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ohne Zuschlag beendetEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Logistikfahrzeuge der Funktion 030

Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen · Duisburg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZA 4.2/1001460848/Kieveröffentlicht 21.05.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 870 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 21.05.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
10Angebot auf bis zu 10, Zuschlag höchstens 10 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Duisburg47059, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 115 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
    vor 29 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    vor 29 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Das Land NRW beabsichtigt den Kauf von Logistikfahrzeugen. Im Zuge dieser Anschaffung beabsichtigt das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW) in einem offenen EU-Verfahren Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Logistikfahrzeugen für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen auszuschreiben. Es handelt sich bei den zu beschaffenden Fahrzeugen um handelsübliche Fahrzeuge.

Gegenstand nach CPV

Lose10 Lose · Angebot auf bis zu 10 · Zuschlag höchstens 10 je Bieter

Alle 10 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Kleinwagen

Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.

––
3
Kompakt Kombi

Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.

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4
Mittelklasse Kombi

Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.

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5
Utility Kasten bis 2,5 t

Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.

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6
Utility Kombi bis 2,5 t

Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.

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7
Utility Kasten bis 2,9 t

Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.

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8
Utility Kombi bis 2,9 t

Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.

––
9
Utility Kasten bis 3,5 t

Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.

––
10
SUV der Mittelklasse

Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.

––
11
Pick-Up

Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Es werden keine Nachweise über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gefordert.
Kriterium
Die nachfolgend aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zusammen mit dem Angebot (Angebotsvordruck (Formular 324 EU) kann vom Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden)vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich das Recht … ganz lesenDie nachfolgend aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zusammen mit dem Angebot (Angebotsvordruck (Formular 324 EU) kann vom Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden)vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf diese Nachforderung. Weitergehend behält der Auftraggeber sich das Recht vor, insofern einzelne geforderte Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes - aufzufordern, diese Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch. Eine Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise zum Angebot (Formular 325 EU) kann zudem beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden. Auflistung der Unterlagen: - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Das entsprechende Formular 521 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.) Bietergemeinschaften müssen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die oben geforderten Unterlagen mit dem Angebot vorlegen. Zudem müssen Bietergemeinschaften die vollständig ausgefüllte und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit Einreichung des Angebotes vorlegen. (Das entsprechende Formular 531 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.) Darüber hinaus hat der Bieter mit seinem Angebot das von ihm ausgefüllte Formular 533a EU "Informationen Unteraufträge bei Angebotsabgabe" vorzulegen. Mit Angebotsabgabe sind Art und Umfang der vorgesehenen Unterauftragnehmerleistung/en in dem Formular anzugeben. Der/die Name/n und die Anschrift/en des/der Unterauftragnehmer/s sind dem Auftraggeber auf Verlangen spätestens vor Erteilung des Zuschlages mitzuteilen. (Das entsprechende Formular kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.) Hinweis: Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen des/der entsprechenden Unterauftragnehmer/s anzufordern.
Kriterium
Es werden keine Nachweise über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gefordert.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von drei Jahren und einer Verlängerungsoption von einem Jahr geschlossen. Die maximale Laufzeit eines Vertrages ist somit auf 4 Jahre beschränkt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
110 DAYS
Angebotsöffnung
21.06.2024, 12:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: keine
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, das … ganz lesenDas Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5Y134XJHC5 Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich ni … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS7YY5Y134XJHC5 Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich nicht auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren. Die Unterlagen können anonym herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. Bieter, die nicht registriert sind, können keine Nachrichten erhalten. Die Abgabe eines Angebots ohne sich registrieren zu lassen ist zwar möglich, aber lässt seitens der Vergabestelle technisch keine Kommunikation über den Vergabemarktplatz NRW zu. Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet. Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz Ihrer Daten finden Sie im Formular 312a/322a EU (Information DSGV) das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird. Es ist nur ein Hauptangebot pro Los zugelassen. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote pro Los ist nicht zugelassen. Jeder Bieter kann ein Angebot pro Los, somit insgesamt maximal 10 Angebote abgeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Schifferstraße 10, 47059 Duisburg
Kontakt
tdza42vergabe.lzpd@polizei.nrw.de
Auskünfte
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalentdza42vergabe.lzpd@polizei.nrw.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.217vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (1.410 Lose mit Angabe)
448.221 €Zuschlagswert im Median
267.855 € – 754.204 €mittlere Hälfte, 422 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 19.07.2024 auf 25.07.2024 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 21.06.2024 auf 19.07.2024 verschoben
  4. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 08321b7b-4d2a-430c-abbf-5cde7dee1288.