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Frist abgelaufenEU-weitPlanung1 Berichtigung

Logistikplanung Medien- und Ausstattungsumzüge Erster Abschnitt

Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen 8-0451-1-1-EAveröffentlicht 30.08.2026erstmals 22.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 64 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 03.09.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
33 Monate01.10.2026 – 29.06.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01069, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 32 %, Leistung und Qualität 68 %.

  • Projektorganisation und Personaleinsatz30 %
  • Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung38 %
  • Preis32 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,9 Punkte
25 % teurer−6,4 Punkte
50 % teurer−10,7 Punkte
100 % teurer−16 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 2 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 2 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:10 Uhr
    vor 2 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.06.2029
    vor 37 Tagen
  6. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 3 Tagen
  7. Heute

Beschreibung

Planung der Umzüge von Bibliotheksmedien in verschiedene Interime zur Vorbereitung einer Baumaßnahme, siehe ausführliche Projektbeschreibung

Beschreibung des Loses

Planungsleistung Logistik Medienumzüge Bibliothek

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Projektorganisation und Personaleinsatz30 %
Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung38 %
Preis32 %
Qualität
Projektorganisation und PersonaleinsatzAussagen zur Projektorganisation mit Angaben zur Zusammensetzung des Planerteams (Erfahrung, Qualifikation, Personenanzahl)
Qualität
Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellunggeplante Herangehensweise -durchgängige Nachweisführung zum Ort der Medien -zu hohen Schutzanforderungen klimatisch -zu hohen Schutzanforderungen Sicherheit
Preis
Preis gem. Kalkulationstabelle

Eignung1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
29.06.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
04.09.2026, 10:10 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Zellescher Weg 18, 01069 Dresden
Kontakt
ausschreibung@slub-dresden.de

Bei uns erfasst

73Bekanntmachungen
5Zuschlagsmeldungen

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93vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (108 Lose mit Angabe)
250.289 €Zuschlagswert im Median
144.430 € – 477.437 €mittlere Hälfte, 37 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 04.09.2026
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 28.08.2026 auf 04.09.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 28.08.2026

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