Lkw-Schnellladenetz an bewirtschafteten Rastanlagen
Die Autobahn GmbH des Bundes · Berlin, Berlin
Aktenzeichen BEK-2026-0076veröffentlicht 19.09.2026Dienstleistungen
- Laufzeit
- 96 Monate
- Lose
- 5
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 96 Monate
- Lose
- 5
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- vergabe
.autobahn .deArt der Einreichung nicht angegeben
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Noch kein Angebot möglich. Merken Sie sich die Ausschreibung vor; die Bekanntmachung mit Unterlagen folgt.
Vorinformation: Das Verfahren ist angekündigt, Angebote sind noch nicht möglich.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (81 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (771 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 50 Tagen
- Heute
Beschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt für den Bund auf Basis des SchnellLG Aufträge zur Planung, zur Errichtung und zum Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf bewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen einer Ausschreibung mit 5 Losen und betrifft die Planung, die Errichtung und den Betrieb einer verbindlichen Anzahl von MCS- und CCS-Ladepunkten auf rund 230 Standorten. Für Ladepunkte zum Zwischenladen sind Nennladeleistungen von jeweils mindestens 400 kW für CCS-Ladepunkte und 1 MW für MCS-Ladepunkte vorgesehen. Die Ladeleistung kann durch die gemeinsame Nutzung von Leistungseinheiten mehrerer Ladepunkte sichergestellt werden. Für MCS-Ladepunkte muss in diesem Fall die an einem Ladepunkt vorgehaltene Leistung unter Berücksichtigung mehrerer zeitgleicher Ladevorgänge an den denselben Leistungseinheiten zugeordneten Ladepunkten mindestens 800 kW betragen. Die Nennladeleistung von CCS-Ladepunkten zum Übernachtladen beträgt mindestens 150 kW. Werden Leistungseinheiten von mehreren CCS-Ladepunkten zum Übernachtladen gemeinsam genutzt, muss dauerhaft eine Ladeleistung von mindestens 100 kW je gleichzeitig genutztem Ladepunkt zur Verfügung stehen. Die Herstellung der dafür erforderlichen Netzanschlüsse beantragt die Autobahn GmbH des Bundes bei dem jeweils zuständigen Netzbetreiber. Der Betreiber übernimmt nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen die Netz- und Anschlussnutzung. Soweit die vorgesehene Netzanschlusskapazität nicht vollständig zur Verfügung steht, können gemäß den Vorgaben des Aufraggebers ein Lastmanagement und gegebenenfalls Speicherlösungen vorgesehen werden.
Gegenstand nach CPV
- 63712600Betankung von FahrzeugenHauptgegenstand
Lose5 Lose
Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| PAR-0001 | Los 1 Grundlage der Ausschreibung sind die Vorgaben des SchnellLG sowie das entwickelte Ausschreibungs- und Vertragsmodell. Die entsprechenden Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen und in den Verträgen festgelegt, welche die Autobahn GmbH des Bundes für den Bund mit den erfolgreichen Bietern abschließt. Insbesondere die folgenden Punkte sind dabei wesentlich: - Jedem der insgesamt 5 Lose werden rund 230 bewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS- und CCS-Ladeeinrichtungen mit einer hohen Verfügbarkeit gewährleisten. - Die Planung, Errichtung und der Betrieb der Ladeinfrastruktur sind mit den jeweils betroffenen Standort- beziehungsweise Nebenbetriebsunternehmen zu koordinieren. Beeinträchtigungen des laufenden Rastanlagenbetriebs sind möglichst zu vermeiden beziehungsweise auf das erforderliche Maß zu begrenzen. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber Mobilitätsdienstleistern (EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zusätzlich ist ein Durchleitungsmodell vorgesehen, bei dem die Endkunden stets auch mit ihrem eigenen Stromvertrag laden können. - Die Ladepunkte sollen an Reservierungssysteme angebunden werden können. Zur Vermeidung von Fehlbelegungen und zur Sicherung reservierter Ladepunkte sollen technische und bauliche Maßnahmen vorgesehen werden. - Ergibt sich während der Vertragslaufzeit an einem Standort ein nachhaltiger Mehrbedarf, können zusätzliche Ladepunkte errichtet und anschließend in den bestehenden Betrieb integriert werden. | 96 Monate | – |
| PAR-0002 | Los 2 Grundlage der Ausschreibung sind die Vorgaben des SchnellLG sowie das entwickelte Ausschreibungs- und Vertragsmodell. Die entsprechenden Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen und in den Verträgen festgelegt, welche die Autobahn GmbH des Bundes für den Bund mit den erfolgreichen Bietern abschließt. Insbesondere die folgenden Punkte sind dabei wesentlich: - Jedem der insgesamt 5 Lose werden rund 230 bewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS- und CCS-Ladeeinrichtungen mit einer hohen Verfügbarkeit gewährleisten. - Die Planung, Errichtung und der Betrieb der Ladeinfrastruktur sind mit den jeweils betroffenen Standort- beziehungsweise Nebenbetriebsunternehmen zu koordinieren. Beeinträchtigungen des laufenden Rastanlagenbetriebs sind möglichst zu vermeiden beziehungsweise auf das erforderliche Maß zu begrenzen. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber Mobilitätsdienstleistern (EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zusätzlich ist ein Durchleitungsmodell vorgesehen, bei dem die Endkunden stets auch mit ihrem eigenen Stromvertrag laden können. - Die Ladepunkte sollen an Reservierungssysteme angebunden werden können. Zur Vermeidung von Fehlbelegungen und zur Sicherung reservierter Ladepunkte sollen technische und bauliche Maßnahmen vorgesehen werden. - Ergibt sich während der Vertragslaufzeit an einem Standort ein nachhaltiger Mehrbedarf, können zusätzliche Ladepunkte errichtet und anschließend in den bestehenden Betrieb integriert werden. | 96 Monate | – |
| PAR-0003 | Los 3 Grundlage der Ausschreibung sind die Vorgaben des SchnellLG sowie das entwickelte Ausschreibungs- und Vertragsmodell. Die entsprechenden Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen und in den Verträgen festgelegt, welche die Autobahn GmbH des Bundes für den Bund mit den erfolgreichen Bietern abschließt. Insbesondere die folgenden Punkte sind dabei wesentlich: - Jedem der insgesamt 5 Lose werden rund 230 bewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS- und CCS-Ladeeinrichtungen mit einer hohen Verfügbarkeit gewährleisten. - Die Planung, Errichtung und der Betrieb der Ladeinfrastruktur sind mit den jeweils betroffenen Standort- beziehungsweise Nebenbetriebsunternehmen zu koordinieren. Beeinträchtigungen des laufenden Rastanlagenbetriebs sind möglichst zu vermeiden beziehungsweise auf das erforderliche Maß zu begrenzen. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber Mobilitätsdienstleistern (EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zusätzlich ist ein Durchleitungsmodell vorgesehen, bei dem die Endkunden stets auch mit ihrem eigenen Stromvertrag laden können. - Die Ladepunkte sollen an Reservierungssysteme angebunden werden können. Zur Vermeidung von Fehlbelegungen und zur Sicherung reservierter Ladepunkte sollen technische und bauliche Maßnahmen vorgesehen werden. - Ergibt sich während der Vertragslaufzeit an einem Standort ein nachhaltiger Mehrbedarf, können zusätzliche Ladepunkte errichtet und anschließend in den bestehenden Betrieb integriert werden. | 96 Monate | – |
| PAR-0004 | Los 4 Grundlage der Ausschreibung sind die Vorgaben des SchnellLG sowie das entwickelte Ausschreibungs- und Vertragsmodell. Die entsprechenden Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen und in den Verträgen festgelegt, welche die Autobahn GmbH des Bundes für den Bund mit den erfolgreichen Bietern abschließt. Insbesondere die folgenden Punkte sind dabei wesentlich: - Jedem der insgesamt 5 Lose werden rund 230 bewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS- und CCS-Ladeeinrichtungen mit einer hohen Verfügbarkeit gewährleisten. - Die Planung, Errichtung und der Betrieb der Ladeinfrastruktur sind mit den jeweils betroffenen Standort- beziehungsweise Nebenbetriebsunternehmen zu koordinieren. Beeinträchtigungen des laufenden Rastanlagenbetriebs sind möglichst zu vermeiden beziehungsweise auf das erforderliche Maß zu begrenzen. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber Mobilitätsdienstleistern (EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zusätzlich ist ein Durchleitungsmodell vorgesehen, bei dem die Endkunden stets auch mit ihrem eigenen Stromvertrag laden können. - Die Ladepunkte sollen an Reservierungssysteme angebunden werden können. Zur Vermeidung von Fehlbelegungen und zur Sicherung reservierter Ladepunkte sollen technische und bauliche Maßnahmen vorgesehen werden. - Ergibt sich während der Vertragslaufzeit an einem Standort ein nachhaltiger Mehrbedarf, können zusätzliche Ladepunkte errichtet und anschließend in den bestehenden Betrieb integriert werden. | 96 Monate | – |
| PAR-0005 | Los 5 Grundlage der Ausschreibung sind die Vorgaben des SchnellLG sowie das entwickelte Ausschreibungs- und Vertragsmodell. Die entsprechenden Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen und in den Verträgen festgelegt, welche die Autobahn GmbH des Bundes für den Bund mit den erfolgreichen Bietern abschließt. Insbesondere die folgenden Punkte sind dabei wesentlich: - Jedem der insgesamt 5 Lose werden rund 230 bewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS- und CCS-Ladeeinrichtungen mit einer hohen Verfügbarkeit gewährleisten. - Die Planung, Errichtung und der Betrieb der Ladeinfrastruktur sind mit den jeweils betroffenen Standort- beziehungsweise Nebenbetriebsunternehmen zu koordinieren. Beeinträchtigungen des laufenden Rastanlagenbetriebs sind möglichst zu vermeiden beziehungsweise auf das erforderliche Maß zu begrenzen. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber Mobilitätsdienstleistern (EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zusätzlich ist ein Durchleitungsmodell vorgesehen, bei dem die Endkunden stets auch mit ihrem eigenen Stromvertrag laden können. - Die Ladepunkte sollen an Reservierungssysteme angebunden werden können. Zur Vermeidung von Fehlbelegungen und zur Sicherung reservierter Ladepunkte sollen technische und bauliche Maßnahmen vorgesehen werden. - Ergibt sich während der Vertragslaufzeit an einem Standort ein nachhaltiger Mehrbedarf, können zusätzliche Ladepunkte errichtet und anschließend in den bestehenden Betrieb integriert werden. | 96 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 96 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Die Laufzeit des Vertrags liegt voraussichtlich bei acht Jahren. Zudem soll eine Verlängerungsoption von insgesamt bis zu vier Jahren aufgenommen werden. - Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der Teilnahmewettbewerb soll mit der Veröffentlichun … ganz lesenkürzer
- Die Laufzeit des Vertrags liegt voraussichtlich bei acht Jahren. Zudem soll eine Verlängerungsoption von insgesamt bis zu vier Jahren aufgenommen werden. - Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der Teilnahmewettbewerb soll mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt im November 2026 beginnen. Die Verfahrensdauer ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend absehbar. Angesichts der Komplexität der Ausschreibung und des innovativen Charakters des Leistungsgegenstands sind Bieterverhandlungen wahrscheinlich erforderlich. Ein Zuschlag wird voraussichtlich im Jahr 2027 erfolgen können. Der Auftraggeber behält sich allerdings vor, den Zuschlag auf die Erstangebote zu erteilen. Die weiteren vorläufigen Eckpunkte der auszuschreibenden Leistung sind in einem allgemein zugänglichen Projektexposé dargestellt. Das Projektexposé und weitere Dokumente zum aktuellen Stand des Ausschreibungsdesigns sind unter https://www.autobahn.de/storage/user_upload/qbank/Projektexpose_LKW-Schnellladenetz_bew_Rastanlagen.pdf abrufbar. Es besteht zudem die Möglichkeit, der Autobahn GmbH des Bundes Rückmeldungen zum geplanten Vorgehen zu geben. Hierfür steht unter https://forms.cloud.microsoft/e/JXwkPCru4d eine strukturierte Onlineumfrage zur Verfügung. Die Rückmeldungen können bis zum 09.10.2026 eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die finalen Vorgaben zu diesem Vergabeverfahren der gesonderten Bekanntmachung im EU-Amtsblatt und den Vergabeunterlagen vorbehalten bleiben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Heidestraße 15, 10557 Berlin
- Kontakt
- vergabestelle@
autobahn.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 421a942f-308d-4af1-82d6-500729361815.