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Frist unbekanntEU-weitDienstleistungen

Lkw-Schnellladenetz an bewirtschafteten Rastanlagen

Die Autobahn GmbH des Bundes · Berlin, Berlin

Aktenzeichen BEK-2026-0076veröffentlicht 19.09.2026Dienstleistungen

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
96 Monate
Lose
5
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10557, Berlin
Einreichung
vergabe.autobahn.deArt der Einreichung nicht angegeben

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (81 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (771 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 50 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt für den Bund auf Basis des SchnellLG Aufträge zur Planung, zur Errichtung und zum Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf bewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen einer Ausschreibung mit 5 Losen und betrifft die Planung, die Errichtung und den Betrieb einer verbindlichen Anzahl von MCS- und CCS-Ladepunkten auf rund 230 Standorten. Für Ladepunkte zum Zwischenladen sind Nennladeleistungen von jeweils mindestens 400 kW für CCS-Ladepunkte und 1 MW für MCS-Ladepunkte vorgesehen. Die Ladeleistung kann durch die gemeinsame Nutzung von Leistungseinheiten mehrerer Ladepunkte sichergestellt werden. Für MCS-Ladepunkte muss in diesem Fall die an einem Ladepunkt vorgehaltene Leistung unter Berücksichtigung mehrerer zeitgleicher Ladevorgänge an den denselben Leistungseinheiten zugeordneten Ladepunkten mindestens 800 kW betragen. Die Nennladeleistung von CCS-Ladepunkten zum Übernachtladen beträgt mindestens 150 kW. Werden Leistungseinheiten von mehreren CCS-Ladepunkten zum Übernachtladen gemeinsam genutzt, muss dauerhaft eine Ladeleistung von mindestens 100 kW je gleichzeitig genutztem Ladepunkt zur Verfügung stehen. Die Herstellung der dafür erforderlichen Netzanschlüsse beantragt die Autobahn GmbH des Bundes bei dem jeweils zuständigen Netzbetreiber. Der Betreiber übernimmt nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen die Netz- und Anschlussnutzung. Soweit die vorgesehene Netzanschlusskapazität nicht vollständig zur Verfügung steht, können gemäß den Vorgaben des Aufraggebers ein Lastmanagement und gegebenenfalls Speicherlösungen vorgesehen werden.

Gegenstand nach CPV

Lose5 Lose

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
PAR-0001
Los 1

Grundlage der Ausschreibung sind die Vorgaben des SchnellLG sowie das entwickelte Ausschreibungs- und Vertragsmodell. Die entsprechenden Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen und in den Verträgen festgelegt, welche die Autobahn GmbH des Bundes für den Bund mit den erfolgreichen Bietern abschließt. Insbesondere die folgenden Punkte sind dabei wesentlich: - Jedem der insgesamt 5 Lose werden rund 230 bewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS- und CCS-Ladeeinrichtungen mit einer hohen Verfügbarkeit gewährleisten. - Die Planung, Errichtung und der Betrieb der Ladeinfrastruktur sind mit den jeweils betroffenen Standort- beziehungsweise Nebenbetriebsunternehmen zu koordinieren. Beeinträchtigungen des laufenden Rastanlagenbetriebs sind möglichst zu vermeiden beziehungsweise auf das erforderliche Maß zu begrenzen. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber Mobilitätsdienstleistern (EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zusätzlich ist ein Durchleitungsmodell vorgesehen, bei dem die Endkunden stets auch mit ihrem eigenen Stromvertrag laden können. - Die Ladepunkte sollen an Reservierungssysteme angebunden werden können. Zur Vermeidung von Fehlbelegungen und zur Sicherung reservierter Ladepunkte sollen technische und bauliche Maßnahmen vorgesehen werden. - Ergibt sich während der Vertragslaufzeit an einem Standort ein nachhaltiger Mehrbedarf, können zusätzliche Ladepunkte errichtet und anschließend in den bestehenden Betrieb integriert werden.

96 Monate–
PAR-0002
Los 2

Grundlage der Ausschreibung sind die Vorgaben des SchnellLG sowie das entwickelte Ausschreibungs- und Vertragsmodell. Die entsprechenden Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen und in den Verträgen festgelegt, welche die Autobahn GmbH des Bundes für den Bund mit den erfolgreichen Bietern abschließt. Insbesondere die folgenden Punkte sind dabei wesentlich: - Jedem der insgesamt 5 Lose werden rund 230 bewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS- und CCS-Ladeeinrichtungen mit einer hohen Verfügbarkeit gewährleisten. - Die Planung, Errichtung und der Betrieb der Ladeinfrastruktur sind mit den jeweils betroffenen Standort- beziehungsweise Nebenbetriebsunternehmen zu koordinieren. Beeinträchtigungen des laufenden Rastanlagenbetriebs sind möglichst zu vermeiden beziehungsweise auf das erforderliche Maß zu begrenzen. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber Mobilitätsdienstleistern (EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zusätzlich ist ein Durchleitungsmodell vorgesehen, bei dem die Endkunden stets auch mit ihrem eigenen Stromvertrag laden können. - Die Ladepunkte sollen an Reservierungssysteme angebunden werden können. Zur Vermeidung von Fehlbelegungen und zur Sicherung reservierter Ladepunkte sollen technische und bauliche Maßnahmen vorgesehen werden. - Ergibt sich während der Vertragslaufzeit an einem Standort ein nachhaltiger Mehrbedarf, können zusätzliche Ladepunkte errichtet und anschließend in den bestehenden Betrieb integriert werden.

96 Monate–
PAR-0003
Los 3

Grundlage der Ausschreibung sind die Vorgaben des SchnellLG sowie das entwickelte Ausschreibungs- und Vertragsmodell. Die entsprechenden Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen und in den Verträgen festgelegt, welche die Autobahn GmbH des Bundes für den Bund mit den erfolgreichen Bietern abschließt. Insbesondere die folgenden Punkte sind dabei wesentlich: - Jedem der insgesamt 5 Lose werden rund 230 bewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS- und CCS-Ladeeinrichtungen mit einer hohen Verfügbarkeit gewährleisten. - Die Planung, Errichtung und der Betrieb der Ladeinfrastruktur sind mit den jeweils betroffenen Standort- beziehungsweise Nebenbetriebsunternehmen zu koordinieren. Beeinträchtigungen des laufenden Rastanlagenbetriebs sind möglichst zu vermeiden beziehungsweise auf das erforderliche Maß zu begrenzen. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber Mobilitätsdienstleistern (EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zusätzlich ist ein Durchleitungsmodell vorgesehen, bei dem die Endkunden stets auch mit ihrem eigenen Stromvertrag laden können. - Die Ladepunkte sollen an Reservierungssysteme angebunden werden können. Zur Vermeidung von Fehlbelegungen und zur Sicherung reservierter Ladepunkte sollen technische und bauliche Maßnahmen vorgesehen werden. - Ergibt sich während der Vertragslaufzeit an einem Standort ein nachhaltiger Mehrbedarf, können zusätzliche Ladepunkte errichtet und anschließend in den bestehenden Betrieb integriert werden.

96 Monate–
PAR-0004
Los 4

Grundlage der Ausschreibung sind die Vorgaben des SchnellLG sowie das entwickelte Ausschreibungs- und Vertragsmodell. Die entsprechenden Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen und in den Verträgen festgelegt, welche die Autobahn GmbH des Bundes für den Bund mit den erfolgreichen Bietern abschließt. Insbesondere die folgenden Punkte sind dabei wesentlich: - Jedem der insgesamt 5 Lose werden rund 230 bewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS- und CCS-Ladeeinrichtungen mit einer hohen Verfügbarkeit gewährleisten. - Die Planung, Errichtung und der Betrieb der Ladeinfrastruktur sind mit den jeweils betroffenen Standort- beziehungsweise Nebenbetriebsunternehmen zu koordinieren. Beeinträchtigungen des laufenden Rastanlagenbetriebs sind möglichst zu vermeiden beziehungsweise auf das erforderliche Maß zu begrenzen. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber Mobilitätsdienstleistern (EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zusätzlich ist ein Durchleitungsmodell vorgesehen, bei dem die Endkunden stets auch mit ihrem eigenen Stromvertrag laden können. - Die Ladepunkte sollen an Reservierungssysteme angebunden werden können. Zur Vermeidung von Fehlbelegungen und zur Sicherung reservierter Ladepunkte sollen technische und bauliche Maßnahmen vorgesehen werden. - Ergibt sich während der Vertragslaufzeit an einem Standort ein nachhaltiger Mehrbedarf, können zusätzliche Ladepunkte errichtet und anschließend in den bestehenden Betrieb integriert werden.

96 Monate–
PAR-0005
Los 5

Grundlage der Ausschreibung sind die Vorgaben des SchnellLG sowie das entwickelte Ausschreibungs- und Vertragsmodell. Die entsprechenden Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen und in den Verträgen festgelegt, welche die Autobahn GmbH des Bundes für den Bund mit den erfolgreichen Bietern abschließt. Insbesondere die folgenden Punkte sind dabei wesentlich: - Jedem der insgesamt 5 Lose werden rund 230 bewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS- und CCS-Ladeeinrichtungen mit einer hohen Verfügbarkeit gewährleisten. - Die Planung, Errichtung und der Betrieb der Ladeinfrastruktur sind mit den jeweils betroffenen Standort- beziehungsweise Nebenbetriebsunternehmen zu koordinieren. Beeinträchtigungen des laufenden Rastanlagenbetriebs sind möglichst zu vermeiden beziehungsweise auf das erforderliche Maß zu begrenzen. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber Mobilitätsdienstleistern (EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zusätzlich ist ein Durchleitungsmodell vorgesehen, bei dem die Endkunden stets auch mit ihrem eigenen Stromvertrag laden können. - Die Ladepunkte sollen an Reservierungssysteme angebunden werden können. Zur Vermeidung von Fehlbelegungen und zur Sicherung reservierter Ladepunkte sollen technische und bauliche Maßnahmen vorgesehen werden. - Ergibt sich während der Vertragslaufzeit an einem Standort ein nachhaltiger Mehrbedarf, können zusätzliche Ladepunkte errichtet und anschließend in den bestehenden Betrieb integriert werden.

96 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
96 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
- Die Laufzeit des Vertrags liegt voraussichtlich bei acht Jahren. Zudem soll eine Verlängerungsoption von insgesamt bis zu vier Jahren aufgenommen werden. - Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der Teilnahmewettbewerb soll mit der Veröffentlichun … ganz lesen- Die Laufzeit des Vertrags liegt voraussichtlich bei acht Jahren. Zudem soll eine Verlängerungsoption von insgesamt bis zu vier Jahren aufgenommen werden. - Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der Teilnahmewettbewerb soll mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt im November 2026 beginnen. Die Verfahrensdauer ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend absehbar. Angesichts der Komplexität der Ausschreibung und des innovativen Charakters des Leistungsgegenstands sind Bieterverhandlungen wahrscheinlich erforderlich. Ein Zuschlag wird voraussichtlich im Jahr 2027 erfolgen können. Der Auftraggeber behält sich allerdings vor, den Zuschlag auf die Erstangebote zu erteilen. Die weiteren vorläufigen Eckpunkte der auszuschreibenden Leistung sind in einem allgemein zugänglichen Projektexposé dargestellt. Das Projektexposé und weitere Dokumente zum aktuellen Stand des Ausschreibungsdesigns sind unter https://www.autobahn.de/storage/user_upload/qbank/Projektexpose_LKW-Schnellladenetz_bew_Rastanlagen.pdf abrufbar. Es besteht zudem die Möglichkeit, der Autobahn GmbH des Bundes Rückmeldungen zum geplanten Vorgehen zu geben. Hierfür steht unter https://forms.cloud.microsoft/e/JXwkPCru4d eine strukturierte Onlineumfrage zur Verfügung. Die Rückmeldungen können bis zum 09.10.2026 eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die finalen Vorgaben zu diesem Vergabeverfahren der gesonderten Bekanntmachung im EU-Amtsblatt und den Vergabeunterlagen vorbehalten bleiben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 637 (Hilfstätigkeiten für den Land-, Schiffs- und Luftverkehr) in Berlin gibt es in den letzten 24 Monaten nur 4 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 421a942f-308d-4af1-82d6-500729361815.