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vergebenEU-weitSchülerbeförderung und BusverkehrDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Linienbündel LB10 "Strohgäu Nord"

Landkreis Ludwigsburg · Ludwigsburg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025-LB10veröffentlicht 19.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 558 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 19.08.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
108 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (36 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Qualität30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Ausschreibungen von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Ludwigsburg (Linienbündel LB10 "Strohgäu Nord")

Beschreibung des Loses

Die Inbetriebnahme erfolgt zum 01.01.2026. Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 502 Feuerbach - Schwieberdingen - Hemmingen - Eberdingen - Riet; Linie 595 Vaihingen (E) - Enzweihingen - Riet - Hochdorf. Es gelten die Fahrpläne gemäß Anhang LB.1 zur Leistungsbeschreibung. Es ist vorgesehen von Montag-Freitag im Zeitraum bis ca. 20 Uhr Gelenkbusse einzusetzen. Diese Fahrten sind in der Leistungsbeschreibung LB.1 in den Fahrplan entsprechend gekennzeichnet. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kat. B ohne Einschränkungen. Es ist zu beachten, dass die S-Bahn-Linien S4, S5 und S6/S60 sowie ggf. auch der Regionalzugverkehr ab der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes "Stuttgart 21" (vsl. im Dezember 2026) geänderte Abfahrts- und Ankunftszeiten in Feuerbach bzw. Vaihingen (Enz) bekommen. Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ist ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen anzupassen. Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Sauberen-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 8 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: > Einsatz von mindestens 2 "emissionsfreien Fahrzeugen" gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 75.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. > Einsatz von mindestens 2 "sauberen Fahrzeuge" gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 100.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 70Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zu-sammen aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zube-stellungen. Das Zubestellszenario dient dazu, verbindliche Preise für Zubestel-lungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für Zubestel-lungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volu-men, mit dem Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise (Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fikti-ves Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnittspreises. Alle An-gebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen erhal-ten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wer-tungspreise erfolgt die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine volle Punktzahl.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 30Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbe-schreibung aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkon-zept, Personalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungspreis (vgl. Buchst. a)) einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitäts-bewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungs-punkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: - "Konzept 1: Fahrzeugkonzept" (10 Punkte, max. 3 DIN A4 Sei-ten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) - "Konzept 2: Personalkonzept" (10 Punkte, max. 4 DIN A4 Sei-ten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) - "Konzept 3: Qualitätskonzept" (10 Punkte, max. 4 DIN A4 Sei-ten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) Der Bieter hat seine Konzepte nach den unten vorgegebenen Anfor-derungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zie-len klar und eindeutig zu gliedern. Mit den Konzepten ist darzustel-len, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungs-inhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungser-bringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden aus-schließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind. Darüber hinaus dür-fen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den Aus-schreibungsunterlagen nicht widersprechen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
108 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe (vgl. Ziff. 8.1. ORG-0002). Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 G … ganz lesenZuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe (vgl. Ziff. 8.1. ORG-0002). Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB rügen. Auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6T5QT6

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
FOV Flattich Omnibusverkehre GmbH & Co.KG, Vaihingen Enz3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Verkehr, Hindenburgstraße 40, 71638 Ludwigsburg
Kontakt
vergabe.oepnv@landkreis-ludwigsburg.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

187vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (662 Lose mit Angabe)
881.173 €Zuschlagswert im Median
331.763 € – 1,87 Mio. €mittlere Hälfte, 53 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens7 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Korrektur – Beschaffer
  2. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  3. 4. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 22.04.2025 auf 28.04.2025 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 07.04.2025
  5. 3. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 22.04.2025
  6. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 07.04.2025 auf 22.04.2025 verschoben
  7. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 07.04.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3720cc58-0376-4b16-852c-ea1143f447e4.