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vergebenEU-weitGerüstbauBau

Los N004 Gerüstbau - Kultur|Kloster|Kyritz

Stadt Kyritz · Kyritz, Brandenburg

Aktenzeichen 62-N004/2023veröffentlicht 18.10.2024BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1032 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (47 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Gerüst am Klausurflügel ist erforderlich für die Dachdecker- und Fassadenarbeiten. Am Südgiebel dient das Gerüst ausschließlich der Sicherung der Dachdeckerarbeiten. Dort ist der Abstand zum nächsten Gebäude sehr gering, so dass dort nur ein schmales Gerüst, Breite 60 cm, aufgestellt werden kann. Auf der Westseite befindet sich ein Laubengang. Dort sind ein Gerüst im Erdgeschoss unter dem Laubengang für die Arbeiten an der Fassade und ein freistehendes Gerüst für die Arbeiten am Schleppdach über dem Laubengang erforderlich.

Es ist ein Fassadengerüst mit Konsolenverbreiterung einschließlich Dachdeckerfangschutz als Modulgerüst für den flexiblen Umbau während der Standzeit aufzustellen und über die Grundstandzeit hinaus vorzuhalten. Gitterträger, der Schutzdächer über den Eingängen, ein Treppenaufgang und ein Lastenaufzug sind ein- und anzubauen. Aufgrund der Arbeiten am benachbarten Neubau erfolgt der Aufbau in zwei Abschnitten.

Für die Arbeiten in den Innenräume sind ein Raumgerüst und fahrbare Standgerüste vorgesehen.

Beschreibung des Loses

Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um den Umbau des Klausurflügel des ehemaligen Klosters (Bestandsgebäude) zum Museum. Zeitgleich wird daneben ein Neubau (Veranstaltungsgebäude mit Verbindern)errichtet. Das Baugrundstück liegt in Kyritz im Denkmalbereich "Altstadt Kyritz" und dem Bodendenkmal "Altstadt Kyritz".

Fassadengerüst W09 760 m2 Fassadengerüst W06 195 m2 Freistehendes Gerüst W09 205 m2 Zusätzlicher Seitenschutz 29 m Gerüstverbreiterung 70 cm 260 m Überbrückung W09 9 m Dachdeckerfangschutz 77 m Schutzdächer über den Eingängen 3 St Gerüsttreppe 1 St Aufzug 1 St Raumgerüst, innen 435 m3 Fahrgerüst, innen 2 St

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung d … ganz lesenAntragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5WY1WLUYSDH Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Bedingungen des Vergabeverfahrens. Andere Bedingungen (z.B. beigefügte AGB des Bieters) werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Dem Bieter wird empfohlen, sich vor Abgabe d … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0Y5WY1WLUYSDH Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Bedingungen des Vergabeverfahrens. Andere Bedingungen (z.B. beigefügte AGB des Bieters) werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Dem Bieter wird empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes mit den örtlichen Bedingungen im Rahmen einer Besichtigung vertraut zu machen. Termine können mit dem Auftraggeber, Stadt Kyritz, Frau Horn Tel. +49 33971 85-220, abgestimmt werden. Hinweis zur Abgabe der Angebote in Textform und den vorgesehenen Unterschriftsfeldern auf den Formularen: Bei der Textform kann die Unterschrift durch einfache Namensnennung (z.B. per Schreibmaschinen-Werkzeug in Adobe) des Erklärenden im jeweiligen Unterschriftenfeld ersetzt werden, auch wenn auf dem Formular etwas anderes gefordert ist (Ausnahme: bei Erklärungen Dritter: diese bitte auf gesonderte Aufforderung eingescannt mit Unterschrift vorlegen). Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen (§ 12 BGB), bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften jedenfalls der Firmenname ("Firma", § 17 HGB) Hinweis auf Geheimnisse durch den Bieter: Bitte kennzeichnen Sie Ihre Unterlagen entsprechend, sofern diese Geschäftsgeheimnisse enthalten. Erfolgt dies nicht, gehen wir von Ihrer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen im Falle eines Nachprüfungsverfahrens aus. Geben Sie bitte ihr Angebot ausschließlich über die Vergabeplattform ab. Es sind keine Angebote per eMail oder Post zugelassen! Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter, auch wenn zur besseren Lesbarkeit das generische Maskulin verwendet wird.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
BPG Gerüstbau Berlin GmbH, Wandlitz11

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Marktplatz 1, 16866 Kyritz
Kontakt
vergabe@kyritz.de
Auskünfte
Stadt Kyritzvergabe@kyritz.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

602vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (435 Lose mit Angabe)
278.884 €Zuschlagswert im Median
99.857 € – 841.675 €mittlere Hälfte, 291 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 09.01.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ad723e69-d932-456b-9331-e61224deec90.