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Lieferung von vorkonfigurierten und konfigurierbaren LWL-Patchkabeln

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZIB 14.10-9982/24/VV : 3veröffentlicht 08.04.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 543 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 08.04.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 147 Tage (155 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (429 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:30 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 18 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:31 Uhr
    vor 18 Monaten
  4. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 15 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Lieferung von LWL - Patchkabeln. Ziel der Vergabe ist der Abschluss von einer Rahmenvereinbahrungen über 2 + 2x1 Jahre. Die Leistung wird in einem Los ausgeschrieben:

Lieferung vorkonfigurierter und konfigurierbarer LWL-Patchkabel ZIB 14.10 - 9982/24/VV : 3

Beschreibung des Loses

Es sollen vorkonfigurierte und konfektionierbare LWL-Patchkabel in verschiedenen Kabeltypen, Kabellängen und Farben geliefert werden. Für die zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wurde ein Gesamtschätzwert in Höhe von 7.750.000,00 Euro netto, bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum von 4 Jahren, ermittelt. Der Höchstwert entspricht dem Gesamtschätzwert. Das Abrufvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Vorliegend ergibt sich das beste Preis-Leistungsverhältnis aus dem geringsten Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und eventuell sonstigen von der Auftraggeberin zu tragende Kosten z. B. Zollgebühren bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen. Der Gesamtpreis wird auf Basis der im Formular "Preisblatt" dargestellten Preissystematik ermittelt. Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Es sind keine Erklärungen und Nachweise einzureichen.
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
Sofern der Höchstwert der Rahmenvereinbarung durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal vier Jahre.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
7.750.000 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch, Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
13.05.2025, 11:31 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Abrufberechtigt sind neben den in dieser Liste aufgeführten Behörden und Einrichtungen auch alle weiteren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung.: - Alexander von Humboldt-Stiftung - Bundeskanzleramt - Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH - Sti … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme#Abrufberechtigt sind neben den in dieser Liste aufgeführten Behörden und Einrichtungen auch alle weiteren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung.: - Alexander von Humboldt-Stiftung - Bundeskanzleramt - Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH - Stiftung Preußischer Kulurbesitz - Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg - Bundesamt für Soziale Sicherung - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - Bundessozialgericht - Unfallversicherung Bund und Bahn - Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH - Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. - Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit - Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. - Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen - Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See - Generalzolldirektion - Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung - Informationstechnikzentrum Bund - Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - Bundesministerium für Gesundheit - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - gematik GmbH - Paul-Ehrlich-Institut - Robert-Koch-Institut - Bundesministerium des Innern und für Heimat - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik - Bundesamt für Verfassungsschutz - Deutsches Register Klinischer Studien - Bundesanstalt Technisches Hilfswerk - Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich - Bundesfinanzhof - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz - Die Autobahn GmbH des Bundes - Bundesanstalt für Straßenwesen - Bundesanstalt für Wasserbau - Bundesministerium für Digitales und Verkehr - Deutscher Wetterdienst - Eisenbahn-Bundesamt - Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - Bundesrat - Auswärtiges Amt - ALDB GmbH - Bundesamt für Logistik und Mobilität - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Bundesarchiv - Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung - Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung - Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - Bundeseisenbahnvermögen - Bundesinstitut für Risikobewertung - Bundesamt für Strahlenschutz - Bundesgerichtshof - Bundesinstititut für Berufsbildung - Wasserstraßen- und Schiffahrtsamt Westdeutsche Kanäle, Standort Duisburg-Meiderich - Bundeskriminalamt - Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Bundesministerium der Justiz - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz - Bundesnetzagentur - Bundespresseamt - Bundespatentgericht - Bundespolizeipräsidium - Bundessortenamt - Bundesverfassungsgericht - BwFuhrparkService - German Institute of Development and Sustainability gGmbH (IDOS) - Deutsches Anwaltsinstitut - Deutsches Institut Für Wirtschaftsplanung Gmbh - Deutsche Nationalbibliothek - Deutsches Patent- und Markenamt - Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt - Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R: - Facility for Antiproton and Ion Research (FAIR) - Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Gustav-Stresemann-Institut e.V. - Bundeskartellamt - Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig - Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Unabhängiger Kontrollrat - Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle Bauhof Herne - Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee Die Leistungen werden deutschlandweit erbracht.
Hinweis
1. Der Prüfung, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfa … ganz lesen1. Der Prüfung, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden. 2. Der Prüfung, ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt, der zum Ausschluss vom Verfahren führt, dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 324 (Netzwerke) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

90vergebene Aufträge
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221.649 €Zuschlagswert im Median
1.000 € – 804.407 €mittlere Hälfte, 15 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 13.05.2025
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.05.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a61debbf-29d8-4770-89ce-3d3fa5f479bc.