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vergebenEU-weitLieferleistungen

Lieferung von Hygienematerialien an teilnehmende sächsische Justizdienststellen

Oberlandesgericht Dresden · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen OLG-VI.4-E5400/26/2-2025veröffentlicht 08.09.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 390 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.12.2025 – 30.11.2027
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01067, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 13 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 13 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2027
    vor 11 Monaten
  5. Bindefrist endet
    110 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Lieferung von Hygienematerial (Toilettenpapier; Einweghandtücher; Hygienebeutel, diverse Müllbeutel und verschiedene Seife) an teilnehmende sächsische Justizdienststellen im Zeitraum 1. November 2025 bis zum 30. Oktober 2027

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Toilettenpapier

Los 1 Toilettenpapier Lieferung von Toilettenpapier: Lieferung von Toilettenpapier: - einlagig je Rolle a 400 Blatt; Bedarf: 19.840 Rollen - zweilagig: je Rolle a 250 Blatt, Bedarf: 672.644 Rollen - dreilagig: je Rolle a 250 Blatt, Bedarf: 211.832 Rollen - Jumborollen: zweilagig, a) Rollenlänge 170 m Bedarf: 6.216 Rollen und b) Rollenlänge 380m Bedarf: 846 Rollen Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen. Angaben zu den Höchstwerten der in der Rahmenvereinbarung zu beschaffenden Waren je Los sind in der Anlage 2 Vertragsbedingungen zu entnehmen.

2 Jahre–
2
Einweghandtücher

Los 2: Los 2 Einweghandtücher Lieferung von Falthandtücher: - zz-Faltung: Qualität Natur, einlagig, Bedarf: 12.150.000 Blatt - zz-Faltung: Qualität naturweiß, zweilagig, Bedarf: 28.777.600 Blatt - z-super-eco Faltung Qualität: Zellstoff-weiß, zweilagig, Bedarf: 900.000 Blatt - z-super Faltung: Qualität Zellstoff, zweilagig, Bedarf: 1.710.000 Blatt - c-Falz: Qualität Krepp, einlagig, Bedarf: 1.728.000 Blatt Lieferung von Rollenhandtüchern: - Qualität: Zellstoff weiß, zweilagig, Rollenlänge je 140 m, passend für Spendertyp: a) Kimberly Clark Bedarf: 6.588 Rollen, b) Controllomatik Bedarf: 174 Rollen Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen. Angaben zu den Höchstwerten der in der Rahmenvereinbarung zu beschaffenden Waren je Los sind in der Anlage 2 Vertragsbedingungen zu entnehmen.

2 Jahre–
3
Hygienebeutel, Müllbeutel und Cremeseifen

Los 3 Hygienebeutel, Müllbeutel, Cremeseife Lieferung von Hygienebeuteln: - Material Papier: Bedarf: 206.000 Stück - Material Kunststoff: Bedarf: 180.000 Stück Lieferung von Müllbeuteln (Material Kunststoff, mit Recyclingsymbol): - Mindestfassungsvermögen: 5 Liter Bedarf: 34.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 20 Liter Bedarf: 190.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 30 Liter Bedarf: 1.030.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 60 Liter Bedarf: 756.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen 60 Liter (stark) Bedarf: 330.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 70 Liter Bedarf: 30.750 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 80 Liter Bedarf: 56.880 Beutel - Mindestfassungsvermögen 120 Liter: Bedarf: 283.750 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 140 Liter: Bedarf: 289.000 Beutel Lieferung von Cremeseife (jeweils ph-neutral und alkalifrei) - Kanister 5 Liter (weiß/transparent = geruchsneutral) Bedarf: 232 Kanister - Kanister 5 Liter (parfümiert) Bedarf: 386 Kanister - Kanister 10 Liter ((weiß/transparent = geruchsneutral) Bedarf: 271 Kanister - Kanister 10 Liter (parfümiert) Bedarf: 917 Kanister - Patronen zu je 0,5 Liter für die Spender Systeme CWS alte Spender, (weiß/transparent = geruchsneutral) Bedarf: 456 Patronen - Patronen zu je 0,5 Liter für die Spender Systeme CWS alte Spender, (parfümiert) Bedarf: 72 Patronen - Patronen zu je 0,5 Liter für die Spender Systeme CWS neuer Spender, (weiß/transparent = geruchsneutral) Bedarf: 1.440 Patronen - Patronen zu je 0,5 Liter für die Spender Systeme CWS neuer Spender, (parfümiert) Bedarf: 1.152 Patronen - Patronen zu je 1 Liter für die Spender Systeme Tork S4 (weiß/geruchsneutral) Bedarf: 30 Patronen) - Patronen zu je 1 Liter für die Spender Systeme Tork S4 (parfümiert) Bedarf: 210 Patronen - WICHTIG: Bei den Patronen ist zwingend anzugeben, ob Original oder Refill; wenn Refillkartuschen angeboten werden, ist die Kompatibilität unbedingt zu bestätigen. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen. Angaben zu den Höchstwerten der in der Rahmenvereinbarung zu beschaffenden Waren je Los sind in der Anlage 2 Vertragsbedingungen zu entnehmen.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung8 von 8 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Bietererklärung (Anlage 3), d.d. Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 Gesetzt gegen Wirtschaftsbeschränkung (GWB) nicht vorliegen, keine schweren Verfehlungen begangen wurden, d.d. Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in … ganz lesenBietererklärung (Anlage 3), d.d. Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 Gesetzt gegen Wirtschaftsbeschränkung (GWB) nicht vorliegen, keine schweren Verfehlungen begangen wurden, d.d. Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf d. Eignung abgegeben hat, d. Voraussetzungen f. einen Ausschluss nach § 21 Abs.1 des Gesetztes über zwingende Arbeitsbedingungen f. grenzüberschreitend entsandte u. f. regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen d. genannte Gesetz nicht vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeltverfahren anhängigist, einer der in § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegen, d. Voraussetzungen f. einen Ausschluss nach § 19 d. Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen d. Bieter o. einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes , nicht vorliegen u.d.d.Bieter d. gewerblichen Voraussetzungen f.d. Ausführung d. genannten Leistungen erfüllt. Für den Fall, d.d. Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z.B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens) sind entsprechende Gründe einzutragen. Bietererklärung (Anlage 4) namentliche Nennung einer Ansprechperson mit den Kontaktdaten (Telefon, ggf. Fax, E-Mail),, Fuhrpar, Ausstattung selbiger, Lagerausstattung, Lagerorte, Beschreibung des Betriebsablaufes, u. -organisation (unter Beifügung geeigneter Unterlagen), Bestellablauf
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Bietererklärung (Anlage 4): drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Bieterangaben (Anlage 4): zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter/Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (bezogen auf d. Jahresdurchschnitt d. letzten drei Jahre)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bietererklärung (Anlage3); d.über das Vermögen d. Bieters d. Insolvenzverfahren nicht eröffnet ist, d. Eröffnung nicht beantragt ist u.d.Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich d. Unternehmen nicht in Liquidation befindet, d. Bieter d. gesetzlichen Verpflichtungen zur Zah … ganz lesenBietererklärung (Anlage3); d.über das Vermögen d. Bieters d. Insolvenzverfahren nicht eröffnet ist, d. Eröffnung nicht beantragt ist u.d.Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich d. Unternehmen nicht in Liquidation befindet, d. Bieter d. gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung v. Steuern u. Abgaben sowie d. Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für den Fall, d.d. Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann (z.B. wegen Anhängigkeit eine Insolvenzverfahrens) sind entsprechende Gründe einzutragen.
Spezifischer Jahresumsatz
Bieterangaben (Anlage 4): zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz bezgl. d. angebotenen Leistung in d. letzten drei Jahren
Eintragung in das Handelsregister
Bieterangaben (Anlage 4): Angaben zum Registergericht und HRA/HRB Nummer
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2025
Vertragsende
30.11.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
110 Tage
Angebotsöffnung
14.10.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Bieter hat eine Eigenerklärung (Anlage 5) abzugeben, in dem er versichert, dass er nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/20214 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechend Bezug zu Russland aufweisen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 13. Oktober 2025 sind entsprechend der Anlage 10 - Musterprodukte die darin aufgelisteten Muster in der entsprechenden Anzahl an das Oberlandesgericht Dresden, Referat VI.4, Schloßplatz 1, 01067 Dresden zum Az: OLG- VI.4 E5400/26/2-2025-zu senden.
Hinweis
Es wird daraufhingewiesen, dass nur auf der Plattform registrierte Bietinteressenten eine automatische Benachrichtigung zu weiteren Informationen (z.B. Änderungen in Vergabeunterlagen) im Verfahren erhalten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2023): Rahmenvertrag über die Lieferung von Hygienematerialien an teilnehmende sächsische Justizbehörden

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 04.12.2023. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 337 (Körperpflegeprodukte) in Sachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 9 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a206a6f7-4c7e-4011-8ad7-d351cbd0733b.