Zum Inhalt
Menü
ohne Zuschlag beendetEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Logistikfahrzeuge der Funktion 030

Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen · Duisburg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZA 4.2/1001460848/Kieveröffentlicht 09.08.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 836 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Laut Vergabemeldung wurde dieses Verfahren ohne Zuschlag beendet, zum Beispiel aufgehoben. Oft schreibt die Vergabestelle die Leistung neu aus.

Ohne Zuschlag beendet. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Duisburg.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (480 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
10
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Duisburg47059, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 115 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Land NRW beabsichtigt den Kauf von Logistikfahrzeugen. Im Zuge dieser Anschaffung beabsichtigt das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW) in einem offenen EU-Verfahren Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Logistikfahrzeugen für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen auszuschreiben. Es handelt sich bei den zu beschaffenden Fahrzeugen um handelsübliche Fahrzeuge.

Gegenstand nach CPV

Lose10 Lose

Alle 10 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Kleinwagen

Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.

––
3
Kompakt Kombi

Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.

––
4
Mittelklasse Kombi

Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.

––
5
Utility Kasten bis 2,5 t

Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.

––
6
Utility Kombi bis 2,5 t

Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.

––
7
Utility Kasten bis 2,9 t

Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.

––
8
Utility Kombi bis 2,9 t

Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.

––
9
Utility Kasten bis 3,5 t

Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.

––
10
SUV der Mittelklasse

Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.

––
11
Pick-Up

Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von drei Jahren und einer Verlängerungsoption von einem Jahr geschlossen. Die maximale Laufzeit eines Vertrages ist somit auf 4 Jahre beschränkt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, das … ganz lesenDas Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5Y18NNQBJV Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich ni … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS7YY5Y18NNQBJV Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich nicht auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren. Die Unterlagen können anonym herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. Bieter, die nicht registriert sind, können keine Nachrichten erhalten. Die Abgabe eines Angebots ohne sich registrieren zu lassen ist zwar möglich, aber lässt seitens der Vergabestelle technisch keine Kommunikation über den Vergabemarktplatz NRW zu. Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet. Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz Ihrer Daten finden Sie im Formular 312a/322a EU (Information DSGV) das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird. Es ist nur ein Hauptangebot pro Los zugelassen. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote pro Los ist nicht zugelassen. Jeder Bieter kann ein Angebot pro Los, somit insgesamt maximal 10 Angebote abgeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
2kein Zuschlag angegeben6
3kein Zuschlag angegeben6
4kein Zuschlag angegeben6
5kein Zuschlag angegeben6
6kein Zuschlag angegeben6
7kein Zuschlag angegeben6
8kein Zuschlag angegeben6
9kein Zuschlag angegeben6
10kein Zuschlag angegeben6
11kein Zuschlag angegeben6

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Schifferstraße 10, 47059 Duisburg
Kontakt
tdza42vergabe.lzpd@polizei.nrw.de
Auskünfte
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalentdza42vergabe.lzpd@polizei.nrw.de

Mehr von Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen

Alle 7 offenen Ausschreibungen von Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.217vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (1.410 Lose mit Angabe)
448.221 €Zuschlagswert im Median
267.855 € – 754.204 €mittlere Hälfte, 422 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (480 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 19.07.2024 auf 25.07.2024 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 21.06.2024 auf 19.07.2024 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 21.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5c3d0894-8794-48de-ab75-9796bddcbb3a.