im Falle der Missachtung nach § 7 LTTG sanktioniert wird. Im Kontext zu § 7 Sanktionen LTTG wird um die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3 bis 6 zu sichern, für einen schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H. des Auftragswertes vereinbart. In diesem Zusammenhang ist das beauftragte Unternehmen zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Des Weiteren wird vereinbart, dass die mindestens grob fahrlässige und erhebliche Nichterfüllung einer Verpflichtung nach §§ 3 bis 6 durch das beauftragte Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Bei Fehlen der Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 3 Abs. 1 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bei Fehlen der Tariftreueerklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 4 Abs. 6 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bieter/Bewerber mit Sitz im Inland, sowie deren Nachunternehmer mit Sitz im Inland, Verleiher von Arbeitskräften mit Sitz im Inland haben gemäß den Vorgaben des LTTG Rheinland-Pfalz eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Dies gilt auch, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz im Inland beschäftigt sind. [2].Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Erklärung BMWK“ auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Angebotsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.subreport.de bzw. iTWO tender) eingestellt. [3.] Die Angebotsunterlagen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.subreport.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebot auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. [4]. Unteraufträge: Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Dritten ausführen zu lassen, hat er diese Leistungen in seinem Angebot zu benennen, sowie die vorgeschlagenen Unterauftragnehmer mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten, anzugeben. Hierzu ist der Vordruck „235 Verzeichnis der Leistungen Kapazitäten anderer Unterneh …

Lose 5, 6

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 50Niedrigster Preis Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Sonderreinigung: Der nach der Gesamtauswertung ermittelte niedrigste Angebotspreis erhält entsprechend der Gewichtung (= Punktwert) die volle Punktzahl, die nachfolgenden Angebote im prozentualen Verhältnis entsprechend weniger.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 50Jahresreinigungsstunden: Gesamtsumme der kalkulierten Arbeitsstunden für Unterhalts- und Grundreinigung (Reinigungsstunden vor Ort). Das Angebot mit der höchsten Stundenzahl erhält entsprechend der Gewichtung die volle Punktzahl; die nachfolgenden Angebote im prozentualen Verhältnis entsprechend weniger.

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.03.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Das Vertragsverhältnis wird für die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen. Es verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es seitens des Auftraggebers nicht fristgemäß gekündigt wird. Es kann mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
59 Tage
Angebotsöffnung
16.12.2025, 10:30 Uhr. Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
[1.] Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz - Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen – Rheinland-Pfalz Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland- … ganz lesen[1.] Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz - Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen – Rheinland-Pfalz Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz zu beachten und einzuhalten. Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätztem Netto-Auftragswert von 20.000 Euro nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Im Hinblick auf das v. g. Landesgesetz machen wir darauf aufmerksam, dass gemäß § 6 Nachweise und Kontrollen LTTG dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung nach §§ 3 Mindestentgelt und 4 Tariftreuepflicht auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen ist und im Falle der Missachtung nach § 7 LTTG sanktioniert wird. Im Kontext zu § 7 Sanktionen LTTG wird um die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3 bis 6 zu sichern, für einen schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H. des Auftragswertes vereinbart. In diesem Zusammenhang ist das beauftragte Unternehmen zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Des Weiteren wird vereinbart, dass die mindestens grob fahrlässige und erhebliche Nichterfüllung einer Verpflichtung nach §§ 3 bis 6 durch das beauftragte Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Bei Fehlen der Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 3 Abs. 1 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bei Fehlen der Tariftreueerklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 4 Abs. 6 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bieter/Bewerber mit Sitz im Inland, sowie deren Nachunternehmer mit Sitz im Inland, Verleiher von Arbeitskräften mit Sitz im Inland haben gemäß den Vorgaben des LTTG Rheinland-Pfalz eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Dies gilt auch, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz im Inland beschäftigt sind. [2].Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Erklärung BMWK“ auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Angebotsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.subreport.de bzw. iTWO tender) eingestellt. [3.] Die Angebotsunterlagen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.subreport.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebot auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. [4]. Unteraufträge: Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Dritten ausführen zu lassen, hat er diese Leistungen in seinem Angebot zu benennen, sowie die vorgeschlagenen Unterauftragnehmer mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten, anzugeben. Hierzu ist der Vordruck „235 Verzeichnis der Leistungen Kapazitäten anderer Unterneh …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Innenreinigung verschiedene Liegenschaften der Stadt Neuwied

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 19.06.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Mehr von Stadtverwaltung Neuwied

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

98vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (189 Lose mit Angabe)
405.879 €Zuschlagswert im Median
210.398 € – 1,15 Mio. €mittlere Hälfte, 26 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Rheinland-Pfalz (11 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 16.12.2025
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 911ccd95-2a5a-4560-84df-33780dd00a2a.