Listings-(Citation) und Review Management
AOK Baden - Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2024-10-01-SYS-RENveröffentlicht 01.10.2024erstmals 01.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.
- Durchführung von Sentinel-Satellitendatenauswertungen im Rahmen des FlächenüberwachungssystemsMinisterium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg · StuttgartFrist 19.11.2026
- Verlängerung der PingIDMUniversität Stuttgart · StuttgartFrist 09.11.2026
- Rahmenvereinbarung operativer Betrieb des SchulverwaltungsnetzesLandeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Abt. Allgemeiner Service, Zentraler Einkauf · StuttgartFrist 04.12.2026
- Zentrales elektronisches Akten- und Dokumentenmanagementsystem für die BAföG-Ämter (kurz: E-Akte)Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) · StuttgartFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Stuttgart70191, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (372 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Wertungsrelevanter Angebotspreis60 %
- Qualität der angebotenen Leistung40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 25 Monaten
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 25 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 23 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 23 Monaten
- Heute
Beschreibung
Listings-(Citation) und Review Management für die AOK-Gemeinschaft
Beschreibung des Loses
Für die Pflege des digitalen Auftritts der Geschäftsstellen der oben genannten zehn AOKs soll im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ein zentraler Anbieter gefunden und beauftragt werden, der das Listings- (Citation) und Review Management übernimmt. Als "Listing" bezeichnet man alle Stellen im Internet, an denen Unternehmensgeschäftsstellen online erwähnt werden. Es handelt sich dabei um die Darstellung von Informationen wie Name, Adresse, Telefonnummer und Website sowie Öffnungszeiten, Standort-Attribute (Barrierefreiheit, Terminpflicht, etc.), Bilder der Geschäftsstelle und gegebenenfalls weitere Informationen, die zum "Listing-Management" gehören, auf einer Online- Plattform. Als "Listing-Management" bezeichnet man folglich die Pflege und Qualitätssicherung der Listings. Die Daten der AOK-Geschäftsstellen sind vom AN im Internet, einschließlich Google My Business (GMB), zu aktualisieren und zu verwalten. Dies umfasst die online veröffentlichten Informationen wie Adresse, Telefonnummer, Öffnungszeiten, Bilder, E-Mail-Adressen, Erstellen von QR-Codes für jeden Standort, Link zur Terminvereinbarung und gegebenenfalls zusätzliche Details zur jeweiligen Geschäftsstelle, beispielsweise barrierefreier Zugang. Im Falle einer Geschäftsstellenschließung werden die Daten der geschlossenen Geschäftsstelle für die Vertragslaufzeit (mindestens für 24 Monate) nach dem Schließdatum weiterhin gepflegt bzw. geschützt. Der AN übernimmt ferner das Review Management. Dabei gehört das Beantworten von Rezensionen/Bewertungen nicht zu den Aufgaben des AN. Für die oben genannte Datenpflege der Standorte wird ein webbasiertes Tool gesucht, das für jede Landes-AOK eine zentrale Steuerung / einen zentralen Zugang ermöglicht. Das Tool muss über ein eigenes Rollenmanagement verfügen, einen geschützten Raum für jede AOK bieten und eigenständig ohne Anbindung an die AOK-IT-Systeme laufen. Notwendige Sicherheits- und andere wichtige Updates sind selbständig vom AN durchzuführen. Das webbasierte Tool muss mit allen gängigen Browsern lauffähig sein. Es muss ein regelmäßiger Austausch zwischen den einzelnen AOKs und dem AN in einem monatlichen Jour Fixe (JF) erfolgen. Dieses JF soll für Themen zur Weiterentwicklung des webbasiertes Tools, Schnittstellen oder weitere Themen rund um die angebotene Leistung des AN genutzt werden. Der AN stellt für die gesamte Vertragslaufzeit einen Hauptansprechpartner und eine durchgehende Vertretungsregelung sicher (Kernteam). Die AOK-Gemeinschaft kommt zum jetzigen Zeitpunkt auf eine Summe von 911 Standorte, die über das Listings-(Citation) und Review Management zu pflegen sind. Die gesamte Anzahl der Geschäftsstellen sowie die Anzahl der Geschäftsstellen pro AOK kann sich bis zum Start des Leistungszeitraums, sowie während des Zeitraums erhöhen oder reduzieren. Die hier genannten Zahlen beruhen auf einer aktuellen Bestandsaufnahme. Zum Start des für vier Jahre geplanten Leistungszeitraums, am 1.1.2025, werden die zehn Landes-AOKs mit den insgesamt 911 Geschäftsstellen die Leistungen aus dem Vertrag abrufen. Der AN wird sofort mit Vertragsstart das Listings- (Citation) und Review Management von allen AOKs übernehmen. Bis zum 31.12.2024 werden die nunmehr erneut ausgeschriebenen Leistungen durch den bisherigen Auftragnehmer für die AOK-Gemeinschaft erbracht. Somit liegen bereits gepflegte Daten der Landes-AOKs vor. Sofern es als Ergebnis des Vergabeverfahrens zu einem Dienstleisterwechsel kommt, ist eine Migrationsphase zwischen dem bisherigen und dem neuen Dienstleister ab Zuschlagserteilung zu berücksichtigen. Während der Migrationsphase (geplant ist ein Monat), sind die gepflegten Standort-Daten jeder Landes-AOK in das entsprechende Listing-Tool des AN einzupflegen und live in alle Branchenverzeichnisse zu überspielen. Die Migrationsphase beginnt mit Zuschlagserteilung an den AN. Die Standort-Daten werden von dem bisherigen AN für jede Landes-AOK als eigene Exceldatei dem AN zur Verfügung gestellt. Geschätzter Höchstwert der Rahmenvereinbarung in diesem Verfahren: Listings-(Citation) und Review Management für 1000 Geschäftsstellen der oben genannten Auftraggeberinnen.
Gegenstand nach CPV
- 72260000Dienstleistungen in Verbindung mit SoftwareHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Wertungsrelevanter AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 60Der günstigste gewichtete Gesamtnettopreis erhält die höchste Punktzahl. Alle weiteren Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zueinander gestellt.
- Qualität
- Qualität der angebotenen LeistungGewichtung (Punkte, genau) 40Die Qualität der Angebote wird anhand der in Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Zuschlagskriterien) dargestellten Bewertungskriterien bewertet.
Eignung8 von 8 angegeben
- Kriterium
Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerh … ganz lesenkürzer
Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der zuvor genannte Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.- Kriterium
Bieter haben eine Eigenerklärung mit der sie zusichern, dass keiner der Ausschlussgründe der §§123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage 10 der Vergabeunterlagen), vorzulegen. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist di … ganz lesenkürzer
Bieter haben eine Eigenerklärung mit der sie zusichern, dass keiner der Ausschlussgründe der §§123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage 10 der Vergabeunterlagen), vorzulegen. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. (b) Hinweis im Fall der Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: (aa) Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer (Anlag 13 der Vergabeunterlagen), (bb) Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 14 der Vergabeunterlagen). (c) Hinweis im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern: Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen (Anlage10 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen: (aa) Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage 13 der Vergabeunterlagen), (bb) Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 14 der Vergabeunterlagen). Ist der Einsatz von bloßen Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese - falls im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots schon bekannt, im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer mit dem Angebot anzugeben. Die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die "Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter" können bereits mit dem Angebot vorgelegt werden, müssen jedoch spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden.- Kriterium
Der Bieter erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelba … ganz lesenkürzer
Der Bieter erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als10% des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10%des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1)sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen- Kriterium
Bieter müssen erklären, dass sie bei Abschluss des Rahmenvertrages innerhalb von acht Wochen nach Zuschlagserteilung dem AOK-Bundesverband nachweisen, dass sie über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall verfügen: gegen Sachschäden: … ganz lesenkürzer
Bieter müssen erklären, dass sie bei Abschluss des Rahmenvertrages innerhalb von acht Wochen nach Zuschlagserteilung dem AOK-Bundesverband nachweisen, dass sie über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall verfügen: gegen Sachschäden: 3.000.0000 EUR gegen Personenschäden: 3.000.0000 EUR gegen Vermögensschäden: 300.000 EUR. Sie müssen zusichern, dass sie diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrages und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aufrechterhalten. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, sind die Auftraggeberinnen nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ihnen ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Weitergehende Ansprüche der Auftraggeberinnen, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt. Hinweis: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Erklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.- Kriterium
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter ein Kernteam zu benennen, welches für die Auftragsausführung zur Verfügung stehen wird und nur mit Zustimmung der Auftraggeberinnen ausgewechselt werden darf. Das Kernteam muss aus mindestens zwei Mitarbeitenden besteh … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter ein Kernteam zu benennen, welches für die Auftragsausführung zur Verfügung stehen wird und nur mit Zustimmung der Auftraggeberinnen ausgewechselt werden darf. Das Kernteam muss aus mindestens zwei Mitarbeitenden bestehen, die namentlich zu benennen sind. Sofern keine namentliche Benennung erfolgt, muss jedem einzelnen Mitarbeitenden eine eindeutige Bezeichnung zugeteilt werden. Werden mehr als zwei Mitarbeitende durch den Bieter/die Bietergemeinschaft benannt, so ist das Formblatt selbstständig zu vervielfältigen. Jedes Kernteammitglied muss Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C1 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" sprechen. Das Kernteam muss gemeinsam die folgenden Mindestanforderungen erfüllen. (a) Erfahrung mit Listings- (Citation) und Review Management Plattform/Plattformen (Mindestens 2 Jahre Erfahrung im Listings-Management). (b) Erfahrung mit der Annahme von Kundenwünschen und der Umsetzung der Anforderung intern im Bereich Listings- (Citation) und Review Management Platt-form/Plattformen. Dabei sind unter Berücksichtigung des Obigen insbesondere folgende Angaben zu tätigen: - Angabe der Position im Unternehmen - Kurze Beschreibung der Tätigkeit im Unternehmen - Angaben zu fachlichen Kompetenzen inkl. Angabe von Jahren. Es wird ergänzend auf Anlage 5 der Vergabeunterlagen (Mitarbeiterprofile) verwiesen.- Kriterium
Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens drei Referenzen im Bereich Listings-(Citation) und Review Management nachzuweisen, die innerhalb der letzten drei Kalenderjahre erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftra … ganz lesenkürzer
Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens drei Referenzen im Bereich Listings-(Citation) und Review Management nachzuweisen, die innerhalb der letzten drei Kalenderjahre erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn die folgenden Kriterien erfüllt werden: 1. Der AN hat das Listings-(Citation) und Review Management für einen Kunden durchgeführt, der über ein Geschäftsstellenvolumen von mindestens 200 Geschäftsstellen verfügt. Der AN kann dabei international tätig sein/gewesen sein. 2. Auf den folgenden Branchenverzeichnissen ist/war das Listings- (Citation) und Review Management verpflichtend: Amazon Alexa, Apple, Bing, Facebook, Foursquare, Google My Business (GMB), HERE und TomTom. Die unter Punkt 1 und 2 erbrachten Leistungen müssen über einen Zeitraum von durchgehend 12 Monaten oder länger erbracht worden sein. Das Angebot wird ausgeschlossen, sobald einer dieser Punkte nicht erfüllt ist. Es wird ergänzend auf Anlage 6 der Vergabeunterlagen (Referenzen) verwiesen. (3) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (4) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen und Unterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 02.12.2024, 10:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Der Bieter erkennt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit mit ihren Anhängen ohne Einschränkung an (Anlage 2 der Vergabeunterlagen).
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesenkürzer
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKH28C (1) Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen durch. (2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung www.dtvp.de. (3) Die zwingend zu verwendenden … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKH28C (1) Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen durch. (2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung www.dtvp.de. (3) Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. (4) Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Angebote ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Abgabe der Angebote finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Anlage 00 der Vergabeunterlagen).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
- Kontakt
- vergabestelle@
bv.aok.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- B1 Systems GmbH3 Zuschläge
- EY Strategy & Transactions GmbH3 Zuschläge
- PRISMA European Capacity Platform GmbH3 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH3 Zuschläge
- adesso SE3 Zuschläge
- ACP IT Solutions GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 29.11.2024 auf 02.12.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 05.11.2024 auf 15.11.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 05.11.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 15.11.2024 auf 29.11.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c8f42566-9c5b-48cc-8032-13568eaed784.