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vergebenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Lieferung von Notebooks und Zubehör

Deutscher Bundestag, Referat ZR 3 - Vergaben · Berlin, Berlin

Aktenzeichen ZR5-1133-2023-143-13-DE2veröffentlicht 15.05.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1080 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 18 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin11011, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (23 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (67 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistungsfähigkeit und Nachhaltigkeit50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Vertragsgegenstand ist die Lieferung von drei Notebook-Varianten nebst Zubehör und einer zu allen Varianten kompatiblen Dockingstation und Zubehör. Die Leistung besteht aus:

- Notebooks für unterwegs: mindestens 1.850 Stück bis maximal 7.400 Stück - Notebooks für Büroanwendungen: mindestens 2.500 Stück bis maximal 10.000 Stück - Notebooks für rechen- und grafikintensive Aufgaben: mindestens 800 Stück bis maximal 3.200 Stück - kompatiblen Dockingstationen: mindestens 5.150 Stück bis maximal 15.000 Stück

Die Abnahmemengen unterliegen dem gegebenenfalls kurzfristig geänderten Bedarf der Anwender der Auftraggeberin und können deshalb nicht genau bestimmt werden. Bei den Angaben der zuvor genannten Stückzahlen handelt es sich um kalkulatorische Zahlen, die der Vergleichbarkeit der Angebote dienen und auf bisherigen Erfahrungen beruhen. Diese Angaben geben keinen Anspruch auf Abruf der angegebenen Mengen. Für die Vertragslaufzeit des Rahmenvertrages gelten die zurvor genannten Mindest-Abnahmemengen, die bedarfsabhängig aber auch deutlich überschritten werden können. Ein über die zuvor genannten Höchstabnahmemengen hinausgehender Abruf ist nicht möglich. Mit Erreichen aller der angegebenen Höchstmengen wird der Vertrag - unabhängig von der verbliebenen Restlaufzeit - gegenstandslos. Es ist davon auszugehen, dass Notebooks und Dockingstations nicht einzeln abgerufen, sondern in der Regel mindestens 50 Stück pro Einzelabruf bestellt werden.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Leistungsfähigkeit und Nachhaltigkeit50 %
Preis50 %
Qualität
Leistungsfähigkeit und Nachhaltigkeit

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in se … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Neben den unter den Auswahlkriterien aufgeführten Unterlagen ist auch folgende Unterlage mit dem Angebot vorzulegen: Ein Produktdatenblatt für das jeweils angebotene Gerät, das alle technischen Eigenschaften des Gerätes enthält. Es muss sich dabei um ein individualisiertes Produktdatenblatt handeln … ganz lesenNeben den unter den Auswahlkriterien aufgeführten Unterlagen ist auch folgende Unterlage mit dem Angebot vorzulegen: Ein Produktdatenblatt für das jeweils angebotene Gerät, das alle technischen Eigenschaften des Gerätes enthält. Es muss sich dabei um ein individualisiertes Produktdatenblatt handeln, dass die konkret angebotene Konfiguration beschreibt. Dieses Produktdatenblatt dient zur ersten Überprüfung der zwingenden Anforderungen gemäß den Ziffern 1.1 bis 1.5 der Leistungsbeschreibung. Erfüllt ein Angebot gemäß dem Produktdatenblatt nicht alle zwingenden technischen Eigenschaften, wird das Angebot ausgeschlossen. Im Rahmen der Teststellung werden die Angaben im Produktdatenblatt überprüft. Auf Aufforderung der Auftraggeberin findet NACH ENDE DER ANGEBOTSFRIST eine TESTSTELLUNG statt. Näheres ist in Ziffer 6 der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
Hinweis
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und … ganz lesen- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden. - Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen. - Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen. - Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. - Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. - Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt. - Neben den unter den Auswahlkriterien aufgeführten Unterlagen ist auch folgende Unterlage mit dem Angebot vorzulegen: Ein Produktdatenblatt für das jeweils angebotene Gerät, das alle technischen Eigenschaften des Gerätes enthält. Es muss sich dabei um ein individualisiertes Produktdatenblatt handeln, dass die konkret angebotene Konfiguration beschreibt. Dieses Produktdatenblatt dient zur ersten Überprüfung der zwingenden Anforderungen gemäß den Ziffern 1.1 bis 1.5 der Leistungsbeschreibung. Erfüllt ein Angebot gemäß dem Produktdatenblatt nicht alle zwingenden technischen Eigenschaften, wird das Angebot ausgeschlossen. Im Rahmen der Teststellung werden die Angaben im Produktdatenblatt überprüft. - Auf Aufforderung der Auftraggeberin findet NACH ENDE DER ANGEBOTSFRIST eine TESTSTELLUNG statt. Näheres ist in Ziffer 6 der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
H&G Hansen & Gieraths IT Solutions GmbH, Bonn5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Kontakt
vergabereferat@bundestag.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

127vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (174 Lose mit Angabe)
492.033 €Zuschlagswert im Median
247.507 € – 739.022 €mittlere Hälfte, 22 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Berlin (68 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. Bekanntmachung · Aktualisierte InformationenFrist 22.11.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 32fe1fc4-1ea9-4d65-9b95-4fc7fb45c870.