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Limnochemisches und biologisches Monitoring zur Indikation des ökologischen Zustands gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie in 111 Seen im Land Brandenburg (2025-2028)

Landesamt für Umwelt · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen VB-24-368veröffentlicht 14.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 661 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Brandenburg (33 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 4 Lose · in 25 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,15 Mio. € Summe der Lose
Laufzeit
45 Monate01.03.2025 – 30.11.2028
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Potsdam14476, Brandenburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (102 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Angebotsqualität60 %
  • Angebotspreis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2028
    vor 20 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die am 22. Dezember 2000 in Kraft getretene Richtlinie 2000/60/EG (sog. Wasserrahmen-richtlinie) des Europäischen Parlaments zur Schaffung eines Ordnungsrahmens im Bereich der Wasserpolitik enthält für alle Mitgliedstaaten der EU verbindliche Vorgaben, aufgestellte Umweltziele in bestimmten Fristen zu erreichen.

Zusammengefasst bestehen diese Umweltziele in der Erreichung des guten ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächengewässer und in der Erreichung des guten chemischen und mengenmäßigen Zustands des Grundwassers. Um den Anforderungen der EU-Wasserrahmen-richtlinie zu entsprechen, führen die EU-Mitglieds-staaten Überwachungsprogramme an ihren Gewässern durch, deren Ergebnisse Aufschluss über den ökologischen Zustand der Gewässer geben. Anhand der Ergebnisse lassen sich Trends bezüglich der Entwicklung des ökologischen Zustands sowie bestimmte Belastungen in den Oberflächenwasserkörpern ableiten, die sowohl bei der Planung von Maßnahmen zum Schutz der Gewässer, als auch zur Anpassung von Bewirtschaftungsplänen der Gewässer berücksichtigt werden.

Vor diesem Hintergrund sollen 2025 bis 2028 an 6 bzw. 12 Terminen ausgewählte Seen hinsichtlich ihrer limnochemischen und biologischen Beschaffenheit (Phytoplankton und Profundal-diatomeen) untersucht und bewertet werden. Pro Jahr ist das Vorhaben in 4 Lose unterteilt.

Monitoringjahr 2025/26 - 90 Seen (6 Unter-suchungen) + 4 Seen (12 Untersuchungen) > 50 ha: Limnochemie, Phytoplankton und z. T. Profundaldiatomeen (alle Seen > 50 ha)

Monitoringjahr 2026/27 - 105 Seen (6 Untersuchungen) + 4 Seen (12 Untersuchungen) > 50 ha: Limnochemie, Phytoplankton und z. T. Profundaldiatomeen (alle Seen > 50 ha)

Monitoringjahr 2027/28 - 111 Seen < 50 ha (6 Untersuchungen) und 4 Seen > 50 ha (12 Untersuchungen): Limnochemie ohne Phytoplankton (111 Seen), Limnochemie und Phytoplankton (4 Seen)

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Nord-/Westbrandenburg

Die Leistungen umfassen im Einzelnen: -Probenahme für Limnochemie und Phytoplankton und vor-Ort-Messungen -Probenahme Profundaldiatomeen -Probentransport und Lagerung -Feldprotokolle -Chemische Untersuchungen im Labor -Planktonanalyse -Berechnungen -Erweiterter taxonomischer Rücklauf -Plausibilisierung der Phytoplanktonbewertung/Expertenurteil -Eingabe der limnochemischen Daten in die Datenmaske -Übergabe von fixierten Phytoplanktonproben zur Qualitätssicherung

45 Monate370.725 €
2
Nordostbrandenburg

Die Leistungen umfassen im Einzelnen: -Probenahme für Limnochemie und Phytoplankton und vor-Ort-Messungen -Probenahme Profundaldiatomeen -Probentransport und Lagerung -Feldprotokolle -Chemische Untersuchungen im Labor -Planktonanalyse -Berechnungen -Erweiterter taxonomischer Rücklauf -Plausibilisierung der Phytoplanktonbewertung/Expertenurteil -Eingabe der limnochemischen Daten in die Datenmaske -Übergabe von fixierten Phytoplanktonproben zur Qualitätssicherung

45 Monate349.731 €
3
Mittel-/Südbrandenburg

Die Leistungen umfassen im Einzelnen: -Probenahme für Limnochemie und Phytoplankton und vor-Ort-Messungen -Probenahme Profundaldiatomeen -Probentransport und Lagerung -Feldprotokolle -Chemische Untersuchungen im Labor -Planktonanalyse -Berechnungen -Erweiterter taxonomischer Rücklauf -Plausibilisierung der Phytoplanktonbewertung/Expertenurteil -Eingabe der limnochemischen Daten in die Datenmaske -Übergabe von fixierten Phytoplanktonproben zur Qualitätssicherung

45 Monate337.145 €
4
Nord-/Ostbrandenburg

Die Leistungen umfassen im Einzelnen: -Probenahme für Limnochemie und Phytoplankton und vor-Ort-Messungen -Probenahme Profundaldiatomeen -Probentransport und Lagerung -Feldprotokolle -Chemische Untersuchungen im Labor -Planktonanalyse -Berechnungen -Erweiterter taxonomischer Rücklauf -Plausibilisierung der Phytoplanktonbewertung/Expertenurteil -Eingabe der limnochemischen Daten in die Datenmaske -Übergabe von fixierten Phytoplanktonproben zur Qualitätssicherung

45 Monate92.459 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotsqualität60 %
Angebotspreis40 %
Qualität
Angebotsqualität1. Zuschlagskriterium: Qualifikation und Referenzen der Hauptbearbeiter/innen 2. Zuschlagskriterium: Anhand des vorgelegten Zeitplans wird deutlich, dass Kapazitäten vorgehalten werden, um eine den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechende Projektabwicklung zu gewährleisten 3. Zuschlagskriterium: Umsetzung der vorgegeben Methodik entsprechend den Anforderungen der Leistungsbeschreibung
Kosten
AngebotspreisAngebotssumme Netto zzgl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2025
Vertragsende
30.11.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich - Mann - Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, sowe … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Hinweise zur Loslimitierung sind zu beachten.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDYTHPAFV48 Mit einem qualifizierten Unterauftragnehmer ist ein Unterauftragnehmer gemeint, welcher als Eignungsverleiher auftritt. Der sich bewerbende Bieter (Hauptauftragnehmer) bindet den qualifizierten Unterauftragnehmer ein, um über diesen die Eignungsanforderungen zu … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXVXYYDYTHPAFV48 Mit einem qualifizierten Unterauftragnehmer ist ein Unterauftragnehmer gemeint, welcher als Eignungsverleiher auftritt. Der sich bewerbende Bieter (Hauptauftragnehmer) bindet den qualifizierten Unterauftragnehmer ein, um über diesen die Eignungsanforderungen zu erfüllen (vgl. §§ 34 UVgO/ 47 VgV). Ein einfacher Unterauftragnehmer ist nicht als Eignungsverleiher eingebunden und soll lediglich einzelne Leistungsbestandteile übernehmen (vgl. §§ 26 UVgO/ 36 VgV) Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular CSX 30) bzw. eines Angebotes (Formular CSX 32) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien.Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlags-kriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen. VII. Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen und dabei auch auf eigene Kapazitätsbeschränkungen hinweisen. Für die Auftragsvergabe besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Danach wird für maximal zwei Lose plus Los 4 pro Bieter ein Zuschlag erteilt. Die Wertung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten: 1.Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt und bezuschlagt. Es wird bei dem Los begonnen, welches die wenigsten Angebote erhielt und damit dem geringsten Wettbewerb ausgesetzt war. Die Wertung setzt sich dann anhand diesem Schema fort und endet mit der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes für jenes Los, welches die meisten Angebote erhielt. Für den Fall, dass auf mehrere Lose die gleic …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

40vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (73 Lose mit Angabe)
409.624 €Zuschlagswert im Median
319.002 € – 869.962 €mittlere Hälfte, 24 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0dbfa765-d452-4df7-bd1c-9c1621ffc153.