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Linienbündel LMR Nord

Regionaler Nahverkehrsverband Marburg-Biedenkopf (RNV) · Marburg, Hessen

Aktenzeichen E93861327veröffentlicht 01.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 12 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Hessen (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahre12.12.2027 – 12.12.2037
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 24 Tagen
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 13 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 13 Tagen
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    53 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 40 Tagen
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 12.12.2037
    in 13 Monaten

Beschreibung

Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen im Busverkehr auf dem Gebiet des Landkreis Marburg-Biedenkopf, der Stadt Marburg bzw. dem Landkreis Waldeck-Frankenberg. Linie MR-61 Linie MR-62 Linie MR-63 Linie MR-64 Linie MR-65 Die zu vergebenden Leistungen umfassen im Kalenderjahr 2028 insgesamt ca. 0,557 Mio. Nutzwagenkilometer (Nwkm).

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung11 von 11 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen der Bieter sowie alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats belegen, in dem sie niedergelassen sind. Der Nachweis erfolgt durch Angabe der Berufs- oder Handelsregister-Nu … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen der Bieter sowie alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats belegen, in dem sie niedergelassen sind. Der Nachweis erfolgt durch Angabe der Berufs- oder Handelsregister-Nummer im Angebotsschreiben des Bieters. Sofern die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bieter dies im Angebotsschreiben des Bieters anzukreuzen
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten. Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf … ganz lesenBescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten. Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 31.05.2026
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALT-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Reise-Verkehre, auch keine Flughafenvorfeld-/ Werks-/ Freigestellte Schüler- Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahr … ganz lesenAngabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALT-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Reise-Verkehre, auch keine Flughafenvorfeld-/ Werks-/ Freigestellte Schüler- Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem Termin zur Angebotsabgabe. Es ist mindestens eine Verkehrsleistung anzugeben. Den Bietern steht es frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenen Auftrag zu ermöglichen. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der vergabegegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. 1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Busverkehrsleistungen“: a.) Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer Gesellschaft durch die Gesellschafter des Unternehmens (z. B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz in ihrem Erklärungsgehalt gemäß dem Feld „Erbrachte Leistung“ der Anlage 6 der Vergabeunterlagen gewertet. b.) Kann der Bieter / die Bietergemeinschaft keine entsprechenden Referenzleistungen nachweisen, so besteht die Möglichkeit einer Eignungsleihe. 2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“: Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 275 Tsd. Nutzwagenkilometer p. a. aufweisen. Die Referenzen müssen im o. g. Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025, 2026) je Referenz jeweils für mindestens 12 volle Monate erbracht worden sein, um anerkannt werden zu können. Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 3) werden diese kumulativ betrachtet. Der Bieter muss in der Referenzliste für den Fall des Einsatzes • als Unterauftragnehmer selbst, • von Unterauftragnehmern oder • als Teil einer Bietergemeinschaft darlegen, welche Leistung durch den Bieter selbst erbracht wurde, so dass ein Rückschluss auf die Erfahrung des Bieters und seiner Leistungsfähigkeit hinsichtlich der vertragsgegenständigen Leistung gegeben ist (detaillierte Anforderungen an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage 6 der Vergabeunterlagen; der Vordruck ist zu verwenden).
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang … ganz lesenNachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall der Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dieses die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommun … ganz lesenBescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. In diesem Fall hat der Bieter die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen/Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 31.05.2026.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zusätzlich erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des Angebotsschreibens des Bieters), a) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristg … ganz lesenZusätzlich erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des Angebotsschreibens des Bieters), a) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten, b) dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind, c) dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bieter legt mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen nach § 8 Absatz 1 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 5 Absatz 1 HVTG). Für den Fall des Einsatzes von Unterauftrag-/ Nach-bzw. Subunternehmern (UAN) oder Verleihunter … ganz lesenDer Bieter legt mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen nach § 8 Absatz 1 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 5 Absatz 1 HVTG). Für den Fall des Einsatzes von Unterauftrag-/ Nach-bzw. Subunternehmern (UAN) oder Verleihunternehmen legt der Bieter zusätzlich mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen seiner UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind (vgl. § 6 Absatz 2 HVTG).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des Angebotsschreibens des Bieters), ob er die Eignungsleihe gemäß § 47 VgV in Anspruch nimmt. Im Fall der Eignungsleihe hat der Bieter die erforderlichen Nachweise und Verpflichtungserklärungen des anderen Unternehmens gemäß § 47 VgV mit Ange … ganz lesenDer Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des Angebotsschreibens des Bieters), ob er die Eignungsleihe gemäß § 47 VgV in Anspruch nimmt. Im Fall der Eignungsleihe hat der Bieter die erforderlichen Nachweise und Verpflichtungserklärungen des anderen Unternehmens gemäß § 47 VgV mit Angebotsabgabe vorzulegen und mit Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des Angebotsschreibens des Bieters) zu erklären, dass er gemeinsam mit dem anderen Unternehmen für die Auftragsausführung gemäß § 47 Absatz 3 VgV haftet. Soweit der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines UAN oder Verleihunternehmens in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), hat der Bieter die Verpflichtungserklärung des UAN oder Verleihunternehmens gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen (vgl. § 6 Absatz 2 HVTG). Während des Leistungserbringungszeitraums hat der Eignungsleihgeber die Leistung zu erbringen, für die er die Eignungsleihe erklärt hat.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung über die Bietergemeinschaft abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind sowie der für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbi … ganz lesenEine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung über die Bietergemeinschaft abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind sowie der für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind mit vollständigen Adressangaben zu nennen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat jeweils der Erklärende i.S.d. § 126b BGB durch Eintragung seines Namens in die Erklärung die Person des Erklärenden zu nennen (Textform). Für die o. g. Erklärung über die Bietergemeinschaft ist der Vordruck in Anlage 19 der Vergabeunterlagen zu verwenden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
12.12.2027
Vertragsende
12.12.2037
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
53 Tage
Angebotsöffnung
23.10.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
verlangt: Zur Sicherung der vertraglichen Leistungspflichten hat der Auftragnehmer eine uneingeschränkte und selbstschuldnerische Bürgschaft über den Gesamtbetrag unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Vorausklage in Höhe von 5 % des Auftragswertes für das Kalenderjahr 2027 (Grundan … ganz lesenverlangt: Zur Sicherung der vertraglichen Leistungspflichten hat der Auftragnehmer eine uneingeschränkte und selbstschuldnerische Bürgschaft über den Gesamtbetrag unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Vorausklage in Höhe von 5 % des Auftragswertes für das Kalenderjahr 2027 (Grundanspruch) zu leisten. Die Bürgschaft dient insbesondere auch der Sicherung des lückenlosen (Weiter-)Betriebs im Falle einer Betriebsaufnahme durch Dritte sowie der Durchsetzung finanzieller Ansprüche des Auftraggebers einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten. Die Erbringung der Sicherheitsleistung über eine Konzernbürgschaft ist unzulässig. Die Bürgschaft gilt ab dem Tag der Ausstellung bis nach Abwicklung der letzten Zahlungen nach Beendigung des VSV, längstens bis zum 31.12.2039. Der AN hat dieses Vorgehen des AG durch eine entsprechende Ausgestaltung des Bürgschaftsvertrages zu gewährleisten. Der AN hat den Bürgschaftsvertrag entsprechend dem Muster in Anlage 8 der Vergabeunterlagen im Original innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung dem AG vorzulegen. Die Bürgschaft kann als Bankbürgschaftsvertrag oder als Bürgschaftsvertrag eines geschäftsmäßig für andere Sicherheit leistenden Versicherungsunternehmens vorgelegt werden, das von der Generalzolldirektion gemäß § 244 der Abgabenordnung allgemein als tauglicher Steuerbürge zugelassen ist. In diesem Fall hat der AN zeitgleich mit dem Bürgschaftsvertrag dem AG ein Bestätigungsschreiben der zuständigen Generalzolldirektion über die aktuell bestehende Zulassung des Versicherungsunternehmens als tauglicher Steuerbürge vorzulegen. Der Stichtag dieses Bestäti-gungsschreibens darf zum Zeitpunkt der Vorlage des Bürgschaftsvertrages nicht länger als 9 Monate zurückliegen.

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren n … ganz lesenDas Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Regionaler Nahverkehrsverband Marburg-Biedenkopf (RNV)
Anschrift
Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

148vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (284 Lose mit Angabe)
806.710 €Zuschlagswert im Median
548.533 € – 3,76 Mio. €mittlere Hälfte, 19 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6bbe2097-9031-4b2b-a080-430cd8ff0876.