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Limnochemisches und biologisches Monitoring zur Indikation des ökologischen Zustands gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie in 111 Seen im Land Brandenburg (2025 bis 2028); LOS 2: Nordostbrandenburg

Landesamt für Umwelt · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen VB-25-023veröffentlicht 14.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 573 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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in 25 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
43 Monate09.05.2025 – 30.11.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Potsdam14476, Brandenburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (102 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Angebotspreis40 %
  • Angebotsqualität60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2028
    vor 18 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die am 22. Dezember 2000 in Kraft getretene Richtlinie 2000/60/EG (sog. Wasserrahmen-richtlinie) des Europäischen Parlaments zur Schaffung eines Ordnungsrahmens im Bereich der Wasserpolitik enthält für alle Mitgliedstaaten der EU verbindliche Vorgaben, aufgestellte Umweltziele in bestimmten Fristen zu erreichen. Zusammengefasst bestehen diese Umweltziele in der Erreichung des guten ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächengewässer und in der Erreichung des guten chemischen und mengenmäßigen Zustands des Grundwassers. Um den Anforderungen der EU-Wasserrahmen-richtlinie zu entsprechen, führen die EU-Mitgliedsstaaten Überwachungsprogramme an ihren Gewässern durch, deren Ergebnisse Aufschluss über den ökologischen Zustand der Gewässer geben. Anhand der Ergebnisse lassen sich Trends bezüglich der Entwicklung des ökologischen Zustands sowie bestimmte Belastungen in den Oberflächenwasserkörpern ableiten, die sowohl bei der Planung von Maßnahmen zum Schutz der Gewässer, als auch zur Anpassung von Bewirtschaftungsplänen der Gewässer berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund sollen 2025 bis 2028 an 6 Terminen ausgewählte Seen hinsichtlich ihrer limnochemischen und biologischen Beschaffenheit (Phytoplankton und Profundal-diatomeen) untersucht und bewertet werden. Es wird bestehend das Los 2 (Nordostbrandenburg) ausgeschrieben, welches wegen Unwirtschaftlichkeit der Angebote im Ursprungsverfahren (VB-24-368) aufgehoben wurde.

Beschreibung des Loses

Die Leistungen umfassen im Einzelnen: -Probenahme für Limnochemie und Phytoplankton und vor-Ort-Messungen -Probenahme Profundaldiatomeen -Probentransport und Lagerung -Feldprotokolle -Chemische Untersuchungen im Labor -Planktonanalyse -Berechnungen -Erweiterter taxonomischer Rücklauf -Plausibilisierung der Phytoplanktonbewertung/Expertenurteil -Eingabe der limnochemischen Daten in die Datenmaske -Übergabe von fixierten Phytoplanktonproben zur Qualitätssicherung.

Leistungsumfang nach Jahren: 2025/26 - 27 Seen, 6malig Limnochemie und Phytoplankton, aus 2 Seen Profundaldiatomeen 2026/27 - 38 Seen, 6malig Limnochemie und Phytoplankton, aus 4 Seen Profundaldiatomeen 2027/28 - 36 Seen, 6malig Limnochemie, keine Profundaldiatomeen

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kosten
AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 40Angebotssumme Netto zzgl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer
Qualität
AngebotsqualitätGewichtung (Punkte, genau) 601. Zuschlagskriterium: Qualifikation und Referenzen der Hauptbearbeiter/innen 2. Zuschlagskriterium: Anhand des vorgelegten Zeitplans wird deutlich, dass Kapazitäten vorgehalten werden, um eine den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechende Projektabwicklung zu gewährleisten 3. Zuschlagskriterium: Umsetzung der vorgegeben Methodik entsprechend den Anforderungen der Leistungsbeschreibung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
09.05.2025
Vertragsende
30.11.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich - Mann - Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, sowe … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zum Zweck der Qualitätssicherung werden im Ergebnis des noch laufenden Verfahrens VB-25-001 (voraussichtlich in der 15. KW) Paralleluntersuchungen beauftragt, die von September bis November 2025 durchgeführt werden. Der entsprechende Zuschlagsbieter darf für das hiesige Verfahren kein Angebot abgeben, ansonsten erfolgt ein direkter Ausschluss.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDYTVA0EVZP# BITTE BEACHTEN: 1. Im März 2025 erfolgt ein Wechsel des technischen Betriebs des Vergabemarktplatz Brandenburg. Der Vergabemarktplatz wird am Dienstag, den 25.03. um 18:00 Uhr heruntergefahren. Eine Wiederinbetriebnahme wird für spätestens Sonntag, den 30.03. … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDYTVA0EVZP# BITTE BEACHTEN: 1. Im März 2025 erfolgt ein Wechsel des technischen Betriebs des Vergabemarktplatz Brandenburg. Der Vergabemarktplatz wird am Dienstag, den 25.03. um 18:00 Uhr heruntergefahren. Eine Wiederinbetriebnahme wird für spätestens Sonntag, den 30.03. angestrebt.. In dieser Zeit besteht für Unternehmen/Bewerber/Bieter generell keine Möglichkeit auf das System und somit auf Verfahren zuzugreifen oder Angebote abzugeben. Die Vergabestelle hat diesen Umstand bei der Festlegung der Angebotsfrist bereits berücksichtigt. 2. Zum Zweck der Qualitätssicherung werden im Ergebnis des noch laufenden Verfahrens VB-25-001 (voraussichtlich in der 15. KW) Paralleluntersuchungen beauftragt, die von September bis November 2025 durchgeführt werden. Der entsprechende Zuschlagsbieter darf für das hiesige Verfahren kein Angebot abgeben, ansonsten erfolgt ein direkter Ausschluss. 3. Mit einem qualifizierten Unterauftragnehmer ist ein Unterauftragnehmer gemeint, welcher als Eignungsverleiher auftritt. Der sich bewerbende Bieter (Hauptauftragnehmer) bindet den qualifizierten Unterauftragnehmer ein, um über diesen die Eignungsanforderungen zu erfüllen (vgl. §§ 34 UVgO/ 47 VgV). Ein einfacher Unterauftragnehmer ist nicht als Eignungsverleiher eingebunden und soll lediglich einzelne Leistungsbestandteile übernehmen (vgl. §§ 26 UVgO/ 36 VgV) Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular CSX 30) bzw. eines Angebotes (Formular CSX 32) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien.Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlags-kriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dar …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Institut für angewandte Gewässerökologie GmbH, Seddiner See2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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40vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (73 Lose mit Angabe)
409.624 €Zuschlagswert im Median
319.002 € – 869.962 €mittlere Hälfte, 24 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 14.04.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung afd2f343-053a-41a3-aae4-87bcb52b4287.