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Innenreinigung verschiedene Liegenschaften der Stadt Neuwied

Stadtverwaltung Neuwied · Neuwied, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 2024-18veröffentlicht 19.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 928 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Rheinland-Pfalz (11 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 2 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
7 Monate15.08.2024 – 31.03.2025
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2025
    vor 27 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Für in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Objekte sollen die laufende Unterhaltsreinigung sowie Bedarfsweise Grund-, Sonder- und Vertretungsreinigungen im Stadtgebiet Neuwied ausgeführt werden. Es handelt sich um ca. 2.713.896,95 m² Reinigungsfläche über den Zeitraum von max. 7,5 Monate. Die Leistung wird auf 2 Lose aufgeteilt.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Ausführung Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigungen

Für in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Objekte sollen die laufende Unterhaltsreinigung sowie Bedarfsweise Grund-, Sonder- und Vertretungsreinigungen im Stadtgebiet Neuwied ausgeführt werden. Es handelt sich um ca. 2.713.896,95 m² Reinigungsfläche über den Zeitraum von max. 7,5 Monate. Die Leistung wird auf 2 Lose aufgeteilt.

7 Monate–
2
Ausführung Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigungen

Für in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Objekte sollen die laufende Unterhaltsreinigung sowie Bedarfsweise Grund-, Sonder- und Vertretungsreinigungen im Stadtgebiet Neuwied ausgeführt werden. Es handelt sich um ca. 2.713.896,95 m² Reinigungsfläche über den Zeitraum von max. 7,5 Monate. Die Leistung wird auf 2 Lose aufgeteilt.

7 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.08.2024
Vertragsende
31.03.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Vertragsstrafe: Hat der Auftragnehmer im Einzelfall einzelne Reinigungsleistungen nicht vertragsgemäß oder nicht rechtzeitig erbracht, so gibt ihm der Auftraggeber jeweils eine Gelegenheit, die Leistung nachzuholen. Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung zur Nachbesserung nicht unverzüglich nach … ganz lesenVertragsstrafe: Hat der Auftragnehmer im Einzelfall einzelne Reinigungsleistungen nicht vertragsgemäß oder nicht rechtzeitig erbracht, so gibt ihm der Auftraggeber jeweils eine Gelegenheit, die Leistung nachzuholen. Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung zur Nachbesserung nicht unverzüglich nach, hat er an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der monatlichen Brutto-Vergütung, die auf den fehlerhaften Leistungsabschnitt (Raum) entfällt, – ohne Mahnung, Fristsetzung und Vorankündigung – für jeden Einzelfall zu bezahlen. Die Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers angerechnet. Deren Geltendmachung bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Die Vertragsstrafe darf insgesamt - inklusive der Vertragsstrafen nach § 8 Abs. (6) pro Monat 5 % der monatlichen Gesamt-Brutto-Vergütung des Auftragnehmers nicht überschreiten.

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.08.2024
Vertragsende
31.03.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Vertragsstrafe: Hat der Auftragnehmer im Einzelfall einzelne Reinigungsleistungen nicht vertragsgemäß oder nicht rechtzeitig erbracht, so gibt ihm der Auftraggeber jeweils eine Gelegenheit, die Leistung nachzuholen. Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung zur Nachbesserung nicht unverzüglich nach … ganz lesenVertragsstrafe: Hat der Auftragnehmer im Einzelfall einzelne Reinigungsleistungen nicht vertragsgemäß oder nicht rechtzeitig erbracht, so gibt ihm der Auftraggeber jeweils eine Gelegenheit, die Leistung nachzuholen. Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung zur Nachbesserung nicht unverzüglich nach, hat er an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der monatlichen Brutto-Vergütung, die auf den fehlerhaften Leistungsabschnitt (Raum) entfällt, – ohne Mahnung, Fristsetzung und Vorankündigung – für jeden Einzelfall zu bezahlen. Die Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers angerechnet. Deren Geltendmachung bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Die Vertragsstrafe darf insgesamt - inklusive der Vertragsstrafen nach § 8 Abs. (6) pro Monat 5 % der monatlichen Gesamt-Brutto-Vergütung des Auftragnehmers nicht überschreiten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Einzelperson (nicht veröffentlicht)–
2Einzelperson (nicht veröffentlicht)–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

98vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (189 Lose mit Angabe)
405.879 €Zuschlagswert im Median
210.398 € – 1,15 Mio. €mittlere Hälfte, 26 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Rheinland-Pfalz (11 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4d00a922-11f8-42dc-8ea6-c8c1ec0294e5.