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vergebenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Lieferung von Notebooks und Zubehör

Deutscher Bundestag, Referat ZR 3 - Vergaben · Berlin, Berlin

Aktenzeichen ZR5-1133-2023-143-13-DE2veröffentlicht 06.11.2023LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1080 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin11011, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (23 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (67 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistungsfähigkeit und Nachhaltigkeit50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 36 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 14:00 Uhr
    vor 36 Monaten
  4. Bindefrist endet
    178 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 30 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Vertragsgegenstand ist die Lieferung von drei Notebook-Varianten nebst Zubehör und einer zu allen Varianten kompatiblen Dockingstation und Zubehör. Die Leistung besteht aus: \n\n- Notebooks für unterwegs: mindestens 1.850 Stück bis maximal 7.400 Stück \n- Notebooks für Büroanwendungen: mindestens 2.500 Stück bis maximal 10.000 Stück \n- Notebooks für rechen- und grafikintensive Aufgaben: mindestens 800 Stück bis maximal 3.200 Stück \n- kompatiblen Dockingstationen: mindestens 5.150 Stück bis maximal 15.000 Stück \n\nDie Abnahmemengen unterliegen dem gegebenenfalls kurzfristig geänderten Bedarf der Anwender der Auftraggeberin und können deshalb nicht genau bestimmt werden. Bei den Angaben der zuvor genannten Stückzahlen handelt es sich um kalkulatorische Zahlen, die der Vergleichbarkeit der Angebote dienen und auf bisherigen Erfahrungen beruhen. Diese Angaben geben keinen Anspruch auf Abruf der angegebenen Mengen. Für die Vertragslaufzeit des Rahmenvertrages gelten die zurvor genannten Mindest-Abnahmemengen, die bedarfsabhängig aber auch deutlich überschritten werden können. Ein über die zuvor genannten Höchstabnahmemengen hinausgehender Abruf ist nicht möglich. Mit Erreichen aller der angegebenen Höchstmengen wird der Vertrag - unabhängig von der verbliebenen Restlaufzeit - gegenstandslos. \nEs ist davon auszugehen, dass Notebooks und Dockingstations nicht einzeln abgerufen, sondern in der Regel mindestens 50 Stück pro Einzelabruf bestellt werden.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Leistungsfähigkeit und Nachhaltigkeit50 %
Preis50 %
Qualität
Leistungsfähigkeit und Nachhaltigkeit

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:\n\n- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die U … ganz lesenUnterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:\n\n- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer. \n\n- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks). \n\n- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks). \n\n- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.9 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden. \n\n\nUnterlagen, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt eingeholt werden:\n\n- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:\nDie Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.\n\n- Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt:\nDie Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Kriterium
Unterlage, die mit dem Angebot vorzulegen ist:\n\n- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen (Lieferung von Notebooks, Tablets und/oder Arbeitsplatzrechnern und anderer IT-Hardware) betrifft (Pu … ganz lesenUnterlage, die mit dem Angebot vorzulegen ist:\n\n- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen (Lieferung von Notebooks, Tablets und/oder Arbeitsplatzrechnern und anderer IT-Hardware) betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks). Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens 4.000.000 Euro betragen. \n\n\nUnterlage, die auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen ist:\n\n- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Kriterium
Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:\n\n- Angabe von drei geeigneten Referenzen über seit dem Jahr 2020 bis zur Bekanntmachung dieser Ausschreibung erbrachte Leistungen im Bereich von Lieferung von Notebooks oder Tablets (nicht: Lieferung von Arbeitsplatz-PC oder anderer Hardware … ganz lesenUnterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:\n\n- Angabe von drei geeigneten Referenzen über seit dem Jahr 2020 bis zur Bekanntmachung dieser Ausschreibung erbrachte Leistungen im Bereich von Lieferung von Notebooks oder Tablets (nicht: Lieferung von Arbeitsplatz-PC oder anderer Hardware) inklusive Garantieabwicklung (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). \n\nDie Referenzen müssen von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern stammen. Es gelten die folgenden Mindestanforderungen:\n\n• Eine Referenz muss die Lieferung von mindestens 2.000 Notebooks oder Tablets umfassen. \n• Die beiden übrigen Referenzen müssen die Lieferung von jeweils mindestens 500 Notebooks oder Tablets umfassen.\n\nBei Referenzaufträgen, die die einmalige Lieferung von Notebooks oder Tablets betreffen, muss die Lieferung bereits erfolgt sein. Referenzaufträge, die als Laufzeitverträge (bzw. Rahmenverträge oder Mehrfachlieferungen) gestaltet sind, müssen bereits mindestens ein Jahr laufen bzw. es müssen bereits Lieferungen im Umfang der oben genannten Mindestanforderungen erfolgt sein. Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. \n\n- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).\n\n- Eigenerklärung zur Erfüllung von technischen Normen, Standards (Punkt 3.8 des Angebotsvordruckes).\n\n- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.9 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden. \n\n- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
bankruptcy

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
178 Tage
Angebotsöffnung
22.11.2023, 14:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\n\nAntragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verlet … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\n\nAntragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.\n\nDer Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit\n1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,\n2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Neben den unter den Auswahlkriterien aufgeführten Unterlagen ist auch folgende Unterlage mit dem Angebot vorzulegen:\n\nEin Produktdatenblatt für das jeweils angebotene Gerät, das alle technischen Eigenschaften des Gerätes enthält. Es muss sich dabei um ein individualisiertes Produktdatenbla … ganz lesenNeben den unter den Auswahlkriterien aufgeführten Unterlagen ist auch folgende Unterlage mit dem Angebot vorzulegen:\n\nEin Produktdatenblatt für das jeweils angebotene Gerät, das alle technischen Eigenschaften des Gerätes enthält. Es muss sich dabei um ein individualisiertes Produktdatenblatt handeln, dass die konkret angebotene Konfiguration beschreibt. Dieses Produktdatenblatt dient zur ersten Überprüfung der zwingenden Anforderungen gemäß den Ziffern 1.1 bis 1.5 der Leistungsbeschreibung. Erfüllt ein Angebot gemäß dem Produktdatenblatt nicht alle zwingenden technischen Eigenschaften, wird das Angebot ausgeschlossen. Im Rahmen der Teststellung werden die Angaben im Produktdatenblatt überprüft.\n\nAuf Aufforderung der Auftraggeberin findet NACH ENDE DER ANGEBOTSFRIST eine TESTSTELLUNG statt. Näheres ist in Ziffer 6 der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
Hinweis
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und … ganz lesen- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.\n\n- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.\n\n- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.\n\n- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.\n\n- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.\n\n- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.\n\n- Neben den unter den Auswahlkriterien aufgeführten Unterlagen ist auch folgende Unterlage mit dem Angebot vorzulegen:\n\nEin Produktdatenblatt für das jeweils angebotene Gerät, das alle technischen Eigenschaften des Gerätes enthält. Es muss sich dabei um ein individualisiertes Produktdatenblatt handeln, dass die konkret angebotene Konfiguration beschreibt. Dieses Produktdatenblatt dient zur ersten Überprüfung der zwingenden Anforderungen gemäß den Ziffern 1.1 bis 1.5 der Leistungsbeschreibung. Erfüllt ein Angebot gemäß dem Produktdatenblatt nicht alle zwingenden technischen Eigenschaften, wird das Angebot ausgeschlossen. Im Rahmen der Teststellung werden die Angaben im Produktdatenblatt überprüft.\n\n- Auf Aufforderung der Auftraggeberin findet NACH ENDE DER ANGEBOTSFRIST eine TESTSTELLUNG statt. Näheres ist in Ziffer 6 der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Kontakt
vergabereferat@bundestag.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

127vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (174 Lose mit Angabe)
492.033 €Zuschlagswert im Median
247.507 € – 739.022 €mittlere Hälfte, 22 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 22.11.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung beb21906-fb9e-4dc6-9113-ca5efe8f4bc8.