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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Lieferung von Papier für die Stadtverwaltung Landau

Stadtverwaltung Landau · Landau in der Pfalz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 02/2024-112veröffentlicht 24.01.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 982 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
437 Tsd. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 437 Tsd. €
Laufzeit
4 Jahre15.04.2024 – 14.04.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Landau in der Pfalz76829, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (28 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über auftragsboerse.de
    vor 32 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 32 Monaten
  4. Bindefrist endet
    36 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 31 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 14.04.2028
    vor 31 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Stadt Landau beabsichtigt die Beschaffung von Papier (ca. 30 verschiedene Papiertypen) samt einem bereitzustellenden für den AG kostenfreien Onlineshop.

Über den Onlineshop sollen die einzelnen Aufträge der Ämter und Abteilungen unmittelbar erfolgen. Pro Jahr erfolgen so ca. 600 bis 700 Einzelbestellungen. Die Lieferungen müssen innerhalb von 2 Arbeitstagen (Mo-Fr) als Tischlieferungen erfolgen. Für jeden einzelnen Beschaffungsvorgang ist eine Rechnung zu erstellen. Elektronische Rechnungen (im Format PDF oder xRechnung) an Rechnungen@landau.de

Neben dem Papier gemäß dem Leistungsverzeichnis als Kernsortiment, sind sonstige Artikel aus dem Vollsortiment in dem Onlineshop zu hinterlegen. Bestellungen aus dem Kernsortiment erfolgen unmittelbar durch die Nutzer bzw. Annahmestellen.

Bestellungen aus dem Vollsortiment müssen über ein Autorisierungsverfahren erfolgen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: - Angaben zur Eintragung in das Berufsregister -- auf gesondertes Verlangen des AG ist eine entsprechende Bestätigung des Berufs-/Handelsregisters sowie die Gewerbeanmeldung vorzulegen. - Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaf … ganz lesenMit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: - Angaben zur Eintragung in das Berufsregister -- auf gesondertes Verlangen des AG ist eine entsprechende Bestätigung des Berufs-/Handelsregisters sowie die Gewerbeanmeldung vorzulegen. - Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft sowie von Nachunternehmern jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Kriterium
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: — Angaben zum Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, — Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, — Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Kommt das Angeb … ganz lesenMit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: — Angaben zum Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, — Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, — Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen: — eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes. Die Bescheinigung muss bei einer Befristung gültig sein bzw. nicht älter als 12 Monate. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bietern und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft sowie von Nachunternehmer jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind. Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Kriterium
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)): - Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte - drei geeignete Referenzerklärun … ganz lesenMit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)): - Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte - drei geeignete Referenzerklärungen über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Ansprechpartner und Telefonnummer Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen (z.B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen. Insbesondere müssen dort hinterlegte Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmern jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen / Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind. Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
15.04.2024
Vertragsende
14.04.2028
Verlängerung
Der Vertrag endet zum genannten Termin.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
437.000 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
auftragsboerse.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
36 Tage
Angebotsöffnung
29.02.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Int … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §_134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Ort der Leistungserbringung: Siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 3 Lieferadressen innerhalb der Stadtverwaltung mit derzeit 32 Lieferadressen mit 80 Nutzern. Der Auftrag beinhaltet auch die Bereitstellung eines Onlineshops für die Bestellungen. Ausschlussgründe: Mit dem Angebot sind folgende Eigener … ganz lesenOrt der Leistungserbringung: Siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 3 Lieferadressen innerhalb der Stadtverwaltung mit derzeit 32 Lieferadressen mit 80 Nutzern. Der Auftrag beinhaltet auch die Bereitstellung eines Onlineshops für die Bestellungen. Ausschlussgründe: Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124LD): - über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, -- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt, -- dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, -- dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister bzw. das Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. Sollten Sie diese Erklärung nicht bzw. nicht uneingeschränkt abgeben können, sind die ergriffenen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde, in einer gesonderten Anlage darzulegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, je einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und dem Wettbewerbsregister anfordern.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

15vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (11 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cd16c966-610a-4a15-8aef-96c58e42365f.