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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Lieferung von portionierten Menüs nach dem Cook & Freeze-Prinzip für die JVAen Eichstätt und Hof

Zentrale Vergabestelle des bayerischen Justizvollzugs im Auftrag der Justizvollzugsanstalten Eichstätt und Hof · Niederschönenfeld, Bayern

Aktenzeichen EU23-55-Everöffentlicht 07.12.2023LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1033 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Donau-Ries.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Bayern (431 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
2 Jahre01.04.2024 – 31.03.2026
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Testverkostung50 %
  • Preiskriterium50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 34 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:15 Uhr
    vor 34 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2026
    vor 31 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Zentrale Vergabestelle des bayerischen Justizvollzugs führt im Auftrag der Justizvollzugsanstalten Eichstätt und Hof ein Verfahren zur Vergabe eines Auftrags über die Lieferung von Convenience-Produkten nach dem Cook & Freeze-System in ausgabefertigen Menüschalen (Einzelportionsschalen) und Nebenleistungen durch. Die genaue Beschreibung der Leistung bestimmt sich nach den Vergabeunterlagen im Vergabeverfahren. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung für beide Lose ist vom 01.04.2024 bis 31.03.2026.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 JVA Eichstätt

Die Zentrale Vergabestelle des bayerischen Justizvollzugs führt im Auftrag der Justizvollzugsanstalten Eichstätt ein Verfahren zur Vergabe eines Auftrags über die Lieferung von Convenience-Produkten nach dem Cook & Freeze-System in ausgabefertigen Menüschalen (Einzelportionsschalen) und Nebenleistungen durch. Die genaue Beschreibung der Leistung bestimmt sich nach den Vergabeunterlagen im Vergabeverfahren.

2 Jahre0 €
2
Los 2 JVA Hof

Die Zentrale Vergabestelle des bayerischen Justizvollzugs führt im Auftrag der Justizvollzugsanstalten Hof ein Verfahren zur Vergabe eines Auftrags über die Lieferung von Convenience-Produkten nach dem Cook & Freeze-System in ausgabefertigen Menüschalen (Einzelportionsschalen) und Nebenleistungen durch. Die genaue Beschreibung der Leistung bestimmt sich nach den Vergabeunterlagen im Vergabeverfahren.

2 Jahre0 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
TestverkostungGewichtung (Punkte, genau) 50
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
entfällt
Kriterium
Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Mindestanforderungen: Gefordert ist eine bestehende oder noch abzuschließende Haftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000 Euro und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 100.000 Euro.
Kriterium
Nachweis von Referenzen Mindestanforderungen: Nachweis von mindestens zwei Referenzleistungen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren (beginnend ab Januar 2021). Maßstab für die Vergleichbarkeit ist die Lieferung von Verpflegung in ähnlichem Umfang in einem Tiefkühlsystem mit vorp … ganz lesenNachweis von Referenzen Mindestanforderungen: Nachweis von mindestens zwei Referenzleistungen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren (beginnend ab Januar 2021). Maßstab für die Vergleichbarkeit ist die Lieferung von Verpflegung in ähnlichem Umfang in einem Tiefkühlsystem mit vorportionierten Einzelmenüschalen (Cook & Freeze). Die Vergleichbarkeit orientiert sich an Logistik, Inhalt und Umfang. In den letzten drei Jahren müssen mindestens 2 solche Aufträge ordnungsgemäß abgewickelt worden sein. Als vergleichbar gelten Referenzprojekte mit einem dieser Ausschreibung ähnlichen Leistungsprofil und Umfang (hinsichtlich des Umfangs kann sich die Menge in der Summe auch aus der Belieferung mehrerer Abnehmer zusammensetzen). Referenzen aus mehrjährigen und noch laufenden Auftragsgestaltungen können angegeben werden, sofern mindestens ein halbes Vertragsjahr bereits erfüllt ist. Nachweis von Maßnahmen zur Qualitätssicherung Mindestanforderungen: Qualitätsmanagementsystem (DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar) und ein Hygienekonzept.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2024
Vertragsende
31.03.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
58 DAYS
Angebotsöffnung
10.01.2024, 11:15 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter und die Regelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB (Präklusionsregelungen) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Bestimmungen ü … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter und die Regelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB (Präklusionsregelungen) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Beachten Sie zudem: Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten (mit den abgegebenen Unterlagen/Angeboten) an die Vergabekammer zu leiten. Die Verfahrensbeteiligten haben ein Akteneinsichtsrecht. Um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu waren, teilen Sie konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB. 2. Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnah … ganz lesen1. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB. 2. Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen. Demnach besteht ein Zuschlagsverbot, soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift ausweisen, unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das Verbot betrifft Personen und Unternehmen, die sich als Bewerber oder Bieter unmittelbar an einem Vergabeverfahren beteiligen bzw. unmittelbarer Auftragnehmer sind. Daneben sind auch mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Personen und Unternehmen von dem Zuschlags- bzw. Vertragserfüllungsverbot erfasst, soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfällt. Das betrifft: − Unterauftragnehmer − Lieferanten − Unternehmen, deren Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden. Bieter haben eine Erklärung abzugeben, ob eine verbotswidrige unmittelbare oder mittelbare Beteiligung vorliegt. Die Erklärung erfolgt in Form einer Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Zentrale Vergabestelle des bayerischen Justizvollzugs im Auftrag der Justizvollzugsanstalten Eichstätt und Hof
Anschrift
Abteistraße 21, 86694 Niederschönenfeld
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 158 (Diverse Nahrungsmittel) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

42vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (54 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Bayern (431 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.01.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aa88e452-55ce-4d7d-89ad-5dbd54b038c2.