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Lieferung von Reinigungschemikalien für die Universitätsklinika Heidelberg und Mannheim

Universitätsklinikum Heidelberg · Heidelberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2026-146veröffentlicht 29.06.2026erstmals 29.06.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 90 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 29.06.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.10.2026 – 30.09.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Heidelberg69120, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabeportal-bw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (100 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Servicekonzept30 %
  • Nachhaltigkeitskonzept10 %
  • Liefergeschwindigkeit10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 4 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Universitätsklinikum Heidelberg
    vor 3 Monaten
  4. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabeportal-bw.de
    vor 3 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    Universitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg
    vor 3 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2028
    vor 38 Tagen
  7. Heute
  8. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 2 Tagen

Beschreibung

Die vorliegende Leistungsbeschreibung regelt die Versorgung des Universitätsklinikums Heidelberg sowie des Universitätsklinikums Mannheim mit Reinigungschemikalien und chemischen Reinigungsprodukten. Das vom Auftraggeber benötigte Sortiment an Reinigungschemie ist in Anlage 3 (zum Anschreiben - Anlage zur Leistungsbeschreibung) aufgeführt.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis50 %
Servicekonzept30 %
Nachhaltigkeitskonzept10 %
Liefergeschwindigkeit10 %
Preis
Die Angebotspreise sind in Anlage 3 der Vergabeunterlagen ("Anlage zur Leistungsbeschreibung") einzutragen. Hierzu werden die Mengen und Preise des jeweiligen Reinigers multipliziert. Somit ergibt sich folgende Berechnungsformel: Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Sanitärreiniger desinfizierend + Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Sanitärreiniger viskos + Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Universalreiniger + Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Glasreiniger UHR + Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Glasreiniger Konzentrat + Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Grundreiniger + Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Permanentbeschichtung + Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Tensidfreier Reiniger = Gesamtwert p.a. (netto in Euro) Anschließend wird dem o.g. Gesamtwert die Mehrwertsteuer hinzugefügt, woraufhin diese Summe auf die vertragliche Laufzeit von 2 Jahren hochgerechnet wird. Die o.g. Rechenschritte werden im Tabellenblatt "Gesamtübersicht" von Anlage 3 nach Eintragung der Angebotspreise des Bieters automatisch berechnet. Berechnung Punktzahl Zuschlagkriterium Preis (Gesamtwert über 2 Jahre (inkl. MwSt. in EUR) des günstigsten Angebotes/Gesamtwert inkl. MWST des eingereichten Angebotes) x 50 = Punktzahl des jeweiligen Angebots. Im Zuschlagskriterium "Preis" kann eine Maximalpunktzahl von 50 Punkten pro Angebot erreicht werden.
Qualität
ServicekonzeptFür die ausgeschriebene Leistung hat der Bieter in freier Form ein konkretes Servicekonzept einzureichen. Das Konzept darf drei DINA4-Seiten nicht überschreiten. Die Bewertung des Servicekonzeptes können Sie der Anlage 10 Wertungsmatrix entnehmen. In dieser Anlage ist eine detaillierte Aufstellung der zu erreichenden Punkte aufgezeigt. Aufschlüsselung gem. Anlage 10: Das Servicekonzept beinhaltet folgende Punkte: 1. Durchführung von Reinigungsschulungen inklusive Wirksamkeitsprüfung - monatliche Vor-Ort-Schulungsangebote, an den jeweiligen Standorten für das Reinigungspersonal ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 3 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 2. Weiterbildung der Mitarbeitenden in Anwendungs-, Dosier- und Produkttechnik durch Fachseminare und Praxisschulungen vor Ort an den jeweiligen Standorten - "Ja" = 3 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 3. Durchführung mikrobiologischer Wirksamkeitsprüfungen der eingesetzten Produkte mittels Abklatschproben (mindestens 2x jährlich sowie anlassbezogen in allen Klinikobjekten), ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 3 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 4. Bereitstellung von Dosierhilfen (z. B. Dosierflaschen, Dosierpumpen) als Erst- u. Ersatzausstattung ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 5. Regelmäßige Überprüfung, Dokumentation und Optimierung der Dosiersysteme einschließlich Kontrolle der Einhaltung der vorgegebenen Dosierungen vor Ort; Durchführung und Dokumentation mindestens halbjährlicher Dosierkontrollen durch den Anbieter einschließlich schriftlicher Handlungsempfehlungen bei Abweichungen, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 6. Erstellung und Unterstützung bei der Pflege eines Reinigungsobjektordners inklusive produkt- und objektspezifischer Unterlagen - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 7. Bereitstellung aller Betriebsanweisungen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter in digitaler Form sowie mindestens in folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Türkisch, Polnisch, Serbo-Kroatisch und Griechisch - "Ja" = 1 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 8. Bereitstellung eines digitalen Informationsportals mit Arbeitsanweisungen, Produktinformationen und Anwendungshinweisen zu Reinigungs- und Desinfektionsmitteln; optional auch als App-Lösung, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 9. Unterstützung und fachliche Begleitung bei der Umsetzung und Einhaltung des FLEP-Systems bzw. vergleichbarer Farbleit- und Anwendungssysteme einschließlich Schulung des Reinigungspersonals und Bereitstellung geeigneter Kennzeichnungs- und Anwendungshilfen, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 10. Fachliche Beratung bei Sonderreinigungen sowie Bereitstellung eines Anwendungstechnikers für anwendungstechnische Fragestellungen und Sonderfälle, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 11. Unterstützung bei der Planung, Organisation und Durchführung von Sonderreinigungen und Sonderaufträgen - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 12. Bearbeitung von Reklamationen, Schadensfällen und Beanstandungen einschließlich fachlicher Ursachenanalyse sowie laborseitiger Prüfung der eingesetzten Produkte durch den Anbieter; Bereitstellung schriftlicher Prüf- und Maßnahmenberichte innerhalb definierter Reaktionszeiten, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 3 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 13. Telefonische Erreichbarkeit des fachlichen Supports innerhalb von 24 Stunden an Werktagen zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr - "Ja" = 1 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 14. Dokumentation sämtlicher Schulungen einschließlich Teilnehmerlisten und Schulungsnachweisen; Bereitstellung der Nachweise in digitaler Form auf Anforderung des Auftraggebers, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 1 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 15. Regelmäßige Objektbegehungen an den jeweiligen Standorten, gemeinsam mit dem Auftraggeber zur Qualitätssicherung und Prozessoptimierung mindestens zweimal jährlich - "Ja" = 1 Punkte; "Nein" = 0 Punkte In Zuschlagskriterium "Servicekonzept" kann eine Maximalp …
Qualität
NachhaltigkeitskonzeptFür die ausgeschriebene Leistung hat der Bieter in freier Form ein konkretes Nachhaltigkeitskonzept einzureichen. Das Konzept darf drei DINA4-Seiten nicht überschreiten. Die Bewertung des Nachhaltigkeitskonzept können Sie der Anlage 10 Wertungsmatrix entnehmen. In dieser Anlage ist eine detaillierte Aufstellung der zu erreichenden Punkte aufgezeigt. Aufschlüsselung gem. Anlage 10: Das Nachhaltigkeitskonzept beinhaltet folgende Punkte: 1. Eigenständige Abholung der Leergebinde durch den Lieferanten an den jeweiligen Standorten sowie deren fachgerechte Verwertung bzw. Wiederaufbereitung. - "Ja" = 5 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 2. Beratung zur nachhaltigen Optimierung von Reinigungsprozessen, insbesondere hinsichtlich Ressourcenschonung, Dosierung, Verbrauchsreduktion und Umweltverträglichkeit - "Ja" = 3 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 3. Vorhandensein anerkannter Zertifizierungen in den Bereichen Qualitäts-, Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzmanagement, z. B.: EMAS III, ISO 9001, ISO 14001, ISO 50001, ISO 45001 - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte In Zuschlagskriterium "Nachhaltigkeitskonzept" kann eine Maximalpunktzahl von 10 Punkten erreicht werden.
Qualität
LiefergeschwindigkeitDie Angabe der Liefergeschwindigkeit ist in Anlage 4 der Vergabeunterlagen ("Formblatt für das Angebot") unter Ziffer 6 einzutragen. Die Bewertung der Liefergeschwindigkeit können Sie der Anlage 10 Wertungsmatrix entnehmen. In dieser Anlage ist eine detaillierte Aufstellung der zu erreichenden Punkte aufgezeigt. Aufschlüsselung gem. Anlage 10: Innerhalb 0 bis 2 Tage = 10 Punkte Innerhalb 3 bis 4 Tage = 5 Punkte ab 5 Tage = 0 Punkte In Zuschlagskriterium "Liefergeschwindigkeit" kann eine Maximalpunktzahl von 10 Punkten erreicht werden.

Eignung13 von 13 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, welche die für die Leistungserbringung notwendige Leistungsfähigkeit nachweisen können. Dazu ist die Vorlage von 2 Referenzen über mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbare Tätigkeiten notwendig. Mindestens eine der Referenzen muss im universitären Krankenhauskontext erbracht worden sein.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, die ein EMAS III (Eco-Management und Audit Scheme) zertifiziert oder eine gleichwertige Zertifizierung vorweisen können. Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen (s. Anschreiben an Bewerber_Bieter Ziffer 2).
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Als Bieter sind ausschließlich Unternehmen zugelassen, deren angebotener Reiniger über eine VAH-Listung verfügt oder eine gleichwertige Listung gemäß den Anforderungen des RKI nachweisen kann. Der entsprechende Nachweis ist dem Angebot beizufügen (s. Anschreiben an Bewerber_Bieter Ziffer 3).
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, die nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert oder eine gleichwertige Zertifizierung vorweisen können. Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen (s. Anschreiben an Bewerber_Bieter Ziffer 4).
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, die nach DIN EN ISO 14001 zertifiziert oder eine gleichwertige Zertifizierung vorweisen können. Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen (s. Anschreiben an Bewerber_Bieter Ziffer 5).
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, die nach DIN EN ISO 50001 zertifiziert oder eine gleichwertige Zertifizierung vorweisen können. Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen (s. Anschreiben an Bewerber_Bieter Ziffer 6).
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, die nach DIN EN ISO 45001 zertifiziert oder eine gleichwertige Zertifizierung vorweisen können. Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen (s. Anschreiben an Bewerber_Bieter Ziffer 7).
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Folgende Eigenerklärung: - Angabe der Anzahl der Mitarbeitenden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Folgende Eigenerklärung: - Angabe Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Angabe über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder alternativ gleichwertiger Einrichtung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten
Versorgungssicherheit
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB: Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich erk … ganz lesenEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB: Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n): ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden bin/sind: ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an: Tatbestand nach GWB / Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (Erläuterungen ggf. auf separater Anlage) Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
30.09.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag beginnt zum 01.10.2026 und endet ohne besondere Kündigung zum 30.09.2028, wenn nicht der Auftraggeber bis zum 30.06.2028 schriftlich die ihm eingeräumte 1. Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zum 30.09.2029 wahrgenommen hat. Der Vertrag endet ohne besondere Kü … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Vertrag beginnt zum 01.10.2026 und endet ohne besondere Kündigung zum 30.09.2028, wenn nicht der Auftraggeber bis zum 30.06.2028 schriftlich die ihm eingeräumte 1. Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zum 30.09.2029 wahrgenommen hat. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach Ablauf der 1. Verlängerungsoption zum 30.09.2029, wenn nicht der Auftraggeber bis zum 30.06.2029 schriftlich die ihm eingeräumte 2. Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zum 30.09.2030 wahrgenommen hat. Die Vertragslaufzeit endet im Falle der Wahrnehmung der 2. Verlängerungsoption ohne besondere Kündigung zum 30.09.2030.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabeportal-bw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
17.08.2026, 11:00 Uhr. Universitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg. mind. 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarb … ganz lesenLeistung: Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten Auftrags verwendet werden.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der frühste Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist der 01.10.2026. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und … ganz lesenDer frühste Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist der 01.10.2026. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6Y57U# Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 398 (Reinigungs- und Poliermittel) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

17vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (29 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 29.07.2026 auf 10.08.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 29.07.2026
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 10.08.2026 auf 17.08.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung da4a521a-b161-4d6e-b5b3-e569724fecb4.