Lieferung von Hygienematerialien an teilnehmende sächsische Justizdienststellen
Oberlandesgericht Dresden · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen OLG-VI.4-E5400/26/2-2025veröffentlicht 08.09.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.12.2025 – 30.11.2027
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.12.2025 – 30.11.2027
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 13 Monatenüber evergabe.sachsen.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 13 Monaten
- Vertragsbeginnvor 11 MonatenLaufzeit bis 30.11.2027
- Bindefrist endetvor 9 Monaten110 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Lieferung von Hygienematerial (Toilettenpapier; Einweghandtücher; Hygienebeutel, diverse Müllbeutel und verschiedene Seife) an teilnehmende sächsische Justizdienststellen im Zeitraum 1. November 2025 bis zum 30. Oktober 2027
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Toilettenpapier Los 1 Toilettenpapier Lieferung von Toilettenpapier: Lieferung von Toilettenpapier: - einlagig je Rolle a 400 Blatt; Bedarf: 19.840 Rollen - zweilagig: je Rolle a 250 Blatt, Bedarf: 672.644 Rollen - dreilagig: je Rolle a 250 Blatt, Bedarf: 211.832 Rollen - Jumborollen: zweilagig, a) Rollenlänge 170 m Bedarf: 6.216 Rollen und b) Rollenlänge 380m Bedarf: 846 Rollen Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen. Angaben zu den Höchstwerten der in der Rahmenvereinbarung zu beschaffenden Waren je Los sind in der Anlage 2 Vertragsbedingungen zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
| 2 | Einweghandtücher Los 2: Los 2 Einweghandtücher Lieferung von Falthandtücher: - zz-Faltung: Qualität Natur, einlagig, Bedarf: 12.150.000 Blatt - zz-Faltung: Qualität naturweiß, zweilagig, Bedarf: 28.777.600 Blatt - z-super-eco Faltung Qualität: Zellstoff-weiß, zweilagig, Bedarf: 900.000 Blatt - z-super Faltung: Qualität Zellstoff, zweilagig, Bedarf: 1.710.000 Blatt - c-Falz: Qualität Krepp, einlagig, Bedarf: 1.728.000 Blatt Lieferung von Rollenhandtüchern: - Qualität: Zellstoff weiß, zweilagig, Rollenlänge je 140 m, passend für Spendertyp: a) Kimberly Clark Bedarf: 6.588 Rollen, b) Controllomatik Bedarf: 174 Rollen Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen. Angaben zu den Höchstwerten der in der Rahmenvereinbarung zu beschaffenden Waren je Los sind in der Anlage 2 Vertragsbedingungen zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
| 3 | Hygienebeutel, Müllbeutel und Cremeseifen Los 3 Hygienebeutel, Müllbeutel, Cremeseife Lieferung von Hygienebeuteln: - Material Papier: Bedarf: 206.000 Stück - Material Kunststoff: Bedarf: 180.000 Stück Lieferung von Müllbeuteln (Material Kunststoff, mit Recyclingsymbol): - Mindestfassungsvermögen: 5 Liter Bedarf: 34.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 20 Liter Bedarf: 190.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 30 Liter Bedarf: 1.030.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 60 Liter Bedarf: 756.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen 60 Liter (stark) Bedarf: 330.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 70 Liter Bedarf: 30.750 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 80 Liter Bedarf: 56.880 Beutel - Mindestfassungsvermögen 120 Liter: Bedarf: 283.750 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 140 Liter: Bedarf: 289.000 Beutel Lieferung von Cremeseife (jeweils ph-neutral und alkalifrei) - Kanister 5 Liter (weiß/transparent = geruchsneutral) Bedarf: 232 Kanister - Kanister 5 Liter (parfümiert) Bedarf: 386 Kanister - Kanister 10 Liter ((weiß/transparent = geruchsneutral) Bedarf: 271 Kanister - Kanister 10 Liter (parfümiert) Bedarf: 917 Kanister - Patronen zu je 0,5 Liter für die Spender Systeme CWS alte Spender, (weiß/transparent = geruchsneutral) Bedarf: 456 Patronen - Patronen zu je 0,5 Liter für die Spender Systeme CWS alte Spender, (parfümiert) Bedarf: 72 Patronen - Patronen zu je 0,5 Liter für die Spender Systeme CWS neuer Spender, (weiß/transparent = geruchsneutral) Bedarf: 1.440 Patronen - Patronen zu je 0,5 Liter für die Spender Systeme CWS neuer Spender, (parfümiert) Bedarf: 1.152 Patronen - Patronen zu je 1 Liter für die Spender Systeme Tork S4 (weiß/geruchsneutral) Bedarf: 30 Patronen) - Patronen zu je 1 Liter für die Spender Systeme Tork S4 (parfümiert) Bedarf: 210 Patronen - WICHTIG: Bei den Patronen ist zwingend anzugeben, ob Original oder Refill; wenn Refillkartuschen angeboten werden, ist die Kompatibilität unbedingt zu bestätigen. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen. Angaben zu den Höchstwerten der in der Rahmenvereinbarung zu beschaffenden Waren je Los sind in der Anlage 2 Vertragsbedingungen zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung8 von 8 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Bietererklärung (Anlage 3), d.d. Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 Gesetzt gegen Wirtschaftsbeschränkung (GWB) nicht vorliegen, keine schweren Verfehlungen begangen wurden, d.d. Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in … ganz lesenkürzer
Bietererklärung (Anlage 3), d.d. Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 Gesetzt gegen Wirtschaftsbeschränkung (GWB) nicht vorliegen, keine schweren Verfehlungen begangen wurden, d.d. Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf d. Eignung abgegeben hat, d. Voraussetzungen f. einen Ausschluss nach § 21 Abs.1 des Gesetztes über zwingende Arbeitsbedingungen f. grenzüberschreitend entsandte u. f. regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen d. genannte Gesetz nicht vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeltverfahren anhängigist, einer der in § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegen, d. Voraussetzungen f. einen Ausschluss nach § 19 d. Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen d. Bieter o. einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes , nicht vorliegen u.d.d.Bieter d. gewerblichen Voraussetzungen f.d. Ausführung d. genannten Leistungen erfüllt. Für den Fall, d.d. Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z.B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens) sind entsprechende Gründe einzutragen. Bietererklärung (Anlage 4) namentliche Nennung einer Ansprechperson mit den Kontaktdaten (Telefon, ggf. Fax, E-Mail),, Fuhrpar, Ausstattung selbiger, Lagerausstattung, Lagerorte, Beschreibung des Betriebsablaufes, u. -organisation (unter Beifügung geeigneter Unterlagen), Bestellablauf- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Bietererklärung (Anlage 4): drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Bieterangaben (Anlage 4): zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter/Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (bezogen auf d. Jahresdurchschnitt d. letzten drei Jahre)
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bietererklärung (Anlage3); d.über das Vermögen d. Bieters d. Insolvenzverfahren nicht eröffnet ist, d. Eröffnung nicht beantragt ist u.d.Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich d. Unternehmen nicht in Liquidation befindet, d. Bieter d. gesetzlichen Verpflichtungen zur Zah … ganz lesenkürzer
Bietererklärung (Anlage3); d.über das Vermögen d. Bieters d. Insolvenzverfahren nicht eröffnet ist, d. Eröffnung nicht beantragt ist u.d.Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich d. Unternehmen nicht in Liquidation befindet, d. Bieter d. gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung v. Steuern u. Abgaben sowie d. Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für den Fall, d.d. Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann (z.B. wegen Anhängigkeit eine Insolvenzverfahrens) sind entsprechende Gründe einzutragen.- Spezifischer Jahresumsatz
- Bieterangaben (Anlage 4): zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz bezgl. d. angebotenen Leistung in d. letzten drei Jahren
- Eintragung in das Handelsregister
- Bieterangaben (Anlage 4): Angaben zum Registergericht und HRA/HRB Nummer
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2025
- Vertragsende
- 30.11.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 110 Tage
- Angebotsöffnung
- 14.10.2025, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Der Bieter hat eine Eigenerklärung (Anlage 5) abzugeben, in dem er versichert, dass er nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/20214 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechend Bezug zu Russland aufweisen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 13. Oktober 2025 sind entsprechend der Anlage 10 - Musterprodukte die darin aufgelisteten Muster in der entsprechenden Anzahl an das Oberlandesgericht Dresden, Referat VI.4, Schloßplatz 1, 01067 Dresden zum Az: OLG- VI.4 E5400/26/2-2025-zu senden.
- Hinweis
- Es wird daraufhingewiesen, dass nur auf der Plattform registrierte Bietinteressenten eine automatische Benachrichtigung zu weiteren Informationen (z.B. Änderungen in Vergabeunterlagen) im Verfahren erhalten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schloßplatz 1, 01067 Dresden
- Website
- justiz.sachsen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
olg.justiz.sachsen.de
Bei uns erfasst
- Beförderung von Paketen für teilnehmende sächs. Justizdienststellen aus den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz25.10.2026 · 1 Angebot
- Beförderung von Briefsendungen für teilnehmende sächs. Justizdienststellen aus den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz16.09.2026 · 3 Angebote
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- Zuschlag an CleanAgent Mehlfeld+Göring GmbH, 2 Angebote
- Zuschlag an CleanAgent Mehlfeld+Göring GmbH, 2 Angebote
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 04.12.2023. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.10.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a206a6f7-4c7e-4011-8ad7-d351cbd0733b.