Lieferung von Waschraum- und Hygieneausstattung
Stadt Frankfurt am Main, Stadtkämmerei Ausschreibungsservice · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen 20-2025-00024veröffentlicht 08.12.2025erstmals 08.12.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 7,04 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.03.2026 – 29.02.2028
- Lose
- 6
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.
- MCx-System für autarken Bahn-Betriebsfunk über öffentliche NetzeDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt MainFrist 07.12.2026
- Erdungsverbinder, Schienenverbinder, Zubehör (RV)DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt MainFrist 03.12.2026
- Originalersatzteile für Datenübertragungs- und ZugfunkkomponentenDB Fahrzeuginstandhaltung GmbH (Bukr 49) · Frankfurt am MainFrist 01.12.2026
- Originalersatzteile für Branderkennung und BrandbekämpfungDB Fahrzeuginstandhaltung GmbH (Bukr 49) · Frankfurt am MainFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (108 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 6 Lose · in 16 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 7,04 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre01.03.2026 – 29.02.2028, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60311, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (54 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.
- Zusatzleistung ohne Aufpreis - Kulanzregelung10 %
- Preis90 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −8,2 Punkte |
| 25 % teurer | −18 Punkte |
| 50 % teurer | −30 Punkte |
| 100 % teurer | −45 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 11 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 11 Monaten
- Vertragsbeginnvor 8 MonatenLaufzeit bis 29.02.2028
- Heute
Beschreibung
Lieferung von Waschraum- und Hygieneausstattung an ca. 300 Dienststellen verteilt über das gesamte Stadtgebiet.
Lose6 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Stoffhandtuchspender und Stoffhandtuchrollen (Miete und Service) Bereitstellung (Miete) von Stoffhandtuchspendern und Stoffhandtuchrollen inkl. Service (Montage, Wartung, Reparatur, Austausch der Stoffhandtuchspender; Stoffhandtuchrollenservice Austausch = Abholung und Reinigung der gebrauchten Stoffhandtuchrollen und Neuanlieferung gereinigter Stoffhandtuchrollen, sowie Reparatur und Ersatz defekter bzw. unbrauchbar gewordener Stoffhandtuchrollen.) Es darf dabei nur die Anzahl der verbrauchten Rollen berechnet werden. Bei Bedarf ist eine Schulung, des mit dem Stoffhandtuchrollenwechsel beauchtragten Personals der Verwendungsstelle, durchzuführen. | 2 Jahre | 1.811.610 € |
| 2 | Los 2 Hygienepapiere und Spender (Miete), Seifen und Spender (Kauf) Hygienepapiere, Seifen und zugehörige Spender (Miete und Service) Der Vollservice (Miete und Service) umfasst: - Bereitstellung der Spender an der Verwendungsstelle - Wartung, Reparatur und ggf. Ersatz von beschädigten, oder defekten Spendern - Anlieferung und Montage der Spender bei Laufzeitbeginn und De-Montage und Abholung bei Laufzeitende Seifen und zugehörige Spender (Kauf) Die Verbrauchsmaterialien (Hygienepapiere, Seifen) sind wie beim Kaufgeschäft (Seifenspender) frei Verwendungsstelle anzuliefern | 2 Jahre | 4.162.757 € |
| 3 | Los 3 Hygienebehälter (Miete und Service); Hygienebehälter u.a.m. (Kauf) Hygienebehälter (Miete und Service) Der Vollservice (Miete und Service) umfasst: - Bereitstellung der Hygienebehälter an der Verwendungsstelle - Wartung, Reparatur und ggf. Ersatz von beschädigten, oder defekten Hygienebehältern - turnusmäßige Befüllung mit keimtötenden, geruchsbindenden Mittel (biologisch abbaubar, ohne Formaldehyd, möglichst parfümfrei) - turnusmäßige Reinigung und Desinfektion - turnusmäßige, fachgerechte Entsorgung des Abfalls aus den Hygienebehältern - Anlieferung und Montage der Hygienebehälter bei Laufzeitbeginn und De-Montage und Abholung bei Laufzeitende Hygienebeutel, Hygienebeutelspender, Hygienebehälter (Kauf) Die Verbrauchsmaterialien (Hygienebeutel) sind wie beim Kaufgeschäft (Hygienebeutelspender, Hygienebehälter) frei Haus anzuliefern | 2 Jahre | 453.712 € |
| 4 | Los 4 Tampons, Binden und Spender (Miete und Service) Tampons, Binden und zugehörige Spender (Miete und Service) Der Vollservice (Miete und Service) umfasst: - Bereitstellung der Spender an der Verwendungsstelle - Wartung, Reparatur und ggf. Ersatz von beschädigten, oder defekten Spendern - Anlieferung und Montage der Spender bei Laufzeitbeginn und De-Montage und Abholung bei Laufzeitende Die Verbrauchsmaterialien (Tampons, Binden) sind frei Verwendungsstelle anzuliefern | 2 Jahre | 64.257 € |
| 5 | Los 5 Tampons, Binden und Spender (Kauf) Tampons, Binden und zugehörige Spender (Kauf) Anlieferung frei Haus | 2 Jahre | 91.339 € |
| 6 | Los 6 Schmutzfangmatten (Miete und Service) Schmutzfangmatten (Miete und Service) Der Vollservice (Miete und Service) umfasst: - Bereitstellung der Schmutzfangmatte an der Verwendungsstelle - regelmäßiger Austausch der Schmutzfangmatten durch entsprechende, gereinigte Schmutzfangmatten - Reinigung der Schmutzfangmatten - Reparatur und ggf. Ersatz von beschädigten, oder abgenutzten Schmutzfangmatten - Anlieferung der Schmutzfangmatten bei Laufzeitbeginn und Abholung bei Laufzeitende | 2 Jahre | 459.316 € |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Zusatzleistung ohne Aufpreis - KulanzregelungDurch Vandalismus beschädigte Spender / Soffhandtuchrollen werden kostenfrei ersetzt.
- Preis
- Die Ausschreibung beinhaltet zwei Einzelpositionen. Der Gesamtpreis einer Position ergibt sich aus der Multiplikation der prognostizierten Abrufmenge mit dem jeweiligen Stückpreis. Die Gesamtpreise der Positionen werden zu einem Gesamtpreis je Los (netto) addiert.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2026
- Vertragsende
- 29.02.2028
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Es werden keine weiteren Optionen eingeräumt
- Optionen
- Die Laufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate und beginnt voraussichtlich am 01.03.2026. Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden und endet spätestens nach vier Jahren. Die Vertragsverlängerung erfolgt automatisch, sofern die AG diesen Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber der Auftragnehmerin (AN) gekündigt hat.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 1.811.610 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen g … ganz lesenkürzer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Bindefrist endet am 27.02.2026. Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind … ganz lesenkürzer
Die Bindefrist endet am 27.02.2026. Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Das Formblatt "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen.
Lose 2, 4, 5
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die Einfache Richtwertmethode gemäß Ufab IV 2018 verwendet. Dies bedeutet, dass die erreichten Leistungspunkte (L) aus der Bewertung der Leistungskriterien Qualität durch den errechneten Netto-Gesamtpreis des Angebots (P) geteilt werden. Ergebnis ist ein Quotient Z. Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem höchsten Quotienten Z. Zur besseren Lesbarkeit wird dieser mit dem Faktor 10.000 multipliziert. Haben zwei Angebote den gleichen Quotienten entscheidet die höhere Gesamtpunktzahl Leistungspunkte "Qualität". Formel: Z= (L / P) * 10.000 Die Berechnung erfolgt mit 6 Nachkommastellen. Bei Punktgleichheit wird der Zuschlag an das Angebot mit der höheren Gesamtpunktzahl "Qualität" vergeben.
- Preis
- Die Ausschreibung beinhaltet mehrere Einzelpositionen. Der Gesamtpreis einer Position ergibt sich aus der Multiplikation der prognostizierten Abrufmenge mit dem jeweiligen Stückpreis. Die Gesamtpreise der Positionen werden zu einem Gesamtpreis (netto) addiert.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2026
- Vertragsende
- 29.02.2028
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Es werden keine weiteren Optionen eingeräumt
- Optionen
- Die Laufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate und beginnt voraussichtlich am 01.03.2026. Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden und endet spätestens nach vier Jahren. Die Vertragsverlängerung erfolgt automatisch, sofern die AG diesen Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber der Auftragnehmerin (AN) gekündigt hat.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 4.162.757 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen g … ganz lesenkürzer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Bindefrist endet am 27.02.2026. Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind … ganz lesenkürzer
Die Bindefrist endet am 27.02.2026. Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Das Formblatt "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen.
Lose 3, 6
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Die Ausschreibung beinhaltet zwei Einzelpositionen. Der Gesamtpreis einer Position ergibt sich aus der Mutiplikation der prognostizierten Abrufmenge mit dem jeweiligen Stückpreis. Die Gesamtpreise der Positionen werden zu einem Gesamtpreis je Los (netto) addiert.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2026
- Vertragsende
- 29.02.2028
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Es werden keine weiteren Optionen eingeräumt
- Optionen
- Die Laufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate und beginnt voraussichtlich am 01.03.2026. Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden und endet spätestens nach vier Jahren. Die Vertragsverlängerung erfolgt automatisch, sofern die AG diesen Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber der Auftragnehmerin (AN) gekündigt hat.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 453.712 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen g … ganz lesenkürzer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Bindefrist endet am 27.02.2026. Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind … ganz lesenkürzer
Die Bindefrist endet am 27.02.2026. Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Das Formblatt "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co. KG, Dreieich | 3 |
| 2 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 3 | CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co. KG, Dreieich | 2 |
| 4 | kein Zuschlag angegeben | 1 |
| 5 | kein Zuschlag angegeben | 2 |
| 6 | CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co. KG, Dreieich | 5 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Paulsplatz 9, 60311 Frankfurt am Main
- Website
- vergabe.stadt-frankfurt.de
- Kontakt
- ausschreibungsservice@
stadt-frankfurt.de
Bei uns erfasst
- Lieferung von Arbeits- und Warnschutzkleidung29.10.2026 · 1 Angebot
- Lieferung von Weihnachtsbeleuchtung Frankfurt Stern16.09.2026 · 2 Angebote
- Betrieb, Wartung und Instandsetzung der Sickerwasserreinigungsanlage Monte Scherbelino16.09.2026 · 4 Angebote
- Lieferung von Waschraum- und Hygieneausstattung07.07.2026 · 3 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 337 (Körperpflegeprodukte) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (108 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- IGEFA SE & Co. KG3 Zuschläge
- CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- Hegro Eichler GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens6 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte Informationen
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 27.11.2025 auf 09.12.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 25.11.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 25.11.2025 auf 27.11.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 09.12.2025 auf 30.12.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Rahmenvereinbarung für Laborbedarf und ChemikalienUniversität HamburgFrist 09.12.2026
- Rahmenvertrag Lieferung von Handtuch- und ToilettenpapierStadt HildesheimFrist 27.11.2026
- Rahmenvereinbarung Tork-SystemprodukteBundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)Frist 04.12.2026
- Rahmenvereinbarung Produkte zur KörperhygieneBundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)Frist 04.12.2026
- Schiebe-FaltschiebelädenVermögens- und Hochbauverwaltung Baden-WürttembergFrist 18.11.2026
- DesinfektionsmittelLandschaftsverband Westfalen-LippeFrist 27.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 41dd45f1-0b93-4bf7-9244-6746cd4dde43.