Linienbündel „202b: Witzenhausen – Neu-Eichenberg“
Nahverkehr Werra-Meißner Kommunale Organisationsgesellschaft mbH · Eschwege, Hessen
Aktenzeichen 4852veröffentlicht 18.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 8 Jahre
- 14.12.2025 – 10.12.2033
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.
- Onlinebefragungen und MarktforschungsleistungentraffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH · 60313 Frankfurt am MainFrist 20.11.2026
- Durchführung von freigestelltem Schülerverkehr zu 5 verschiedenen Schulen im Schwalm-Eder-KreisKreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises · HombergFrist 14.12.2026
- Linienbündel „507: Korbach, Frankenberg"Energie Waldeck-Frankenberg GmbH · KorbachFrist 16.12.2026
- Linienbündel „Bad Schwalbach / Aar“ (Los 1), Linienbündel „Rheingau-Ost“ (Los 2), Linienbündel „Taunusstein“ (Los 3)Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH · TaunussteinFrist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Hessen (4 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 8 Jahre14.12.2025 – 10.12.2033
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Eschwege37269, Werra-Meißner-Kreis, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 21 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Bindefrist endetvor 19 Monaten70 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 11 MonatenLaufzeit bis 10.12.2033
- Heute
Beschreibung
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Werra-Meißner-Kreises. Linienbündel 202b: • Linie 214 „Neu-Eichenberg – Neuseesen – Witzenhausen“ • Linie 216 „Bad Sooden-Allendorf – Kammerbach – Dudenrode“ • Linie 217 „Witzenhausen – Hundelshausen – Kleinalmerode“ • Linie 218 „Witzenhausen – Gertenbach“ • Linie 219.1 AST „Witzenhausen – Dohrenbach – Roßbach – Ellingerode – Kleinal-merode – Hubenrode“ • Linie 219.2 AST „Witzenhausen – Ermschwerd – Ziegenhagen – Blickershausen – Gertenbach“ • Linie 219.3 AST „Witzenhausen – Wendershausen – Rückerode – Unterrieden – Werleshausen – Neuseesen“ • Linie 219.4 AST „Witzenhausen –Eichenberg Siedlung – Berge – Marzhausen – He-benshausen – Eichenberg Bf“ • Linie 219.5 AST „Witzenhausen – Gertenbach – Albshausen – Berlepsch“ • Linie 220 „Witzenhausen – Bad Sooden-Allendorf – Eschwege“ • Linie 229.3 AST „Bad Sooden-Allendorf – Kammerbach – Dudenrode“ • Linie 229.4 AST „Oberrieden – Bad Sooden-Allendorf“ • Linie 229.5 AST „AST-Verkehr Bad Sooden-Allendorf: Bahnhof/ZOB – Grenzmuseum“ • Linie 229.6 AST „Bad Sooden-Allendorf – Kleinvach – (Albungen)“ Die Leistungen im Busverkehr sind zu Betriebsstart fahrplanmäßig mit 11 Fahrzeugen (10 Standardbusse Kategorie A und 1 Kleinbus Kategorie A) zu erbringen. Die fahrplanmäßigen Nutzwagenkilometer betragen in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.3 der Anlage A zum Angebotsschreiben „Vorgaben und Hinweise zur Angebotskalkulation“ gerundete 607.165 Nkm (Nutzwagenkilometer) p.a. sowie gerundete 15.815 Fahrplanstunden p.a.. Die vorbenannte Anzahl an Fahrzeugen ist zwingend vorzuhalten. Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 5 Fahrzeugen (PKW und / oder Van) und geschätzten 132.500 Besetztkilometern p.a. erbracht werden.
Beschreibung des Loses
Linienbündel 202b „Witzenhausen – Neu-Eichenberg“: • Linie 214 „Neu-Eichenberg – Neuseesen – Witzenhausen“ • Linie 216 „Bad Sooden-Allendorf – Kammerbach – Dudenrode“ • Linie 217 „Witzenhausen – Hundelshausen – Kleinalmerode“ • Linie 218 „Witzenhausen – Gertenbach“ • Linie 219.1 AST „Witzenhausen – Dohrenbach – Roßbach – Ellingerode – Kleinal-merode – Hubenrode“ • Linie 219.2 AST „Witzenhausen – Ermschwerd – Ziegenhagen – Blickershausen – Gertenbach“ • Linie 219.3 AST „Witzenhausen – Wendershausen – Rückerode – Unterrieden – Werleshausen – Neuseesen“ • Linie 219.4 AST „Witzenhausen –Eichenberg Siedlung – Berge – Marzhausen – He-benshausen – Eichenberg Bf“ • Linie 219.5 AST „Witzenhausen – Gertenbach – Albshausen – Berlepsch“ • Linie 220 „Witzenhausen – Bad Sooden-Allendorf – Eschwege“ • Linie 229.3 AST „Bad Sooden-Allendorf – Kammerbach – Dudenrode“ • Linie 229.4 AST „Oberrieden – Bad Sooden-Allendorf“ • Linie 229.5 AST „AST-Verkehr Bad Sooden-Allendorf: Bahnhof/ZOB – Grenzmuseum“ • Linie 229.6 AST „Bad Sooden-Allendorf – Kleinvach – (Albungen)“ Die Linie 214 verbindet die Stadt Witzenhausen mit der Gemeinde Neu-Eichenberg und stellt zudem auch den innerörtlichen Verkehr im Gebiet der Gemeinde Neu-Eichenberg sicher. Die lokalen Linien 217 und 218 bedienen die westlichen Stadteile von Witzenhausen, die Linie 216 bedient die westlichen Stadtteile von Bad Sooden-Allendorf. Die regionale Linie 220 verbindet die Städte Witzenhausen, Bad Sooden-Allendorf und Eschwege miteinander und stellt eine Querverbindung zur Regionalbahn der Linien RB 83 und RB 87 her. Die Leistungen im Busverkehr sind zu Betriebsstart fahrplanmäßig mit 11 Fahrzeugen (10 Standardbusse Kategorie A und 1 Kleinbus Kategorie A) zu erbringen. Die fahrplanmäßigen Nutzwagenkilometer betragen in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.3 der Anlage A zum Angebotsschreiben „Vorgaben und Hinweise zur Angebotskalkulation“ gerundete 607.165 Nkm (Nutzwagenkilometer) p.a. sowie gerundete 15.815 Fahrplanstunden p.a.. Die vorbenannte Anzahl an Fahrzeugen ist zwingend vorzuhalten. Die AST-Linien 219.1 bis 219.5 füllen das bestehende Busangebot im Bereich Witzenhausen zum Stundentakt auf. Die AST-Linien 229.3, 229.4 und 229.6 übernehmen diese Aufgabe im Bereich Bad Sooden-Allendorf. Die AST-Linie 229.5 verbindet die Kernstadt mit dem Grenzmuseum. Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 5 Fahrzeugen (PKW und / oder Van) und geschätzten 132.500 Besetztkilometern p.a. erbracht werden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 100
Eignung7 von 7 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bi … ganz lesenkürzer
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf … ganz lesenkürzer
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 24.10.2024. Hinweis zur Eignungsleihe: Die vorgenannte Bescheinigung kann nicht im Rahmen der Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, da diese Bescheinigung Bestandteil der subjektiven Genehmigungskriterien des Genehmigungsverfahrens ist und der Bieter im Auftragsfall die Konzession selbst zu beantragen hat, wohingegen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 VgV das eignungsleihende Unternehmen die entsprechenden Mittel dem Bieter zur Verfügung stellen muss, was sich inhaltlich widerspricht.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommun … ganz lesenkürzer
Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 24.10.2024. (Die „Bescheinigung der Kommune des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit …“ soll die ordnungsgemäße Entrichtung der Gewerbesteuer bestätigen. Wird die Gewerbesteuer nicht durch die Gemeinde erhoben, sondern durch andere Behörden (z.B. Finanzamt), so muss die zuständige Behörde die diesbezügliche steuerliche Bescheinigung erteilen. Sollte der Bieter von der Gewerbesteuer befreit sein, so muss ein unabhängiger Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer die Befreiung von der Gewerbesteuer bestätigen. Eine gesonderte Bescheinigung der zuständigen Behörde ist in diesem Fall nicht erforderlich.) Hinweis zur Eignungsleihe: Die vorgenannte Bescheinigung kann nicht im Rahmen der Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, da diese Bescheinigung Bestandteil der subjektiven Genehmigungskriterien des Genehmigungsverfahrens ist und der Bieter im Auftragsfall die Konzession selbst zu beantragen hat, wohingegen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 VgV das eignungsleihende Unternehmen die entsprechenden Mittel dem Bieter zur Verfügung stellen muss, was sich inhaltlich widerspricht.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen … ganz lesenkürzer
Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer 7 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedigungen" genannten Termin zur Angebotsabgabe. Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. 1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Busverkehrsleistungen […]“: Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet. 2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“: Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 200.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 3 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2022, 2023, 2024) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein. Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ betrachtet. Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden). Hinweis zur Eignungsleihe: Sollte ein Bieter sich für den Nachweis „Referenzen“ eines „Dritten“ als „Eignungsleihgeber“ bedienen, so muss der Eignungsleihgeber während der Betriebslaufzeit gemäß § 17 Abs. 1 Verkehrsvertrag die Leistung in mindestens der Höhe der geliehenen Referenzleistung zur Erreichung der Mindestanforderung erbringen. D.h. der Eignungsleihgeber muss für die ausschreibungsgegenständliche Leistung während der Betriebslaufzeit kontinuierlich mindestens 200.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 3 Kraftom-nibussen erbringen. Die Anforderungen an die Eignungsleihe gem. § 47 VgV sind vom Bieter und Eignungsleihgeber zu erfüllen. Ergänzend wird auf Ziffer 13 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedigungen" verwiesen. Alternativ kann die Referenzleistung gem. den o.g. Mindestanforderungen an die Referenz auch durch einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die das Angebot abgegeben, insbesondere als Bietergemeinschaft, erbracht werden, so dass die Referenzleistung durch mindestens 1 Unternehmen des Zusammenschlusses erbracht wird.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnung … ganz lesenkürzer
Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Hinweis zur Eignungsleihe: Sollte ein Bieter sich für den Nachweis „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen […]“ eines „Dritten“ als Eignungsleihgeber bedienen, so muss der Eignungsleihgeber die Anforderungen des Art. 8 VO (EG) Nr. 1071/2009 erfüllen. Die fachkundige Person muss hierbei beim Bieter angesiedelt sein. Eine „Gefälligkeit“ ist nicht ausreichend. D.h. die fachkundige Person muss beim Bieter tätig / in den Betrieb eingegliedert sein und für den Fall der Beauftragung die ausschreibungsgegenständliche Leistung organisieren. Der Nachweis erfolgt z.B. durch die Vorlage eines nicht anonymisierten, ggf. bezüglich der Vergütung geschwärzten Arbeitsvertrages verbunden mit der Erklärung, dass dieser während der Betriebslaufzeit der vertragsgegenständlichen Leistung erbracht wird. Alternativ kann die „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen […]“ gem. den o.g. Mindestanforderungen an die Fachkunde auch durch einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die das Angebot abgegeben, insbesondere als Bietergemeinschaft, erbracht werden, so dass die Fachkunde bei mindestens 1 Unternehmen des Zusammenschlusses vorliegt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 14.12.2025
- Vertragsende
- 10.12.2033
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Busverkehr: Die reguläre Betriebslaufzeit beginnt am 14.12.2025 und endet am 10.12.2033, d.h. sie läuft bis einschl. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2034 (Betriebslaufzeit 8 Jahre). Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlä … ganz lesenkürzer
Busverkehr: Die reguläre Betriebslaufzeit beginnt am 14.12.2025 und endet am 10.12.2033, d.h. sie läuft bis einschl. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2034 (Betriebslaufzeit 8 Jahre). Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 2 Jahren bis zum 08.12.2035, das entspricht dem Zeitraum bis einschließlich Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2035/2036. Die mögliche Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber erfolgt mindestens 6 Monate vor Ablauf der Betriebslaufzeit. AST-Verkehr: Die reguläre Betriebslaufzeit beginnt am 14.12.2025 und endet am 14.12.2030, d.h. sie läuft bis einschl. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2031 (Betriebslaufzeit 5 Jahre). Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 3 Jahren bis zum 10.12.2033, das entspricht dem Zeitraum bis einschließlich Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2033/2034 sowie von 1 x 2 Jahren bis zum 08.12.2035, das entspricht dem Zeitraum bis einschließlich Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2035/2036. Die mögliche Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber erfolgt mindestens 6 Monate vor Ablauf der Betriebslaufzeit.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 70 Tage
- Angebotsöffnung
- Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren n … ganz lesenkürzer
Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Bitte beachten: Vertragslaufzeit Busverkehr: Die reguläre Betriebslaufzeit beginnt am 14.12.2025 und endet am 10.12.2033, d.h. sie läuft bis einschl. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2034 (Betriebslaufzeit 8 Jahre) … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Bitte beachten: Vertragslaufzeit Busverkehr: Die reguläre Betriebslaufzeit beginnt am 14.12.2025 und endet am 10.12.2033, d.h. sie läuft bis einschl. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2034 (Betriebslaufzeit 8 Jahre). Vertragslaufzeit AST-Verkehr: Die reguläre Betriebslaufzeit beginnt am 14.12.2025 und endet am 14.12.2030, d.h. sie läuft bis einschl. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2031 (Betriebslaufzeit 5 Jahre). Vertragsverlängerungsoptionen bei Bus und AST sind möglich.- Hinweis
- zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen - Hinweis: Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, einen der genannten Nachweise und Erklärungen (unternehmensbezogene Un … ganz lesenkürzer
- zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen - Hinweis: Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, einen der genannten Nachweise und Erklärungen (unternehmensbezogene Unterlagen) vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen. Ist der Bieter der Auffassung, dass er die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nicht mit der angegebenen Anzahl an Fahrzeugen erbringen kann (Fahrzeugmehrbedarf) oder der Auffassung, dass die in den Anlagen zur Leistungsbeschreibung dargestellten Nkm- und / oder Fahrplanstunden-Angaben von seinen eigenen Berechnungen abweichen (Mehr- oder Minderbedarf), so hat er die Vergabestelle darüber gemäß Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ vor Ablauf der Frist und unter Nachweisführung in Kenntnis zu setzen. Eine Angebotskalkulation auf Basis einer geringeren Anzahl an Fahrzeugen als in Ziffer 2 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen" benannt ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes, da es sich hierbei um eine Mindestanforderung handelt. - Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot abzugeben: -> Das „Angebotsschreiben“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen. Erfolgt dies nicht, so liegt kein wertbares Angebot vor! -> Das „Preisblatt“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen. -> Verpflichtungserklärungen für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen im Personennahverkehr nach dem HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden). -> Eignungsleihe:Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, vgl. vorstehend die Hinweise zu 3. (Ziffer 8 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen" sowie auch Ziffer 8 des Angebotsschreibens. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu erbringen. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen. Die Anforderungen gelten für Einzelbieter und Bietergemeinschaften gleichermaßen. Detaillierte Anford …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Nahverkehr Werra-Meißner Kommunale Organisationsgesellschaft mbH
- Anschrift
- Bahnhofstraße 15, 37269 Eschwege
- Kontakt
- info@
nwm-esw.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Touring Tours & Travel GmbH13 Zuschläge
- Deutsche Post InHaus Services GmbH9 Zuschläge
- Deutsche Post AG VL Ausschreibung6 Zuschläge
- RhönEnergie Bus GmbH5 Zuschläge
- Urberacher Omnibusbetrieb Emil H. Lang GmbH5 Zuschläge
- Frankfurter Taxi und Mietwagen GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- PostdienstleistungenLand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung -Delivery Center Beschaffungen-Frist 17.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f76b9eb5-393a-4c3d-b0f5-4830a849cf7b.