Linienbündel „405: Schwalm-Ost“, „407: Bad Zwesten / Borken“, „412: Schwalm West“
Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH · Kassel, Hessen
Aktenzeichen E65125922 Los 1veröffentlicht 21.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 10 Jahre
- 15.12.2024 – 09.12.2034
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.
- Linienbündel „Bad Schwalbach / Aar“ (Los 1), Linienbündel „Rheingau-Ost“ (Los 2), Linienbündel „Taunusstein“ (Los 3)Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH · TaunussteinFrist 07.12.2026
- Onlinebefragungen und MarktforschungsleistungentraffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH · 60313 Frankfurt am MainFrist 20.11.2026
- Durchführung von freigestelltem Schülerverkehr zu 5 verschiedenen Schulen im Schwalm-Eder-KreisKreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises · HombergFrist 14.12.2026
- Linienbündel „507: Korbach, Frankenberg"Energie Waldeck-Frankenberg GmbH · KorbachFrist 16.12.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Hessen (5 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 10 Jahre15.12.2024 – 09.12.2034
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 122 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 99 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 34 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 32 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 32 Monaten
- Bindefrist endetvor 30 Monaten61 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 23 MonatenLaufzeit bis 09.12.2034
- Heute
Beschreibung
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen (Bus- und AST-Verkehr) auf dem Gebiet des Schwalm-Eder-Kreises sowie angrenzende Kreise. Los 1: Linienbündel „405: Schwalm-Ost“, Los 2: Linienbündel „407: Bad Zwesten/ Borken“ und Los 3: Linienbündel „412: Schwalm-West“
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Linienbündel „405: Schwalm-Ost“ Linie 470: Bad Hersfeld – Kirchheim – Oberaula – Neukirchen – Schwalmstadt Linie 471: Kirchheim – Oberaula – Neukirchen – Schwalmstadt Linie 472: Schwalmstadt – Willingshausen – Schrecksbach - Neukirchen Linie 473: Neukirchen – Ottrau – Oberaula Linie 474: Schwarzenborn – Neukirchen – Willingshausen Linie 475: Neukirchen – Frielendorf – Schwalmstadt Linie 476: (Schwarzenborn -) Neukirchen – Willingshausen – Schwalmstadt – Frielendorf Linie 477: Oberaula – Ottrau – Alsfeld Linie 478: Neukirchen – Oberaula Linie 479: Neukirchen – Ottrau Linie 481: Schwalmstadt – Willingshausen – Schrecksbach Linie 482: Oberaula – Ottrau – Neukirchen Linie 483: Gemeindeverkehr Willingshausen Linie 484: Schrecksbach – Willingshausen – Neukirchen – Schwalmstadt Die Linie 470 bildet als regionale Linie das Rückgrat des Linienbündels als Ost-West Verbindung zwischen Bad Hersfeld und Schwalmstadt. In Neukirchen schließt die Linie 472 daran an, genauso wie an die Linien 473 und 474. Dabei dient die Linie 472, teilweise auch als AST-Verkehr, zur Sicherstellung der Anbindung der Gemeinden Willingshausen und Schrecksbach an Schwalmstadt und Neukirchen. Hierzu gibt es weiter Anschlüsse zur X39 in Schrecksbach sowie in Treysa an den Schienenverkehr. Im Fahrplan sind Schulfahrten integriert zu Schulen entlang der bedienten Strecke. Eine weitere an die Linie 470 angeschlossene Linie ist die Linie 473. Auch hier wird der Knoten in Neukirchen als Anschlussmöglichkeit zu weiteren Linien genutzt und zusätzlich ein weiterer Anschluss mit der Linie 470 in Oberaula gewährleistet. Vor allem werden durch diese Linie die Anbindungen der Gemeinde Ottrau an die Gemeinden Neukirchen und Oberaula gewährleistet. Integrierte Schulfahrten sichern den Schülerverkehr von Schulen der Bedienstrecke. Die Linie wird teilweise als AST-Linie gefahren. Im Knoten Neukirchen schließt weiterhin die Linie 474 an, deren Hauptaufgabe die Anbindung von Schwarzenborn an Neukirchen ist. In Loshausen dient die X39 als ein weiterer Anschluss. Auch diese Linie weist integriert Schulfahrten in ihrem Fahrplan auf und wird teilweise als AST gefahren. Linie 475 ist eigentlich eine AST-Linie, die jedoch Schulfahrten integriert hat, die mit einem Bus durchgeführt werden. Insgesamt gewährleistet die Linie die Anbindung der Ortsteile von Frielendorf, Neukirchen und Schwalmstadt an Neukirchen und Schwalmstadt sowie an den Schienenverkehr in Treysa. Die reinen Schullinien 471, 476, 477, 478, 479, 483 und 484 sichern den Schülerverkehr während der Schulzeiten im Bediengebiet ab. Ergänzend zum regulären Linienverkehr werden die reinen AST-Linien 481 und 482 eingesetzt, um Lücken im Netz fahrgastfreundlich zu schließen. Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 27 Fahrzeu-gen (12 Standard-Solobusse Kategorie A, 13 Standard-Solobusse Kategorie B, 2 Standard-Gelenkbus Kategorie B; vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Unverbindliche Umlaufplanung“) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.3 der Anlage A zum Angebotsschreiben „Vorgaben und Hinweise zur Angebotskalkulation“ mit ge-rundeten 1.292.414 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 35.852 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden. Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 4 Fahrzeugen (Van) und geschätzten 69.500 Besetztkilometern p.a. erbracht werden. | 10 Jahre | – |
| 2 | Los 2: Linienbündel „407: Bad Zwesten/ Borken“ Linie 407: Borken/Fritzlar/Bad Wildungen – Bad Zwesten Linie 408: (Borken/) Bad Wildungen – Wenzigerode – Bad Zwesten Linie 409: Borken – Frielendorf – Homberg (Efze) Linie 410: Homberg – Borken – Bad Zwesten – Bad Wildungen Linie 411: Bad Zwesten – Jesberg – Neuental – Borken Linie 413: Borken – Fritzlar Linie 415: Borken – Nassenerfurth – Stolzenbach Linie 416: Jesberg – Neuental – Frielendorf Linie 417: Zimmersrode – Neuenhain – Waltersbrück Linie 418: Siebertshausen – Frielendorf – Lembach – Verna Linie 419: Borken – Neuental – Verna Die Linien 410 und 413 stellen mit einem vertakteten Busangebot die Grundbedienung in diesem Linienbündel dar, wobei in zeitlichen Randlagen und am Wochenende beide Linien als AST gefahren werden. Aufgabe der Linie 410 ist die Verbindung der Kreisstadt Homberg (Efze) mit dem Mittelzentrum Borken sowie kreisgrenzenübergreifend mit dem Mittelzentrum Bad Wildungen; hinzu kommen einzelne integrierte schulbezogene Fahrten zu den Schulen in Borken, Bad Zwesten, Bad Wildungen sowie Homberg (Efze). Des Weiteren werden Anschlüsse in Borken mit dem RE98/RE30 nach Kassel sowie mit Linie 413 nach Fritzlar und ein Anschluss in Bad Zwesten mit der Linie 460 nach Jesberg, Gilserberg und Rauschenberg-Josbach gewährleistet. Ergänzend leistet die Linie 413 die Anbindung an die Mittelzentren Borken und Fritzlar. Hinzu kommen ein-zelne integrierte schulbezogene Fahrten zu Schulen in Borken und Fritzlar. In Fritzlar werden Anschlüsse mit Linie 500 nach Bad Wildungen und Kassel eingehalten, sowie in Kleinenglis mit der 460 nach Bad Zwesten, Jesberg, Gilserberg und Rauschenberg-Josbach. Die reinen Schullinien 407, 409, 411, 418 und 419 sichern den Schülerverkehr während der Schulzeiten im Bediengebiet ab. Ergänzend zum regulären Linienverkehr werden die reinen AST-Linien 408, 416 und 417 eingesetzt, um Lücken im Netz fahrgastfreundlich zu schließen. Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 23 Fahrzeugen (9 Standard-Solobusse Kategorie A, 13 Standard-Solobusse Kategorie B, 1 Standard-Gelenkbus Kategorie B; vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Unverbindliche Umlaufplanung“) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.3 der Anlage A zum Angebotsschreiben „Vorgaben und Hinweise zur Angebotskalkulation“ mit ge-rundeten 936.016 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 28.471 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden. Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 4 Fahrzeugen (Van) und geschätzten 69.500 Besetztkilometern p.a. erbracht werden. | 10 Jahre | – |
| 3 | Los 3: Linienbündel „412: Schwalm-West“ Linie 460: Rauschenberg-Josbach – Gilserberg – Jesberg – Bad Zwesten – Kleinenglis Linie 461: Schwalmstadt – Gilserberg – Jesberg Linie 462: Schwalmstadt – Jesberg Linie 463: Gilserberg-Lischeid – Schwalmstadt Linie 464: Gemeindeverkehr Gilserberg Linie 465: Schwalmstadt - Gilserberg Linie 466: Schwalmstadt - Frielendorf Linie 460 ist eine regionale Linie entlang der B3, fungiert also als eine landkreisübergreifende Verbindung zwischen dem Schwalm-Eder-Kreis und dem Landkreis Marburg-Biedenkopf. Anschlüsse zu anderen Linien finden in Rauschenberg-Josbach mit Linie MR-72 in Richtung Marburg Hbf, in Bad Zwesten mit Linie 410 in Richtung Bad Wildungen, in Jesberg mit Linien 461 und 462 sowie in Kleinenglis mit Linie 413 nach Fritzlar statt. Die Funktion der Linie 461 ist die Verbindung von Gilserberg und Schwalmstadt sowie deren jeweiligen Ortsteile an die Kernstadt. Des Weiteren sind Schulfahrten zu Schulen im Bediengebiet in den Fahrplan der Linie integriert. Die Linie 462 dagegen sichert die Verbindung zwischen Jesberg und Schwalmstadt, sowie der Ortsteile von Schwalmstadt an die Kernstadt. Auch Schulen in Schwalmstadt werden im Rahmen von Schulfahrten mit eingebunden. Die reinen Schullinien 463 und 464 sichern den Schülerverkehr während der Schulzeiten im Bediengebiet ab. Ergänzend zum regulären Linienverkehr werden die reinen AST-Linien 465 und 466 eingesetzt, um Lücken im Netz fahrgastfreundlich zu schließen. Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 12 Fahrzeugen (6 Standard-Solobusse Kategorie A, 6 Standard-Solobusse Kategorie B; vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Unverbindliche Umlaufplanung“) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.3 der Anlage A zum Angebotsschreiben „Vorgaben und Hinweise zur Angebotskalkulation“ mit gerundeten 746.426 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 21.277 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden. Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 3 Fahrzeugen (Van) und geschätzten 57.300 Besetztkilometern p.a. erbracht werden. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- genannt
Eignung11 von 11 angegeben
- Kriterium
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bi … ganz lesenkürzer
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.- Kriterium
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf … ganz lesenkürzer
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 11.12.2023.- Kriterium
Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommun … ganz lesenkürzer
Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 11.12.2023. (Die „Bescheinigung der Kommune des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit …“ soll die ordnungsgemäße Entrichtung der Gewerbesteuer bestätigen. Wird die Gewerbesteuer nicht durch die Gemeinde erhoben, sondern durch andere Behörden (z.B. Finanzamt), so muss die zuständige Behörde die diesbezügliche steuerliche Bescheinigung erteilen. Sollte der Bieter von der Gewerbesteuer befreit sein, so muss ein unabhängiger Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer die Befreiung von der Gewerbesteuer bestätigen. Eine gesonderte Bescheinigung der zuständigen Behörde ist in diesem Fall nicht erforderlich.)- Kriterium
Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen … ganz lesenkürzer
Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutsch-land erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleis-tungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer 7 der Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen genannten Termin zur Angebotsabgabe. Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. 1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Busverkehrsleistungen […]“: a) Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet. b) Kann das Unternehmen (auch Bietergemeinschaften) keine entsprechenden Referenzleistungen nachweisen, so besteht die Möglichkeit einer Eignungsleihe. 2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“: Los 1: Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 429.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 9 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2021, 2022, 2023) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein. Abgabe von Angeboten für mehrere Lose: Wird auf mehrere Lose ein Angebot abgegeben, gilt die Vergleichbarkeit als erfüllt, wenn die vorgelegten Referenzen mindestens die Summe der aufaddierten geforderten Referenz-Kilometer p.a. des Loses mit der höchsten geforderten Referenz-Kilometer-Anzahl zu 100% sowie jedes weiteren Loses zu 50% und der aufaddierten geforderten Referenz-Kraftomnibusse des Loses mit der höchsten Referenz-Kraftomnibus-Anzahl zu 100% und jedes weiteren Loses zu 50% aufweisen. Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ betrachtet. Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).- Kriterium
Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnung … ganz lesenkürzer
Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.- Kriterium
Eignungsleihe: Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages nebst Anl … ganz lesenkürzer
Eignungsleihe: Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu erbringen. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Für den Fall einer Eignungsleihe hinsichtlich des Nachweises „Angabe von erbrachten Busverkehrsleistungen“ hat das andere Unternehmen eine Kopie der Anlage E zum Angebotsschreiben zu verwenden. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen. Die Anforderungen gelten für Einzelbieter und Bietergemeinschaften gleichermaßen.- Kriterium
- Verpflichtungserklärungen für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen im Personennahverkehr nach dem HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
- Kriterium
- Falls zutreffend: eine Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtungserklärungen der Mitglieder der Bietergemeinschaft, siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
- Kriterium
- Eigenerklärung „Bezug zu Russland“ (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage F zum „Angebotsschreiben“; der Vordruck ist zu verwenden)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.12.2024
- Vertragsende
- 09.12.2034
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 61 Tage
- Angebotsöffnung
- 11.03.2024, 23:59 Uhr. Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.
- Sicherheiten
verlangt: Zur Sicherung der Leistungspflicht und des lückenlosen Weiterbetriebs im Falle einer Betriebsaufnahme durch Dritte sowie zur Durchsetzung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten und befristeten Ansprüche des Auftraggebers aus dem Verkehrsvertrag einschließlich nachvertraglicher Abw … ganz lesenkürzer
verlangt: Zur Sicherung der Leistungspflicht und des lückenlosen Weiterbetriebs im Falle einer Betriebsaufnahme durch Dritte sowie zur Durchsetzung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten und befristeten Ansprüche des Auftraggebers aus dem Verkehrsvertrag einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten muss der jeweils erfolgreiche Bieter (Gewinner der Ausschreibung) Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 v. H. des Netto-Gesamt-Auftragswertes des jeweiligen Busverkehrs (vgl. Ziffer 1 der Anlage B1-B3 zum Angebotsschreiben „Preisblatt“) eines durchschnittlichen Kalenderjahres (Berechnungsgrundlage: Planungsstand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) bereit stellen. Die Sicherheitsleistung ist durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu erbringen. Die Sicherheitsleistung ist durch eine schriftliche, unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft unter Verzicht der Einrede der Anfechtung, Aufrechenbarkeit oder Vorausklage zu erbringen und hat deutschem Recht zu unterliegen. Die Sicherheitsleistung ist spätestens 14 Kalendertage nach der durch den Auftraggeber erfolgten Vertragszeichnung zu erbringen. Die Rückgabe der Sicherheitsleistung erfolgt nach Entfallen des Sicherungszwecks. Dieser umfasst insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sowie die Durchsetzung finanzieller Ansprüche des Auftraggebers einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten. Hierunter fällt insbesondere die Sicherstellung eines Ersatzverkehrs, falls der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Verkehrsleistung nicht mehr erbringen kann. Der Sicherungszweck entfällt nach Abwicklung der letzten Zahlungen nach Beendigung des Verkehrsvertrages.
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Angebotsabgabe: Bitte überprüfen Sie beim Hochladebericht, dass Ihr Angebot erfolgreich hochgeladen wurde und ob die angegebene Dateigröße Ihren hochgeladenen Dateien entspricht, - Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsb … ganz lesenkürzer
- Angebotsabgabe: Bitte überprüfen Sie beim Hochladebericht, dass Ihr Angebot erfolgreich hochgeladen wurde und ob die angegebene Dateigröße Ihren hochgeladenen Dateien entspricht, - Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen, - Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der genannten Nachweise und Erklärungen (unternehmensbezogene Unterlagen) vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen, - Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E65125922 zu stellen, - Eignungsleihe (siehe Vergabeunterlagen), - Falls zutreffend: eine Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zuerteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden), - Falls zutreffend: Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung, - Die Verpflichtungserklärung „Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum „Angebotsschreiben“; der Vordruck ist zu verwenden), - Die Eigenerklärung „Bezug zu Russland“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung, siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rainer-Dierichs-Platz 1, 34117 Kassel
- Website
- nvv.de
- Kontakt
- info@
nvv.de
Bei uns erfasst
- NVV - Auftragsänderung - Probebetrieb mit drei angemieteten Akku-Triebwagen im Verkehrsvertrag Nordwesthessen-Netz (12NWH18)06.09.2026 · 1 Angebot
- Social Media Angebotsrunde06.05.2026 · 4 Angebote
- Linienbündel „107: Stadtbus Baunatal“, „401: Fritzlar – Kassel“, „410: Spangenberg“, „411: Eder-Ems“07.04.2026 · 99 Angebote
- RV SPNV-Flyer 2025+20.10.2025 · 4 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Hessen (5 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Touring Tours & Travel GmbH13 Zuschläge
- Deutsche Post InHaus Services GmbH9 Zuschläge
- Deutsche Post AG VL Ausschreibung6 Zuschläge
- RhönEnergie Bus GmbH5 Zuschläge
- Urberacher Omnibusbetrieb Emil H. Lang GmbH5 Zuschläge
- Frankfurter Taxi und Mietwagen GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6f2ae4e0-f8b7-4614-93c3-4e0524a02896.