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Linienbündel 202b "Witzenhausen – Neu-Eichenberg"

Nahverkehr Werra-Meißner Kommunale Organisationsgesellschaft mbH · Eschwege, Hessen

veröffentlicht 13.05.2024DienstleistungenWettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
120 Monate14.12.2025 – …
Lose
1
Verfahren
Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Eschwege37269, Werra-Meißner-Kreis, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    vor 11 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Vergabe von ÖPNV-Verkehrsdienstleistungen auf dem Gebiet des Werra-Meißner-Kreises auf den Linien 214 „Neu-Eichenberg – Neuseesen – Witzenhausen“, 216 „Bad Sooden-Allendorf – Kammerbach – Dudenrode“, 217 „Witzenhausen – Hundelshausen – Kleinalmerode“, 218 „Witzenhausen – Gertenbach“, 219.1 AST „Witzenhausen – Dohrenbach – Roßbach – Ellingerode – Kleinalmerode – Hubenrode“, 219.2 AST „Witzenhausen – Ermschwerd – Ziegenhagen – Blickershausen – Gertenbach“, 219.3 AST „Witzenhausen – Wendershausen – Rückerode – Unterrieden – Werleshausen – Neuseesen“, 219.4 AST „Witzenhausen –Eichenberg Siedlung – Berge – Marzhausen – Hebenshausen – Eichenberg Bf“, 219.5 AST „Witzenhausen – Gertenbach – Albshausen – Berlepsch“, 220 „Witzenhausen – Bad Sooden-Allendorf – Eschwege“, 229.3 AST „Bad Sooden-Allendorf – Kammerbach – Dudenrode“, 229.4 AST „Oberrieden – Bad Sooden-Allendorf – Kleinvach – Albungen“ und 229.5 AST „AST-Verkehr Bad Sooden-Allendorf: Bahnhof/ZOB – Grenzmuseum“.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
14.12.2025
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
120 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz0 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
keine Angabe
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
- Die in der Bekanntmachung unter der Rubrik "Verfahrensart" ausgeführte Angabe "Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)“ ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplements zum EU-Amtsblatt die Benennung der Verfahrensart verlangt und deren Bezeich … ganz lesen- Die in der Bekanntmachung unter der Rubrik "Verfahrensart" ausgeführte Angabe "Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)“ ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplements zum EU-Amtsblatt die Benennung der Verfahrensart verlangt und deren Bezeichnung vorgibt. Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung eines Offenen Verfahrens gemäß Artikel 5 Absatz 1 VO (EG) 1370/2007 i.V.m. § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). - Hinweis auf § 12 Abs. 6 PBefG: der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr ist spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung zu stellen, auf die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Verkehre gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird hingewiesen. Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des o. g. Verkehrs (§ 8a Absatz 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge und sind auf der Internetseite der Nahverkehr Werra-Meißner Kommunale Organisationsgesellschaft mbH (NWM) einzusehen, vgl. insbesondere https://www.nwm-esw.de/unternehmen#nahverkehrsplan https://www.nwm-esw.de/fileadmin/user_upload/NVP_Anlagen/NVP_W-M-K_Anl_III-01_Fz-Matrix_Kat_ABC.pdf Der Nahverkehrsplan der NWM befindet sich derzeit in der Fortschreibung. Für das Linienbündel 202b wurden die Anforderungen an die mindestens zu erbringende Verkehrsleistung aktualisiert, siehe http://ausschreibung.igdb.de/Anforderungskatalog_LB202b.pdf Ergänzend verweisen wir auf die Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans des NVV zur vollständigen Barrierefreiheit mit integrierter Berücksichtigung aller Haltestellen und der lokalen und regionalen Verkehre in den Landkreisen Waldeck-Frankenberg, Kassel, Werra-Meißner, Hersfeld-Rotenburg und Schwalm-Eder beschlossen hat. Der Kreistag des Werra-Meißner-Kreises hat im Rahmen seiner Sitzung am 06.11.2023 der Teilfortschreibung des NVV zur vollständigen Barrierefreiheit zugestimmt. Die Vorgaben hinsichtlich der Barrierefreiheit sind umzusetzen und können auf der NVV_Internetseite eingesehen werden, siehe https://www.nvv.de/der-nvv/nahverkehrsplan https://www.nvv.de/fileadmin/nvv/data/6._Der_NVV/1._Nahverkehrsplan/2023_Tf-NVP-Barrierefrei_Textteil.docx - Sofern kein eigenwirtschaftlicher Antrag gem. § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG für das Linienbündel eingeht, wird der Auftraggeber die Leistungen als öffentlichen Dienstleistungsauftrag vergeben. - Es gilt der NVV-Tarif sowie die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des Nordhessischen Verkehrsverbundes. - Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Betreiber des Linienbündels hat sich am Einnahmeaufteilungsverfahrens des NVV zu beteiligen. - Die Nahverkehr Werra-Meißner Kommunale Organisationsgesellschaft mbH (NWM) behält sich vor, im Rahmen des Vergabeverfahrens Mehrleistungen auszuschreiben. - Die Nahverkehr Werra-Meißner Kommunale Organisationsgesellschaft mbH (NWM) behält sich vor, im Rahmen des Vergabeverfahrens den Dienstleistungsvertrag mit einer Laufzeit von 8 Jahren zzgl. einer Vertragsverlängerungsoption von 2 Jahren auszuschreiben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Nahverkehr Werra-Meißner Kommunale Organisationsgesellschaft mbH
Anschrift
37269 Eschwege
Website
nwm-esw.de
Kontakt
info@nwm-esw.de

Bei uns erfasst

5Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

148vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (284 Lose mit Angabe)
806.710 €Zuschlagswert im Median
548.533 € – 3,76 Mio. €mittlere Hälfte, 19 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a3cd16ea-9862-48bd-9fc2-9738a708d603.