Los 31 Raumlufttechnische Anlagen
Stadt Sandersdorf-Brehna · Sandersdorf-Brehna, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 159_SSB_01-2025-0028veröffentlicht 18.08.2025BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 7 Monate
- 13.05.2026 – 08.12.2026
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.
- Los 21 HLS REGSGHLandkreis Mansfeld-Südharz · SangerhausenFrist 01.12.2026
- KKE 406 Technische Gase und Druckluftanlagen - GNUE Neubau eines Labor- und Verwaltungsgebäudes für das Landesamt für Verbraucherschutz Halle, An der Fliederwegkaserne 20, 06130 Halle (Saale) (SLB-2026-0433)Amt für Immobilien- und Baumanagement MD (AIB Magdeburg), Zentraleinheit Vergabe · MagdeburgFrist 27.11.2026
- GNUE Erweiterung Kryolager, Magdeburger Str. 12, Druckluft und LaborgaseUniversitätsklinikum Halle (Saale) AöR · Halle (Saale)Frist 02.12.2026
- GNUE Erweiterung Kryolager, Magdeburger Str. 12, Raumlufttechnische Anlagen, Klima und KälteUniversitätsklinikum Halle (Saale) AöR · Halle (Saale)Frist 02.12.2026
Alle Ausschreibungen: Sanitär, Heizung und Lüftung in Sachsen-Anhalt (6 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 7 Monate13.05.2026 – 08.12.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Sandersdorf-Brehna06792, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 87 Tage (26 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (27 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Vertragsbeginnvor 6 MonatenLaufzeit bis 08.12.2026
- Heute
Beschreibung
Luftleitungen- und Formstücke, rechteckig, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 1507, Druckklasse 2 DIN EN 1507, aus verzinktem Stahl, Maße DIN EN 1505, Kantenlänge bis 500 mm, ca. 3 m²
Wickelfalzrohr inkl. Form- und Verbindungsstücke, NW 100-315 mm, ca. 375 m
Wärmedämmung von Lüftungsrohren- und Kanälen, ca. 80 m²
Kombiniertes Zu- und Abluftflachgerät mit Wärmerückgewinnung und Regelung für Montage in Zwischendecken, 950 m³/h, 4 Stück
Kombiniertes Zu- und Abluftflachgerät mit Wärmerückgewinnung und Regelung für Montage in Zwischendecken, 490 m³/h, 1 Stück
Rohrschalldämpfer NW 100-315, 69 Stück
konst. Volumenstromregler, NW 100-250 mm, 36 Stück
Luft-Ein und Auslässe DN 100-125, 74 Stück
Dachdurchführung NW 200-315, 10 Stück
Inverter Klimaanlage mit einer Außen- und Inneneinheit, 5 kW, 1 Stück
Kernbohrungen 100-450 mm, ca. 75 Stück
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berucksichtigung von Nachlassen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 13.05.2026
- Vertragsende
- 08.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten nicht zugänglich gemacht werden dürfen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Der Bauherr hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Der anteilige Versicherungsbetrag wird von der anerkannten Brutto-Schlussrechnungssumme einbehalten. Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5,0 v.H. der Auftragssumme Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3,0 v.H. de … ganz lesenkürzer
Der Bauherr hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Der anteilige Versicherungsbetrag wird von der anerkannten Brutto-Schlussrechnungssumme einbehalten. Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5,0 v.H. der Auftragssumme Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3,0 v.H. der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme Für die Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Gewährleistung der § 13 Abs. 4 VOB/B nicht, sondern für alle Leistungen gelten Verjährungsfristen von 5 Jahren.- Hinweis
Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 1. Eigenerklärungen zur Eignung gemäß Formblatt 124, sofern das Unternehmen nicht präqualifiziert ist (siehe Hinweise im Formblatt 212EU unter Nr. 7) oder Europäische Eigenerklärung 2. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktion … ganz lesenkürzer
Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 1. Eigenerklärungen zur Eignung gemäß Formblatt 124, sofern das Unternehmen nicht präqualifiziert ist (siehe Hinweise im Formblatt 212EU unter Nr. 7) oder Europäische Eigenerklärung 2. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket RUS-Sanktionen 3. Bewerbererklärung (Erklärung nach Abschnitt 2 - Basisparagraphen mit zusätzlichen Bestimmungen der EU-Vergaberichtlinie 2004/18/EG) 4. Angebotsschreiben 5. eingepreistes Leistungsverzeichnis im PDF-Format sowie im GAEB-Format 6. Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckung oder Erklärung eines Versicherungsunternehmens bzw. des Bieters, dass bis zur Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird 7. Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz oder Eignungsleihe: - Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß Formblatt 235 mit Angabe von Art und Umfang der Leistungen - Bewerbererklärung (Erklärung nach Abschnitt 2 - Basisparagraphen mit zusätzlichen Bestimmungen der EU-Vergaberichtlinie 2004/18/EG) je Nachunternehmer/Eignungsverleiher -Eigenerklärungen zur Eignung gemäß Formblatt 124, sofern das Unternehmen nicht präqualifiziert ist (siehe Hinweise im Formblatt 212EU unter Nr. 7) oder Europäische Eigenerklärung je Nachunternehmer/Eignungsverleiher Bei vorgesehener Bildung einer Bietergemeinschaft: - Erklärung gemäß Formblatt 234 - Eigenerklärungen zur Eignung gemäß Formblatt 124, sofern das jeweilige Mitglied nicht präqualifiziert ist - Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket RUS-Sanktionen je Mitglied - Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit je Mitglied - Bewerbererklärung (Erklärung nach Abschnitt 2 - Basisparagraphen mit zusätzlichen Bestimmungen der EU-Vergaberichtlinie 2004/18/EG) je Mitglied Hinweise zur Eignungsfeststellung: Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis (Angabe Zertifikatsnummer) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die in den Eigenerklärungen angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Im Präqualifizierungssystem niedergelegte Erklärungen und Nachweise müssen den Anforderungen entsprechen und die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien belegen. Geforderte Erklärungen oder Nachweise, die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien nicht oder nicht hinreichend belegen, sind vom Bieter zusätzlich vorzulegen. Der Bieter darf sich hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten berufen. Mit dem Angebot ist das Formblatt 235 einzureichen sowie für jedes Mitglied eine Eigenerklärung zur Eignung. Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung sind auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Auftragserfüllung zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Wettbewerbsregistergesetz - WRegG ) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Bau- und Haustechnik Bad Düben GmbH, Bad Düben | 9 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna
- Website
- sandersdorf-brehna.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sanitär, Heizung und Lüftung in Sachsen-Anhalt (6 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
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- Siemens AG6 Zuschläge
- City Schutz GmbH4 Zuschläge
- Otis GmbH4 Zuschläge
- SHS Riedel GmbH4 Zuschläge
- BAUER Elektroanlagen Nord GmbH & Co. KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 07.07.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f62d4935-81a1-45ed-a53d-c62923aa086b.