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Frist abgelaufenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Lieferung von Standardsoftware sowie die Erbringung von Pflege-, Support- und sonstigen Leistungen des Herstellers Red Hat

LOTTO Hamburg GmbH · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen VL-260060veröffentlicht 25.03.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 199 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1,89 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre08.05.2026 – 07.05.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Hamburg22297, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 7 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 7 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 07.05.2030
    vor 6 Monaten
  5. Bindefrist endet
    20 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 6 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Zur Abwicklung der Geschäftsprozesse der LOTTO Hamburg GmbH wird ein IT-Zentralsoftwaresystem betrieben. Für die Verwaltung (Orchestrierung) des Systems wird als Software das Produkt „OpenShift Container“ vom Hersteller Red Hat und als Betriebssystem die Software „Linux Enterprise“, ebenfalls vom Hersteller Red Hat, bereits eingesetzt. Auftragsgegenstand ist die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware (Softwarelizenzen), die Erbringung der Pflegeleistungen für die Standardsoftware (wie z. B. Lieferung von Updates und Upgrades) sowie Supportleistungen während des Überlassungszeitraumes als Anschlussverlängerung der bereits eingesetzten Produkte. Der abzuschließende EVB-IT Überlassungsvertrag sieht die Überlassung der Standardsoftware und die dazugehörende Erbringung der Pflege- und Supportleistungen für ein Laufzeitjahr vor. Weitere Anschlussverlängerungen sowie Leistungserweiterungen bzw. -anpassungen sowie sonstiger Leistungen sind optional während der gesamten Vertragslaufzeit von vier Jahren möglich.

Für weitere Informationen zum Auftragsgegenstand wird auf das Dokument „Angebot - ANLAGE 1 zum EVB-IT Überlassungsvertrag“ der Vergabeunterlagen verwiesen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Der Zuschlag erfolgt gemäß § 127 Abs. 1 S. 1 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot. Einziges Zuschlagskriterien ist der Gesamtbruttoangebotspreis. Die Preis- und Rabattangaben sind in den entsprechend gelb markierten Positionen des Dokumentes „Angebot - ANLAGE 1 zum EVB-IT Überlassungsvertrag“ vom Bieter einzutragen. Jede unter Ziffer „7. Preisangebot“ angegebene Positionszeile sowie jede unter Ziffer „7.1 Optionale Lieferung von Standardsoftware sowie die Erbringung von Pflege-, Support- und sonstigen Leistungen, Austauschlieferungen (Upgrades/Swaps)“ angegebene Rabattzeile ist dabei auszufüllen und mit einem entsprechenden Preis in Euro bzw. Rabattsatz in % zu versehen. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtbruttoangebotspreis erteilt. Der Gesamtbruttoangebotspreis errechnet sich aus der Summe aller Gesamtpreise in netto/Euro aller Einzelpositionen in der Tabelle in Ziffer „7. Preisangebot“ des Dokumentes „Angebot - ANLAGE 1 zum EVB-IT Überlassungsvertrag“ (nachfolgend „Gesamtpreise 1“) sowie aller Gesamtpreise in netto/Euro für die Optionen während der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer „7.1 Optionale Lieferung von Standardsoftware sowie die Erbringung von Pflege-, Support- und sonstiger Leistungen, Austauschlieferungen (Upgrades/Swaps)“ des Dokumentes „Angebot - ANLAGE 1 zum EVB-IT Überlassungsvertrag“ (nachfolgend „Gesamtpreise 2“). Die Summe aller Gesamtpreise 1 in netto/Euro aller Einzelpositionen ergibt sich aus den in der Tabelle im Dokument „Angebot - ANLAGE 1 zum EVB-IT Überlassungsvertrag“ in Ziffer 7. angegebenen jeweiligen Einzelpreisen in netto/Euro multipliziert mit den in der Spalte „Anzahl/Mengeneinheit“ der Tabelle festgelegten Mengenangaben. Der Gesamtpreis 2 in netto/Euro für die Optionen während der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 7.1 des Dokumentes „Angebot - ANLAGE 1 zum EVB-IT Überlassungsvertrag“ errechnet sich analog der im vorangegangenen Absatz dargestellten Ermittlung der Summe aller Gesamtpreise in netto/Euro aller Einzelpositionen, jedoch abweichend entsprechen die jeweiligen Einzelpreise für die Anschlussverlängerungen der Laufzeitjahre zwei bis vier den am 20.03.2026 gültigen Einzelpreisen der Preisliste "Commercial Direct EMEA EUR" des Herstellers Red Hat abzüglich des für die jeweilige Einzelposition aus Ziffer 7.1 Abs. 2 des Dokumentes „Angebot - ANLAGE 1 zum EVB-IT Überlassungsvertrag“ für die jeweilige Leistungskategorie anzuwendenden Rabattsatzes. Zu dem sich dann ergebenden Gesamtnettopreis wird die Umsatzsteuer hinzugerechnet, so dass sich ein Gesamtbruttoangebotspreis ergibt.

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister bzw. vergleichbares Register gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU, Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE 2 zum EVB-IT Überlassungsvertrag".
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten sowie die Verpflichtung zum Vorlegen geeigneter Unterlagen als Nachweis auf Verlangen. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE 2 zum EVB-IT Überlassungsvertrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der Nachunternehmer (Eignungsleihe) - ANLAGE 7 zum EVB-IT Überlassungsvertrag".
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung über die Berechtigung des Bieters durch den Softwarehersteller zur Erbringung der geforderten Leistungen. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE 2 zum EVB-IT Überlassungsvertrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der Nachunternehmer (Eignungsleihe) - ANLAGE 7 zum EVB-IT Überlassungsvertrag".
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Eigenerklärung, dass alle Lieferanten und Ansprechpartner des Bieters die deutsche Sprache fließend sprechen und in Wort und Schrift verstehen. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE 2 zum EVB-IT Überlassungsvertrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der Nachunternehmer (Eignungsleihe) - ANLAGE 7 zum EVB-IT Überlassungsvertrag".
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Insolvenz, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Ver … ganz lesenVerstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Insolvenz, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
08.05.2026
Vertragsende
07.05.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
20 Tage
Angebotsöffnung
22.04.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die LOTTO Hamburg GmbH weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen / Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antr … ganz lesenDie LOTTO Hamburg GmbH weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen / Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der LOTTO Hamburg GmbH nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber LOTTO Hamburg GmbH gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der LOTTO Hamburg GmbH gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der LOTTO Hamburg GmbH, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, sind innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Die über den EVB-IT Überlassungsvertrag während der Vertragslaufzeit abrufbare Höchstmenge ist wie folgt festgelegt: Der im Dokument „Angebot - ANLAGE 1 zum EVB-IT Überlassungsvertrag“ in Ziffer 7. angegebene Gesamtnettopreis in Euro bezieht sich auf die maximale Gesamtlaufzeit des Vertrages. Die … ganz lesenDie über den EVB-IT Überlassungsvertrag während der Vertragslaufzeit abrufbare Höchstmenge ist wie folgt festgelegt: Der im Dokument „Angebot - ANLAGE 1 zum EVB-IT Überlassungsvertrag“ in Ziffer 7. angegebene Gesamtnettopreis in Euro bezieht sich auf die maximale Gesamtlaufzeit des Vertrages. Die LOTTO Hamburg GmbH geht davon aus, dass sowohl Anschlussverlängerungen für die in Ziffer 7. angebotenen Leistungen für die Laufzeitjahre 2 bis 4 des EBV-IT Überlassungsvertrages als auch auf Grund künftiger Anforderungen und unvorhergesehener Umstände ein zusätzlicher Bedarf entstehen könnte. Bis zu einem hypothetischen Maximalauftragswert von 750 % des Gesamtnettopreises in Ziffer 7. des Dokumentes „Angebot - ANLAGE 1 zum EVB-IT Überlassungsvertrag“ können Leistungen aus diesem Vertrag abgerufen werden. Die Regelungen der vorstehenden Sätze tangieren nicht die Verbindlichkeit der Preisangaben des Auftragnehmers im Dokument „Angebot - ANLAGE 1 zum EVB-IT Überlassungsvertrag“.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Standardsoftware sowie Pflege- und Supportleistungen des Herstellers Red Hat

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 25.05.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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67vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (52 Lose mit Angabe)
271.437 €Zuschlagswert im Median
214.812 € – 566.850 €mittlere Hälfte, 16 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0b921262-5fb5-4e4f-8a03-768959c03986.