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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Lieferung von Lebensmitteln, Verbrauchsmaterial und Getränken in die Bildungsstätten der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)

Berufsgenossenschaft Holz und Metall · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 2023-040-EU-ABIBSveröffentlicht 24.01.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1074 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mainz.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 12 Lose · in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
4,74 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre01.01.2024 – 31.12.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
12
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Mainz55124, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (142 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 34 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Maßnahme ist die Belieferung der Bildungsstätten der Auftraggeberin mit Lebensmitteln, Verbrauchsmaterialien für die Küche und diversen Getränken für die Seminar-teilnehmer und für die Bier- und Weinstuben. Die Ausschreibung erfolgt in 12 Losen, wobei die Belieferung jeder Bildungsstätte in 2 Losen aufgeteilt ist. Die Versorgung der Bildungsstätten mit Lebensmitteln, Verbrauchsmaterialien für die Küche sowie diversen Getränken für die Bier- und Weinstuben erfolgt in 6 Losen (Losbezeichnung Lebensmittel Bildungsstätten), die Belieferung der Bildungsstätten mit Getränken zur Versorgung der Teilnehmer erfolgt in den zweiten 6 Losen (Losbezeichnung Kaffee-Tee-Kakao). Somit ergibt sich folgende Losaufteilung: Lose Lebensmittel: Los 1: Bad Bevensen Los 2: Bad Wilsnack Los 3: Lengfurt Los 4: Sennfeld Los 5: Nümbrecht Los 6: Schierke Lose Kaffee-Tee-Kakao: Los 7: Bad Bevensen Los 8: Bad Wilsnack Los 9: Lengfurt Los 10: Sennfeld Los 11: Nümbrecht Los 12: Schierke Für die jeweiligen Lose sind folgende Auftragsvolumina vorgesehen: Los, Standort, Geschätztes Auftragsvolumen 1 Jahr, Geschätztes Auftragsvolumen bei Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Max. abrufbarer Höchstbetrag; 1, Bad Bevensen, 190.000,00 €, 760.000,00 €, 1.520.000,00 €; 2, Bad Wilsnack, 145.000,00 €, 580.000,00 €, 1.160.000,00 €; 3, Lengfurt, 150.000,00 €, 600.000,00 €, 1.200.000,00 €; 4, Sennfeld, 120.000,00 €, 480.000,00 €, 960.000,00 €; 5, Nümbrecht, 220.000,00 €, 880.000,00 €, 1.760.000,00 €; 6, Schierke, 215.000,00 €, 860.000,00 €, 1.720.000,00 €, 7, Bad Bevensen, 25.000,00 € , 100.000,00 €, 200.000,00 €, 8, Bad Wilsnack, 22.000,00 €, 88.000,00 €, 176.000,00 €, 9, Lengfurt, 23.000,00 €, 92.000,00 €, 184.000,00 €, 10, Sennfeld, 17.000,00 €, 68.000,00 €, 136.000,00 €, 11, Nümbrecht, 35.000,00 €, 140.000,00 €, 280.000,00 €, 12, Schierke, 22.000,00 €, 88.000,00 €, 176.000,00 €; Jeder Bieter kann für alle Lose ein Angebot abgeben, eine Gesamtvergabe an einen Auftragnehmer ist möglich, sofern die Einzellose den jeweiligen Zuschlag erhalten. Die Leistungen werden für zwei Jahre ausgeschrieben mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Als Vertragsbeginn ist der 01.01.2024 vorgesehen.

Lose12 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Lebensmittel Bad Bevensen

Lieferung von Lebensmitteln, Verbrauchsmaterial und Getränken

4 Jahre760.000 €
2
Los 2 - Lebensmittel Bad Wilsnack

Lieferung von Lebensmitteln, Verbrauchsmaterial und Getränken

4 Jahre580.000 €
3
Los 3 - Lebensmittel Lengfurt

Lieferung von Lebensmitteln, Verbrauchsmaterial und Getränken

4 Jahre600.000 €
4
Los 4 - Lebensmittel Sennfeld

Lieferung von Lebensmitteln, Verbrauchsmaterial und Getränken

4 Jahre480.000 €
5
Los 5 - Lebensmittel Nümbrecht

Lieferung von Lebensmitteln, Verbrauchsmaterial und Getränken

4 Jahre880.000 €
6
Los 6 - Lebensmittel Schierke

Lieferung von Lebensmitteln, Verbrauchsmaterial und Getränken

4 Jahre860.000 €
7
Los 7 - Kaffee, Tee, Kakao Bad Bevensen

Lieferung von Kaffee, Tee, Kakao für die Teilnehmerversorgung an den Kaffeestationen

4 Jahre100.000 €
8
Los 8 - Kaffee, Tee, Kakao Bad Wilsnack

Lieferung von Kaffee, Tee, Kakao für die Teilnehmerversorgung an den Kaffeestationen

4 Jahre88.000 €
9
Los 9 - Kaffee, Tee, Kakao Lengfurt

Lieferung von Kaffee, Tee und Kakao für die Teilnehmerversorgung an den Kaffeestationen

4 Jahre92.000 €
10
Los 10 - Kaffee, Tee, Kakao Sennfeld

Lieferung von Kaffee, Tee und Kakao für die Teilnehmerversorgung an den Kaffeestationen

4 Jahre68.000 €
11
Los 7 - Kaffee, Tee, Kakao Nümbrecht

Lieferung von Kaffee, Tee und Kakao für die Teilnehmerversorgung an den Kaffeestationen

4 Jahre140.000 €
12
Los 12 - Kaffee, Tee, Kakao Schierke

Lieferung von Kaffee, Tee und Kakao für die Teilnehmerversorgung an den Kaffeestationen

4 Jahre88.000 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11, 12

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2024
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Leistungen werden für zwei Jahre ausgeschrieben mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr
Optionen
Zusätzlich zu den im Preisblatt aufgeführten Artikeln können nach Bedarf aus dem Produktkatalog des Anbieters auch weitere Waren bestellt werden, die dem kundenbezogenen Ordersatz hinzugefügt werden. Darüber hinaus informiert uns der Anbieter über aktuelle Sonderangebote, rabattierte, regionale und saisonale Waren sowie Preisanpassungen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.520.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes – Bundeskartellamt, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unz … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens: § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV: (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter: (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Angebotswertung: Die Bewertung erfolgt bei diesem Vergabeverfahren anhand des Angebotspreises. Die Wertung der Angebote findet in folgenden Stufen statt: Stufe 1: Prüfung, Entscheidung und ggf. Ausschluss von Angeboten bei Bestehen von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen. Stufe 2: Prüfung … ganz lesenAngebotswertung: Die Bewertung erfolgt bei diesem Vergabeverfahren anhand des Angebotspreises. Die Wertung der Angebote findet in folgenden Stufen statt: Stufe 1: Prüfung, Entscheidung und ggf. Ausschluss von Angeboten bei Bestehen von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen. Stufe 2: Prüfung und Bewertung der Eignung der Bieter. Stufe 3: Bewertung der eingereichten Unterlagen (Leistungsbewertung) und Aussonderung der Angebote, die die Anforderungen an die Leistung (Ausschlusskriterien/Anforderungskriterien) nicht erfüllen Stufe 4: Prüfung, ggf. Aufklärung und Bewertung, ob ein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung besteht. Stufe 5: Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Verifizierende Teststellung (nur Los 9) Für Los 9_ Bildungsstätte Lengfurt: Kaffee, Tee, Kakao gilt folgende Besonderheit: Zur Sicherstellung, dass die angebotenen Produkte (Teepackungen) den geforderten Maßen entsprechen, behält sich die Auftraggeberin vor, vor Zuschlagserteilung sich max. 5 verschiedene Packungen aus dem beschriebenen Sortiment kostenfrei zusenden zu lassen, um die Maßhaltigkeit zu prüfen. Die Prüfung wird durch Messen mit einem Messgerät geprüft, als auch durch Einlegen in die Einsätze. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt, bei Erfüllung aller Ausschluss- und Anforderungskriterien, über den niedrigsten Gesamtpreis gemäß den Dokument 11 a-l – Preisblätter (Excellisten) Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.

Los 9

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2024
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Leistungen werden für zwei Jahre ausgeschrieben mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr
Optionen
Zusätzlich zu den im Preisblatt aufgeführten Artikeln können nach Bedarf aus dem Produktkatalog des Anbieters auch weitere Waren bestellt werden, die dem kundenbezogenen Ordersatz hinzugefügt werden. Darüber hinaus informiert uns der Anbieter über aktuelle Sonderangebote, rabattierte, regionale und saisonale Waren sowie Preisanpassungen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
184.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes – Bundeskartellamt, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unz … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens: § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV: (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter: (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Verifizierende Teststellung: Für Los 9_ Bildungsstätte Lengfurt: Kaffee, Tee, Kakao gilt folgende Besonderheit: Zur Sicherstellung, dass die angebotenen Produkte (Teepackungen) den geforderten Maßen entsprechen, behält sich die Auftraggeberin vor, vor Zuschlagserteilung sich max. 5 verschie-dene Pa … ganz lesenVerifizierende Teststellung: Für Los 9_ Bildungsstätte Lengfurt: Kaffee, Tee, Kakao gilt folgende Besonderheit: Zur Sicherstellung, dass die angebotenen Produkte (Teepackungen) den geforderten Maßen entsprechen, behält sich die Auftraggeberin vor, vor Zuschlagserteilung sich max. 5 verschie-dene Packungen aus dem beschriebenen Sortiment kostenfrei zusenden zu lassen, um die Maßhaltigkeit zu prüfen. Die Prüfung wird durch Messen mit einem Messgerät geprüft, als auch durch Einlegen in die Einsätze.
Hinweis
Angebotswertung: Die Bewertung erfolgt bei diesem Vergabeverfahren anhand des Angebotspreises. Die Wertung der Angebote findet in folgenden Stufen statt: Stufe 1: Prüfung, Entscheidung und ggf. Ausschluss von Angeboten bei Bestehen von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen. Stufe 2: Prüfung … ganz lesenAngebotswertung: Die Bewertung erfolgt bei diesem Vergabeverfahren anhand des Angebotspreises. Die Wertung der Angebote findet in folgenden Stufen statt: Stufe 1: Prüfung, Entscheidung und ggf. Ausschluss von Angeboten bei Bestehen von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen. Stufe 2: Prüfung und Bewertung der Eignung der Bieter. Stufe 3: Bewertung der eingereichten Unterlagen (Leistungsbewertung) und Aussonderung der Angebote, die die Anforderungen an die Leistung (Ausschlusskriterien/Anforderungskriterien) nicht erfüllen Stufe 4: Prüfung, ggf. Aufklärung und Bewertung, ob ein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung besteht. Stufe 5: Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Verifizierende Teststellung (nur Los 9) Für Los 9_ Bildungsstätte Lengfurt: Kaffee, Tee, Kakao gilt folgende Besonderheit: Zur Sicherstellung, dass die angebotenen Produkte (Teepackungen) den geforderten Maßen entsprechen, behält sich die Auftraggeberin vor, vor Zuschlagserteilung sich max. 5 verschiedene Packungen aus dem beschriebenen Sortiment kostenfrei zusenden zu lassen, um die Maßhaltigkeit zu prüfen. Die Prüfung wird durch Messen mit einem Messgerät geprüft, als auch durch Einlegen in die Einsätze. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt, bei Erfüllung aller Ausschluss- und Anforderungskriterien, über den niedrigsten Gesamtpreis gemäß den Dokument 11 a-l – Preisblätter (Excellisten) Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Isaac-Fulda-Allee 18, 55124 Mainz
Website
bghm.de
Kontakt
vergabestelle@bghm.de

Bei uns erfasst

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 30.11.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e4bdd5d0-4f95-42d5-b078-9315ed1d88f0.