Lieferung von Lebensmitteln, Verbrauchsmaterial und Getränken in die Bildungsstätten der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)
Berufsgenossenschaft Holz und Metall · Mainz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen 2023-040-EU-ABIBSveröffentlicht 30.10.2023LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 4,74 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.01.2024 – 31.12.2027
- Lose
- 12
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 4,74 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre01.01.2024 – 31.12.2027, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 12Angebot auf bis zu 12, Zuschlag höchstens 12 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Mainz55124, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (142 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 36 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 36 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 35 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 35 Monaten
- Vertragsbeginnvor 34 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Bindefrist endetvor 32 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Maßnahme ist die Belieferung der Bildungsstätten der Auftraggeberin mit Lebensmitteln, Verbrauchsmaterialien für die Küche und diversen Getränken für die Seminar-teilnehmer und für die Bier- und Weinstuben. Die Ausschreibung erfolgt in 12 Losen, wobei die Belieferung jeder Bildungsstätte in 2 Losen aufgeteilt ist. Die Versorgung der Bildungsstätten mit Lebensmitteln, Verbrauchsmaterialien für die Küche sowie diversen Getränken für die Bier- und Weinstuben erfolgt in 6 Losen (Losbezeichnung Lebensmittel Bildungsstätten), die Belieferung der Bildungsstätten mit Getränken zur Versorgung der Teilnehmer erfolgt in den zweiten 6 Losen (Losbezeichnung Kaffee-Tee-Kakao). Somit ergibt sich folgende Losaufteilung: Lose Lebensmittel: Los 1: Bad Bevensen Los 2: Bad Wilsnack Los 3: Lengfurt Los 4: Sennfeld Los 5: Nümbrecht Los 6: Schierke Lose Kaffee-Tee-Kakao: Los 7: Bad Bevensen Los 8: Bad Wilsnack Los 9: Lengfurt Los 10: Sennfeld Los 11: Nümbrecht Los 12: Schierke Für die jeweiligen Lose sind folgende Auftragsvolumina vorgesehen: Los, Standort, Geschätztes Auftragsvolumen 1 Jahr, Geschätztes Auftragsvolumen bei Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Max. abrufbarer Höchstbetrag; 1, Bad Bevensen, 190.000,00 €, 760.000,00 €, 1.520.000,00 €; 2, Bad Wilsnack, 145.000,00 €, 580.000,00 €, 1.160.000,00 €; 3, Lengfurt, 150.000,00 €, 600.000,00 €, 1.200.000,00 €; 4, Sennfeld, 120.000,00 €, 480.000,00 €, 960.000,00 €; 5, Nümbrecht, 220.000,00 €, 880.000,00 €, 1.760.000,00 €; 6, Schierke, 215.000,00 €, 860.000,00 €, 1.720.000,00 €, 7, Bad Bevensen, 25.000,00 € , 100.000,00 €, 200.000,00 €, 8, Bad Wilsnack, 22.000,00 €, 88.000,00 €, 176.000,00 €, 9, Lengfurt, 23.000,00 €, 92.000,00 €, 184.000,00 €, 10, Sennfeld, 17.000,00 €, 68.000,00 €, 136.000,00 €, 11, Nümbrecht, 35.000,00 €, 140.000,00 €, 280.000,00 €, 12, Schierke, 22.000,00 €, 88.000,00 €, 176.000,00 €; Jeder Bieter kann für alle Lose ein Angebot abgeben, eine Gesamtvergabe an einen Auftragnehmer ist möglich, sofern die Einzellose den jeweiligen Zuschlag erhalten. Die Leistungen werden für zwei Jahre ausgeschrieben mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Als Vertragsbeginn ist der 01.01.2024 vorgesehen.
Lose12 Lose · Angebot auf bis zu 12 · Zuschlag höchstens 12 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Lebensmittel Bad Bevensen Lieferung von Lebensmitteln, Verbrauchsmaterial und Getränken | 4 Jahre | 760.000 € |
| 2 | Los 2 - Lebensmittel Bad Wilsnack Lieferung von Lebensmitteln, Verbrauchsmaterial und Getränken | 4 Jahre | 580.000 € |
| 3 | Los 3 - Lebensmittel Lengfurt Lieferung von Lebensmitteln, Verbrauchsmaterial und Getränken | 4 Jahre | 600.000 € |
| 4 | Los 4 - Lebensmittel Sennfeld Lieferung von Lebensmitteln, Verbrauchsmaterial und Getränken | 4 Jahre | 480.000 € |
| 5 | Los 5 - Lebensmittel Nümbrecht Lieferung von Lebensmitteln, Verbrauchsmaterial und Getränken | 4 Jahre | 880.000 € |
| 6 | Los 6 - Lebensmittel Schierke Lieferung von Lebensmitteln, Verbrauchsmaterial und Getränken | 4 Jahre | 860.000 € |
| 7 | Los 7 - Kaffee, Tee, Kakao Bad Bevensen Lieferung von Kaffee, Tee, Kakao für die Teilnehmerversorgung an den Kaffeestationen | 4 Jahre | 100.000 € |
| 8 | Los 8 - Kaffee, Tee, Kakao Bad Wilsnack Lieferung von Kaffee, Tee, Kakao für die Teilnehmerversorgung an den Kaffeestationen | 4 Jahre | 88.000 € |
| 9 | Los 9 - Kaffee, Tee, Kakao Lengfurt Lieferung von Kaffee, Tee und Kakao für die Teilnehmerversorgung an den Kaffeestationen | 4 Jahre | 92.000 € |
| 10 | Los 10 - Kaffee, Tee, Kakao Sennfeld Lieferung von Kaffee, Tee und Kakao für die Teilnehmerversorgung an den Kaffeestationen | 4 Jahre | 68.000 € |
| 11 | Los 7 - Kaffee, Tee, Kakao Nümbrecht Lieferung von Kaffee, Tee und Kakao für die Teilnehmerversorgung an den Kaffeestationen | 4 Jahre | 140.000 € |
| 12 | Los 12 - Kaffee, Tee, Kakao Schierke Lieferung von Kaffee, Tee und Kakao für die Teilnehmerversorgung an den Kaffeestationen | 4 Jahre | 88.000 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11, 12
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 100%
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Dokument 05_Angebotsformblatt: HRA- / HRB-Nummer (mit Angabe des zuständigen Registergerichts) / Umsatzsteuer-ID (Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in de … ganz lesenkürzer
Dokument 05_Angebotsformblatt: HRA- / HRB-Nummer (mit Angabe des zuständigen Registergerichts) / Umsatzsteuer-ID (Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt)- Kriterium
- Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Das Vorliegen einer Betriebshaftplichtversicherung bzw. dies abzuschließen. Der Nachweis erfolgt als Eigenerklärung über das Dokument 07_Eignung
- Kriterium
Der Bieter hat mindestens drei nachprüfbare Referenzen der letzten drei Geschäftsjahre vorzulegen. Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bieter in der Lage ist, vergleichbare Aufgabenstellungen zu leisten. Sind nicht alle geforderten Angaben enthalten, kann die Referenz nicht zur Festste … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat mindestens drei nachprüfbare Referenzen der letzten drei Geschäftsjahre vorzulegen. Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bieter in der Lage ist, vergleichbare Aufgabenstellungen zu leisten. Sind nicht alle geforderten Angaben enthalten, kann die Referenz nicht zur Feststellung der Eignung herangezogen werden. Die BGHM sollte hierbei höchstens einmal als Referenz genannt werden. Hinweis: Es handelt sich hierbei lediglich um Funktionsträgerdaten, vor deren Übermittlung personenbezogener Daten an die Auftraggeberin durch die/den Verantwortliche/n die ent-sprechenden Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen sind. Die Angebotsfrist hierfür ist ausreichend und angemessen. Diese Anforderung gilt gleichermaßen für alle Bieterinnen/Bieter. Eine Angabe von Referenzkunden ohne die Möglichkeit, die Referenzen bei den Referenzgebern im Vergabeverfahren abzufragen führt dazu, dass die Auftraggeberin nicht in der Lage ist die Leistungsfähigkeit tatsächlich festzustellen. Der Nachweis erfolgt als Eigenerklärung über das Dokument 07_Eignung- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Insolvenz, Interessenkonflikt, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeu … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Insolvenz, Interessenkonflikt, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, cred-arran, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2024
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Leistungen werden für zwei Jahre ausgeschrieben mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr
- Optionen
- Zusätzlich zu den im Preisblatt aufgeführten Artikeln können nach Bedarf aus dem Produktkatalog des Anbieters auch weitere Waren bestellt werden, die dem kundenbezogenen Ordersatz hinzugefügt werden. Darüber hinaus informiert uns der Anbieter über aktuelle Sonderangebote, rabattierte, regionale und saisonale Waren sowie Preisanpassungen.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 1.520.000 €
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 01.12.2023, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes – Bundeskartellamt, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unz … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens: § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV: (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter: (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Angebotswertung: Die Bewertung erfolgt bei diesem Vergabeverfahren anhand des Angebotspreises. Die Wertung der Angebote findet in folgenden Stufen statt: Stufe 1: Prüfung, Entscheidung und ggf. Ausschluss von Angeboten bei Bestehen von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen. Stufe 2: Prüfung … ganz lesenkürzer
Angebotswertung: Die Bewertung erfolgt bei diesem Vergabeverfahren anhand des Angebotspreises. Die Wertung der Angebote findet in folgenden Stufen statt: Stufe 1: Prüfung, Entscheidung und ggf. Ausschluss von Angeboten bei Bestehen von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen. Stufe 2: Prüfung und Bewertung der Eignung der Bieter. Stufe 3: Bewertung der eingereichten Unterlagen (Leistungsbewertung) und Aussonderung der Angebote, die die Anforderungen an die Leistung (Ausschlusskriterien/Anforderungskriterien) nicht erfüllen Stufe 4: Prüfung, ggf. Aufklärung und Bewertung, ob ein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung besteht. Stufe 5: Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Verifizierende Teststellung (nur Los 9) Für Los 9_ Bildungsstätte Lengfurt: Kaffee, Tee, Kakao gilt folgende Besonderheit: Zur Sicherstellung, dass die angebotenen Produkte (Teepackungen) den geforderten Maßen entsprechen, behält sich die Auftraggeberin vor, vor Zuschlagserteilung sich max. 5 verschiedene Packungen aus dem beschriebenen Sortiment kostenfrei zusenden zu lassen, um die Maßhaltigkeit zu prüfen. Die Prüfung wird durch Messen mit einem Messgerät geprüft, als auch durch Einlegen in die Einsätze. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt, bei Erfüllung aller Ausschluss- und Anforderungskriterien, über den niedrigsten Gesamtpreis gemäß den Dokument 11 a-l – Preisblätter (Excellisten) Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Los 9
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 100%
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Dokument 05_Angebotsformblatt: HRA- / HRB-Nummer (mit Angabe des zuständigen Registergerichts) / Umsatzsteuer-ID (Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in de … ganz lesenkürzer
Dokument 05_Angebotsformblatt: HRA- / HRB-Nummer (mit Angabe des zuständigen Registergerichts) / Umsatzsteuer-ID (Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt)- Kriterium
- Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Das Vorliegen einer Betriebshaftplichtversicherung bzw. dies abzuschließen. Der Nachweis erfolgt als Eigenerklärung über das Dokument 07_Eignung
- Kriterium
Der Bieter hat mindestens drei nachprüfbare Referenzen der letzten drei Geschäftsjahre vorzulegen. Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bieter in der Lage ist, vergleichbare Aufgabenstellungen zu leisten. Sind nicht alle geforderten Angaben enthalten, kann die Referenz nicht zur Festste … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat mindestens drei nachprüfbare Referenzen der letzten drei Geschäftsjahre vorzulegen. Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bieter in der Lage ist, vergleichbare Aufgabenstellungen zu leisten. Sind nicht alle geforderten Angaben enthalten, kann die Referenz nicht zur Feststellung der Eignung herangezogen werden. Die BGHM sollte hierbei höchstens einmal als Referenz genannt werden. Hinweis: Es handelt sich hierbei lediglich um Funktionsträgerdaten, vor deren Übermittlung personenbezogener Daten an die Auftraggeberin durch die/den Verantwortliche/n die ent-sprechenden Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen sind. Die Angebotsfrist hierfür ist ausreichend und angemessen. Diese Anforderung gilt gleichermaßen für alle Bieterinnen/Bieter. Eine Angabe von Referenzkunden ohne die Möglichkeit, die Referenzen bei den Referenzgebern im Vergabeverfahren abzufragen führt dazu, dass die Auftraggeberin nicht in der Lage ist die Leistungsfähigkeit tatsächlich festzustellen. Der Nachweis erfolgt als Eigenerklärung über das Dokument 07_Eignung- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Insolvenz, Interessenkonflikt, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeu … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Insolvenz, Interessenkonflikt, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, cred-arran, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2024
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Leistungen werden für zwei Jahre ausgeschrieben mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr
- Optionen
- Zusätzlich zu den im Preisblatt aufgeführten Artikeln können nach Bedarf aus dem Produktkatalog des Anbieters auch weitere Waren bestellt werden, die dem kundenbezogenen Ordersatz hinzugefügt werden. Darüber hinaus informiert uns der Anbieter über aktuelle Sonderangebote, rabattierte, regionale und saisonale Waren sowie Preisanpassungen.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 184.000 €
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 01.12.2023, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes – Bundeskartellamt, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unz … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens: § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV: (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter: (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Verifizierende Teststellung: Für Los 9_ Bildungsstätte Lengfurt: Kaffee, Tee, Kakao gilt folgende Besonderheit: Zur Sicherstellung, dass die angebotenen Produkte (Teepackungen) den geforderten Maßen entsprechen, behält sich die Auftraggeberin vor, vor Zuschlagserteilung sich max. 5 verschie-dene Pa … ganz lesenkürzer
Verifizierende Teststellung: Für Los 9_ Bildungsstätte Lengfurt: Kaffee, Tee, Kakao gilt folgende Besonderheit: Zur Sicherstellung, dass die angebotenen Produkte (Teepackungen) den geforderten Maßen entsprechen, behält sich die Auftraggeberin vor, vor Zuschlagserteilung sich max. 5 verschie-dene Packungen aus dem beschriebenen Sortiment kostenfrei zusenden zu lassen, um die Maßhaltigkeit zu prüfen. Die Prüfung wird durch Messen mit einem Messgerät geprüft, als auch durch Einlegen in die Einsätze.- Hinweis
Angebotswertung: Die Bewertung erfolgt bei diesem Vergabeverfahren anhand des Angebotspreises. Die Wertung der Angebote findet in folgenden Stufen statt: Stufe 1: Prüfung, Entscheidung und ggf. Ausschluss von Angeboten bei Bestehen von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen. Stufe 2: Prüfung … ganz lesenkürzer
Angebotswertung: Die Bewertung erfolgt bei diesem Vergabeverfahren anhand des Angebotspreises. Die Wertung der Angebote findet in folgenden Stufen statt: Stufe 1: Prüfung, Entscheidung und ggf. Ausschluss von Angeboten bei Bestehen von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen. Stufe 2: Prüfung und Bewertung der Eignung der Bieter. Stufe 3: Bewertung der eingereichten Unterlagen (Leistungsbewertung) und Aussonderung der Angebote, die die Anforderungen an die Leistung (Ausschlusskriterien/Anforderungskriterien) nicht erfüllen Stufe 4: Prüfung, ggf. Aufklärung und Bewertung, ob ein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung besteht. Stufe 5: Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Verifizierende Teststellung (nur Los 9) Für Los 9_ Bildungsstätte Lengfurt: Kaffee, Tee, Kakao gilt folgende Besonderheit: Zur Sicherstellung, dass die angebotenen Produkte (Teepackungen) den geforderten Maßen entsprechen, behält sich die Auftraggeberin vor, vor Zuschlagserteilung sich max. 5 verschiedene Packungen aus dem beschriebenen Sortiment kostenfrei zusenden zu lassen, um die Maßhaltigkeit zu prüfen. Die Prüfung wird durch Messen mit einem Messgerät geprüft, als auch durch Einlegen in die Einsätze. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt, bei Erfüllung aller Ausschluss- und Anforderungskriterien, über den niedrigsten Gesamtpreis gemäß den Dokument 11 a-l – Preisblätter (Excellisten) Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e8e87d69-85ba-43f9-af1c-527e0d15197b.